Emissionsprospekt (Art. 652a OR)

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1 Emissionsprospekt (Art. 652a OR) vom 1. Mai 2013 Clientis EB Entlebucher Bank AG mit Sitz in Schüpfheim (CH ; CHE ) Kapitalerhöhung von CHF 8'000' um CHF 3'000' auf CHF 11'000' durch Ausgabe von 60'000 neuen vinkulierten Namenaktien zu je CHF Ausgabepreis CHF pro Namenaktie à CHF Die Generalversammlung der Clientis EB Entlebucher Bank AG (die "Bank") hat am 16. März 2013 eine genehmigte Kapitalerhöhung von höchstens CHF 4'000' beschlossen. Der Verwaltungsrat der Bank hat am 30. April 2013 gestützt auf diese Ermächtigung eine Kapitalerhöhung von CHF 8'000' um CHF 3'000' auf CHF 11'000' beschlossen und gleichentags auch durchgeführt. Die durch diese Kapitalerhöhung entstandenen neuen 60'000 vinkulierten Namenaktien à je CHF in einem Gesamtnennwert von CHF 3'000' wurden gestützt auf einen Festübernahmevertrag zwischen der Bank und der Clientis AG, Bern, (CH ; CHE ) von der Clientis AG fest übernommen. Dabei blieb das Bezugsrecht der Aktionäre gewahrt; die Clientis AG bietet den bisherigen Aktionären die neu ausgegebenen Aktien zur Zeichnung an. 2 ⅔ bisherige Aktien berechtigen zum Erwerb einer neuen vinkulierten Namenaktie à CHF Die Bank stellt sicher, dass ein Spitzenausgleich stattfinden kann. Sofern nicht alle neu ausgegebenen Aktien durch bisherige Aktionäre im Rahmen ihres Bezugsrechts (allenfalls mit Spitzenausgleich) gezeichnet werden, werden die Aktien den bisherigen Aktionären auch über ihr Bezugsrecht hinaus sowie Dritten zur Zeichnung angeboten. Der Ausgabepreis pro Aktie beträgt für alle Zeichner (sowohl bisherige Aktionäre mit Bezugsrechten als auch andere Zeichner) CHF pro Aktie. Die eidgenössische Emissionsabgabe trägt die Bank. Die neuen Aktien sind ab 1. Juli 2013 dividendenberechtigt. Aktionäre, die von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen wollen, und Dritte (Neuaktionäre) haben die Aktien bis 17. Juni 2013 zu zeichnen. Werden mehr Aktien gezeichnet als die Clientis AG aufgrund der fest übernommenen Kapitalerhöhung erhalten hat, wird die Bank bezüglich der ausserhalb von Bezugsrechten gezeichneten Aktien die Zuteilung nach eigenem Ermessen vornehmen. Bisherige Aktionäre können im Rahmen ihres Bezugsrechts Aktien beziehen, ohne dass die Vinkulierungsvorschriften in Art. 8 der Statuten zur Anwendung kommen. Bei andern Zeichnern behält sich der Verwaltungsrat der Bank vor, einen Zeichner als Aktionär gestützt auf die Vinkulierungsvorschriften von Art. 8 der Statuten abzulehnen. Gesetzliche Angaben zum Prospekt

2 Seite 2 1. Inhalt der bestehenden Eintragung im Handelsregister, mit Ausnahme der Angaben über die zur Vertretung befugten Personen Firmennummer: CH Rechtsnatur: Aktiengesellschaft Eintragung: Firma: Clientis EB Entlebucher Bank AG Sitz: Schüpfheim Adresse der Firma: Hauptstrasse 32, 6170 Schüpfheim Angaben zum Aktienkapital (vor der Kapitalerhöhung): Aktienkapital: CHF 8'000' Liberierung: CHF 8'000' Aktien-Stückelung: 160'000 vinkulierte Namenaktien zu CHF Angaben zum Aktienkapital (nach der mittels der Festübernahme durch die Clientis AG vollzogenen Kapitalerhöhung): Aktienkapital: CHF 11'000' Liberierung: CHF 11'000' Aktien-Stückelung: 220'000 vinkulierte Namenaktien zu CHF Zweck: Betrieb einer Bank, vornehmlich im Bereich des Kreditund Wertschriftengeschäfts; Erwerb, Überbauung, Belastung und Veräusserung von Grundstücken; Beteiligungen Bemerkungen: Die Namenaktien sind vinkuliert. Die Gesellschaft hat mit Beschluss vom eine genehmigte Kapitalerhöhung gemäss näherer Umschreibung in den Statuten beschlossen. Statutendatum:

