FAMILIENRECHTSSCHUTZ Technische Produktbeschreibung Das Produkt Familienrechtsschutz ist ein Produkt für Jedermann, für Single und für häusliche Gemeinschaften, das die wichtigsten Schutzbedürfnisse in den Bereichen Straßenverkehr, Privatleben, Immobilie und unselbständige Tätigkeit abdeckt. Der Versicherungsschutz betrifft sowohl Strafverteidigung, als auch Zivilverteidigung. Zur Auswahl stehen folgende Module: Modul 1: Strafverteidigung Modul 2: Straßenverkehr Modul 3: Strafverteidigung und Zivilverteidigung Modul 4: Strafverteidigung und Straßenverkehr Modul 5: Strafverteidigung, Zivilverteidigung und Straßenverkehr Die Module 3 und 5 können mit der Zusatzbedingung Streitigkeiten mit Mietern kombiniert werden, zur individuellen Gestaltung der Versicherung je nach den speziellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Immobilienbesitzer. - Wen versichern wir Versichert sind der Versicherungsnehmer und seine häusliche Gemeinschaft, wie sie aus der Familienstandsbescheinigung hervorgeht, sowie die anderen, auch nur gelegentlich in der häuslichen Gemeinschaft lebenden Personen, die nicht in der Familienstandsbescheinigung aufgeführt sind, sofern sie auf dem Deckblatt der Police genannt werden. Für letztere werden die Versicherungsleistungen nur im Bereich Privatleben und Straßenverkehr erbracht, nicht aber im Zusammenhang mit dem nichtselbständigen Arbeitsverhältnis und der Immobilie. Welche Kosten Honorare, Kosten und Gebühren des Rechtsanwalts, Gerichts- und Verfahrenskosten, Honorare der von der Partei und dem Richter ernannten Gutachter, Kosten, die bei einem Vergleich oder bei Unterliegen anfallen, die Einheitsabgabe. Abgedeckt sich auch die Vergütungen der Mediationsstelle in den Fällen, die unter dem Gegenstand der Versicherung ausdrücklich aufgelistet sind. Pag.1 di 12
Modul 1: Strafverteidigung In welchen Fällen Die Leistungen werden in den Bereichen Straßenverkehr, Privatleben, Immobilie und unselbständige Tätigkeit in folgenden Fällen erbracht: 1. Strafverteidigung wegen Fahrlässigkeitsdelikten oder Zuwiderhandlungen. 2. Strafverteidigung wegen Vorsatzdelikten, sofern die Versicherten mit einem rechtskräftigen Entscheid freigesprochen werden oder sofern das Delikt von Vorsatz auf Fahrlässigkeit abgestuft wird (Art. 530, Absatz 1 der italienischen Strafprozessordnung) oder sofern das Verfahren wegen Unbegründetheit der Straftatmitteilung eingestellt wird oder weil der Tatbestand vom Gesetz nicht als Straftat vorgesehen ist. Ausgeschlossen ist die Straftatlöschung aus jeglichem anderem Grund. rechtskräftiges Urteil noch aussteht. Höchstbetrag Höchstbetrag 25.000,00 pro Versicherungsfall, mit einer Obergrenze von 80.000,00 pro Versicherungsjahr. Wo In Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, sofern sich das zuständige Gericht in diesen Ländern befindet. Pag.2 di 12
Modul 2: Straßenverkehr In welchen Fällen Die Leistungen werden im Bereich Straßenverkehr in folgenden Fällen erbracht: 1. Beantragung von Schadenersatz für Personen- und/oder Sachschäden aus unerlaubten Handlungen Dritter. Beantragung von Schadenersatz mit einem Höchstbetrag von 100.000,00 (einhunderttausend) pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze: - für Versicherungsfälle mit Personenschäden mit mehr als 9 Invaliditätspunkten, die sich in Italien ereignen; - für alle Versicherungsfälle mit Personenschäden, die sich in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten ereignen, sofern der zuständige Gerichtsstand in diesen Ländern liegt. 