Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

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Transkript:

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Postfach 22 12 53 80502 München Per E-Mail Regierungen Autobahndirektionen Landesbaudirektion Bayern Staatliche Bauämter Wasserwirtschaftsämter nachrichtlich Bayerischer Oberster Rechnungshof Bayerische Verwaltung der staatl. Schlösser, Gärten und Seen Bayerisches Landesamt für Umwelt Bayerische Landeskraftwerke Kommunale Spitzenverbände Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiterin München IIZ5-40012.1-1 Frau Karl 25.10.2017 Telef on / - Fax Zimmer E-Mail 089 2192-3274 / -13274 FJS4-N032 gisela.karl@stmi.bayern.de Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern (Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen VHB Bayern) Vorgriff zur Aktualisierung Oktober 2017 Anlagen Dokumentation über Änderungen der Formblätter Textvorschlag für Information der Freiberuflich Tätigen Architekten und Ingenieure Konvertierungstabelle für LB 891-894 Sehr geehrte Damen und Herren, infolge des Inkrafttretens des Bauvertragsgesetz ( 650a - 650h BGB) zum 01.01.2018 sind zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen Anpassungen in den Formblättern des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen (VHB Bayern) erforderlich. In Vorgriff auf die Fortschreibung des VHB Bayern werden die aktualisierten Formblätter mit Stand Oktober 2017 auf Basis der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe AG I Leistungen und der Vorga- Telefon: 089 2192-02 poststelle-obb@stmi.bayern.de Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München Telefax: 089 2192-13350 www.innenministerium.bayern.de U4, U5 (Lehel), Bus 100 (Königinstraße)

- 2 - ben der Obersten Baubehörde eingeführt. Die geänderten Formblätter wurden in das Vergabehandbuch Bayern Stand April 2016 eingearbeitet. Erst nach Fortschreibung des VHB Bund und des HVA-B- StB werden die n angepasst und per Bekanntmachung der Obersten Baubehörde als Gesamtausgabe VHB Bayern eingeführt. Hierzu erfolgt ein gesondertes Rundschreiben. Die Formulare stehen zur Anwendung auf der Vergabeplattform vergabe.bayern.de und im Internet als bearbeitbare Formblätter bereit: http://www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswese n/bauauftraege/index.php. Alle geänderten Formblätter haben in der Fußzeile die Ergänzung Stand Oktober 2017 erhalten. In der Lesefassung sind die wesentlichen Änderungen zusätzlich durch eine seitliche rote Linie gekennzeichnet. In diesem Zusammenhang wurden auch die Leistungsbücher (siehe n 250 Nummer 1.8) und damit die Ascii-Dateien überarbeitet. Komplett entfallen ist das LB 890. Bei neuen Ausschreibungen müssen die geltenden Texte verwendet werden. Zur leichteren Aktualisierung der bisher verwendeten Texte in Pallas liegt die Konvertierungstabelle für LB 891-894 bei. Die wesentlichen Inhalte der Neureglung im Bauvertragsgesetz sind: Einführung eines Anordnungsrechts Einführung eines Vergütungsanspruchs im Fall der Vertragsänderung Fiktion eines Verfügungsgrundes bei einstweiligen Verfügungen zum Anordnungsrecht Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Annahme Das Anordnungsrecht der VOB/B bleibt nur wirksam, sofern die VOB/B in ihrer Gesamtheit vereinbart wird. Unterfällt die VOB/B aufgrund einer Abweichung vom Gesamtregelwerk der Klausel-Kontrolle im Einzelfall, wird das VOB/B-Anordnungsrecht für sich betrachtet unwirksam sein.

