Begegnungszonen Begegnungszonen in Österreich in eine Österreich Vision? eine Vision? Martin Besch Wien, 27. März 2008 Wiener Planungswerkstatt
INHALT Einleitung - Film Ein Rückblick Was ist eine Begegnungszone? Begegnungszonen Fakten Begegnungszonen - Beispiele Rechtliche Aspekte Begriffe Berner Modell Anwendungsbeispiel in Vorarlberg Zusammenfassung - FAQ
Ein Rückblick 1995 Burgdorf CH Programm Energie 2000: Auswahl zur Fußgänger- und Velomodellstadt Erfindung der Flanierzone im Sinne einer gewerbefreundlichen Verkehrsberuhigung Versuchsbetrieb mit Tempo 20 und Fußgängervortritt im Bahnhofsquartier Bis zu 16 % Energieeinsparung durch Flanierzone
Ein Rückblick 2001 Umbenennung in Begegnungszone 2002 Rechtliche Verankerung in der Schweiz
Was ist eine Begegnungszone? Zitate Thomas Schweizer, Fussverkehr Schweiz: Es hat ein Wandel im Denken stattgefunden: Eine Trennung von Fahr- und Fußgängerverkehr in Dorf- und Quartierzentren ist weder sinnvoll noch machbar. Fußgänger und MIV können die selben Flächen benützen, wenn die Fahrgeschwindigkeit herabgesetzt wird. Die Koexistenz von Fußgängern und rollendem Verkehr ist möglich, wenn durch Gestaltung und Signalisation ein tiefes Geschwindigkeitsniveau erreicht wird und Fußgängern der Vortritt eingeräumt wird. Urbane Zentren brauchen Fußgänger. Nur Straßen, die begangen werden, sind belebte Straßen. Straßen, die nur befahren werden, sind ohne Leben.
Was ist eine Begegnungszone? Die Begegnungszone ist der Kompromiss zwischen der Durchgangsstraße und der klassischen Fußgängerzone. Klassische Fußgängerzonen bringen in Gebieten mit hohem Anteil an motorisierten Kunden Probleme mit sich; der Detailhandel muss teilweise um seine Kunden bangen. Die Begegnungszone ist auch eine Antwort auf die wachsende Zahl von Shoppingcentern. Die Begegnungszone ist ein Abschied von perfekten Lösungen. Es ist nicht möglich, eine perfekte Begegnungszone zu bauen, die dann für alle Ewigkeit gilt. Eine Evaluation und Anpassungen nach einer gewissen Zeit sind notwendig.
Begegnungszonen - Fakten Die Erfahrungen mit Begegnungszonen in der Schweiz sind durchwegs positiv. In der Schweiz gibt es in der Zwischenzeit mehr als 300 Begegnungszonen in mehr als 100 verschiedenen Städten und Gemeinden. Zahlreiche Wohnstraßen wurden in Begegnungszonen umgewandelt (wegen der engen gesetzlichen Vorschriften der Wohnstraßen). Details zu diesen Zonen können unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.begegnungszonen.ch
Begegnungszonen - Fakten Der DTV in den Begegnungszonen der Schweiz bewegt sich zwischen 100 und 12.000 KFZ/Tag (Zentralplatz Biel) Die Wirkungen von Begegnungszonenen sind vielseitig: - Lärm-, Luftbelastung und Energieverbrauch werden reduziert - Straßenräume erfahren eine Aufwertung der Umweltund Aufenthaltsqualität - Die Straße wird für Fußgänger und Radfahrer sicherer - Die Wohn- und Lebensqualität von Anwohnern wird verbessert - Verkehrsberuhigte Zonen in Ortszentren führen zu höheren Umsätzen des Gewerbes - Volkswirtschaftliche Kosten sind aufgrund geringerer Unfallzahlen rückläufig
Begegnungszonen - Beispiele Begegnungszonen wurden errichtet - in Wohnquartieren
