Wirtschaft und Menschenrechte Transnationale Wirtschaftsverflechtungen und ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte

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Transkript:

Allgemeine Informationen zum Recherche-Stipendium Wirtschaft und Menschenrechte Transnationale Wirtschaftsverflechtungen und ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte Inhaltsverzeichnis: 1) Das Thema 2) Die Recherche 3) Das Recherche-Stipendium 4) Voraussetzungen 5) Bewerbung 6) Zeitablauf 7) Die Jury 8) Dokumentation der Beiträge 9) Kontakt 10) Informationen über das Deutsche Institut für Menschenrechte 1

Recherche-Stipendium Das Deutsche Institut für Menschenrechte schreibt im Februar 2016 das Recherche- Stipendium aus. Das Institut will mit der Vergabe des Stipendiums Journalistinnen und Journalisten anregen, das Thema aus menschenrechtlicher Perspektive zu bearbeiten. 1. Das Thema Transnationale Wirtschaftsverflechtungen und ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte Globale Wirtschaftsstrukturen überfordern das nationale Menschenrechtssystem, denn der Menschenrechtsschutz wird vom Staat gewährleistet, während Unternehmen jedoch grenzüberschreitend agieren. Ein zentraler und entwicklungspolitisch im höchsten Maße bedeutender Aspekt innerhalb des Themenfeldes ist das Verhältnis von Heimatstaaten transnationaler Unternehmen (Staaten, in denen die Unternehmen registriert sind) zu den Gaststaaten (Staaten, in denen die Unternehmen operieren bzw. über die sich ihre Lieferketten erstrecken). Oftmals ist das internationale Geflecht, in dem sich Unternehmen organisieren, kaum zu entwirren. Dieses wirft aus menschenrechtlicher Sicht einige Fragen auf: Wann verursacht ein deutsches Unternehmen menschenrechtliche Beeinträchtigungen auf der anderen Seite des Globus? Wann macht es sich zum Komplizen von Menschenrechtsverletzungen? Welche Maßnahmen kann ein Unternehmen umsetzen, um seiner menschenrechtlichen Verantwortung nachzukommen? Wie kann der Staat die Menschenrechte schützen, wenn sie außerhalb seines Herrschaftsgebiets beeinträchtigt werden? Welche Chancen haben Betroffene auf Abhilfe in Deutschland? 2

Bedeutung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ist seit Verabschiedung der UN-Leitprinzipien 2011 im Menschenrechtsrat in aller Munde. Weltweit erarbeiten Staaten nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Leitprinzipien. Internationale Organisationen, wie die OECD, die International Finance Corporation, die Internationale Organisation für Normung und zuletzt der Europarat, haben die Leitprinzipien in ihre eigenen Regularien und Leitlinien integriert. In den fast fünf Jahren nach der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch den UN-Menschenrechtsrat haben sich diese als international anerkannter Standard menschenrechtlicher Verantwortung transnationaler Unternehmenstätigkeit durchgesetzt. Dazu haben sie in der internationalen Arena - vor allem im UN- Menschenrechtsrat - erneut Initiativen beflügelt, die eine rechtsverbindliche Regelung zu der menschenrechtlichen Verantwortung von transnationalen Unternehmen anstreben. Hierfür ist 2014 eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe vom Menschenrechtsrat ins Leben gerufen worden, die ihre Arbeit 2015 aufnahm. So ist ein Parallelprozess mit Bemühungen um die Umsetzung der UN-Leitprinzipien auf der einen und Bestrebungen um einen internationalen Menschenrechtsvertrag auf der anderen Seite entstanden. Der Komplexität transnationaler Wirtschaftsprozesse und ihrer Auswirkungen auf Menschenrechte kann nur ein intelligenter Mix von Verbindlichkeit und Freiwilligkeit, von Gesetzgebung und Anreizsystemen gerecht werden. Aus diesem Grund wird die nationale Umsetzung der Leitprinzipien mit erhöhtem Nachdruck von Staaten, überstaatlichen Organisationen und der UN-Arbeitsgruppe zu Transnationalen Unternehmen und Menschenrechten gefordert und befördert. Mit der einstimmigen Verabschiedung der UN- Leitprinzipien haben sich die UN-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Leitprinzipien bekannt. Auch die EU hat ihre Mitgliedstaaten mehrfach aufgefordert, die UN-Leitprinzipien umzusetzen und hierfür Nationale Aktionspläne zu erstellen. 1 Die für die Implementierung der Leitprinzipien eingesetzte UN-Arbeitsgruppe fordert ebenfalls die Umsetzung sowohl auf regionaler Ebene als auch auf Ebene der UN- Mitgliedstaaten. Dies wird unterstützt durch Arbeitsprozesse zu den inhaltlichen Anforderungen der Leitprinzipien einerseits sowie zur Entwicklung von prozessualen Leitfäden für die Erarbeitung Nationaler Aktionspläne in den Mitgliedstaaten andererseits. In diesen Prozessen - und in den Nationalen Aktionsplänen selbst - kommt entwicklungspolitischen Fragestellungen eine prominente Rolle zu. In Deutschland wurde aufgrund einer Verpflichtung im Koalitionsvertrag Anfang November 2014 ein interministeriell gesteuerter, auf zwei Jahre angelegter Prozess zur Erstellung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien offiziell in Gang gesetzt. In diesem vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) substantiell unterstützten und hoch partizipativen Verfahren mit breiter Beteiligung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft spielen neben innenpolitischen Themen auch transnationale Wirtschaftsverflechtungen und ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte eine große Rolle. 1 Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, KOM(2011) 681, und passim. 3