2. Vertragsstreitigkeiten wegen mutmaßlicher Nichterfüllung durch den Versicherten oder die Gegenpartei, im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug. 3. Strafverteidigung wegen Fahrlässigkeitsdelikten oder Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. 4. Freigabeverfahren für das Fahrzeug, wenn es infolge eines Verkehrsunfalls beschlagnahmt wurde. 5. Bevorschussung der Strafkaution bis zu 15.000,00, bei Verhaftung im Ausland im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. 6. Beistand eines Dolmetschers im Falle von Verhör und/oder Verhaftung im Ausland im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. 7. Einspruch gegen verwaltungsrechtliche Zusatzstrafen wie Führerscheinentzug, -suspendierung oder widerruf und verwaltungsrechtliche Geldstrafen, die infolge eines Verkehrsunfalls verhängt wurden. 8. Strafverteidigung wegen Vorsatzdelikten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, sofern die Versicherten mit einem rechtskräftigen Entscheid freigesprochen werden oder sofern das Delikt von Vorsatz auf Fahrlässigkeit abgestuft wird (Art. 530, Absatz 1 der italienischen Strafprozessordnung) oder sofern das Verfahren wegen Unbegründetheit der Straftatmitteilung eingestellt wird oder weil der Tatbestand vom Gesetz nicht als Straftat vorgesehen ist. Ausgeschlossen ist die Straftatlöschung aus jeglichem anderem Grund. rechtskräftiges Urteil noch aussteht. 9. Vertragsstreitigkeiten mit der Unfallversicherungsgesellschaft, bei welcher der Fahrer eine Unfallversicherungspolice abgeschlossen hat. Telefonischer Beratungsdienst ARAGTEL zu den Sachgebieten, die in der Police vorgesehen sind, unter der grünen Nummer 800.508.008 Höchstbetrag Höchstbetrag 25.000,00 pro Versicherungsfall und mit einer Obergrenze von 80.000,00 pro Versicherungsjahr. Höchstbetrag 100.000,00 pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze nur bei Beantragung von Pag.3 di 12
Schadenersatz infolge von Verkehrsunfällen mit Personenschäden wie oben beschrieben. Wo Für die Leistungen aus Punkt 7 in der italienischen Republik, in der Vatikanstadt und in der Republik San Marino. Für die Leistungen aus den Punkten 2 und 9 in den Ländern der Europäischen Union, in der Vatikanstadt, der Republik San Marino, im Fürstentum Monaco, in der Schweiz und in Liechtenstein. Für die Leistungen aus den Punkten 1, 3, 4, 5, 6 e 8 in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeer anrainerstaaten, sofern sich das zuständige Gericht in diesen Ländern befindet. Pag.4 di 12
Modul 3: Strafverteidigung und Zivilverteidigung In welchen Fällen Die Leistungen werden in den Bereichen Straßenverkehr, Privatleben, Immobilie und unselbständige Tätigkeit in folgenden Fällen erbracht: 1. Strafverteidigung wegen Fahrlässigkeitsdelikten oder Zuwiderhandlungen. 2. Strafverteidigung wegen Vorsatzdelikten, sofern die Versicherten mit einem rechtskräftigen Entscheid freigesprochen werden oder sofern das Delikt von Vorsatz auf Fahrlässigkeit abgestuft wird (Art. 530, Absatz 1 der italienischen Strafprozessordnung) oder sofern das Verfahren wegen Unbegründetheit der Straftatmitteilung eingestellt wird oder weil der Tatbestand vom Gesetz nicht als Straftat vorgesehen ist. Ausgeschlossen ist die Straftatlöschung aus jeglichem anderem Grund. rechtskräftiges Urteil noch aussteht.. Die Leistungen werden außerdem in den Bereichen Privatleben, Immobilie und unselbständige Tätigkeit in folgenden Fällen erbracht: 3. Eintreibung außervertraglicher Personen- und/oder Sachschäden, die durch unerlaubte Handlungen Dritter entstanden sind. 4. Vertragsstreitigkeiten mit Streitwert über 200,00 (zweihundert), wenn sich der Streitfall auf die Immobilie bezieht, bzw. über 500,00 (fünfhundert) in den anderen Fällen. 