Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung der Sparkassen-Finanzgruppe. Inhaltsübersicht

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Transkript:

Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung der Sparkassen-Finanzgruppe Inhaltsübersicht Seite I. Präambel I II. Allgemeine Bestimmungen 1. Organe des Zertifizierungsprozesses I 2. Zertifizierungsausschuss II 3. Review-Board II 4. Zertifizierungskommission III 5. Zertifizierung IV 6. Rezertifizierung V 7. Funktionsfeldspezifische Bestimmung VI Anhang Funktionsfeldspezifische Bestimmungen VII Stand: 07.04.2014

I Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung der Sparkassen-Finanzgruppe I. Präambel 1. Die Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe (HSF) ist Träger des Zertifizierungsprozesses und setzt diesen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den regionalen Sparkassenakademien um. 1 2. Der Zertifizierungsprozess besteht aus zwei Stufen: Der Zertifizierung und der Rezertifizierung. Die Zertifizierung und die Rezertifizierung erfolgen nach bundesweit organisationseinheitlichen Qualitäts- und Durchführungsstandards. 3. Die Zertifizierung und die Rezertifizierung erfolgen in geschäftspolitisch relevanten Markt- und Stabsfunktionen mit dem Ziel der Qualitätssicherung und der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen. 4. Die Zertifizierung und Rezertifizierung der Sparkassen-Finanzgruppe wird als Markenzeichen Zertifizierter <funktionsfeldspezifische Bezeichnung> Sparkassen- Finanzgruppe bundeseinheitlich etabliert. 5. Die Zertifizierung und die Rezertifizierung werden kostenoptimal ausgestaltet. II. Allgemeine Bestimmungen 1. Organe des Zertifizierungsprozesses Die Organe des Zertifizierungsprozesses sind - der Zertifizierungsausschuss - die Review-Boards - die Zertifizierungskommissionen 1 Die neuen Regelungen zum Zertifizierungs- und Rezertifizierungsprozess in Trägerschaft der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe sollen ab dem 1.1.2015 gelten. Übergangsweise wird bis zum 31.12.2014 das bisherige Verfahren (Zusammenspiel des DSGV mit den regionalen Sparkassenakademien) fortgesetzt. Stand: 07.04.2014

II 2. Zertifizierungsausschuss 2.1 Der Zertifizierungsausschuss ist für alle Zertifizierungs- und Rezertifizierungsangelegenheiten und Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung zuständig. Er überwacht die Einhaltung der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung. Er entscheidet über die Funktionsfelder, die in den Zertifizierungsprozess aufgenommen werden und beruft auf Vorschlag des Arbeitskreises der Leiter der Sparkassenakademien und HSF die Mitglieder der Review-Boards. Der Zertifizierungsausschuss berichtet an den Ausschuss für Personalentwicklung. 2.2 Der Zertifizierungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen: - Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV (Vorsitz), - Rektor der HSF - Leiter der Management-Akademie der Sparkassen-Finanzgruppe Sowie folgenden Wahlmitgliedern: - Mitglied des Ausschusses für Personalentwicklung - Landesobmann - Geschäftsführer eines regionalen Sparkassenverbandes - Leiter der Prüfungsstelle eines regionalen Sparkassenverbandes - Leiter einer regionalen Sparkassenakademie 2.3 Der DSGV-Ausschuss für Personalentwicklung beruft die Wahlmitglieder für 5 Jahre. 2.4 Der Zertifizierungsausschuss ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende und mindestens vier weitere Mitglieder anwesend sind. 3. Review-Boards 3.1 Die Review-Boards werden jeweils für bestimmte Funktionsfelder (siehe Anhang) gebildet. 3.2 Die Review-Boards haben die Aufgabe, die konkreten, funktionsfeldspezifischen Bestimmungen für die Zertifizierung festzulegen und zu aktualisieren. Sie überwachen die ordnungsgemäße Ausführung der Zertifizierung und Rezertifizierung. Stand: 07.04.2014

III 3.3 Die funktionsfeldspezifischen Review-Boards setzen sich wie folgt zusammen: - ein Vertreter einer regionalen Sparkassenakademie, - ein für das jeweilige Funktionsfeld zuständiges Vorstandsmitglied der Sparkassen- Finanzgruppe, - zwei funktionsfeldbezogene Experten aus der Sparkassen-Finanzgruppe, - ein Vertreter der HSF, - ein fachlich zuständiger Vertreter des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. 3.4 Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Arbeitskreises der Leiter der Sparkassenakademien und der HSF für fünf Jahre durch den Zertifizierungsausschuss berufen. Es kann jeweils nur ein Vertreter aus einem Verbandsgebiet in ein funktionsfeld-spezifisches Review-Board berufen werden. Die Mitglieder bestimmen den Vorsitzenden des jeweiligen Review-Boards. 3.5 Das Review-Board ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende und drei weitere Mitglieder anwesend sind. 3.6 Zur Überwachung der funktionsfeldspezifischen Bestimmungen kann ein Vertreter des zuständigen Review-Boards an den Sitzungen der Zertifizierungskommissionen teilnehmen. 4. Zertifizierungskommissionen 4.1 Die Zertifizierungskommissionen haben die Aufgabe, die Zertifizierung gemäß den zentralen funktionsfeldspezifischen Bestimmungen des zuständigen Review-Boards auszuführen. 4.2 Die Zertifizierungskommissionen setzen sich wie folgt zusammen: - ein Vertreter der HSF (Vorsitz) - zwei fachlich ausgewiesene Experten des jeweiligen Funktionsfeldes, wobei die Fachexperten nicht als Dozenten in den jeweiligen, funktionsfeldspezifischen Fach-seminaren mitwirken dürfen.. Einer der Vertreter kann auf Vorschlag einer Regionalakademie berufen werden. 4.3 Die HSF benennt die Mitglieder der Zertifizierungskomissionen in Absprache mit dem jeweiligen funktionsfeldspezifischen Review-Board. Stand: 07.04.2014