Begegnungszonen - Beispiele Begegnungszonen wurden errichtet - im Umkreis von Schulen
Begegnungszonen - Beispiele Begegnungszonen wurden errichtet - in Altstadtsituationen und an Bahnhofplätzen
Begegnungszonen - Beispiele Begegnungszonen wurden errichtet - in Geschäftsquartieren
Rechtliche Aspekte SSV Signalisationsverordnung Schweiz Die Signale Tempo-30-Zone, Begegnungszone und Fußgängerzone sind nur auf Nebenstraßen mit möglichst gleichartigem Charakter zulässig. Wird auf einem Hauptstraßenabschnitt... die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt, so kann dieser Abschnitt ausnahmsweise bei besonderen örtlichen Gegebenheiten (z.b. Ortszentrum) in eine Tempo-30-Zone einbezogen werden. Das Signal Begegnungszone kennzeichnet Straßen in Wohn- und Geschäftsbereichen, auf denen die Fußgänger die ganze Verkehrsfläche benützen dürfen. Sie sind gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt, dürfen jedoch Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Rechtliche Aspekte Um eine Begegnungszone einzurichten sind mehrere Voraussetzungen notwendig: Beschreibung der Ziele Beurteilung der Sicherheitslage Tempomessungen Beschreibung bestehender und angestrebter Nutzungen Auflistung der Maßnahmen zur Zielerreichung Fußgängerstreifen sind unzulässig Tore sollten eine kontrastreiche Gestaltung haben Besondere Markierungen sind möglich Überprüfung nach einem Jahr
Begriffe (in der Schweiz) Wohnstraße Fußgängerzone Anstelle der Wohnstraße treten die Begegnungszonen Tempo-30-Zone
Begriffe Shared Space Straßenraum soll gemeinsam von allen Verkehrsteilnehmern benützt werden können. Der Begriff ist noch neu; in der Fachwelt hat sich noch kein einheitlicher Begriff durchgesetzt. Eine ähnliche Zielsetzung wie Shared Space verfolgen auch Tempo- 30-Zonen und verkehrsberuhigte Zonen. Shared Space setzt jedoch nicht auf restriktive Regeln für die Verkehrsteilnehmer, sondern will eine freiwillige Verhaltensänderung aller Nutzer erreichen. Verkehrsregeln werden beseitigt und durch soziale Regeln ersetzt. Auffälligstes Merkmal ist, nach Möglichkeit sämtliche Verkehrsschilder, Ampeln und Straßenmarkierungen abzubauen. Fuß- und Radwege werden entfernt, es gibt nur noch eine Verkehrsebene.
Berner Modell Berner Modell : Koexistenz statt Dominanz im Straßenverkehr Mehrere Umgestaltungen von Ortsdurchfahrten in den letzten Jahren im Kanton Bern. Die Umgestaltungen orientieren sich nicht an einem Schema, sondern sind den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Das Berner Modell beruht auf verkehrspolitischen Grundsätzen
Berner Modell Berner Modell am Beispiel KÖNIZ Ortsdurchfahrt Eckdaten: Vorortsgemeinde von Bern 38.000 EW DTV 17.000 KFZ/Tag
Berner Modell Berner Modell am Beispiel KÖNIZ - Ortsdurchfahrt
Berner Modell Berner Modell am Beispiel KÖNIZ Ortsdurchfahrt Tempo-50-Bereich
Berner Modell Berner Modell am Beispiel KÖNIZ Ortsdurchfahrt Kreisverkehr: Übergang zur Tempo-30-Zone
Berner Modell Berner Modell am Beispiel KÖNIZ Ortsdurchfahrt Tempo-30-Zone
Berner Modell Berner Modell am Beispiel KÖNIZ Ortsdurchfahrt Längsparkierung am Rand
