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letzte Änderung

Transkript:

Technische Universität Dresden Fakultät Sprach, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach Griechisch im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach Vom 24.09.2003 Aufgrund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 293) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für ehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (ehramtsprüfungsordnung I - APO I) vom 13. März 2000 (SächsGVBl. S. 166) in der geänderten Fassung vom 16. November 2001 (SächsGVBl. S. 738) erlässt die Technische Universität Dresden folgende Studienordnung. Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Studienordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts. 38

Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Fachliche Studienvoraussetzungen 3 Studienziele 4 Studienbeginn, Regelstudienzeit 5 Inhalt und Aufbau des Studiums 6 eistungsnachweise 7 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen Anlage: Studienablaufplan (Empfehlung) 39

1 Geltungsbereich Diese Fachstudienordnung regelt in Verbindung mit der Rahmenstudienordnung der Technischen Universität Dresden für den Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien in der jeweils gültigen Fassung Ziel, Inhalt und Ablauf des Studiums des Faches Griechisch für das Höhere ehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach. 2 Fachliche Studienvoraussetzungen Zusätzlich zu den in der Rahmenstudienordnung für den Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien genannten allgemeinen Studienvoraussetzungen sind das atinum und das Graecum nachzuweisen. Der Nachweis wird durch das Abiturzeugnis erbracht oder sollte spätestens bis zum Ende des 2. Studiensemesters erbracht werden. 3 Studienziele Der Studierende soll durch ehrveranstaltungen und eigenes Studium Kenntnisse der griechischen iteratur und Sprache in ihrer Entwicklung von der Archaik bis zur Spätantike erwerben. Er soll sich zugleich die methodischen und theoretischen Grundlagen des Faches aneignen. Durch die Fachdidaktik soll der Studierende in die age versetzt werden, die Ziele und Inhalte des Griechischunterrichts zu erfassen und didaktisch zu reflektieren. 4 Studienbeginn, Regelstudienzeit Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Muss das Graecum nach Studienbeginn erworben werden, verlängert sich die Regelstudienzeit um 1 Semester. 5 Inhalt und Aufbau des Studiums (1) Das Studium des vertieft studierten Faches Griechisch als Erweiterungsfach umfasst die Bereiche Sprachpraxis, Philologie, Fachdidaktik. (2) Das Studium erstreckt sich über 4 Semester. Die ehrveranstaltungen umfassen 68 SWS im Pflicht- und Wahlpflichtbereich. (3) Inhalt des Studiums sind folgende Pflichtveranstaltungen: Einführung in die Klassische Philologie Deutsch-Griechische Übersetzungsübung I Deutsch-Griechische Übersetzungsübung II Deutsch-Griechische Übersetzungsübung III Deutsch-Griechische Übersetzungsübung IV Schulpraktische Übung 40

sowie folgende Wahlpflichtveranstaltungen: Proseminar Dichtung Proseminar Prosa Hauptseminar Dichtung Hauptseminar Prosa ektüre ektüre ehrveranstaltung Fachdidaktik Hauptseminar Fachdidaktik atein ektüre atein Seminar Alte Geschichte oder Archäologie oder Vergleichende Sprachwissenschaft oder Antike Philosophie Außerdem sind weitere ehrveranstaltungen im Umfang von 1 im Bereich der Altertumswissenschaften nachzuweisen. (4) Die Gliederung des Studiums nach Gegenstand, Art, zeitlichem Umfang und Zeitpunkt der ehrveranstaltungen enthält die Semesterübersicht (zugleich Studienablaufplan im Sinne von 21 Abs. 4 SächsHG) in der Anlage. 6 eistungsnachweise (1) eistungsnachweise () und qualifizierte Studiennachweise (Q) bescheinigen die erfolgreiche Teilnahme des Studierenden an den ehrveranstaltungen und sind Voraussetzung für die Zulassung zur Staatsprüfung. Die Bedingungen für den Erwerb des jeweiligen Nachweises werden spätestens zu Beginn der jeweiligen ehrveranstaltung bekannt gegeben. (2) Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind folgende Nachweise vorzulegen: Deutsch-Griechische Übersetzungsübung IV (= Griechische Stilübung, Oberstufe) Hauptseminar Dichtung Hauptseminar Prosa Hauptseminar Fachdidaktik Seminar Alte Geschichte oder Archäologie oder Vergleichende Sprachwissenschaft oder Antike Philosophie 41

7 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen Die Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2001 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht. Für Studierende, die das Studium des Höheren ehramtes Griechisch an Gymnasien als Erweiterungsfach an der Technischen Universität Dresden vor dem Inkrafttreten dieser Studienordnung aufgenommen haben, werden durch den Prüfungsausschuss Übergangsbestimmungen erlassen, die sich an 115 APO I orientieren. Ausgefertigt auf Grund des Senatsbeschlusses der Technischen Universität Dresden vom 10.10.2001 und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Dresden, den 24.09.2003 Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof. Dr. rer. nat. habil. A. Mehlhorn 42

ANAGE Studienablaufplan (Empfehlung) Kennzeichen: P = Pflichtveranstaltung W = Wahlpflichtveranstaltung 1. Semester: W Einführung in die Klassische Philologie P ektüre W Proseminar W Deutsch-Griechische Übersetzungsübung I P ehrveranst. Altertumswissenschaften W 2. Semester: W atein W ektüre W Proseminar W Deutsch-Griechische Übersetzungsübung II P ehrveranstaltung Fachdidaktik W 3. Semester: W Hauptseminar W Deutsch-Griechische Übersetzungsübung III P Hauptseminar Fachdidaktik W Seminar Alte Gesch. o. Archäol. o. o. Vergl. Sprachw. o. Antike Philos. W ektüre atein W ehrveranst. Altertumswissenschaften W 4. Semester: W ektüre W Hauptseminar W Deutsch-Griechische Übersetzungsübung IV P Schulpraktische Übung P ehrveranst. Altertumswissenschaften W Die Themen der Veranstaltungen werden rechtzeitig zum Ende des jeweils vorhergehenden Semesters bekannt gegeben. Gegenstände der en können Autoren, Gattungen, Epochen usw. sein. Es wird allen Studenten dringend empfohlen, eine breite thematische Streuung der von ihnen besuchten en anzustreben. 43