Elf Eckpunkte für einen Kohlekonsens

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Transkript:

Elf Eckpunkte für einen Kohlekonsens Konzept zur schrittweisen Dekarbonisierung des deutschen Stromsektors Philipp Litz BERLIN, 17. MÄRZ 216

I. Warum ein nationaler Kohlekonsens gebraucht wird

199 22 23 24 25 Mio. t CO 2 -Äquivalente Mio. t CO 2 -Äquivalente Warum ein nationaler Kohlekonsens gebraucht wird 1. Die Klimaschutzziele definieren den Ausstieg aus der Kohle 2. Der europäische Emissionshandel bedarf der nationalen Flankierung 3. Eine langfristige und einvernehmliche Lösung schafft Planungssicherheit 35 3 25 2 15 1 5 45 4 35 3 25 2 15 1 5 215 22 225 23 235 24 CO2-Zielpfad Referenzszenario CO2 Preis Euro/t CO 2 für Beschäftigte und Regionen für politische Entscheidungsträger für Kraftwerks- und Tagebaubetreiber für Investoren 3

Basisjahr EWI/Prognos ERP Öko/ISI KS8 Öko/ISI KS9 EWI/Prognos ERP Öko/ISI KS8 Öko/ISI KS9 EWI/Prognos ERP Öko/ISI KS8 Öko/ISI KS9 EWI/Prognos ERP Öko/ISI KS8 Öko/ISI KS9 Mio. t CO 2 -Äquivalente Warum ein nationaler Kohlekonsens gebraucht wird: 1. Die Klimaschutzziele definieren den Ausstieg aus der Kohle Entwicklung der Treibhausgasemissionen nach Sektoren 14 12 Energiewirtschaft Verkehr 1 Sonstige 8 6 4 Industrie Haushalte und GHD Um eine CO 2e -Minderung von 8 bis 95 % bis 25 gegenüber 199 zu erreichen, müssen alle Sektoren ihre Emissionen massiv reduzieren Die Reduktionspotentiale bei Industrieprozessen und in der Landwirtschaft sind aller Voraussicht nach jedoch begrenzter (maximal -6%) 2 Die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr müssen zur Emissionsminderung aus diesem Grund überproportional ( -9 %) beitragen 199 22 23 24 25 EWI/Prognos (214), Öko-Institut/Fraunhofer ISI (214) Eine solche Minderung ist ohne Kohleausstieg nicht zu erreichen, zumal Strom auch verstärkt in Wärme und Verkehr zum Einsatz kommen wird 4

Mio. t CO 2 -Äquivalente Warum ein nationaler Kohlekonsens gebraucht wird: 2. Der europäische Emissionshandel reicht als Instrument nicht aus CO 2 -Emissionen der Stromerzeugung und CO 2 -Preis im Referenzszenario 4 35 3 25 2 15 1 5 199 2 21 22 23 24 UBA (215a), eigene Darstellung - 4% - 57% 4 35 3 25 2 15 1-73% 5 Braunkohle Steinkohle Erdgas Andere (Öl, Müll, Sonstige) CO2-Zielpfad Referenzszenario CO2 Preis Euro/t CO 2 Neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie Effizienzmaßnahmen ist der Emissionshandel das zentrale Klimaschutzinstrument auf europäischer Ebene Die CO 2 -Emissionen der Stromerzeugung sind zwischen 199 und 214 lediglich um 16 Prozent und damit deutlich unterproportional gesunken auch aufgrund des sehr niedrigen CO 2 -Preises Selbst wenn man einen Anstieg des CO 2 -Preises auf rund 4 Euro/t CO 2 bis 24 unterstellt, liegen die CO 2 -Emissionen der Stromerzeugung durchgängig über dem notwendigen CO 2 -Zielpfad Der europäische Emissionshandel muss deshalb auch mittelfristig durch nationale Klimaschutzmaßnahmen flankiert werden 5

