Pressemitteilungen für den 26. Jan Politische Gemeinde Mosnang

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Transkript:

Pressemitteilungen für den 26. Jan. 2012 Politische Gemeinde Mosnang Aus dem Gemeinderat Mosnang 1. Steuerabrechnung 2011 Das Steueramt unterbreitet folgende Steuerabrechnung für das vergangene Jahr: Budget 2011 Rechnung 2011 Einfache Steuer (100%) Jahressteuern 2011 Fr. 3'206'900.00 Fr. 3'271'123.49 Vorjahressteuern effektiv Fr. 120'000.00 Fr. -15'408.36 Gesamtergebnis Gemeindesteuern (145%) Fr. 4'770'000.00 Fr. 4'719'305.46 Nebensteuern Nach- und Strafsteuern Fr. 5'000.00 Fr. 3'579.45 Feuerwehrersatzabgabe Fr. 230'000.00 Fr. 210'514.28 Grundsteuern Fr. 187'000.00 Fr. 189'767.85 Gewinn- und Kapitalsteuern Fr. 86'000.00 Fr. 118'405.00 Grundstückgewinnsteuern Fr. 80'000.00 Fr. 91'781.10 Quellensteuern natürliche Personen Fr. 60'000.00 Fr. 57'394.30 Quellensteuern aus Vorsorgeleistungen Fr. 8'000.00 Fr. 10'256.35 Handänderungssteuern Fr. 120'000.00 Fr. 103'243.25 Hundesteuern Fr. 14'000.00 Fr. 12'435.00 Total Fr. 5'560'000.00 Fr. 5'516'682.04 Steuerrückstände 31.12.2010 31.12.2011 Gemeindesteuern Fr. 334'899.11 Fr. 372'286.66 Nach- und Strafsteuern Fr. 0.00 Fr. 0.00 Feuerwehrersatzabgabe Fr. 31'501.86 Fr. 30'678.72 Grundsteuern Fr. 0.00 Fr. 0.00 Gewinn- und Kapitalsteuern Fr. 989.80 Fr. 1'016.20 Grundstückgewinnsteuer Fr. 1.50 Fr. 10'205.05 Quellensteuer natürliche Personen Fr. 6'006.10 Fr. 3'657.25 Quellensteuer aus Vorsorgeleistungen Fr. 0.00 Fr. 0.00 Total Fr. 373'398.37 Fr. 417'843.88

2. Jahresabschluss 2011 Die Rechnung 2011 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 151'397.84. Budgetiert war ein Überschuss von Fr. 93'300.00. Der Mehrertrag wird in die Reserve gelegt. Nach Verrechnung des bisherigen Bilanzfehlbetrages beträgt diese per Ende 2011 Fr. 103'453.72. Das gute Ergebnis konnte erreicht werden, obwohl die Einnahmen bei den Gemeindesteuern netto Fr. 44'000.00 unter dem Voranschlag liegen. Wesentlich beigetragen zum guten Ergebnis hat die Schule, welche die Nettoausgaben gegenüber dem Budget um Fr. 112'000.00 unterschritten hat. Der Jahresabschluss wird zusammen mit dem Geschäftsbericht über das Jahr 2011 der Bürgerschaft an der Bürgerversammlung vom 20. März 2011 zur Genehmigung unterbreitet. 3. Parkierungsmöglichkeiten im Unterstein, Libingen Aufgrund einer Vereinbarung mit der Familie Josef Kläger, Unterstein, Libingen konnten im Sommer 2011 versuchsweise Autos auf ihrem Land beim Hof Unterstein parkiert werden. Die Auswertung der Familie Kläger hat ergeben, dass diese Möglichkeit zwischen Juli und Oktober 2011 von insgesamt 549 Autofahrern benutzt wurde. Nennenswerte Probleme mit der Zu- und Wegfahrt oder durch Abfall, Hundekot usw. ergaben sich nicht. Die Familie Kläger hat sich nach dem ersten Versuchsjahr bereit erklärt, mit der Gemeinde eine Vereinbarung für weitere fünf Jahre abzuschliessen. Der Gemeinderat ist erfreut über die Zusage der Familie Kläger und hat dem Abschluss eines Fünfjahresvertrages zugestimmt. Im Zusammenhang mit dieser Parkierungsmöglichkeit werden folgende weitere Massnahmen getroffen: - Die Strasse Mettlen-Unterstein wird umklassiert von einer Gemeindestrasse 3. Klasse in eine Gemeindestrasse 2. Klasse. - Das bestehende Fahrverbot zwischen Mettlen und Unterstein wird aufgehoben. - Ab Unterstein Richtung Meiersalp wird ein allgemeines Fahrverbot für Motorfahrzeuge verfügt. Diese Massnahmen müssen vom Gemeinderat noch öffentlich aufgelegt und anschliessend von den zuständigen kantonalen Behörden genehmigt werden. 4. Die öffentliche Sprechstelle bei der Post Mosnang wird geschlossen Die Swisscom AG hat den Gemeinderat informiert, dass die öffentliche Telefonkabine bei der Post Mosnang geschlossen wird. Im letzten Jahr gingen von diesem Telefon im Durchschnitt lediglich noch zwei Anrufe pro Woche aus. Diese Nachfrage ist nicht genügend, um das Telefon weiterhin zu betreiben. Der Gemeinderat hat gegenüber der Swisscom AG Verständnis für die Massnahme signalisiert.