5. Fußgänger und Radfahrer. Beantragung von Schadenersatz für Schäden, die durch unerlaubte Handlungen Dritter im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstanden sind. 6. Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus außervertraglichen Schäden, die Dritten zugefügt wurden, sofern gemäß Art. 1917 des italienischen Zivilgesetzbuches die Pflichten des Haftpflichtversicherers erfüllt wurden. Voraussetzung für das Eintreten der Gesellschaft ist das Bestehen und die effektive Wirksamkeit einer gültigen Haftpflichtversicherung. 7. Streitigkeiten mit öffentlichen Einrichtungen oder Körperschaften. 8. Streitigkeiten mit Haushaltshilfen. 9. Streitigkeiten aus nichtselbständiger Tätigkeit, auch wenn sie der Zuständigkeit des Verwaltungsrichters zugewiesen werden (Anrufung des TAR). 10. Sach- und mietrechtliche Streitigkeiten. 11. Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung. Antrag bei den Justizbehörden auf Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung für die Immobilien, die vom Versicherungsnehmer oder von den Mitgliedern seiner häuslichen Gemeinschaft, wie sie aus der Familienstandsbescheinigung hervorgeht, direkt benutzt werden. 12. Verwaltungsrechtliche Sanktionen betreffend das Privatleben. Einspruch beim zuständigen ordentlichen Gericht erster Instanz gegen die Verfügung / Zahlungsaufforderung einer verwaltungsrechtlichen Sanktion, wenn der festgelegte Betrag mehr als 200,00 beträgt. 13. Vorgänge der freiwilligen Gerichtsbarkeit Pag.5 di 12
13.1 Antrag auf einvernehmliche Trennung der Eheleute und auf anschließende Scheidung, unter der Voraussetzung, dass die Ehe in Italien geschlossen wurde, dass der Antrag von beiden Eheleuten gemeinsam eingereicht wird und dass sie die Unterstützung nur eines Anwalts in Anspruch nehmen. 13.2 Klage auf Entmündigung oder Beschränkung der Geschäftsfähigkeit. 13.3 Antrag auf Verschollenheitserklärung oder Todeserklärung. Höchstbetrag Höchstbetrag 25.000,00 pro Versicherungsfall und mit einer Obergrenze von 80.000,00 pro Versicherungsjahr. Wo Für die Leistungen aus den Punkten 4 (mit Bezug auf die Immobilie), 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13 in der italienischen Republik, in der Vatikanstadt und in der Republik San Marino. Für die Leistungen aus den Punkten 4 (mit Bezug auf das Privatleben) und 8 in den Ländern der Europäischen Union, in der Vatikanstadt, in der Republik San Marino, im Fürstentum Monaco, in der Schweiz und in Liechtenstein. Für die Leistungen aus den Punkten 1, 2, 3, 5 und 6 in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, sofern sich das zuständige Gericht in diesen Ländern befindet. Pag.6 di 12
Modul 4: Strafverteidigung und Straßenverkehr In welchen Fällen Die Leistungen werden in den Bereichen Privatleben, Immobilie und unselbständige Tätigkeit in folgenden Fällen erbracht: 1. Strafverteidigung wegen Fahrlässigkeitsdelikten oder Zuwiderhandlungen. 2. Strafverteidigung wegen Vorsatzdelikten, sofern die Versicherten mit einem rechtskräftigen Entscheid freigesprochen werden oder sofern das Delikt von Vorsatz auf Fahrlässigkeit abgestuft wird (Art. 530, Absatz 1 der italienischen Strafprozessordnung) oder sofern das Verfahren wegen Unbegründetheit der Straftatmitteilung eingestellt wird oder weil der Tatbestand vom Gesetz nicht als Straftat vorgesehen ist. Ausgeschlossen ist die Straftatlöschung aus jeglichem anderem Grund. rechtskräftiges Urteil noch aussteht. Die Leistungen werden außerdem im Bereich Straßenverkehr auch in folgenden Fällen erbracht: 3. Beantragung von Schadenersatz für Personen- und/oder Sachschäden aus unerlaubten Handlungen Dritter. Beantragung von Schadenersatz mit einem Höchstbetrag von 100.000,00 (einhunderttausend) pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze: - für Versicherungsfälle mit Personenschäden mit mehr als 9 Invaliditätspunkten, die sich in Italien ereignen; - für alle Versicherungsfälle mit Personenschäden, die sich in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten ereignen, sofern der zuständige Gerichtsstand in diesen Ländern liegt. 