Warum ein nationaler Kohlekonsens gebraucht wird: 3. Eine langfristige und einvernehmliche Lösung schafft für alle Akteure die notwendige Planungssicherheit Der Kohleausstieg hat das Potential zum gesellschaftlichen Großkonflikt mit allen dazugehörigen Begleiterscheinungen Eine langfristige und einvernehmliche Lösung schafft Planungssicherheit und ermöglicht so einen gerechten und schrittweisen Übergang vergleichbar mit: mögliche Folgen: für alle Betroffenen: Atomausstieg Ausstieg aus dem Steinkohlebergbau Jahrelange harte Auseinandersetzungen Späte, aber dann radikale politische Entscheidungen Fehlinvestitionen Strukturbrüche Beschäftigte und Regionen politische Entscheidungsträger Kraftwerks- und Tagebaubetreiber Investoren 6

II. Elf Eckpunkte für einen Kohlekonsens

Elf Eckpunkte für einen Kohlekonsens A. Rahmen 1 Einberufung von einem Runden Tisch Nationaler Kohlekonsens 2 Schrittweiser, gesetzlich geregelter Kohleausstieg bis 24 B. Kraftwerkspark C. Braunkohleregionen D. Wirtschaft und Gesellschaft 3 4 5 Kein Neubau von Kohlekraftwerken Festlegung eines Abschaltplans für alle Bestandsanlagen auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren Verzicht auf zusätzliche, nationale Klimaschutz-. regelungen für Kohlekraftwerke 6 7 8 Kein Neuaufschluss weiterer Tagebaue und Verzicht auf die Einleitung neuer Umsiedlungsprozesse Finanzierung der Folgelasten des Braunkohlebergbaus über eine Abgabe Schaffung eines Strukturwandelfonds 9 1 11 Gewährleistung der gewohnt hohen Versorgungssicherheit Stärkung des EU- Emissionshandels und Stilllegung der frei werdenden Zertifikate Absicherung des Wirtschaftsstandortes und der energieintensiven Industrie 8

Eckpunkt 1: Einberufung von einem Runden Tisch Nationaler Kohlekonsens Sitzung der Ethik-Kommission im April 211 Die Bundesregierung lädt zeitnah zu einem Runden Tisch Nationaler Kohlekonsens ein Dabei geht es um einen vertrauensvollen Dialogprozess zur Aushandlung der Kernelemente eines Ausstiegs aus der Kohleverstromung Ziel sollte es sein, noch 216 zu einem politisch und gesellschaftlich breit getragenen Ergebnis zu kommen Bild: dpa 9

Mio. t CO 2 -Äquivalente Eckpunkt 2: Ein schrittweiser, gesetzlich geregelter Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 24 CO 2 -Emissionen der Stromerzeugung im Referenzszenario und im vorgeschlagenen Kohlekonsenspfad 24 4 3 2 1 199 2 21 22 23 24 Braunkohle Steinkohle Erdgas Andere (Öl, Müll, Sonstige) CO2-Zielpfad Referenzszenario Kohlekonsenspfad 24 Kohleausstieg Der Ausstieg aus der Kohleverstromung erfordert Klarheit bei drei Kernelementen: Die Kohlenutzung in Deutschland braucht ein Enddatum Der Ausstieg erfolgt entlang eines klar definierten Pfads Der Ausstiegspfad muss Rechtssicherheit bieten Vorschlag: Ein gesetzlicher Ausstiegsfahrplan beginnend 218 mit Enddatum 24 1

Mio. t CO 2 -Äquivalente Eckpunkt 3: Kein Neubau von Braun- und Steinkohlekraftwerken CO 2 -Emissionen der Stromerzeugung im Referenzszenario 4 3 2-4% - 57% 1-73% 199 2 21 22 23 24 Braunkohle Steinkohle Erdgas Andere (Öl, Müll, Sonstige) CO2-Zielpfad Referenzszenario UBA (215a), eigene Darstellung Bei einer technischen Lebensdauer von 4 Jahren würden Kohlekraftwerke, die nach 215 errichtet würden, noch weit über 25 hinaus klimabelastenden Strom erzeugen Dies ist mit den Klimaschutzzielen nicht vereinbar, auch wenn neue Kohlekraftwerke effizienter sind als alte Der Neubau von Braun- und Steinkohlekraftwerken sollte deshalb nicht mehr genehmigungsfähig sein 11