5. Baubewilligungen Russo Antonio, Zürich Installation Kaminanlage Berg 237, Mosnang Gemeinde Mosnang, Mosnang Infrastrukturerschliessungen Wolgensingen-Lenzlingen Wolgensingen-Lenzlingen, Dreien Schulz Roland, Mosnang Heizungssanierung Weidlistr. 1, Mosnang 6. Im Weiteren hat der Gemeinderat - Gemeinderätin Ruth Breitenmoser in die Leitung des neuen b'treffs in Bütschwil delegiert - dem RMV Mosnang für die Durchführung des Radballfinals 1. und 2. Liga sowie Nationalliga B vom 9. und 10. Juni 2012 einen Beitrag von Fr. 1'000.00 zugesichert - der Musikgesellschaft Mühlrüti für die teilweise Neuinstrumentierung (Ersatz für fünf Baritone) einen Beitrag von Fr. 5'000.00 zugesichert - der Wasserversorgung Mühlrüti für den Ersatz der Hydrantenleitung Mühlrüti-Bechten einen Beitrag von 15 %, voraussichtlich Fr. 19'100.00 zugesichert - die Bauabrechnung für die Hydrantennetzerneuerung und - erweiterung Sonnhaldenstrasse-Pfarreizentrum und Erschliessung Löwenwiese genehmigt. Der Beitrag der Gemeinde an die Dorfkorporation beträgt Fr. 35'082.65.

Zivilstandsnachrichten Dezember 2011 Todesfälle 15. in Mosnang SG: Breitenmoser, Thomas Martin, geb. 15. Juli 1929, verheiratet, von Mosnang SG, wohnhaft gewesen in Mosnang SG, Aufeld 13 16. in Mosnang SG: Bühler, Josef Konrad, geb. 7. Mai 1923, verwitwet, von Kirchberg SG, wohnhaft gewesen in Mosnang SG, Alters- und Pflegeheim Hofwis Handänderungen Dezember 2011 EV = Erwerbsdatum des Veräusserers; GE = Gesamteigentum; ME = Miteigentum Koch Johann, Hofen 1490, Libingen, veräussert zu je ½ ME an Hartmann David und Priska, Dottingen 33, Mosnang, das Grundstück Nr. 840, Dottingen, Mosnang, 714 m2 Einfamilienhaus Nr. 1157, Gartenanlagen, übrige befestige Flächen. EV 16.05.1977. Strassmann Johann, Lenzlingen 441, Dreien, veräussert an Strassmann Martin, Lenzlingen 441, Dreien, das Grundstück Nr. 1075, Lenzlingen, Dreien, 104 526 m2 Wohnhaus Nr. 441, Scheune Nr. 442, Remise Nr. 443, Wiese, Hoch-, Flachmoor, Strasse, Weg, geschlossene Bestockung, übrige befestigte Flächen. EV 30.04.1973. Das Grundstück Nr. 1084, Färach, Dreien, 3 946 m2 Strasse, Weg, fliessendes Gewässer, geschlossene Bestockung. EV 30.04.1973. Das Grundstück Nr. 1086, Lehwis, Dreien, 90 203 m2 Weidstall Nr. 1502, Weidstall Nr. 2470, Wiese, Weide, Wytweide dicht, Strasse, Weg, fliessendes Gewässer, geschlossene Bestockung, übrige befestigte Flächen. EV 30.04.1973. Hollenstein Nico, Aegetholzstrasse 28, Widnau, veräussert zu je ½ ME an Kuhn Edwin und Regula, Diezenberg 1419, Dietfurt, das Grundstück Nr. 433, Hofen, Libingen, 304 m2 Ferienhaus Nr. 1806, gedeckter Sitzplatz Nr. 2026, Garage Nr. 1810, Gartenanlagen. EV 29.07.2011. Das Grundstück Nr. 721, Hofen, Libingen, 660 m2 Wiese. EV 29.07.2011. Fischbacher Anton, Hinterdorfstrasse 13, Mosnang und die Erbengemeinschaft Ida Fischbacher, Mosnang zu je ½ ME, veräussern zu je ½ ME an Rüegg Josef und Regula, Bleikenstrasse 41, Wattwil, das Grundstück Nr. 19, Hinterdorf 13, Mosnang, 336 m2 Wohnhaus mit Garage Nr. 12, Gartenanlagen, übrige befestigte Flächen. EV 04.07.2007, 26.11.2011. Fischbacher Anton, Hinterdorfstrasse 13, Mosnang, veräussert an Fischbacher Anton, Hittingen 178, Mosnang, das Grundstück Nr. 1654, Rickwald, Mosnang, 1 924 m2 geschlossene Bestockung. EV 19.03.1963. Das