4. Vertragsstreitigkeiten wegen mutmaßlicher Nichterfüllung durch den Versicherten oder die Gegenpartei, im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug. 5. Strafverteidigung wegen Fahrlässigkeitsdelikten oder Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. 6. Freigabeverfahren für das Fahrzeug, wenn es infolge eines Verkehrsunfalls beschlagnahmt wurde. 7. Bevorschussung der Strafkaution bis zu 15.000,00, bei Verhaftung im Ausland im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. 8. Beistand eines Dolmetschers im Falle von Verhör und/oder Verhaftung im Ausland im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. 9. Einspruch gegen verwaltungsrechtliche Zusatzstrafen wie Führerscheinentzug, -suspendierung oder widerruf und verwaltungsrechtliche Geldstrafen, die infolge eines Verkehrsunfalls verhängt wurden. 10. Strafverteidigung wegen Vorsatzdelikten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, sofern die Versicherten mit einem rechtskräftigen Entscheid freigesprochen werden oder sofern das Delikt von Vorsatz auf Fahrlässigkeit abgestuft wird (Art. 530, Absatz 1 der italienischen Strafprozessordnung) oder sofern das Verfahren wegen Unbegründetheit der Straftatmitteilung eingestellt wird oder weil der Tatbestand vom Gesetz nicht als Straftat vorgesehen ist. Ausgeschlossen ist die Straftatlöschung aus jeglichem anderem Grund. rechtskräftiges Urteil noch aussteht. 11. Vertragsstreitigkeiten mit der Unfallversicherungsgesellschaft, bei welcher der Fahrer eine Pag.7 di 12
Unfallversicherungspolice abgeschlossen hat. Telefonischer Beratungsdienst ARAGTEL zu den Sachgebieten, die in der Police vorgesehen sind, unter der grünen Nummer 800.508.008 Höchstbetrag Höchstbetrag 25.000,00 pro Versicherungsfall und mit einer Obergrenze von 80.000,00 pro Versicherungsjahr. Höchstbetrag 100.000,00 pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze nur bei Beantragung von Schadenersatz infolge von Verkehrsunfällen mit Personenschäden wie oben beschrieben. Wo Für die Leistungen aus den Punkten 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 und 10 in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, sofern sich das zuständige Gericht in diesen Ländern befindet. Für die Leistungen aus den Punkten 4 und 11 in den in den Ländern der Europäischen Union, in der Vatikanstadt, in der Republik San Marino, im Fürstentum Monaco, in der Schweiz und in Liechtenstein. Für die Leistungen aus Punkt 9 in der italienischen Republik, in der Vatikanstadt und in der Republik San Marino. Pag.8 di 12
In welchen Fällen Modul 5: Strafverteidigung, Zivilverteidigung und Straßenverkehr Die Leistungen werden in den Bereichen Privatleben, Immobilie und unselbständige Tätigkeit in folgenden Fällen erbracht: 1. Strafverteidigung wegen Fahrlässigkeitsdelikten oder Zuwiderhandlungen. 2. Strafverteidigung wegen Vorsatzdelikten, sofern die Versicherten mit einem rechtskräftigen Entscheid freigesprochen werden oder sofern das Delikt von Vorsatz auf Fahrlässigkeit abgestuft wird (Art. 530, Absatz 1 der italienischen Strafprozessordnung) oder sofern das Verfahren wegen Unbegründetheit der Straftatmitteilung eingestellt wird oder weil der Tatbestand vom Gesetz nicht als Straftat vorgesehen ist. Ausgeschlossen ist die Straftatlöschung aus jeglichem anderem Grund. rechtskräftiges Urteil noch aussteht. 