GW Eckpunkt 4: Festlegung eines Abschaltplans für alle Bestandsanlagen auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren Installierte Kapazität im vorgeschlagenen Kohlekonsenspfad 24 5 4 3 2 1 215 22 225 23 235 24 245 Kohlekonsenspfad 24 Einstiegsphase Konsolidierungsphase Ausstiegsphase Reserve Braunkohle Steinkohle Kapazitätsreserve (Steinkohle) Es wird ein verbindlicher Abschaltplan für Bestandskraftwerke auf Basis von Restlaufzeiten vereinbart Die Stilllegungen erfolgen entlang dem Anlagenalter Die jährlichen Stilllegungen werden auf 3 Gigawatt pro Jahr begrenzt (v.a. relevant in der Einstiegsphase 218 225) Zur Vermeidung von Domino- Effekten können innerhalb von Braunkohlerevieren Restlaufzeiten zwischen Kraftwerken übertragen werden 12

GW Eckpunkt 4: Festlegung eines Abschaltplans für alle Bestandsanlagen auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren Kohlekonsenspfad 24 Kraftwerksblöcke Einstiegsphase Konsolidierungsphase Ausstiegsphase Reserve Alter bei Marktaustritt Stillzulegende Jahrgänge 5 4 3 2 1 4 Jahre und älter 35-39 Jahre 3 34 Jahre 27 29 Jahre 27 Jahre bis inklusive 1985 1986-1995 1996-21 211-213 ab 213 215 22 225 23 235 24 245 Braunkohle Steinkohle Kapazitätsreserve (Steinkohle)

GW GW Eckpunkt 4: Festlegung eines Abschaltplans für alle Bestandsanlagen auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren Installierte Kapazität im Referenzszenario Installierte Kapazität im vorgeschlagenen Kohlekonsenspfad 24 5 4 5 4 3 3 2 2 1 1 215 22 225 23 235 24 215 22 225 23 235 24 Braunkohle Steinkohle Braunkohle Steinkohle 14

GW GW Eckpunkt 4: Festlegung eines Abschaltplans für alle Bestandsanlagen auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren Änderung der installierten Kapazität im Referenzszenario Änderung der installierte Kapazität im Kohlekonsenspfad 24 5 5 4 Stilllegungen 4 Stilllegungen 3 3 2 1 215-1 22 225 23 235 24 2 1 215-1 22 225 23 235 24-2 Neubauten -2 Neubauten -3 Braunkohle Steinkohle -3 Braunkohle Steinkohle 15

Mio. t CO 2 -Äquivalente Eckpunkt 4: Festlegung eines Abschaltplans für alle Bestandsanlagen auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren CO 2 -Emissionen der Stromerzeugung im Referenzszenario und im vorgeschlagenen Kohlekonsenspfad 24 4 Kohleausstieg 3 2 1 199 1995 2 25 21 215 22 225 23 235 24 Braunkohle Steinkohle Erdgas Andere (Öl, Müll, Sonstige) CO2-Zielpfad Referenzszenario Kohlekonsenspfad 24 16

Eckpunkt 5: Verzicht auf zusätzliche, nationale Klimaschutzregelungen für Kohlekraftwerke Notwendige Höhe eines zusätzlichen CO 2 -Preises für Kohlekraftwerke, um eine Emissionsreduktion auf -9% bis 25 entsprechend des Kohlekonsenspfades zu erzielen Euro/t CO 2 8 6 4 2 215 22 225 23 235 24 zusätzlicher CO2-Preis für Kohlekraftwerke CO2-Preis des Emissionshandels Die Bundesregierung verpflichtet sich, keine Regelungen zusätzlich zum vereinbarten Abschaltfahrplan zu ergreifen, die die weitere Nutzung der Kohle einseitig diskriminieren würden Sicherheit für Kraftwerksbetreiber Gleichzeitig werden jedoch auch keine Stilllegungsprämien für die Abschaltung von Kohlekraftwerken gewährt Sicherheit für Stromverbraucher 17