Grundstück Nr. 1665, Hittingerwald, Mosnang, 7 951 m2 fliessendes Gewässer, geschlossene Bestockung. EV 22.12.1969. Meile Josef, Berlig 1007, Mühlrüti, veräussert an Meile Christoph, Berlig 1007, Mühlrüti, das Grundstück Nr. 1265, Berlig, Mühlrüti, 297 538 m2 Wohnhaus Nr. 1007, Scheune Nr. 1697, Scheune Nr. 1003, Weidstall Nr. 1004, Scheune Nr. 1008, Weidstall Nr. 1025, Weidscheune Nr. 1026, Scheune Nr. 1000, Wiese, Weide, Strasse, Weg, fliessendes Gewässer, geschlossene Bestockung, Fels. EV 25.05.1974, 07.09.1976,18.05.1978, 29.08.1994, 22.05.2007. Das Grundstück Nr. 2006, Berlig, Mühlrüti, 9 987 m2 Strasse, Weg, geschlossene Bestockung. EV 13.04.2007.

Heusser Jakob, Vogtsrain 60, Zürich, veräussert an Heusser Jakob, Gsteigstrasse 73, Zürich, das Grundstück Nr. 1536, Rüti, Mühlrüti, 397 512 m2 Wohnhaus Nr. 923, Alpscheune Nr. 924, Alpstall Nr. 1579, Alpstall Nr. 925, Schopf Nr. 920, Wiese, Weide, Hoch-, Flachmoor, Strasse, Weg, fliessendes Gewässer, geschlossene Bestockung, übrige befestigte Flächen. EV 30.05.1978. Die Erbengemeinschaft Maja Meier, Mosnang, veräussert an Meier Bruno, Chürzestrasse 14, Mosnang, 1/2 ME am Grundstück Nr. 898, Chürzestrasse 14, Mosnang, 1 411 m2 Einfamilienhaus Nr. 2053, Gartenanlagen. EV 17.11.2011. Die Erbengemeinschaft Eugen Widmer, Bütschwil, veräussert an Widmer Stephan, Grämigen 2089, Lütisburg Station, das Grundstück Nr. 214, Lütschwil, Mosnang, 2 914 m2 Wiese, Strasse, Weg. EV 25.05.2011. Das Grundstück Nr. 216, Lütschwil, Mosnang, 31 049 m2, Wiese, Strasse, Weg, fliessendes Gewässer. EV 25.05.2011. Das Grundstück Nr. 234, Hammertobel, Mosnang, 15 956 m2 Wiese, Strasse, Weg, geschlossene Bestockung. EV 25.05.2011. Widmer Hedwig, Grämigen 1759, Lütisburg Station, veräussert an Widmer Stephan, Grämigen 2089, Lütisburg Station, das Grundstück Nr. 212, Meiersberg, Mosnang, 1 946 m2 geschlossene Bestockung. EV 24.02.1971. Oberhänsli Damian, Hinterdorfstrasse 20, Mosnang, veräussert zu je ½ ME an Genth Uwe und Petersen Heike, Tufertschwil 90, 9604 Lütisburg, das Grundstück Nr. 1863, Weidlistrasse 61, Mosnang, 930 m2 Wiese. EV 31.10.1997. Das Grundstück Nr. 1864, Weidlistrasse 59, Mosnang, 971 m2 Wiese. EV 12.09.2001. Graf Hans-Jakob, Brandgässli 13, Luzern, veräussert zu je 1/3 ME an Graf Anna, Agnesstrasse 12a, Winterthur, Graf Bettina, Rosenheimstrasse 11, Rüti, Graf Christina, untere Vogelsangstrasse 115, Winterthur, das Grundstück Nr. 1741, Chnü 1281, Libingen, 67 303 m2 Wohnhaus Nr. 1281, Wohnhausanbau Nr. 1282, Weidstall Nr. 1283, Wiese, Strasse, Weg, Weide, Hoch-, Flachmoor, fliessendes Gewässer, geschlossene Bestockung. EV 25.10.1976. Mitteilungen aus der Gemeindeverwaltung Homepage Optimierung für Smartphone-Nutzer Die Homepage der Gemeinde Mosnang präsentiert sich seit Mai 2010 im «neuen» Kleid. Seither wurden viele Anpassungen und Erweiterungen vorgenommen, um den Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. In den letzten zwei Jahren hat im Bereich Mobiltelefone eine riesige Entwicklung stattgefunden. Die Verbreitung von Smartphones (internetfähige Mobiltelefone, wie zum Beispiel das iphone) ist weit voran geschritten und heute besitzt fast jeder dritte Schweizer ein internetfähiges Mobiltelefon - Tendenz steigend. Weil die Zukunft der Mediennutzung klar digital und mobil ist, haben viele Unternehmen ihre Homepage für mobile Geräte fit gemacht. Sie haben für Smartphones eine «eigene Homepage» programmiert, welche eine übersichtlichere Darstellung anbietet und nur sehr

