Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0352 vom 6. Juli Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

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Transkript:

Europäische Technische Bewertung ETA-10/0352 vom 6. Juli 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie, zu der das Bauprodukt gehört Hersteller Herstellungsbetrieb Deutsches Institut für Bautechnik Injektionssystem fischer FIS VL Verbunddübel zur Verankerung im Beton fischerwerke GmbH & Co. KG Klaus-Fischer-Straße 1 72178 Waldachtal DEUTSCHLAND fischerwerke Diese Europäische Technische Bewertung enthält Diese Europäische Technische Bewertung wird gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 auf der Grundlage von 20 Seiten, davon 3 Anhänge, die fester Bestandteil dieser Bewertung sind. Leitlinie für die europäisch technische Zulassung für "Metalldübel zur Verankerung im Beton" ETAG 001 Teil 5: "Verbunddübel", April 2013, verwendet als Europäisches Bewertungsdokument (EAD) gemäß Artikel 66 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, ausgestellt. Z48676.15 8.06.01-136/15

Europäische Technische Bewertung ETA-10/0352 Seite 2 von 20 6. Juli 2015 Die Europäische Technische Bewertung wird von der Technischen Bewertungsstelle in ihrer Amtssprache ausgestellt. Übersetzungen dieser Europäischen Technischen Bewertung in andere Sprachen müssen dem Original vollständig entsprechen und müssen als solche gekennzeichnet sein. Diese Europäische Technische Bewertung darf, auch bei elektronischer Übermittlung, nur vollständig und ungekürzt wiedergegeben werden. Nur mit schriftlicher Zustimmung der ausstellenden Technischen Bewertungsstelle kann eine teilweise Wiedergabe erfolgen. Jede teilweise Wiedergabe ist als solche zu kennzeichnen. Die ausstellende Technische Bewertungsstelle kann diese Europäische Technische Bewertung widerrufen, insbesondere nach Unterrichtung durch die Kommission gemäß Artikel 25 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Z48676.15 8.06.01-136/15

Europäische Technische Bewertung ETA-10/0352 Seite 3 von 20 6. Juli 2015 Besonderer Teil 1 Technische Beschreibung des Produkts Das fischer Injektionssystem FIS VL ist ein Verbunddübel, der aus einer Mörtelkartusche mit Injektionsmörtel fischer FIS VL und einem Stahlteil besteht. Das Stahlteil besteht aus einer fischer Ankerstange FIS A oder RGM in den Größen M6 bis M30, einem fischer Innengewindeanker RG MI in den Größen M8 bis M20, Das Stahlteil wird in ein mit Injektionsmörtel gefülltes Bohrloch gesteckt und durch Verbund zwischen Stahlteil, Injektionsmörtel und Beton verankert. Die Produktbeschreibung ist in Anhang A angegeben. 2 Spezifizierung des Verwendungszwecks gemäß dem anwendbaren Europäischen Bewertungsdokument Von den Leistungen in Abschnitt 3 kann nur ausgegangen werden, wenn der Dübel entsprechend den Angaben und Bedingungen nach Anhang B verwendet wird. Die Prüf- und Bewertungsmethoden, die dieser Europäischen Technischen Bewertung zu Grunde liegen, führen zur Annahme einer Nutzungsdauer des Dübels von mindestens 50 Jahren. Die Angabe der Nutzungsdauer kann nicht als Garantie des Herstellers verstanden werden, sondern ist lediglich ein Hilfsmittel zur Auswahl des richtigen Produkts in Bezug auf die angenommene wirtschaftlich angemessene Nutzungsdauer des Bauwerks. 3 Leistung des Produkts und Angaben der Methoden ihrer Bewertung 3.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit (BWR 1) Wesentliches Merkmal Leistung Charakteristische Werte für Bemessung nach TR 029 Siehe Anhang C 1 bis C 3 Charakteristische Werte für Bemessung nach CEN/TS 1992-4:2009 Siehe Anhang C 4 bis C 6 Verschiebungen unter Zug- und Querbeanspruchung Siehe Anhang C 7 3.2 Brandschutz (BWR 2) Wesentliches Merkmal Brandverhalten Feuerwiderstand Leistung Der Dübel erfüllt die Anforderungen der Klasse A1 Leistung nicht bewertet 3.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz (BWR 3) Bezüglich gefährlicher Stoffe können die Produkte im Geltungsbereich dieser Europäischen Technischen Bewertung weiteren Anforderungen unterliegen (z. B. umgesetzte europäische Gesetzgebung und nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften). Um die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu erfüllen, müssen gegebenenfalls diese Anforderungen ebenfalls eingehalten werden. 3.4 Sicherheit bei der Nutzung (BWR 4) Die wesentlichen Merkmale bezüglich Sicherheit bei der Nutzung sind unter der Grundanforderung Mechanische Festigkeit und Standsicherheit erfasst. 3.5 Schallschutz (BWR 5) Z48676.15 8.06.01-136/15

Europäische Technische Bewertung ETA-10/0352 Seite 4 von 20 6. Juli 2015 Nicht zutreffend. 3.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz (BWR 6) Nicht zutreffend. 3.7 Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen (BWR 7) Die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen wurde nicht untersucht. 3.8 Allgemeine Aspekte Der Nachweis der Dauerhaftigkeit ist Bestandteil der Prüfung der Wesentlichen Merkmale. Die Dauerhaftigkeit ist nur sichergestellt, wenn die Angaben zum Verwendungszweck gemäß Anhang B beachtet werden. 4 Angewandtes System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit mit der Angabe der Rechtsgrundlage Gemäß Entscheidung der Kommission vom 24. Juni 1996 (96/582/EG) (ABl. L 254 vom 08.10.96, S. 62-65) gilt das System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) (siehe Anhang V in Verbindung mit Artikel 65 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011) entsprechend der folgenden Tabelle. Produkt Metallanker zur Verwendung in Beton (hoch belastbar) Verwendungszweck zur Verankerung und/oder Unterstützung tragender Betonelemente oder schwerer Bauteile wie Bekleidung und Unterdecken Stufe oder Klasse System 1 5 Für die Durchführung des Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit erforderliche technische Einzelheiten gemäß anwendbarem Europäischen Bewertungsdokument Technische Einzelheiten, die für die Durchführung des Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit notwendig sind, sind Bestandteil des Prüfplans, der beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegt ist. Ausgestellt in Berlin am 6. Juli 2015 vom Deutschen Institut für Bautechnik Uwe Bender Abteilungsleiter Beglaubigt: Z48676.15 8.06.01-136/15

Seite 5 der Europäischen Technischen Bewertung

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