IV 5. Zertifizierung 5.1 Die Anmeldung zur Zertifizierung erfolgt durch ein Institut der Sparkassen-Finanzgruppe bei der HSF. 5.2 Als Voraussetzung für die Zulassung zur Zertifizierung muss der Teilnehmer - ein funktionsfeldspezifisches Fachseminar bei einer Sparkassenakademie erfolgreich absolviert haben und - mindestens 18 Monate Praxiserfahrung im Funktionsfeld nachweisen. Der Nachweis erfolgt gegenüber der HSF. 5.3 Die Zertifizierung besteht aus einem schriftlichen komplexen Praxisfall und einem Kolloquium (Disputation zum Praxisfall und Fachgespräch). Eine Zertifizierung erfolgt, wenn im Gesamtergebnis der Zertifizierungsleistung mindestens 70 von 100 Punkten erreicht werden, wobei in jedem Teilbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden müssen. Erreicht ein Teilnehmer nicht die erforderliche Mindestpunktzahl in einem oder in mehreren Teilbereichen, so kann er einmalig die Leistung in diesem Teilbereich bzw. in den Teilbereichen wiederholen. Erreicht der Teilnehmer auch in der ersten Wiederholung nicht die erforderliche Punktzahl, so muss er die gesamten Zertifizierungsleistungen erneut erbringen. Erreicht der Teilnehmer auch in der zweiten Wiederholung nicht die erforderliche Punktzahl, ist eine weitere Wiederholung nicht mehr möglich. 5.4 Die Zertifizierung wird entsprechend den funktionsfeldspezifischen Bestimmungen des zuständigen Review-Boards ausgeführt. Über die Ausführung der Zertifizierung ist ein Protokoll zu führen. 5.5 Die Zertifizierungsurkunde wird vom Vorsitzenden der Zertifizierungskommission und dem Vorsitzenden des Zertifizierungsausschusses unterzeichnet. Darüber hinaus erfolgen keine konkreten Aussagen über das Ergebnis der Zertifizierung. 5.6 Nach erfolgreicher Zertifizierung ist der Teilnehmer berechtigt, für drei Jahre befristet die Bezeichnung "Zertifizierter <funktionsfeldspezifische Bezeichnung> der Sparkassen-Finanzgruppe" zu führen. 5.7 Die HSF führt für alle zertifizierten Personen eine zentrale Datenbank. Stand: 07.04.2014

V 6. Rezertifizierung 6.1 Die Rezertifizierung erfolgt alle drei Jahre. 6.2 Für die Rezertifizierung ist ein Nachweis der praktischen Tätigkeit im jeweiligen Funktionsfeld und von geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch ein Institut der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber der HSF. 6.3 Das Institut der Sparkassen-Finanzgruppe wird durch die HSF ca. sechs Monate vor Ablauf der Zertifizierung in Kenntnis gesetzt. 6.4 Der Zertifikatinhaber muss funktionsfeldspezifische Weiterbildungsmaßnahmen im Umfang von mindestens neun Tagen innerhalb der Drei-Jahres-Frist bei - Sparkassenakademien und/oder - der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe erbringen. 6.5 Ersatzleistungen im Funktionsfeld (z. B. Dozenten- und Autorentätigkeit, web-based- Training, Maßnahmen anderer Bildungsträger und institutsinterne Weiterbildung) können auf Antrag bei der HSF Anerkennung finden. 6.6 Alternativ erfolgt die Rezertifizierung durch eine funktionsfeldspezifische Zertifizierung gemäß Abschnitt II. Ziffer 5. 6.7 Über die Erfüllung der Rezertifizierungsanforderungen erhält das Institut der Sparkassen-Finanzgruppe eine schriftliche Bestätigung durch die HSF. Diese berechtigt den Zertifikatinhaber, für weitere drei Jahre befristet die funktionsfeldspezifische Bezeichnung zu führen. 6.8 Erfolgt keine Rezertifizierung, wird die Zertifizierung für das Funktionsfeld aberkannt. 7. Funktionsfeldspezifische Bestimmungen 7.1. Die Grundlage für die funktionsfeldspezifischen Bestimmungen ist die Zertifizierungsund Rezertifizierungsordnung. 7.2 Die funktionsfeldspezifischen Bestimmungen konkretisieren die praktische Ausführung der Zertifizierung und werden durch das zuständige Review-Board festgelegt. Stand: 07.04.2014

VI 7.3. Die funktionsfeldspezifischen Bestimmungen beinhalten: - 1. Zielsetzung - 2. Teilnahmevoraussetzung - 3. Qualitätsstandards - 4. Durchführungsbestimmungen und Bewertungsmodalitäten - 5. funktionsfeldspezifische Bezeichnung - 6. Themengebiete der Weiterbildung 7.4 Die funktionsfeldspezifischen Bestimmungen sind als Anhang der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung beigefügt. Bonn, 7. April 2014 Ludger Gooßens, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV (Vorsitz) Dr. Stephan Weingarz, kommissarischer Leiter der Management-Akademie der Sparkassen- Finanzgruppe Dr. Dietmar Haase, Leiter der Sparkassenakademie Niedersachsen, Hannover Carsten Claus, Vorsitzender des Vorstandes, Kreissparkasse Böblingen Helmut Schiffer, Geschäftsführer, Rheinischer Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf Hermann Dreyer, Leiter der Prüfungsstelle, Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin Prof. Dr. Bernd Heitzer, Rektor der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe, Bonn Dr. Franz Inderst, Leiter der Sparkassenakademie Bayern, München Zertifizierungsausschuss Stand: 07.04.2014

VII Anhang zur Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung - Funktionsfeldspezifische Bestimmungen - A. Zertifizierter Financial Consultant Sparkassen-Finanzgruppe Funktionsfeld: Vermögensmanagement gehobenes Segment (Stand: 18. September 2006) B. Zertifizierter Firmenkundenbetreuer Sparkassen-Finanzgruppe (Stand 21. September 2006) C. Zertifizierter Kreditanalyst Sparkassen-Finanzgruppe (Stand: 27. September 2006) Stand: 07.04.2014

A. Zertifizierter Financial Consultant Sparkassen-Finanzgruppe Funktionsfeld: Vermögensmanagement gehobenes Segment Funktionsfeldspezifische Bestimmungen: 1. Zielsetzung 2. Teilnahmevoraussetzung 3. Qualitätsstandards 4. Durchführungsbestimmungen und Bewertungsmodalitäten 5. Funktionsfeldspezifische Bezeichnung 6. Themengebiete der Weiterbildung Stand: 18. September 2006