3. Eintreibung außervertraglicher Personen- und/oder Sachschäden, die durch unerlaubte Handlungen Dritter entstanden sind. 4. Vertragsstreitigkeiten mit Streitwert über 200,00 (zweihundert), wenn sich der Streitfall auf die Immobilie bezieht, bzw. über 500,00 (fünfhundert) in den anderen Fällen. 5. Fußgänger und Radfahrer. Beantragung von Schadenersatz für Schäden, die durch unerlaubte Handlungen Dritter im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstanden sind. 6. Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus außervertraglichen Schäden, die Dritten zugefügt wurden, sofern gemäß Art. 1917 des italienischen Zivilgesetzbuches die Pflichten des Haftpflichtversicherers erfüllt wurden. Voraussetzung für das Eintreten der Gesellschaft ist das Bestehen und die effektive Wirksamkeit einer gültigen Haftpflichtversicherung. 7. Streitigkeiten mit öffentlichen Einrichtungen oder Körperschaften. 8. Streitigkeiten mit Haushaltshilfen. 9. Streitigkeiten aus nichtselbständiger Tätigkeit, auch wenn sie der Zuständigkeit des Verwaltungsrichters zugewiesen werden (Anrufung des TAR). 10. Sach- und mietrechtliche Streitigkeiten. 11. Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung. Antrag bei den Justizbehörden auf Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung für die Immobilien, die vom Versicherungsnehmer oder von den Mitgliedern seiner häuslichen Gemeinschaft, wie sie aus der Familienstandsbescheinigung hervorgeht, direkt benutzt werden. 12. Verwaltungsrechtliche Sanktionen betreffend das Privatleben. Einspruch beim zuständigen ordentlichen Gericht erster Instanz gegen die Verfügung / Zahlungsaufforderung einer verwaltungsrechtlichen Sanktion, wenn der festgelegte Betrag mehr als 200,00 beträgt. 13. Vorgänge der freiwilligen Gerichtsbarkeit 13.1 Antrag auf einvernehmliche Trennung der Eheleute und auf anschließende Scheidung, unter der Voraussetzung, dass die Ehe in Italien geschlossen wurde, dass der Antrag von beiden Eheleuten gemeinsam eingereicht wird und dass sie die Unterstützung nur eines Anwalts in Anspruch nehmen. Pag.9 di 12
13.2 Klage auf Entmündigung oder Beschränkung der Geschäftsfähigkeit. 13.3 Antrag auf Verschollenheitserklärung oder Todeserklärung.. Die Leistungen werden außerdem im Bereich Straßenverkehr auch in folgenden Fällen erbracht: 14. Beantragung von Schadenersatz für Personen- und/oder Sachschäden aus unerlaubten Handlungen Dritter. Beantragung von Schadenersatz mit einem Höchstbetrag von 100.000,00 (einhunderttausend) pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze: - für Versicherungsfälle mit Personenschäden mit mehr als 9 Invaliditätspunkten, die sich in Italien ereignen; - für alle Versicherungsfälle mit Personenschäden, die sich in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten ereignen, sofern der zuständige Gerichtsstand in diesen Ländern liegt. 15. Vertragsstreitigkeiten wegen mutmaßlicher Nichterfüllung durch den Versicherten oder die Gegenpartei, im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug. 16. Strafverteidigung wegen Fahrlässigkeitsdelikten oder Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. 17. Freigabeverfahren für das Fahrzeug, wenn es infolge eines Verkehrsunfalls beschlagnahmt wurde. 18. Bevorschussung der Strafkaution bis zu 15.000,00, bei Verhaftung im Ausland im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. 19. Beistand eines Dolmetschers im Falle von Verhör und/oder Verhaftung im Ausland im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. 