wichtige Inhalte anzeigt. Der Benutzer hat jederzeit die Möglichkeit, auf die normale Ansicht der Homepage zu wechseln. Auch die Gemeinde Mosnang folgt diesem Trend. Dem Smartphone-Nutzer steht eine optimierte Ansicht der Internetseite www.mosnang.ch online zur Verfügung. Nutzen Sie dieses neue und kostenlose Angebot. Geografisches Informationssystem GIS Auf der Gemeindehomepage können ab sofort wichtige Informationen aus dem Bereich der Raumplanung online abgerufen werden. Unter der Rubrik «Porträt» stehen dem Nutzer mit dem Link «Ortsplan» ein umfassendes Angebot an Plangrundlagen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Nebst dem Grundlagenplan mit Gebäuden und Grundstückgrenzen können der Orts- und Zonenplan sowie das Orthofoto und die Strassenklassierungen im ganzen Gemeindegebiet online und aktuell abgerufen werden. Zur Vereinfachung der Navigation hat die Gemeinde zusammen mit dem Betreiber bereits Links mit den vier Dörfern Mosnang, Dreien, Libingen und Mühlrüti vordefiniert. Die Nutzung wird somit einfacher. Totalrevision Gemeindeordnung Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 5. Januar 2012 die neue Gemeindeordnung zur Vernehmlassung bei den Ortsparteien und der Bürgerschaft verabschiedet. Gleichzeitig wird die Neufassung durch das Amt für Gemeinden vorgeprüft. Der Bürgerschaft wird die neue Gemeindeordnung an der Versammlung vom 21. November 2012 zum Erlass vorgelegt werden. Mit dem neuen Gemeindegesetz (ngg), welches am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, werden die organisations- und haushaltrechtlichen Bestimmungen der Kantonsverfassung, welche den Gemeinden erhebliche Autonomie zur Regelung ihrer Organisation und ihres Finanzhaushaltes zugestehen, auf Gesetzesstufe umgesetzt. Zahlreiche Bestimmungen der Gemeindeordnung entsprechen nicht mehr dem ngg, weshalb die Gemeinden eine Anpassung an das neue Recht vorzunehmen haben. Der Gesetzgeber hat den Gemeinden eine Frist zum Erlass oder zur Anpassung an das neue Recht bis spätestens zum Ende der Amtsdauer 2009/2012, d.h. 31. Dezember 2012, gewährt. In der Gemeinde Mosnang wurde die Gemeindeordnung mit der Einführung der Einheitsgemeinde total überarbeitet und von der Bürgerschaft am 21. März 2007 erlassen. Einer Ergänzung der Schlussbestimmungen bezüglich Durchführung der Bürgerversammlung wurde von der Bürgerschaft am 18. März 2008 zugestimmt. Die Wichtigsten Änderungen in Kürze: - Ein öffentlicher Anschlag ist nicht mehr von Gesetzes wegen vorgeschrieben. Ausserdem muss neu nicht mehr die Bürgerschaft in der Gemeindeordnung das amtliche Publikationsorgan bestimmen, sondern der Gemeinderat legt dieses fest. Der Gemeinderat beabsichtigt, auf eine entsprechende Bestimmung zu verzichten und mit der Verabschiedung der neuen Gemeindeordnung zu Handen der Bürgerschaft den öffentlichen Anschlag beim Gemeindehaus, die Lokalzeitung «Alttoggenburger» und die «Toggenburger Tagblatt» als Publikationsorgane festzulegen. - Die Verwendung technischer Hilfsmittel an der Bürgerversammlung ist neu von Gesetzes wegen zulässig. Das bedeutet, dass eine Erwähnung dieser Möglichkeit in der neuen Gemeindeordnung entfällt und auch der Rat keinen diesbezüglichen Beschluss mehr zu fällen hat. - In der alten Gemeindeordnung wurden das Quorum für die Unterzeichnung eines fakultativen Referendums oder die Einreichung einer Initiative auf 1/10 festgelegt. Die Zahl der erforderlichen