- 2-1. Zielsetzung Sicherung der Beratungsqualität Erfüllung haftungsrechtlicher Erfordernisse 2. Teilnahmevoraussetzung Der Teilnehmer an der Zertifizierung muss gemäß Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.2 - das Fachseminar Financial Consultant an einer Sparkassenakademie erfolgreich absolviert haben und - über mindestens 18 Monate Praxiserfahrung im Funktionsfeld Vermögensmanagement im gehobenen Segment verfügen. 3. Qualitätsstandards Alle Kundendaten des komplexen anonymisierten Beratungsfalles aus der Berufspraxis des Teilnehmers sind zweckadäquat zu erfassen, zu analysieren und zu planen. Dies beinhaltet alle Vermögensgegenstände (insbesondere Wertpapiere und Immobilien) und Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung notwendiger persönlicher Informationen (insbesondere Steuern, Nachfolgemanagement sowie Vorsorge- und Risikomanagement) und die Abbildung der persönlichen Zielsetzung des Kunden (Vollständigkeit). Alle Wirkungen und Wechselwirkungen des komplexen Beratungsfalles in Bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Einnahmen und Ausgaben, unter Einschluss persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und gesamtwirtschaftlicher Faktoren sowie der geschäftspolitischen Intention der Sparkassen-Finanzgruppe sind zu berücksichtigen (Vernetzung). Der jeweilige Kunde mit seiner Person, seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen ist in den Mittelpunkt zu stellen und nicht zu verallgemeinern (Individualität). Funktionsfeldspezifische Bestimmungen, Zertifizierter Financial Consultant Sparkassen-Finanzgruppe, Stand: 18.09.2006

- 3 - Die Analyse und Handlungsempfehlungen sind im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand und nach dem ganzheitlichen Betreuungsansatz durchzuführen (Richtigkeit). Die Analyse und Handlungsempfehlungen sind so zu präsentieren, dass der Kunde sie versteht und nachvollziehen kann sowie seine im Rahmen des Auftrages gestellten Fragen beantwortet erhält (Verständlichkeit). Der Umfang der Dokumentation des anonymisierten komplexen Beratungsfalles aus der Berufspraxis des Teilnehmers umfasst maximal 15 Seiten fachlichen Inhalt inklusive Abbildungen. Die Beschreibung der Kundensituation sollte etwa 1/3 des Gesamtumfanges ausmachen. Die Ergebnisse der Analyse und Handlungsempfehlungen sind in Form kundenbezogener Lösungsansätze schriftlich darzustellen. Diese sollten etwa 2/3 des Gesamtumfanges ausmachen (Dokumentation). 4. Durchführungsstandards und Bewertungsmodalitäten Die Zertifizierung beinhaltet gemäß Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.3, die zwei Teilbereiche komplexer Beratungsfall und Fachgespräch. Es werden pro Jahr zwei Zertifizierungstermine bundesweit einheitlich ausgeschrieben. Die Anmeldung des Teilnehmers zur Zertifizierung erfolgt bei der zuständigen Sparkassenakademie. Die Anmeldefrist für die Zertifizierung endet drei Monate vor dem Zertifizierungstermin. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung mit der Bitte, die Dokumentation seines komplexen Beratungsfalles einzureichen. Diese muss zwei Monate vor dem Zertifizierungstermin der zuständigen Sparkassenakademie vorliegen. Für die Dokumentation des komplexen Beratungsfalles gelten folgende formale Vorschriften: Funktionsfeldspezifische Bestimmungen, Zertifizierter Financial Consultant Sparkassen-Finanzgruppe, Stand: 18.09.2006

- 4 - - Anzahl: fünf Exemplare in gebundener Form - Formaler Aufbau: * Deckblatt * Inhaltsverzeichnis * (optional, Abkürzungsverzeichnis) * (optional, Einleitung) * Textteil incl. Haftungshinweis = Umfang * (optional, Anhang) * Literaturverzeichnis und Softwarehilfsmittel * Ehrenwörtliche Erklärung * Ort, Datum, Unterschrift - Umfang: max. 15 Seiten - Rand: * links 3 cm, * rechts 1,5 cm - Schriftart: Arial - Schriftgröße: * Text 12, einfacher Zeilenabstand * Fußnoten 10 - Abbildungen/Tabellen: * Abbildungstitel * Quellenangabe (soweit nicht selbst erstellt) - Zitieren: Quellenangabe - Fussnoten: fortlaufende Nummerierung - Sinngemäßes Zitat: vgl. Name (Erscheinungsjahr), S. 00. Entspricht der eingereichte komplexe Beratungsfall nicht den Qualitätsstandards, kann die regionale Sparkassenakademie die Zulassung zur Zertifizierung ablehnen. Spätestens zwei Wochen vor dem Zertifizierungstermin erhält der Teilnehmer die Einladung zur Zertifizierung mit der Bekanntgabe der Zertifizierungskommission und des Durchführungsortes sowie den zeitlichen Ablaufplan. Die Bewertung des komplexen Beratungsfalles erfolgt auf der Grundlage der erbrachten zusammengefassten Leistungen bei den drei gleich zu gewichtenden Komponenten - schriftliche Dokumentation (1/3), wobei die Anlage 1 eine Orientierung für die Bewertung darstellt - Präsentation (1/3) und - Erörterung des komplexen Beratungsfalles (1/3), wobei die Anlage 2 eine Orientierung für die Bewertung darstellt. Funktionsfeldspezifische Bestimmungen, Zertifizierter Financial Consultant Sparkassen-Finanzgruppe, Stand: 18.09.2006

- 5 - Für die Präsentation sind 10 Minuten und für die Erörterung sind 15 Minuten vorgesehen. Die Inhalte des Fachgespräches umfassen die typischen Handlungsfelder eines Financial Consultant. Die Bewertung des Fachgespräches erfolgt auf der Grundlage der Qualitätsstandards (siehe Ziffer 3) im Hinblick auf die fachliche, soziale und/oder methodische Kompetenz des Teilnehmers 1) unter besonderer Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und einer zielgruppenadäquaten Darstellung. Das Fachgespräch dauert 20 Minuten. Die Zertifizierung erfolgt gemäß der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.3. In beiden Bereichen müssen jeweils mindestens 50 Punkte und können jeweils maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl dividiert durch zwei ergibt das Gesamtergebnis. Eine Zertifizierung erfolgt, wenn mindestens 70 Punkte erreicht werden. Über die Ausführung der Zertifizierung ist gemäß Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.4, ein Protokoll gemäß der Anlage 3 zu führen. Der Teilnehmer erhält bei erfolgreicher Zertifizierung eine Urkunde des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, die gemäß Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.5, von dem Vorsitzenden der Zertifizierungskommission und dem Vorsitzenden des Zertifizierungsausschusses unterzeichnet wird. 5. Funktionsfeldspezifische Bezeichnung Nach erfolgreicher Zertifizierung ist der Teilnehmer gemäß Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.6, berechtigt, für drei Jahre befristet die Bezeichnung "Zertifizierter Financial Consultant Finanzgruppe" zu führen. 1) Hinweis zum Protokoll Zertifizierter Financial Consultant Sparkassen-Finanzgruppe. Die Bewertung des Fachgesprächs erfolgt als Gesamteindruck der Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz. Ein expliziter Ausweis der Einzelbewertungen ist nicht erforderlich. Funktionsfeldspezifische Bestimmungen, Zertifizierter Financial Consultant Sparkassen-Finanzgruppe, Stand: 18.09.2006