- 3 - Aufgrund der Rechtfolgen aus dem neuen Bauvertragsrecht ist verstärkt auf VOB/B-konforme Ausschreibungen zu achten. Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ihre Freiberuflich Tätigen (diese unter Verwendung des Textvorschlags) ausdrücklich auf die Auswirkungen hin. Ziel muss es sein, sicherzustellen, dass die VOB/B in ihrer Gesamtheit vereinbart ist und somit nach 310 Abs. 1 Satz 3 BGB keine Einzelkontrolle der Klauseln stattfindet (siehe auch BGH v. 10.5.2007 - VII ZR 226/05). Daher ist bei der Aufnahme zusätzlicher Klauseln und Regelungen im Leistungsverzeichnis restriktiv und höchst sorgfältig vorzugehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Hans Bock Ministerialrat

Dokumentation der Änderungen Änderung in / bei Art der Änderung Begründung Formblätter / n Teil 1 Vorbereitung der Vergabe 121/122 Buchstabe c) Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen in Buchstabe k) verschoben Anpassung VOB/A 2016 Buchstabe l) Gestrichen; Vergabeunterlagen müssen elektronisch und freizugänglich Anpassung VOB/A 2016 zur Verfügung gestellt werden Buchstabe n) Ablauf Angebotsfrist von Buchstabe q) verschoben Anpassung VOB/A 2016 124 Gesamtes Formblatt Anpassung VOB/A 1. und 2. Abschnitt Umsetzung gemäß VHB Bund 124EU Außer Kraft gesetzt Formblatt 124 wird für nationale und EU-weite Ausschreibungen zugrunde gelegt Umsetzung gemäß VHB Bund 125.H Gesamtes Formblatt Umsetzung gemäß VHB Bund 126.H Gesamtes Formblatt Umsetzung gemäß VHB Bund Teil 2 Vergabeunterlagen 211 Anlagenverzeichnis Entfall FB 231 und 232 Umsetzung gemäß VHB Bund Nummer 2 Kommunikation elektronisch Anpassung an VOB/A 2016 Nummer 3.2 Urkalkulation auf Verlangen der Vergabestelle Nummer 7 und 8 Angebote können elektronisch auch mit Siegel signiert werden Umsetzung eidas 211 EU Änderungen analog 211 Siehe Begründungen zum Formblatt 211 VHB Bayern Stand Oktober 2017 1 von 6

211 VS Änderungen analog 211 Siehe Begründung zum Formblatt 211 und 211 EU 212 Stand Oktober 2017 Gleichklang zu Aufforderungsschreiben 2120.StB Stand Oktober 2017 Gleichklang zu Aufforderungsschreiben 212EU Stand Oktober 2017 Gleichklang zu Aufforderungsschreiben 2120EU. StB Stand Oktober 2017 Gleichklang zu Aufforderungsschreiben 212VS Stand Oktober 2017 Gleichklang zu Aufforderungsschreiben 213 mit und ohne Lose(n) Anlagenverzeichnis Anlagen, die Vertragsbestandteil werden Beschluss der Arbeitsgruppe Vergabehandbuch zur Klarstellung, welche Unterlagen Vertragsbestandteil werden Nummer 4 Nummer 8 Anlagen, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden Ergänzung sowie auf die Preise für angeordnete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind Ergänzung der Erklärung, dass bezüglich der Vergabe nachweislich keine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt Beschluss der Arbeitsgruppe Vergabehandbuch zur Klarstellung, welche Unterlagen nicht Vertragsbestandteil werden Beschluss der Arbeitsgruppe Vergabehandbuch zur Klarstellung, dass der Preisnachlass auch auf für angeordnete Nachträge gilt Regelung in den ZVB entfallen Nummer 2.3 Ersatz verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) durch als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen Folgeänderung Nummer 5.1 Ersatz Brutto durch inkl. Umsatzsteuer Beschluss der Arbeitsgruppe Vergabehandbuch Seite 2 von 6