Unterschriften ergibt sich aus den Stimmberechtigen bei der letzten Erneuerungswahl. Für die laufende Amtsdauer beträgt diese Anzahl 207 (1/10 von 2'068 Stimmberechtigen). Zur Vereinfachung und Schaffung von Klarheit soll das Unterschriftenquorum auf eine nummerische Zahl von 200 festgelegt werden. - Neu steht dem Gemeinderat aufgrund des Gemeindegesetzes die Möglichkeit zu, einen Eventualantrag im Referendumsverfahren zu stellen. Danach kann der Rat zusammen mit dem Erlass des Hauptantrags einen Eventualantrag stellen und beide Anträge dem Referendum unterstellen. Beim Eventualantrag handelt es sich um ein Instrument, welches dem Gegenvorschlag zu einer Initiative auf kantonaler Ebene entspricht. Der Gemeinderat hat beschlossen, auf dieses ihm zustehende Recht aus Gründen der Klarheit und Verständlichkeit von Referendumsanträgen zu verzichten. - Die Frist zur Einreichung eines Referendums wurde in Analogie zur gesetzlichen Vorgabe beim Volksvorschlag auf 40 Tage erhöht. - Die Bürgerschaft erhält mit der totalrevidierten Gemeindeordnung zwei neue Volksrechte nämlich den Volksvorschlag und die Volksmotion. Volksvorschlag Der Volksvorschlag gibt der Bürgerschaft die Möglichkeit, in den «Gesetzgebungsprozess» des Gemeinderates einzugreifen, bevor eine Vorlage allenfalls aufgrund einer einzigen Reglementsbestimmung in der Volksabstimmung scheitert. Die Bürgerschaft kann Einzelpunkte aus einer Vorlage, welche der Rat verabschiedet hat, auswählen und zur Abstimmung bringen. Die Einreichefrist für einen Volksvorschlag beträgt gemäss kantonaler Gesetzgebung 40 Tage. Wie in den Bestimmungen zum Referendum und zur Initiative auf Gemeindeebene müssen 200 Stimmberechtigte den Volksvorschlag unterzeichnen. Volksmotion 200 Stimmberechtigte können verlangen, dass der Rat eine Vorlage über einen Gegenstand ausarbeitet, der in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Reglement zu einem bestimmten Thema handeln. Das bedeutet, die Bürgerschaft kann vom Gemeinderat unter anderem auch die Ausarbeitung eines «Gesetzes«(rechtsetzendes Reglement oder Vereinbarung sowie die Änderung der Gemeindeordnung) verlangen. Die Volksmotion ist als einfache Anregung zu stellen. Der Rat erhält die Pflicht, an einer Bürgerversammlung Gutheissung, Gutheissung mit geändertem Wortlaut oder Nichteintreten zu beantragen. Heisst die Bürgerschaft die Volksmotion gut, arbeitet der Gemeinderat innert sechs Monaten die Vorlage aus. Die Gegenüberstellung alte Gemeindeordnung (ago) und neue Gemeindeordnung (ngo) kann auf der Homepage eingesehen und heruntergeladen werden. Selbstverständlich stellt die Gemeinde Mosnang die Gegenüberstellung auch in Papierform zur Verfügung. Interessierte wenden sich bitte an Carmen Fritschi, Mitarbeiterin Ratskanzlei, Tel. 071 982 70 84 oder carmen.fritschi@mosnang.ch. Änderungen und Ergänzungen sind bis 31. März 2012 dem Ratsschreiber Roland Schmid (roland.schmid@mosnang.ch) schriftlich einzureichen.