- 6-6. Themengebiete der Weiterbildung Die Themengebiete für Weiterbildungsmaßnahmen orientieren sich an den Anforderungen an die Handlungskompetenz für den Financial Consultant, insbesondere Finanzplanung Geld- und Vermögensmanagement Steuern und Rechtsgrundlagen Immobilienmanagement Vorsorge- und Risikomanagement Nachfolgemanagement Beziehungsmanagement Volkswirtschaft und Kapitalmärkte, wobei sich die Weiterbildung auf mehrere Themengebiete erstrecken soll. Eppstein, 18. September 2006 Joachim Brockmann, Leiter der Sparkassenakademie Hessen-Thüringen (Vorsitz) Prof. Dr. Anne Böhm-Dries, Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe, Bonn Wilfried Böttcher, Fachbereichsleiter, Kreissparkasse Köln Sparkassendirektor Stefan Siebert, Vorstandsmitglied, Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau Dr. Pavel Uttitz, Deutsche Sparkassenakademie, Bonn Eric Westerheide, Leiter Private Banking, Sparkasse Hannover Review-Board für das Funktionsfeld Vermögensmanagememt im gehobenen Segment Funktionsfeldspezifische Bestimmungen, Zertifizierter Financial Consultant Sparkassen-Finanzgruppe, Stand: 18.09.2006

Anlage 1) Zertifizierter Financial Consultant Sparkassen-Finanzgruppe Bewertung der schriftlichen Dokumentation des komplexen Beratungefalles Name der Teilnehmer: Name Ergebnis: Dozent/Referent: Name Inhalt (35%) Vollständigkeit, Richtigkeit und Genauigkeit Kundennutzen (35%) Qualitative und quantitative Aspekte Kreativität (15%) Individuelle Lösungsansätze Erscheinungsbild (15%) Übersichtlichkeit, Verständlichkeit Pkt. Kommentar Funktionsfeldspezifische Bestimmungen, Zertifizierter Financial Consultant Sparkassen-Finanzgruppe, Stand: 18.09.2006 Unterschrift des Dozenten/Referenten:

Anlage 2) Zertifizierter Financial Consultant Sparkassen-Finanzgruppe Bewertungskriterien für die Präsentation und die Erörterung des komplexen Beratungsfalles Name der Teilnehmer: Präsentation Aufbau und Struktur - Gliederung - Logik - Praxisbezug Sprachliche Gestaltung - Ausdrucksweise - Satzbau - Stil Darstellung - Medieneinsatz - Visualisierung - Körpersprache Zeitliche Vorgabe Erörterung Vollständigkeit: Alle Kundendaten des komplexen Beratungsfalles sind zweckadäquat zu erfassen, zu analysieren und zu planen. Dies beinhaltet alle Vermögensgegenstände (insbesondere Wertpapiere und Immobilien) und Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung notwendiger persönlicher Informationen (insbesondere Steuern, Nachfolgemanagement sowie Vorsorge- und Risikomanagement) und die Abbildung der persönlichen Zielsetzung des Kunden. Vernetzung: Alle Wirkungen und Wechselwirkungen des komplexen Beratungsfalles in Bezug auf Vermögens-gegenstände und Verbind-lichkeiten, auf Einnahmen und Aus-gaben, unter Einschluss persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und gesamtwirtschaftlicher Faktoren sowie der geschäfts-politischen Intention der Sparkassen-Finanzgruppe sind zu berücksichtigen. Individualität: Der jeweilige Kunde mit seiner Person, seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen ist in den Mittelpunkt zu stellen und nicht zu verallgemeinern. Richtigkeit: Die Analyse und Handlungsempfehlungen sind im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand und nach dem ganzheitlichen Betreuungsansatz durchzuführen. Verständlichkeit: Die Analyse und Handlungsempfehlungen sind so zu präsentieren, dass der Kunde sie versteht und nachvollziehen kann sowie seine im Rahmen des Auftrages gestellten Fragen beantwortet erhält. Funktionsfeldspezifische Bestimmungen, Zertifizierter Financial Consultant Sparkassen-Finanzgruppe, Stand: 18.09.2006

Anlage 3) Zertifizierter Financial Consultant Sparkassen-Finanzgruppe Protokoll zum Zertifizierungskolloquium Teilnehmer / Institut: Gesamtergebnis: Zertifizierungskommission: Mitglied des Review-Boards: komplexer Beratungsfall Fachgespräch 1. Schriftliche Dokumentation 1. Fachkompetenz 2. Präsentation 2. Sozialkompetenz / Methodenkompetenz 3. Erörterung Punkte insgesamt Punkte insgesamt (Gesamtergebnis: (komplexer Beratungsfall Punkte + Fachsgespräch Punkte ) : 2 =...Gesamtpunkte. In beiden Bereichen müssen jeweils mindestens 50 Punkte und können jeweils maximal 100 Punkte erreicht werden. Eine Zertifizierung erfolgt, wenn die Gesamtpunktzahl mindestens 70 Punkte beträgt.) Ort, Datum Funktionsfeldspezifische Bestimmungen, Zertifizierter Financial Consultant Sparkassen-Finanzgruppe, Stand: 18.09.2006

B. Zertifizierter Firmenkundenbetreuer Sparkassen-Finanzgruppe Funktionsfeld: Firmenkundenbetreuung Funktionsfeldspezifische Bestimmungen: 1. Zielsetzung 2. Teilnahmevoraussetzung 3. Qualitätsstandards 4. Durchführungsbestimmungen und Bewertungsmodalitäten 5. Funktionsfeldspezifische Bezeichnung 6. Themengebiete der Weiterbildung Stand 21.09.2006