3 Seite 3 Besondere Tatbestände: Publikationsorgan: Gestützt auf den Fusionsvertrag vom und die Bilanz per hat die Gesellschaft auf dem Wege der Fusion nach Massgabe von Art. 748 OR sämtliche Aktiven (inkl. das Grundstück Nr. 146, GB Escholzmatt) von CHF 96'615' und sämtliche Passiven von CHF 93'492' zum Preis von CHF 3'122' der "Sparkasse Escholzmatt AG", in Escholzmatt, sowie sämtliche Aktiven (inkl. das Grundstück Nr. 189, GB Entlebuch) von CHF 130'790' und sämtliche Passiven von CHF 126'464' zum Preis von CHF 4'325' der "Spar- und Leihkasse Entlebuch", in Entlebuch, übernommen. Als Gegenleistung erhielten die Aktionäre der "Sparbank Escholzmatt AG" eine Aktie zu CHF gegen eine Aktie zu CHF der übernommenen Gesellschaft und die Aktionäre der "Spar- und Leihkasse Entlebuch" zwei Aktien zu CHF der übernehmenden Gesellschaft gegen eine Aktie zu CHF der übernommenen Gesellschaft. Von den 3'000 Namenaktien der "Sparbank Escholzmatt AG" sind 50 Aktien und von den 2'800 Namenaktien der "Spar- und Leihkasse Entlebuch" sind 100 Aktien bereits im Eigentum er übernehmenden Gesellschaft. Ein Teil der Aktien der übernommenen Gesellschaft wurde mit 150 eigenen Aktien im Sinne von Art. 659 Abs. 1 OR der übernehmenden Gesellschaft ausgetauscht. SHAB Personalangaben: Verwaltungsrat: Felder, Heinrich, genannt Ueli, von Entlebuch, in Entlebuch, Präsident Portmann, David, von Schüpfheim, in Schüpfheim, Vizepräsident Böbner, Dr. Christoph, von Entlebuch, in Hasle LU, Mitglied Knüsel, Martin, von Gisikon, in Escholzmatt- Marbach, Mitglied Aregger, Felix, von Schwarzenberg und Romoos, in Schwarzenberg, Mitglied Bitzi, lic. iur. HSG Franziska, von Escholzmatt- Marbach, in Luzern, Mitglied Revisionsstelle: PricewaterhouseCoopers AG, in Luzern (CH ), Revisionsstelle

4 Seite 4 Geschäftsleitung: Schmid, Alfons, von Entlebuch, Schüpfheim und Inwil, in Entlebuch, Vorsitzender der Geschäftsleitung Dahinden, André, von Schüpfheim, in Schüpfheim, Mitglied der Geschäftsleitung Wigger, Willi, von Entlebuch, in Entlebuch, Mitglied der Geschäftsleitung 2. Die bisherige Höhe und Zusammensetzung des Aktienkapitals unter Angabe von Anzahl, Nennwert und Art der Aktien sowie der Vorrechte einzelner Kategorien von Aktien Angaben vor der Kapitalerhöhung: voll liberiertes Aktienkapital von CHF 8'000' eingeteilt in 160'000 vinkulierte Namenaktien zu je CHF Angaben nach der durch Festübernahme erfolgten Kapitalerhöhung: voll liberiertes Aktienkapital von CHF 11'000' eingeteilt in 220'000 vinkulierte Namenaktien zu je CHF Es gibt nur eine Kategorie von Aktien (vinkulierte Namenaktien); Vorrechte bestimmter Aktien gibt es nicht. 3. Bestimmungen der Statuten über eine genehmigte oder eine bedingte Kapitalerhöhung Art. 5a der Statuten enthält Bestimmungen zur genehmigten Kapitalerhöhung. Der Wortlaut von Art. 5a der Statuten lautete vor der Kapitalerhöhung: Art. 5a Genehmigtes Aktienkapital Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, bis spätestens 15. März 2015 das Aktienkapital um den Betrag von maximal CHF 4 Millionen durch Ausgabe von höchstens 80'000 auf den Namen lautende, voll liberierte, vinkulierte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF zu erhöhen. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der Verwaltungsrat bestimmt den jeweiligen Ausgabezeitpunkt und Ausgabebetrag, den Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, die Art der Einlage und gegebenenfalls die Art der Sacheinlage oder Sachübernahme. Dabei kann der Verwaltungsrat neue Aktien mittels Festübernahme durch eine Bank oder einen Dritten oder anschliessendem Angebot an die bisherigen Aktionäre ausgeben. Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre bleibt gewahrt.