Mio Euro/a Mrd. Euro Eckpunkt 5: Verzicht auf zusätzliche, nationale Klimaschutzregelungen für Kohlekraftwerke Notwendige Zahlungen (jährlich und kumuliert) an Kohlekraftwerksbetreiber bei einer jeweils vierjährigen Kohlereserve, um eine Emissionsreduktion auf -9% bis 25 entsprechend des Kohlekonsenspfades zu erzielen 1.4 1.2 1. 8 6 4 2 215 225 235 245 Braunkohle Steinkohle 2 18 16 14 12 1 8 6 4 2 215 225 235 245 Braunkohle Steinkohle Die Bundesregierung verpflichtet sich, keine Regelungen zusätzlich zum vereinbarten Abschaltfahrplan zu ergreifen, die die weitere Nutzung der Kohle einseitig diskriminieren würden Sicherheit für Kraftwerksbetreiber Gleichzeitig werden jedoch auch keine Stilllegungsprämien für die Abschaltung von Kohlekraftwerken gewährt Sicherheit für Stromverbraucher 18

Mio. Tonnen Mio. Tonnen Eckpunkt 6: Kein Neuaufschluss weiterer Tagebaue und Verzicht auf die Einleitung neuer Umsiedlungsprozesse Entwicklung der jährlichen Braunkohleförderung (links) und der in den Tagebauen verbleibenden Restmengen in den Revieren (rechts) im vorgeschlagenen Kohlekonsenspfad 2 15 Mitteldeutschland* Lausitz Rheinland 4. 3. Aufgrund des verringerten Braunkohlebedarfs ist bei Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 24 kein Neuaufschluss von Braunkohletagebauen oder Tagebauteilabschnitten mehr notwendig 1 5 2. 1. Dies betrifft die möglichen Neuaufschlüsse Nochten II, Welzow-Süd II, Jänschwalde Nord und Lützen Auf die Umsiedlung zahlreicher Dörfer kann deshalb verzichtet werden 19

Mio. Euro/a Mrd. Euro Eckpunkt 7: Finanzierung der Folgelasten des Braunkohlebergbaus über eine Abgabe Entwicklung der jährlichen sowie kumulierten Beitragszahlungen in einen Fonds zur Rekultivierung der Tagebaue und Finanzierung des Braunkohlebergbaus auf Basis einer Abgabe auf die zukünftige Stromerzeugung aus Braunkohle Jährlich 4 3 2 1 Kumuliert 5 4 3 2 1 Zur Finanzierung der Rekultivierungs- und Nachsorgelasten nach Beendigung des Braunkohletagebaubetriebs wird eine Stiftung gegründet Die Stiftung erhält die benötigten Mittel aus einer Abgabe auf jede in Zukunft noch geförderte Tonne Braunkohle Die Höhe der Abgabe wird auf Basis eines noch zu erarbeitenden Gutachtens über die Höhe der Folgekosten festgelegt (Schätzung: ~ 2,5 /MWh Braunkohlestrom) 2

Eckpunkt 8: Aktive Gestaltung und dauerhafte finanzielle Absicherung des ausstiegsbedingten Strukturwandels über einen Strukturwandelfonds Entgangene Wertschöpfung (215 24): ~17,6 Mrd. Euro bzw. ~7 Mio. Euro/a % Staatliche Strukturförderquote: ~ 35 Prozent Gesamte Strukturhilfen (215 24): ~25 Mio. Euro/a Rheinland: ~ 5 Prozent Mitteldeutschland/ Lausitz: ~ 5 Prozent Im Bundeshaushalt wird ein Strukturwandelfonds Braunkohleregionen eingestellt, der über die gesamte Transformationsphase mit jährlich 25 Millionen Euro ausgestattet wird (215 24) Die Aufteilung auf die Regionen erfolgt entsprechend der Zahl der in den einzelnen Revieren betroffenen Arbeitsplätze Über die Verwendung der Mittel entscheiden die jeweiligen Landesregierungen 21

GW GW Eckpunkt 9: Gewährleistung der gewohnt hohen Versorgungssicherheit über den gesamten Transformationszeitraum Modellendogener Zubau von erdgasbefeuerten Anlagen im Referenzszenario und im vorgeschlagenen Kohlekonsenspfad 24 25 2 15 1 5 Referenzszenario Erdgas GuD Erdgas GT 25 2 15 1 Kohlekonsenspfad 24 5 Erdgas GuD Erdgas GT Die Politik stellt im Wege geeigneter Reserve- und Monitoring- Regelungen das gewohnt hohe Niveau der Versorgungssicherheit in Deutschland sicher Dies beinhaltet auch u.u. notwendige Anpassungen des Strommarktdesigns Am Ende des Ausstiegszeitraums wird ein Teil der dann abzuschaltenden letzten Steinkohlekraftwerke für einen Übergangszeitraum in eine Kapazitätsreserve überführt 22