I 1. Zielsetzung Förderung und Sicherung der Beratungsqualität Nachweis der Beratungsqualität auch unter Berücksichtigung der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Erfordernisse. 2. Teilnahmevoraussetzung Der Teilnehmer an der Zertifizierung muss gemäß Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.2 - das Fachseminar Firmenkundenbetreuung an einer Sparkassenakademie erfolgreich absolviert haben und - mindestens 24 Monate Praxiserfahrung als Firmenkundenbetreuer nachweisen. 3. Qualitätsstandards Alle Kundendaten eines komplexen anonymisierten Beratungsfalles aus der Berufspraxis des Teilnehmers sind zu analysieren und daraus Ziele und Maßnahmen für die Zukunft abzuleiten. Dies beinhaltet insbesondere Daten zur Ertrags- und Finanzkraft (z. B. Original Jahresabschlüsse, EBIL-Auswertungen), aktuelle unterjährige Daten zur Beurteilung der Ertrags- und Finanzlage des Firmenkunden (z.b. BWA), Planungsunterlagen und Unternehmenskonzepte mit der strategischen Ausrichtung. Die Ergebnisse des einheitlichen DSGV-Ratings sind dabei zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind Ansatzpunkte und Handlungsalternativen für eine "ganzheitliche Kundenberatung" zum gegenseitigen Nutzen zu empfehlen (Vollständigkeit). Alle Wirkungen und Wechselwirkungen des komplexen Beratungsfalles in Bezug auf das Ertrags- und Finanzierungspotenzial des Firmenkunden unter Einbezug persönlicher, rechtlicher, steuerlicher, branchenbezogener und gesamtwirtschaftlicher Faktoren sowie der geschäftspolitischen Intention der Sparkassen Finanzgruppe sind zu berücksichtigen. Die Umsetzungschancen der Unternehmenskonzeption sind in ihrem Aufbau, Ablauf und ihrer Verknüpfung mit den Unternehmensführungsinstrumenten zu prüfen (Vernetzung). Der jeweilige Kunde mit seinem Unternehmen und den sich daraus ergebenden Zielen und Bedürfnissen ist in den Mittelpunkt zu stellen. Sein persönliches, familiäres und berufliches Umfeld ist mit seinen Zielen und Bedürfnissen ebenfalls zu berücksichtigen (Individualität).

II Die Analysen und Handlungsempfehlungen sind betriebswirtschaftlich fundiert, mit den jeweils gültigen Gesetzesvorschriften vereinbar und nach dem ganzheitlichen Betreuungsansatz und dessen Umsetzbarkeit durchzuführen (Richtigkeit). Die Analysen und Maßnahmenempfehlungen sind so zu präzisieren, dass der Firmenkunde und der Kreditanalyst sie verstehen und nachvollziehen können. Der Firmenkunde erhält auf seine Fragen und Anforderungen adäquate Antworten und Lösungen (Verständlichkeit). Der Umfang der Dokumentation des komplexen anonymisierten Beratungsfalles (im Folgenden DkB) umfasst maximal 10-12 Seiten plus Anlagen in angemessener Form. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis werden bei der Seitenzahl nicht mitgezählt. Die Beschreibung der Firmenkundensituation sollte etwa 1/3 des Umfanges der DkB (ohne Anlagen) ausmachen. Die Ergebnisse der Analysen und Maßnahmenempfehlungen sind in Form kundenbezogener Lösungsansätze schriftlich darzustellen. Diese sollten etwa 2/3 des Umfanges der DkB (ohne Anlagen) ausmachen (Dokumentation). 4. Durchführungsbestimmungen und Bewertungsmodalitäten Die Zertifizierung beinhaltet gemäß Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.3, die zwei Teilbereiche komplexer Beratungsfall und Fachgespräch. Es werden pro Jahr zwei Zertifizierungszeiträume bundesweit einheitlich ausgeschrieben. Die Anmeldung des Teilnehmers zur Zertifizierung erfolgt bei der zuständigen Sparkassenakademie. Die Anmeldefrist für die Zertifizierung endet drei Monate vor dem Zertifizierungstermin. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung mit der Bitte, die Dokumentation seines komplexen Beratungsfalles einzureichen. Diese muss zwei Monate vor dem Zertifizierungstermin der zuständigen Sparkassenakademie vorliegen. Für die Dokumentation des komplexen Beratungsfalles gelten folgende formale Vorschriften: - Anzahl: sechs Exemplare in gebundener Form - Formaler Aufbau: Deckblatt Inhaltsverzeichnis Beschreibung der Kundensituation (anonymisiert) Analysen und Handlungsempfehlungen

III - Rand: links 3 cm Rechts 1,5 cm - Schriftart: Arial - Schriftgröße: Text 12, einfacher Zeilenabstand ggf. Fußnoten 10 - Abbildungen/Tabellen: Titel der Abbildung Quellenangabe (soweit nicht selbst erstellt) - Zitieren: Quellenangabe - Fußnoten: fortlaufende Nummerierung - Sinngemäßes Zitat: vgl. Name (Erscheinungsjahr), S. 00. - Erklärung des Verfassers mit eigenhändiger Unterschrift Entspricht der eingereichte komplexe Beratungsfall nicht den Qualitätsstandards, kann die regionale Sparkassenakademie die Zulassung zur Zertifizierung ablehnen. Spätestens zwei Wochen vor dem Zertifizierungstermin erhält der Teilnehmer die Einladung zur Zertifizierung mit der Bekanntgabe der Zertifizierungskommission und des Durchführungsortes sowie den zeitlichen Ablaufplan. Die Bewertung des komplexen Beratungsfalles erfolgt auf der Grundlage der erbrachten zusammengefassten Leistungen bei den drei gleich zu gewichtenden Komponenten - schriftliche Dokumentation (1/3), wobei die Anlage 1 eine Orientierung für die Bewertung darstellt - Präsentation (1/3) und - Erörterung des komplexen Beratungsfalles (1/3), wobei die Anlage 2 eine Orientierung für die Bewertung darstellt. Für die Präsentation sind zehn Minuten und für die Erörterung 15 Minuten vorgesehen. Die Inhalte des Fachgespräches umfassen die typischen Handlungsfelder eines Firmenkundenbetreuers. Die Bewertung des Fachgespräches erfolgt auf der Grundlage der Qualitätsstandards (siehe Ziffer 3) im Hinblick auf die fachliche, soziale und/oder methodische Kompetenz des Teilnehmers 1) unter besonderer Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und einer zielgruppenadäquaten Darstellung. Das Fachgespräch dauert 20 Minuten. 1) Hinweis zum Protokoll Firmenkundenbetreuer Sparkassen-Finanzgruppe. Die Bewertung des Fachgesprächs erfolgt als Gesamteindruck der Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz. Ein expliziter Ausweis der Einzelbewertungen ist nicht erforderlich.