Letzter Satz bei Sicherheit für die Vertragserfüllung: Ersatz Vertragserfüllungsbürgschaft durch Vertragserfüllungssicherheit Bei Sicherheit für Mängelansprüche: Klammerzusatz inkl. Umsatzsteuer redaktionell Beschluss der Arbeitsgruppe Vergabehandbuch zur Klarstellung 214.H Gesamtes Formblatt Beschluss der Arbeitsgruppe Vereinheitlichung der Vergaberegeln ; Anpassung an VOB/B in Zusammenhang mit 214.StB Gesamtes Formblatt Beschluss der Arbeitsgruppe Vereinheitlichung der Vergaberegeln ; Anpassung an VOB/B in Zusammenhang mit 2140.StB Gesamtes Formblatt Anpassung an VOB/B in Zusammenhang mit 2140.Wa Gesamtes Formblatt Anpassung an VOB/B in Zusammenhang mit 214.LE Gesamtes Formblatt Anpassung an VOB/B in Zusammenhang mit R214 215Bund Gesamtes Formblatt Höhe der Mängelansprüchebürgschaft 3 Prozent Anpassung an VOB/B in Zusammenhang mit Beschluss der Arbeitsgruppe Vereinheitlichung der Vergaberegeln zur Umsetzung der geänderten rechtlichen Grundlage; Anpassung an VOB/B in Zusammenhang mit neuem Bauver- Seite 3 von 6

215Land Gesamtes Formblatt Höhe der Mängelansprüchebürgschaft 2 Prozent tragsrecht (BGB) Beschluss der Arbeitsgruppe Vereinheitlichung der Vergaberegeln zur Umsetzung der geänderten rechtlichen Grundlage; Anpassung an VOB/B in Zusammenhang mit neuem Bauvertragsrecht (BGB) 2150.StB keine Datum Stand an FB 215 angepasst Umsetzung gemäß HVA-B-StB 2150.LE keine Datum Stand an FB 215 angepasst Vorgabe ALE 221/222 Aufteilung Wagnis und Gewinn in Gewinn, leistungsbezogenes Wagnis und betriebsbezogenes Wagnis Beschluss der Arbeitsgruppe Vergabehandbuch, weil eine BGH-Entscheidung vorliegt 231.H / 232.H entfällt Beschluss Arbeitsgruppe Vergabehandbuch 234 Erläuterung bezüglich Entgegennahme Zahlungen Beschluss Arbeitsgruppe Vergabehandbuch 2481 Korrektur in Überschrift R250 Gesamtes Formblatt und Leistungsbücher Überarbeitung der Leistungsbücher 891, 892, 893 und 894. Entfall des LB 890. Beschluss Arbeitsgruppe Vergabehandbuch ; Anpassung neues Bauvertragsrecht; redaktionelle Änderungen durch OBB Teil 3 Durchführen der Vergabe 313.0 313.4 Verfahrensarten Umsetzung UVgO, analog VHL 3216 analog FB 124 redaktionelle Änderungen durch OBB Seite 4 von 6

3216EU Analog FB 124 redaktionelle Änderungen durch OBB 3217 redaktionelle Änderungen durch OBB 337.H Beschluss Arbeitsgruppe Vergabehandbuch 338 Beschluss Arbeitsgruppe Vergabehandbuch ; Anpassung neues Bauvertragsrecht; redaktionelle Änderungen durch OBB 352 Ergänzung Ergänzung Teilnahmewettbewerb Beschluss der Arbeitsgruppe Vergabehandbuch Teil 4 Baudurchführung 421 Keine Kombination von Vertrags- und Mängelansprüchebürgschaft aufgrund möglicher Überdeckung Beschluss Arbeitsgruppe Vergabehandbuch ; Anpassung neues Bauvertragsrecht 422 Beschluss Arbeitsgruppe Vergabehandbuch ; Anpassung neues Bauvertragsrecht 423 Beschluss Arbeitsgruppe Vergabehandbuch ; Anpassung neues Bauvertragsrecht Teil 6 Sonstiges 611.1 611.2 612 613.1 Analog der Formblätter für Angebotseinholung Einzelauftragsvergabe Beschluss der Arbeitsgruppe Vergabehandbuch und Anpassung neues Bauvertragsrecht Seite 5 von 6

613.2 614 615 6140.StB 6150.StB 616 Auftraggeber Möglichkeit mehrerer Auftraggeber pro Rahmenvereinbarung Beschluss der Arbeitsgruppe Vergabehandbuch 617 Begriff Rahmenvereinbarung Beschluss der Arbeitsgruppe Vergabehandbuch 618 Begriff Rahmenvereinbarung Beschluss der Arbeitsgruppe Vergabehandbuch Seite 6 von 6