Berner Modell Berner Modell am Beispiel KÖNIZ Ortsdurchfahrt Wesentliche Auswirkungen Gleichmäßiger Verkehrsfluss Verringerung der Reisezeiten! Knoten funktionieren ohne Lichtsignalanlagen Leistungsfähigkeit wurde nicht reduziert Wartezeiten der Fußgänger geringer Die Verkehrssicherheit hat sich verbessert mehr gegenseitige Rücksichtnahme
Anwendungsbeispiel in Vorarlberg Im Rahmen der Verkehrskonzepte Rankweil Vorderland wurden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: HEUTE: 3 parallel Straßenachsen A14, L190, L50 NEU: Maßnahmen für einen verträglichen KFZ-Verkehr durch Neugestaltung und Temporeduktion
Anwendungsbeispiel in Vorarlberg Querschnitte
Anwendungsbeispiel in Vorarlberg Verkehrswirkungen (Prognose 2020)
Anwendungsbeispiel in Vorarlberg Offene Fragen Sind ausreichend Flächen für eine entsprechende Gestaltung vorhanden? Welche Betriebsform soll auf den diskutierten Straßenabschnitten gewählt werden? Ist Tempo 30 ein vernünftiger Ansatz? Welche Position wird die Straßenbehörde in diesem Verfahren einnehmen? Wer finanziert die Neugestaltungen?
Zusammenfassung - FAQ Was sind Zonen mit Tempobeschränkungen? Was ist eine Tempo-30-Zone? Was ist eine Begegnungszone? Tempo-30-Zonen Begegnungszonen Fußgängerzonen Straßen in Quartieren oder Siedlungsbereichen auf denen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden muss Tempo 30 FußgängerInnen dürfen die ganze Verkehrsfläche nutzen und sind vortrittsberechtigt Tempo 20 Parkierung nur an gekennzeichneten Stellen
Zusammenfassung - FAQ Was ist eine Fußgängerzone? Was ist mit den vor 2002 realisierten Wohnstraßen? Wo sind Zonen mit Tempobeschränkungen möglich? Zonengröße? Kontrollen? FugängerInnen vorbehalten Fahrverkehr nur ausnahmsweise mit Schritttempo Signale Wohnstraße mussten bis 31.12.2003 durch die Signale Begegnungszone ersetzt werden Nur innerorts auf Nebenstraßen Auf Hauptstraßenabschnitten nur Tempo-30-Zone bei besonderen örtlichen Gegebenheiten möglich Keine Einschränkung der Größe Maßnahmen müssen spätestens nach 1 Jahr auf ihre Wirkung überprüft werden
Zusammenfassung - FAQ Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen in Zonen mit Tempobeschränkungen? Sind Zebrastreifen erlaubt? Gestaltung des Straßenraumes? Grundsätzlich Rechtsvortritt Dies ist die kostengünstigste Verkehrsberuhigungsmaßnahme Abweichung vom Rechtsvortritt nur zulässig, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert Zebrastreifen sind unzulässig Nur in Tempo-30-Zonen mit besonderen Vortrittsbedürfnissen für Fußgänger (z.b. Schulen) Kritische Stellen eher mit baulichen Maßnahmen sichern Übergangsbereiche zu Zonen mit Tempobeschränkungen deutlich erkennbar gestalten
Zusammenfassung In der Schweiz wurde die Begegnungszone nach mehreren Jahren Versuchsbetrieb rechtlich verankert Sie hat sich in der Praxis bewährt und ersetzt die Wohnstraßen Andere Betriebsformen mit neugestalteten und verkehrsberuhigten Ortsdurchfahrten sind in der Schweiz ebenfalls erfolgreich In Österreich sind alle Betriebsformen ausser der Begegnungszone rechtlich abgedeckt Sowohl Begegnungszonen, als auch Neugestaltungen von Ortsdurchfahrten mit Geschwindigkeitsreduktion sind in Österreich sinnvoll es gibt genügend Umsetzungsmöglichkeiten
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Wiener Planungswerkstatt