IV Die Zertifizierung erfolgt gemäß der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.3. In beiden Bereichen müssen jeweils mindestens 50 Punkte und können jeweils maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl dividiert durch zwei ergibt das Gesamtergebnis. Eine Zertifizierung erfolgt, wenn mindestens 70 Punkte erreicht werden. Über die Ausführung der Zertifizierung ist gemäß Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.4, ein Protokoll gemäß der Anlage 3 zu führen. Der Teilnehmer erhält bei erfolgreicher Zertifizierung eine Urkunde des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, die gemäß Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.5, von dem Vorsitzenden der Zertifizierungskommission und dem Vorsitzenden des Zertifizierungsausschusses unterzeichnet wird. 5. Funktionsfeldspezifische Bezeichnung Nach erfolgreicher Zertifizierung ist der Teilnehmer gemäß Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.6, berechtigt, für drei Jahre befristet die Bezeichnung "Zertifizierter Firmenkundenbetreuer Sparkassen Finanzgruppe" zu führen. 6. Themengebiete der Weiterbildung Aktuelles/Erweiterungen zu den Inhalten des Fachseminars Firmenkundenbetreuung, insbesondere: - Produkte - Vertrieb - Recht - Unternehmenssteuern. Düsseldorf, den 21. September 2006 Ferdinand Mühlenhoff, Leiter der Rheinischen Sparkassenakademie (Vorsitz) Hans Kellermann, stv. Vorstandsvorsitzender, Kreissparkasse Göppingen Hans-Heinrich Haase-Fricke, Leiter der Kreditabteilung, Kreissparkasse Werningerode Markus Teichert, Abteilungsleiter Marktfolge/Kredit, Sparkasse Duderstadt Prof. Dr. Bernd Heitzer, Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe, Bonn Dr. Jürgen Abendschein, Leiter der Deutschen Sparkassenakademie, Bonn

Anlage 1) Zertifizierter "Firmenkundenbetreuer Sparkassen Finanzgruppe" Bewertung der schriftlichen Dokumentation des komplexen Beratungsfalles Name des Teilnehmers: Name Ergebnis: Dozent/Referent: Name Inhalt (35%) Vollständigkeit, Richtigkeit und Vernetzung Kunden- und Sparkassennutzen (35%) Qualitative und quantitative Aspekte Kreativität (15%) Individuelle Lösungsansätze Erscheinungsbild (15%) Übersichtlichkeit, Verständlichkeit Pkt. Kommentar Unterschrift des Dozenten/Referenten:

Anlage 2) Zertifizierter "Firmenkundenbetreuer Sparkassen Finanzgruppe" Bewertungskriterien für die Präsentation und die Erörterung des komplexen Beratungsfalles Name des Teilnehmers: Präsentation Aufbau und Struktur - Gliederung - Logik - Praxisbezug Sprachliche Gestaltung - Ausdrucksweise - Satzbau - Stil Darstellung - Medieneinsatz - Visualisierung - Körpersprache Zeitliche Vorgabe Erörterung Vollständigkeit: Alle Kundendaten eines komplexen anonymisierten Beratungsfalles aus der Berufspraxis des Teilnehmers sind zu analysieren und daraus Ziele und Maßnahmen für die Zukunft abzuleiten. Dies beinhaltet insbesondere Daten zur Ertrags- und Finanzkraft (z. B. Original Jahresabschlüsse, EBIL-Auswertungen), aktuelle unterjährige Daten zur Beurteilung der Ertrags- und Finanzlage des Firmenkunden (z.b. BWA), Planungsunterlagen und Unternehmenskonzepte mit der strategischen Ausrichtung. Die Ergebnisse des einheitlichen DSGV-Ratings sind dabei zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind Ansatzpunkte und Handlungsalternativen für eine "ganzheitliche Kundenberatung" zum gegenseitigen Nutzen zu empfehlen. Vernetzung: Alle Wirkungen und Wechselwirkungen des komplexen Beratungsfalles in Bezug auf das Ertrags- und Finanzierungspotenzial des Firmenkunden unter Einbezug persönlicher, rechtlicher, steuerlicher, branchenbezogener und gesamtwirtschaftlicher Faktoren sowie der geschäftspolitischen Intention der Sparkassen Finanzgruppe sind zu berücksichtigen. Die Umsetzungschancen der Unternehmenskonzeption sind in ihrem Aufbau, Ablauf und ihrer Verknüpfung mit den Unternehmensführungsinstrumenten zu prüfen. Individualität: Der jeweilige Kunde mit seinem Unternehmen und den sich daraus ergebenden Zielen und Bedürfnissen ist in den Mittelpunkt zu stellen. Sein persönliches, familiäres und berufliches Umfeld ist mit seinen Zielen und Bedürfnissen ebenfalls zu berücksichtigen. Richtigkeit: Die Analysen und Handlungsempfehlungen sind betriebswirtschaftlich fundiert, mit den jeweils gültigen Gesetzesvorschriften vereinbar und nach dem ganzheitlichen Betreuungsansatz und dessen Umsetzbarkeit durchzuführen. Verständlichkeit: Die Analysen und Maßnahmenempfehlungen sind so zu präzisieren, dass der Firmenkunde und der Kreditanalyst sie verstehen und nachvollziehen können. Der Firmenkunde erhält auf seine Fragen und Anforderungen adäquate Antworten und Lösungen.