20. Einspruch gegen verwaltungsrechtliche Zusatzstrafen wie Führerscheinentzug, -suspendierung oder widerruf und verwaltungsrechtliche Geldstrafen, die infolge eines Verkehrsunfalls verhängt wurden. 21. Strafverteidigung wegen Vorsatzdelikten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, sofern die Versicherten mit einem rechtskräftigen Entscheid freigesprochen werden oder sofern das Delikt von Vorsatz auf Fahrlässigkeit abgestuft wird (Art. 530, Absatz 1 der italienischen Strafprozessordnung) oder sofern das Verfahren wegen Unbegründetheit der Straftatmitteilung eingestellt wird oder weil der Tatbestand vom Gesetz nicht als Straftat vorgesehen ist. Ausgeschlossen ist die Straftatlöschung aus jeglichem anderem Grund. rechtskräftiges Urteil noch aussteht. 22. Vertragsstreitigkeiten mit der Unfallversicherungsgesellschaft, bei welcher der Fahrer eine Unfallversicherungspolice abgeschlossen hat. Telefonischer Beratungsdienst ARAGTEL zu den Sachgebieten, die in der Police vorgesehen sind, unter der grünen Nummer 800.508.008 Höchstbetrag Höchstbetrag 25.000,00 pro Versicherungsfall und mit einer Obergrenze von 80.000,00 pro Versicherungsjahr. Höchstbetrag 100.000,00 pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze nur bei Beantragung von Schadenersatz infolge von Verkehrsunfällen mit Personenschäden wie oben beschrieben. Pag.10 di 12
Wo Für die Leistungen aus den Punkten 4 (mit Bezug auf die Immobilie), 7, 9, 10, 11, 12, 13 und 20 in der italienischen Republik, in der Vatikanstadt und in der Republik San Marino. Für die Leistungen aus den Punkten 4 (mit Bezug auf das Privatleben), 8, 15 und 22 in den Ländern der Europäischen Union, in der Vatikanstadt, in der Republik San Marino, im Fürstentum Monaco, in der Schweiz und in Liechtenstein. Für die Leistungen aus den Punkten 1, 2, 3, 5, 6, 14, 16, 17, 18, 19 und 21 in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, sofern sich das zuständige Gericht in diesen Ländern befindet. Pag.11 di 12
Zusatzbedingung Gültig nur, wenn es ausdrücklich auf dem Deckblatt der Police angegeben ist und wenn die entsprechende Zusatzprämie bezahlt wurde. Abschließbar nur in Verbindung mit Modul 3 und 5 In welchen Fällen Die Leistungen werden für Versicherungsfälle erbracht, die im Zusammenhang mit der in der Police genannten Immobilieneinheit eintreten, die zu Wohnzwecken an Dritte vermietet wird. 1. Eintreibung außervertraglicher Personen- und/oder Sachschäden aus unerlaubten Handlungen Dritter, einschließlich der vom Mieter der in der Police genannten Immobilie verursachten Schäden. 2. Strafverteidigung wegen Fahrlässigkeitsdelikten oder Zuwiderhandlungen. 3. Räumungsklagen gegenüber einem säumigen Mieter. Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die 120 Tage nach Gültigkeitsbeginn der Police eintreten, mit dem untergeordneten Höchstbetrag von 2.000,00 und mit einem festen Freibetrag auf Anwalts- und Gutachterkosten in Höhe von 200,00. Höchstbetrag Höchstbetrag 25.000,00 pro Versicherungsfall und mit einer Obergrenze von 80.000,00 pro Versicherungsjahr für die Punkte 1 und 2. Höchstbetrag 2.000,00 pro Versicherungsfall und mit einer Obergrenze von 80.000,00 pro Versicherungsjahr für den Punkt 3. Wo Für die Leistungen aus Punkt 3 in der italienischen Republik, in der Vatikanstadt und in der Republik San Marino. Für die Leistungen aus den Punkten 1 und 2 in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, sofern sich das zuständige Gericht in diesen Ländern befindet. Die vorliegende technische Produktbeschreibung hat reinen Hinweischarakter und ist kein Vertragsdokument. Mod. FP v.8 Ed. 03/2012 Agg. 07/2015 Pag.12 di 12