TWh Eckpunkt 9: Gewährleistung der gewohnt hohen Versorgungssicherheit über den gesamten Transformationszeitraum Stromflussbilanz mit dem Ausland im Referenzszenario und im vorgeschlagenen Kohlekonsenspfad 24 7 6 5 4 3 2 1-1 -2 Importüberschuss Exportüberschuss 215 22 225 23 235 24 Referenzszenario Kohlekonsenspfad 24 Die Politik stellt im Wege geeigneter Reserve- und Monitoring- Regelungen das gewohnt hohe Niveau der Versorgungssicherheit in Deutschland sicher Dies beinhaltet auch u.u. notwendige Anpassungen des Strommarktdesigns Am Ende des Ausstiegszeitraums wird ein Teil der dann abzuschaltenden letzten Steinkohlekraftwerke für einen Übergangszeitraum in eine Kapazitätsreserve überführt 23

-2, -2,3-2,5-2,8-3, -3, -,9 2,1 2, 1,9 2, 2, 1,8 1,6 1,4 1,2 1,,8,7 Eckpunkt 1: Stärkung des EU-Emissionshandels und Stilllegung der durch den Kohleausstieg frei werdenden CO 2 - Zertifikate Erwartete Entwicklung der Emissionshandels-Überschussmengen und der Marktstabilitätsreserve Mrd. Tonnen CO 2 3, 2, 1,, -1, -2, -3, -4, 214 215 216 217 218 219 22 221 222 223 224 225 Überschuss Oberer Schwellenwert MSR Unterer Schwellenwert Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene aktiv für eine Stärkung des EU-Emissionshandels ein Hierzu gehört auch die Einführung einer Regelung, dass die durch den Kohleausstieg frei werdenden CO 2 - Zertifikate, die nach geltendem EU- Emissionshandelsrecht ab 219 der Marktstabilitätsreserve zugeführt werden, aus dieser Reserve nach 22 endgültig stillgelegt werden 24

/MWh Eckpunkt 11: Absicherung des Wirtschaftsstandortes und der energieintensiven Industrie Börsenstrompreisentwicklung (Base) im Referenzszenario und im vorgeschlagenen Kohlekonsenspfad 24 8 7 6 5 4 3 2 1 27 21 215 22 225 23 235 24 Historische Entwicklung Kohlekonsenspfad 24 Referenzszenario Durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung wird im Mittel eine geringfügige Steigerung der Börsenstrompreise um 2-3 Euro/MWh erwartet Die Politik sichert der energie-. intensiven Industrie zu, sie auch in Zukunft gegen mögliche Belastungen ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg abzusichern Zugleich setzt die Politik Anreize für die Verbesserung der Energieeffizienz der deutschen Industrie 25

Fazit: Die 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens sind unser Vorschlag für mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit bei der Dekarbonisierung des deutschen Stromsektors A. Rahmen 1 Einberufung von einem Runden Tisch Nationaler Kohlekonsens 2 Schrittweiser, gesetzlich geregelter Kohleausstieg bis 24 B. Kraftwerkspark C. Braunkohleregionen D. Wirtschaft und Gesellschaft 3 4 5 Kein Neubau von Kohlekraftwerken Festlegung eines Abschaltplans für alle Bestandsanlagen auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren Verzicht auf zusätzliche, nationale Klimaschutz-. regelungen für Kohlekraftwerke 6 7 8 Kein Neuaufschluss weiterer Tagebaue und Verzicht auf die Einleitung neuer Umsiedlungsprozesse Finanzierung der Folgelasten des Braunkohlebergbaus über eine Abgabe Schaffung eines Strukturwandelfonds 9 1 11 Gewährleistung der gewohnt hohen Versorgungssicherheit Stärkung des EU- Emissionshandels und Stilllegung der frei werdenden Zertifikate Absicherung des Wirtschaftsstandortes und der energieintensiven Industrie 26

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