Gefragt sind Methoden, wie Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette nachkommen können und welche verbindlichen oder freiwilligen Regelungen der Staat dabei setzen kann bzw. aus menschenrechtlicher Sicht sogar setzen muss. Dies sind Anforderungen an den Nationalen Aktionsplan weltweit. Weitere Informationen: Menschenrechte achten Ein Leitfaden für Unternehmen: http://www.institut-fuermenschenrechte.de/fileadmin/_migrated/tx_commerce/menschenrechte_achten_ein_leitfad en_fuer_unternehmen_2012_01.pdf UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/690490/publicationfile/198919/un- Leitprinzipien-DE.pdf 2. Die Recherche Ein Recherchestipendium für Journalistinnen und Journalisten ermöglicht eine entwicklungspolitisch fundierte und menschenrechtlich qualifiziertere Berichterstattung zu den Themen unter dem Rubrum. Dabei soll der Schwerpunkt auf den Heimatstaat-Gaststaat-Beziehungen, der Lieferkettenverantwortung von Unternehmen und den Staatenpflichten liegen. Zentral sollten die Sektoren Rohstoffe - hier insbesondere Konfliktmineralien, aber auch Kohle -, Textil und Agrarinvestitionen sein. 3. Das Recherche-Stipendium Das Recherche-Stipendium des Deutschen Instituts für Menschenrechte soll Journalistinnen und Journalisten eine unabhängige Recherche ohne Akquise- und Gelddruck zu menschenrechtsrelevanten Aspekten ermöglichen. Prämiert werden herausragende Recherchekonzepte für journalistische Beiträge. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine unabhängige Medien-Jury. In den Sparten Hörfunk, Print und Online werden insgesamt vier Stipendien in Höhe von jeweils 2.000 Euro zur Realisierung eines überzeugenden Konzeptes vergeben. 4. Voraussetzungen Um die Stipendien können sich Journalistinnen und Journalisten aus den Bereichen Print, Online und Hörfunk bewerben, die zum Thema recherchieren und arbeiten wollen. Angesprochen sind Journalistinnen und Journalisten, die in Deutschland leben und arbeiten sowie in deutschsprachigen Medien publizieren. Bewerben können sich nur natürliche Personen (keine Firmen, Redaktionen, Medien usw.). Die Teilnahme an einem Kurz-Seminar (max. 4 Stunden) zum Thema des Recherchestipendiums in Berlin ist erwünscht. Zeitraum 28. Kalenderwoche (11. bis 15. Juli 2016). 4

5. Bewerbung Bitte nutzen Sie das Bewerbungsformular unserer Webseite und senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post oder E-Mail! http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/presse/recherche-stipendium/recherchestipendium-2016/ Bewerbungsschluss für das Recherche-Stipendium ist Montag, der 17. Mai 2016. Ausschlaggebend für die fristgerechte Zusendung der Unterlagen ist das Datum des Poststempels. Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte an: Simone Moeck Deutsches Institut für Menschenrechte Wirtschaft und Menschenrechte Zimmerstr. 26/27 10969 Berlin E-Mail: moeck@institut-fuer-menschenrechte.de Der schriftlichen Bewerbung sind beizufügen: ein kurzes Anschreiben (maximal eine DIN-A4-Seiten), in dem Sie Ihr Interesse am Thema begründen das ausgefüllte Bewerbungsformular ein aussagekräftiger tabellarischer Lebenslauf (maximal zwei DIN-A4-Seiten) ein am Thema orientiertes Recherche-Konzept (maximal zwei DIN-A4-Seiten) zwei veröffentlichte Beiträge aus den letzten zwei Jahren sowie eine Liste relevanter Veröffentlichungen der letzten zwei Jahre (2014 / 2015) Interessensbekundung eines Mediums an der Veröffentlichung des Artikels/Beitrags 6. Zeitablauf Bewerbungsfrist: 17. Mai 2016. Als fristgerechte Zusendung gilt das Datum des Poststempels. Benennung der Stipendiatinnen und Stipendiaten: ca. 29. Juni 2016 Kurz-Seminar (max. 4 Stunden) zum Thema des Recherche-Stipendiums in Berlin: Voraussichtlich in der 28. Kalenderwoche (11. bis 15. Juli 2016). Frist für fertige Beiträge: 30. November 2016. 5

7. Die Jury Eine Jury mit fünf Jurorinnen und Juroren aus den Bereichen Print, Online, Hörfunk sowie einer Person aus dem Deutschen Institut für Menschenrechte bewertet die eingereichten Konzepte. Der Medien-Jury gehören an: Jule Reimer Deutschlandradio Donata Riedel, Handelsblatt Ulrich Schäfer, Süddeutsche Zeitung Dieter Schnaas, WirtschaftsWoche u.a. 8. Dokumentation der Beiträge Eine barrierefreie Online-Dokumentation der fertigen Beiträge ist vorgesehen. 9. Kontakt Simone Moeck Deutsches Institut für Menschenrechte Wirtschaft und Menschenrechte Zimmerstr. 26/27 10969 Berlin Tel.: 030 259 359-244 Fax: 030 259 359-59 E-Mail: moeck@institut-fuer-menschenrechte.de Homepage: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/presse/recherchestipendium/recherche-stipendium-2016/ 10. Informationen über das Deutsche Institut für Menschenrechte Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet. 6