Anlage 3) Zertifizierter "Firmenkundenbetreuer Sparkassen Finanzgruppe" Protokoll zum Zertifizierungskolloquium Teilnehmer / Institut: Gesamtergebnis: Zertifizierungskommission: Mitglied des Review-Boards: komplexer Beratungsfall 1. Schriftliche Dokumentation Fachgespräch 1. Fachkompetenz 2. Präsentation 2. Sozialkompetenz / Methodenkompetenz 3. Erörterung Punkte insgesamt Punkte insgesamt (Gesamtergebnis: (komplexer Beratungsfall... Punkte + Fachgespräch... Punkte) : 2 =...Gesamtpunkte. In beiden Bereichen müssen jeweils mindestens 50 Punkte und können jeweils maximal 100 Punkte erreicht werden. Eine Zertifizierung erfolgt, wenn die durchschnittliche Punktzahl aus beiden Prüfungsteilen mindestens 70 Punkte beträgt.) Ort, Datum

C. Zertifizierter Kreditanalyst Sparkassen-Finanzgruppe Funktionsfeld: Kreditanalyse im Firmenkundengeschäft Funktionsfeldspezifische Bestimmungen: 1. Zielsetzung 2. Teilnahmevoraussetzung 3. Qualitätsstandards 4. Durchführungsbestimmungen und Bewertungsmodalitäten 5. Funktionsfeldspezifische Bezeichnung 6. Themengebiete der Weiterbildung Stand 27.09.2006 C:\Users\Student-B3-2\Desktop\4Anhang_C_Zertifizierter KreditanalystStand_27.09.2006.doc

I 1. Zielsetzung Förderung und Sicherung der Kreditvergabequalität Nachweis der Kreditvergabequalität auch unter Berücksichtigung der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Erfordernisse 2. Teilnahmevoraussetzung Der Teilnehmer an der Zertifizierung muss gemäß Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.2 - das Fachseminar Kreditanalyse an einer Sparkassenakademie erfolgreich absolviert haben und - mindestens 24 Monate Praxiserfahrung als Kreditanalyst im Firmenkundensegment nachweisen. 3. Qualitätsstandards Alle Kundendaten eines komplexen anonymisierten Kreditengagements aus der Berufspraxis des Teilnehmers sind zu analysieren und daraus Ziele und Maßnahmen für die Zukunft abzuleiten. Dies beinhaltet insbesondere Daten zur Ertrags- und Finanzkraft, (z. B. Original Jahresabschlüsse, EBIL-Auswertungen), aktuelle unterjährige Daten (z.b. BWA) zur Beurteilung der Ertrags- und Finanzlage des Firmenkunden, Planungsunterlagen und Unternehmenskonzepte mit der strategischen Ausrichtung. Die Erfordernisse des einheitlichen DSGV-Ratings sind dabei zu berücksichtigen (Vollständigkeit). Alle Wirkungen und Wechselwirkungen des komplexen Kreditengagements in Bezug auf das Ertrags- und Finanzierungspotenzial des Firmenkunden unter Einbezug persönlicher, rechtlicher, steuerlicher, branchenbezogener und gesamtwirtschaftlicher Faktoren sowie der geschäftspolitischen Intention der Sparkassen Finanzgruppe sind zu berücksichtigen. Für die Zielgruppe der Kreditanalysten gilt es vor allem, die vorhandenen Stellungnahmen im eigenen Urteil zu berücksichtigen (Vernetzung). Der jeweilige Kunde ist mit seinem Unternehmen und den sich daraus ergebenden Zielen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt zu stellen. (Individualität). Die Analysen und Handlungsempfehlungen sind betriebswirtschaftlich fundiert und mit den jeweils gültigen Gesetzesvorschriften vereinbar (Richtigkeit).

II Die Analysen und Maßnahmenempfehlungen sind so zu präzisieren, dass der Firmenkundenbetreuer sie versteht und nachvollziehen kann. Dies gilt auch für die im Innenverhältnis zu formulierenden Voten, die klar und verständlich zu verfassen sind (Verständlichkeit). Der Umfang der Dokumentation des komplexen anonymisierten Kreditengagements (im Folgenden DkK) umfasst maximal 10-12 Seiten plus Anlagen in angemessener Form. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis werden bei der Seitenzahl nicht mitgezählt. Die Beschreibung der Firmenkundensituation sollte etwa 1/3 des Gesamtumfanges der DkK (ohne Anlagen) ausmachen. Die Ergebnisse der Analysen und Maßnahmenempfehlungen sind in Form kundenbezogener Lösungsansätze schriftlich darzustellen. Diese sollten etwa 2/3 des Gesamtumfanges (ohne Anlagen) ausmachen (Dokumentation). 4. Durchführungsbestimmungen und Bewertungsmodalitäten Die Zertifizierung beinhaltet gemäß Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.3, die zwei Teilbereiche komplexer Praxisfall und Fachgespräch. Es werden pro Jahr zwei Zertifizierungszeiträume bundesweit einheitlich ausgeschrieben. Die Anmeldung des Teilnehmers zur Zertifizierung erfolgt bei der zuständigen Sparkassenakademie. Die Anmeldefrist für die Zertifizierung endet drei Monate vor dem Zertifizierungstermin. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung mit der Bitte, die Dokumentation seines komplexen Kreditengagements einzureichen. Diese muss zwei Monate vor dem Zertifizierungstermin der zuständigen Sparkassenakademie vorliegen. Für die Dokumentation des komplexen Kreditengagements gelten folgende formale Vorschriften: - Anzahl: sechs Exemplare in gebundener Form - Formaler Aufbau: Deckblatt Inhaltsverzeichnis Beschreibung der Kundensituation (anonymisiert) Analysen und Handlungsempfehlungen - Rand: links 3 cm Rechts 1,5 cm - Schriftart: Arial

III - Schriftgröße: Text 12, einfacher Zeilenabstand ggf. Fußnoten 10 - Abbildungen/Tabellen: Titel der Abbildung Quellenangabe (soweit nicht selbst erstellt) - Zitieren: Quellenangabe - Fußnoten: fortlaufende Nummerierung - Sinngemäßes Zitat: vgl. Name (Erscheinungsjahr), S. 00. - Erklärung des Verfassers mit eigenhändiger Unterschrift Entspricht das eingereichte komplexe Kreditengagement nicht den Qualitätsstandards, kann die regionale Sparkassenakademie die Zulassung zur Zertifizierung ablehnen. Spätestens zwei Wochen vor dem Zertifizierungstermin erhält der Teilnehmer die Einladung zur Zertifizierung mit der Bekanntgabe der Zertifizierungskommission und des Durchführungsortes sowie den zeitlichen Ablaufplan. Die Bewertung des komplexen Kreditengagements erfolgt auf der Grundlage der erbrachten zusammengefassten Leistungen bei den drei gleich zu gewichtenden Komponenten - schriftliche Dokumentation (1/3), wobei die Anlage 1 eine Orientierung für die Bewertung darstellt - Präsentation (1/3) und - Erörterung des komplexen Kreditengagements (1/3), wobei die Anlage 2 eine Orientierung für die Bewertung darstellt. Für die Präsentation sind zehn Minuten und für die Erörterung 15 Minuten vorgesehen. Die Inhalte des Fachgespräches umfassen die typischen Handlungsfelder eines Kreditanalysten. Die Bewertung des Fachgespräches erfolgt auf der Grundlage der Qualitätsstandards (siehe Ziffer 3) im Hinblick auf die fachliche, soziale und/oder methodische Kompetenz des Teilnehmers 1) unter besonderer Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und einer zielgruppenadäquaten Darstellung. Das Fachgespräch dauert 20 Minuten. 1) Hinweis zum Protokoll Kreditanalyst Sparkassen-Finanzgruppe. Die Bewertung des Fachgesprächs erfolgt als Gesamteindruck der Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz. Ein expliziter Ausweis der Einzelbewertungen ist nicht erforderlich.