5 Seite 5 Der Wortlaut von Art. 5a der Statuten lautet nach der durch Festübernahme abgeschlossenen Kapitalerhöhung: Art. 5a Genehmigtes Aktienkapital Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, bis spätestens 15. März 2015 das Aktienkapital um den Betrag von maximal CHF 1 Million durch Ausgabe von höchstens 20'000 auf den Namen lautende, voll liberierte, vinkulierte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF zu erhöhen. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der Verwaltungsrat bestimmt den jeweiligen Ausgabezeitpunkt und Ausgabebetrag, den Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, die Art der Einlage und gegebenenfalls die Art der Sacheinlage oder Sachübernahme. Dabei kann der Verwaltungsrat neue Aktien mittels Festübernahme durch eine Bank oder einen Dritten oder anschliessendem Angebot an die bisherigen Aktionäre ausgeben. Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre bleibt gewahrt. Die Bank hat keine Statutenbestimmungen über eine bedingte Kapitalerhöhung. 4. Anzahl der Genussscheine und den Inhalt der damit verbundenen Rechte Die Gesellschaft hat keine Genussscheine ausgegeben. 5. Die letzte Jahresrechnung mit dem Revisionsbericht Die letzte Jahresrechnung der Bank wurde per 31. Dezember 2012 abgeschlossen. Die detaillierte Jahresrechnung ist dem Geschäftsbericht 2012 der Bank, der diesem Prospekt beiliegt, zu entnehmen. Die Jahresrechnung wurde von der ordentlichen Generalversammlung der Bank am 16. März 2013 genehmigt. Der Revisionsbericht der Revisionsstelle (PricewaterhouseCoopers AG, in Luzern) für das Geschäftsjahr 2012 datiert vom 21. Januar 2013 und kann dem Geschäftsbericht der Bank entnommen werden. Die Bank muss keine Konzernrechnung erstellen.

6 Seite 6 6. Die in den letzten fünf Jahren ausgerichteten Dividenden Geschäftsjahrnalwert Dividende in % auf Nomi- Dividende in Total Dividende in CHF von CHF CHF/Aktie % CHF CHF 960' % CHF CHF 960' % CHF CHF 960' % CHF CHF 960' % CHF CHF 960' *Ausschüttungen jeweils im Folgejahr 7. Beschluss über die Ausgabe neuer Aktien Der Verwaltungsrat der Bank hat am 30. April 2013 folgende Beschlüsse gefasst: a) Das Aktienkapital ist durch Ausgabe von 60'000 neuen voll liberierten vinkulierten Namenaktien zum Nennwert von je CHF von CHF 8'000' um CHF 3'000' auf CHF 11'000' zu erhöhen. b) Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gestützt auf einen Festübernahmevertrag zwischen der Gesellschaft und der Clientis AG, in Bern, (CH ; CHE ) vom 23./24. April 2013 derart, dass die Clientis AG den Nennwert der Aktien liberiert und die Aktien den Aktionären (unabhängig davon, ob sie über entsprechende Bezugsrechte verfügen oder nicht) und allenfalls auch Dritten zu einem Preis von CHF /Aktie zum Bezug anbietet. Die Emissionsabgabe wird von der Gesellschaft übernommen. c) Die neuen Aktien sind bar zu liberieren. d) Die neuen Aktien sind ab 1. Juli 2013 dividendenberechtigt, so dass sie, sofern für das Geschäftsjahr 2013 eine Dividende ausbezahlt wird, die Hälfte der einer alten Aktie zustehenden Dividende erhalten werden. e) Die Übertragbarkeit der neuen Namenaktien ist gemäss Art. 8 der Statuten beschränkt. f) Das Bezugsrecht der Aktionäre ist mittelbar gestützt auf den Festübernahmevertrag durch die Clientis AG gewährleistet. Pro 2 ⅔ bestehende Namenaktien kann jeder Aktionär von der Clientis AG eine neue Aktie beziehen. Die Gesellschaft stellt den Spitzenausgleich sicher. g) Die Aktionäre haben das ihnen zustehende Bezugsrecht bis spätestens 17. Juni 2013 (Datum des Poststempels bzw. Abgabe bei der Gesellschaft) auszuüben; innert der gleichen Frist können auch Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte Aktien zeichnen. Bei Überzeichnung nimmt der Verwaltungsrat die Zuteilung vor. Bis zum 17. Juni 2013 nicht ge-

7 Seite 7 zeichnete Aktien werden vom Verwaltungsrat einzelnen Aktionären oder auch Dritten zur Zeichnung angeboten. Gestützt auf die Festübernahme durch die Clientis AG hat der Verwaltungsrat an der gleichen Sitzung festgestellt, dass die Kapitalerhöhung durchgeführt wurde und hat entsprechend der Kapitalerhöhung die Art. 5 (Aktienkapital) und 5a (genehmigtes Aktienkapital) der Statuten den neuen Verhältnissen angepasst. Schüpfheim, den 1. Mai 2013

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