IV Die Zertifizierung erfolgt gemäß der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.3. In beiden Bereichen müssen jeweils mindestens 50 Punkte und können jeweils maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl dividiert durch zwei ergibt das Gesamtergebnis. Eine Zertifizierung erfolgt, wenn mindestens 70 Punkte erreicht werden. Über die Ausführung der Zertifizierung ist gemäß Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.4, ein Protokoll gemäß der Anlage 3 zu führen. Der Teilnehmer erhält bei erfolgreicher Zertifizierung eine Urkunde des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, die gemäß Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.5, von dem Vorsitzenden der Zertifizierungskommission und dem Vorsitzenden des Zertifizierungsausschusses unterzeichnet wird. 5. Funktionsfeldspezifische Bezeichnung Nach erfolgreicher Zertifizierung ist der Teilnehmer gemäß Zertifizierungs- und Rezertifizierungsordnung Abschnitt II, Ziffer 5.6, berechtigt, für drei Jahre befristet die Bezeichnung "Zertifizierter Kreditanalyst Sparkassen Finanzgruppe" zu führen. 6. Themengebiete der Weiterbildung Aktuelles/Erweiterungen zu den Themengebieten des Fachseminars Kreditanalyse, insbesondere zu den Themenbereichen: - Bonitätsanalyse - Investition und Finanzierung - Risikoanalyse - Sicherheiten. Düsseldorf, den 11. Februar 2009 Martin Schmidt, Leiter der Rheinischen Sparkassenakademie (Vorsitz) Jörg-Michael Biel, stellvertretendes Vorstandsmitglied, Sparkasse Holstein Burkhard Guthahn, Vorstandsmitglied, Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln Prof. Dr. Bernd Heitzer, Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe, Bonn Peter Wolf, Mitglied des Vorstands der Sparkasse Gießen Dr. Dietmar Haase, Leiter der Deutschen Sparkassenakademie, Bonn

Anlage 1) Zertifizierter "Kreditanalyst Sparkassen Finanzgruppe" Bewertung der schriftlichen Dokumentation des komplexen Kreditengagements Name des Teilnehmers: Name Ergebnis: Dozent/Referent: Name Inhalt (35%) Vollständigkeit, Vernetzung und Richtigkeit Kunden- und Sparkassennutzen (35%) Qualitative und quantitative Aspekte Kreativität (15%) Individuelle Lösungsansätze Erscheinungsbild (15%) Übersichtlichkeit, Verständlichkeit Pkt. Kommentar Unterschrift des Dozenten/Referenten:

Anlage 2) Zertifizierter "Kreditanalyst Sparkassen Finanzgruppe" Bewertungskriterien für die Präsentation und die Erörterung des komplexen Kreditengagements Name des Teilnehmers: Präsentation Aufbau und Struktur - Gliederung - Logik - Praxisbezug Sprachliche Gestaltung - Ausdrucksweise - Satzbau - Stil Darstellung - Medieneinsatz - Visualisierung - Körpersprache Zeitliche Vorgabe Erörterung Vollständigkeit: Alle Kundendaten eines komplexen anonymisierten Kreditengagements aus der Berufspraxis des Teilnehmers sind zu analysieren und daraus Ziele und Maßnahmen für die Zukunft abzuleiten. Dies beinhaltet insbesondere Daten zur Ertrags- und Finanzkraft (z. B. Original Jahresabschlüsse, EBIL-Auswertungen), aktuelle unterjährige Daten (z.b. BWA) zur Beurteilung der Ertrags- und Finanzlage des Firmenkunden, Planungsunterlagen und Unternehmenskonzepte mit der strategischen Ausrichtung. Die Ergebnisse des einheitlichen DSGV-Ratings sind zu berücksichtigen. Vernetzung: Alle Wirkungen und Wechselwirkungen des komplexen Kreditengagements in Bezug auf das Ertrags- und Finanzierungspotenzial des Firmenkunden unter Einbezug persönlicher, rechtlicher, steuerlicher, branchenbezogener und gesamtwirtschaftlicher Faktoren sowie der geschäftspolitischen Intention der Sparkassen Finanzgruppe sind zu berücksichtigen. Für die Zielgruppe der Kreditanalysten gilt es vor allem, die vorhandenen Stellungnahmen im eigenen Urteil zu berücksichtigen. Individualität: Der jeweilige Kunde ist mit seinem Unternehmen und den sich daraus ergebenden Zielen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt zu stellen. Richtigkeit: Die Analysen und Handlungsempfehlungen sind betriebswirtschaftlich fundiert und mit den jeweils gültigen Gesetzesvorschriften vereinbar. Verständlichkeit: Die Analysen und Maßnahmenempfehlungen sind so zu präzisieren, dass der Firmenkundenbetreuer sie versteht und nachvollziehen kann. Dies gilt auch für die im Innenverhältnis zu formulierenden Voten, die klar und verständlich zu verfassen sind.

Anlage 3) Zertifizierter "Kreditanalyst Sparkassen Finanzgruppe" Protokoll zum Zertifizierungskolloquium Teilnehmer / Institut: Gesamtergebnis: Zertifizierungskommission: Mitglied des Review-Boards: komplexes Kreditengagement Fachgespräch 1. Schriftliche Dokumentation 1. Fachkompetenz 2. Präsentation 2. Sozialkompetenz / Methodenkompetenz 3. Erörterung Punkte insgesamt Punkte insgesamt (Gesamtergebnis: (komplexes Kreditengagement... Punkte + Fachgespräch... Punkte) : 2 =...Gesamtpunkte. In beiden Bereichen müssen jeweils mindestens 50 Punkte und können jeweils maximal 100 Punkte erreicht werden. Eine Zertifizierung erfolgt, wenn die durchschnittliche Punktzahl aus beiden Prüfungsteilen mindestens 70 Punkte beträgt.) Ort, Datum