Martin Harvey Zukunft schenken Mit Ihrem Vermächtnis
München, im November 2017 Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer von Pro Wildlife, die Zukunft der Erde mit ihrer fantastischen Artenvielfalt wird bereits heute von uns bestimmt. Für viele Menschen ist es deshalb ein tiefer Herzenswunsch, etwas Bleibendes zu hinterlassen, um die Welt für unsere nachfolgenden Generationen lebenswert zu gestalten. Zum Beispiel mit einem Testament für Pro Wildlife. Pro Wildlife setzt sich mit großem Engagement für Wildtiere ein. Unsere Mission ist es, die einzigartige Artenvielfalt auf unserer Erde zu bewahren. Dabei ist uns das Überleben der Art in ihrem Lebensraum, aber auch der Schutz des einzelnen Tieres wichtig. Dank Ihrer Unterstützung kann Pro Wildlife diejenigen schützen, die keine eigene Stimme haben: Die Tiere. Viele bedrohte Arten werden nur mit unserer Hilfe überleben. Diese Informationsbroschüre soll Ihnen helfen, wichtige Entscheidungen zu treffen für Ihre eigene Gewissheit und für die Zukunft unserer Erde. Vielen Dank für Ihr Vertrauen! Dr. Klaus Leonhard Biologe, Mitglied des Vorstands 2
ÜBER PRO WILDLIFE Seit 1999 erfolgreich im Einsatz für den Artenschutz Pro Wildlife ist eine 1999 gegründete, international tätige Tierschutzorganisation. Unser Ziel ist es, einen besseren Schutz für Wildtiere durchzusetzen, die durch Wilderei, Jagd, Tierhandel und Zerstörung der Lebensräume bedroht sind. unterstützt Tierschutzprojekte in verschiedenen Ländern weltweit. Wir retten Opfer von Wilderei und Wildtierhandel und pflegen sie in Auffangstationen gesund. Wir setzen uns ein für den Schutz von Lebensräumen und leisten Aufklärungsarbeit, um Wildtierhandel und Wilderei einzudämmen. Wir sitzen an internationalen Verhandlungstischen, um uns für die Rechte von Tieren einzusetzen. ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Der eingetragene Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Patenschaften und Erbschaften. Bei der Verwendung der uns anvertrauten Gelder hat Sparsamkeit, Effizienz und die Einhaltung ethischer Standards höchste Priorität. hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichtet. Das Deutsche Zentralinstitut für Soziale Fragen (DZI) bescheinigt Pro Wildlife ein offenes und transparentes Auskunftsverhalten. 3
Warum ein TESTAMENT? So schenken Sie Zukunft über das eigene Leben hinaus Den geliebten Partner und Familienangehörige absichern, Menschen bedenken, die Ihnen am Herzen liegen und gemeinnützige Organisationen unterstützen, die die Welt in Ihrem Sinne erhalten: Ein Testament sichert Ihren Willen - lassen Sie diese Möglichkeit nicht ungenutzt. Ganz gleich wie groß Ihr Vermögen ist: Es ist sinnvoll, Ihren letzten Willen schriftlich zu formulieren. Die gesetzlichen Regelungen sind eine gute Basis doch oftmals erfüllt die Erbfolge per Gesetz nicht den Wunsch nach einem gerechten Vermächtnis entsprechend der eigenen Wertvorstellungen. Denn ist es nicht das, was sich jeder von uns wünscht? Die Fortsetzung dessen, was uns in unserem Leben wichtig war. Das Vertrauen darauf, dass die Samen aufgehen, die wir gesät haben. Die Gewissheit, dass unsere Ideale und Ziele weiterhin nachhaltig verfolgt werden. Gut zu wissen Mit einem schriftlichen Testament gestalten Sie Ihren letzten Willen. Sie können - über die gesetzliche Erbfolge hinaus - genau bestimmen, wer Ihren Nachlass erhält. Übrigens: Falls Sie keine erbberechtigten Angehörigen haben, erbt der Staat Ihr gesamtes Vermögen. 4
Expertentipps Interview mit Rechtsanwältin Sabine Sepp Anzeige Warum sollte man ein Testament errichten? Nicht viele Menschen möchten sich zu Lebzeiten mit dem Thema Tod beschäftigen. Viele leben frei nach dem Motto: Nach mir die Sintflut und errichten gar kein Testament. Dies ist ein sehr großer Fehler! Nur mit einem Testament können Sie sicherstellen, wer etwas von dem meist hart erarbeiteten Vermögen bekommen soll. Was passiert ohne Testament? Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem ehelichen Güterstand des Verstorbenen. An erster Stelle kommen der überlebende Ehepartner und die Kinder als Erben erster Ordnung zum Zuge. Bei kinderlosen Erblassern können jedoch auch Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel und andere noch weiter entfernte Verwandte erben. Somit kann es passieren, dass Verwandte von Gesetzes wegen erbberechtigt sind, obwohl der Erblasser nie wollte, dass diesen Personen etwas von seinem Vermögen zukommt. Dies können Sie nur mit der Errichtung eines Testaments verhindern. Was raten Sie, wenn keine oder keine geeigneten Erben vorhanden sind? Oder wenn man mit seinem Erbe Gutes tun möchte? Mit einem Testament hat der Erblasser die Möglichkeit, sein Vermögen ganz oder in Teilen gemeinnützigen Organisationen zukommen zu lassen. Oft sind keine Kinder oder andere Familienmitglieder als geeignete potentielle Erben vorhanden. Oder sie sind gut versorgt und haben sich bereits eine eigene gesicherte Existenz aufgebaut. Dann kann man nach seinem Tod mit seinem Vermögen etwas Gutes tun und bleibende Werte hinterlassen. Gemeinnützige Organisationen wie Pro Wildlife e.v. unterstützen zum Beispiel: Wer sicherstellen will, dass mit seinem Vermögen über den eigenen Tod hinaus sinnvolle Arbeit und Hilfe geleistet wird, kann in seinem Testament eine oder mehrere Organisationen bedenken. Alles was einer gemeinnützigen Einrichtung hinterlassen wird, kommt ohne steuerlichen Abzug an. Denn diese Organisationen sind von der Erbschaftsund Schenkungssteuer befreit. Somit kommt das zugewandte Erbe ungeschmälert bei den Hilfsprojekten an. Frau Rechtsanwältin Sabine Sepp ist in ihrer Kanzlei in Erding bei München schwerpunktmäßig mit dem Thema Erbrecht befasst. Ihre Kontaktdaten finden Sie in unserer Adressenliste auf Seite 11. 5
Beispiel für ein eigenhändiges, handschriftliches Testament Mein Testament Ich, Petra Meier, geboren am 2. Mai 1948, wohnhaft in der Hofstr. 7 in 11111 Berlin, setze als Alleinerben meines Vermögens meinen Sohn, Peter Meier, wohnhaft in der Bergstr. 5 in 11111 Berlin, ein. Pro Wildlife e.v., Kidlerstr. 2 in 81371 München, soll als Vermächtnis einen Geldbetrag von 2.500 erhalten, zum Schutz und Erhalt bedrohter Tierarten. Berlin, 17. November 2017 Petra Meier Formen eines Testaments Eigenhändig oder notariell - auf jeden Fall schriftlich Das eigenhändige Testament In diesem Fall muss ihr letzter Wille handschriftlich verfasst sein, ein Computerausdruck ist nicht gültig. Ein eigenhändiges Testament kann auch von Ehepartnern gemeinsam verfasst werden und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden. Das notarielle Testament Sie verfassen Ihr Testament gemeinsam mit einem Notar Ihrer Wahl, der dieses dann beurkundet. Auf Wunsch kann der Notar Ihr Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Damit können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille rechtlich einwandfrei formuliert ist und nicht verloren geht. Bei komplizierten Erbregelungen empfehlen wir Ihnen, den Rat eines Fachanwalts für Erbrecht einzuholen. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, Ihren letzten Willen unmissverständlich und rechtlich einwandfrei niedergelegt zu haben. Gut zu wissen Pro Wildlife ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein und deshalb von der Schenkungsund Erbschaftsteuer befreit. Ihr Vermögen, das Sie Pro Wildlife zuwenden, kommt also in voller Höhe den Tieren und dem Erhalt der Artenvielfalt zugute. 6
SO SCHREIBEN SIE IHR TESTAMENT Das handschriftliche Testament Das eigenhändig handschriftliche Testament ist die einfachste und kostengünstigste Form, ein Testament zu verfassen. Die Formulierung ist frei - es sollte jedoch klar beschrieben sein, wer Ihr Erbe sein soll und wem Sie ein Vermächtnis hinterlassen. Ort, Datum sowie Ihre Unterschrift mit Vor- und Nachname muss enthalten sein. Hier der am häufigsten verwendete Aufbau: Überschrift Mein Testament oder Mein letzter Wille Angaben zu Ihrer Person Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnsitz zur Zeit der Testamentserstellung. Widerruf Alle meine bisherigen Testamente hebe ich hiermit auf. Wer nicht zum ersten Mal seinen letzten Willen aufsetzt, sollte frühere Testamente ausdrücklich widerrufen und die alten Schriftstücke vernichten. Wenn bereits Regelungen in einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament (das sogenannte Ehegattentestament ) existieren, können diese unter Umständen nicht einseitig geändert werden. Das neue Testament könnte in diesem Falle unwirksam sein. Erbeinsetzung Wenn Sie in Ihrem Testament einen Erben benennen, bestimmen Sie diesen zu Ihrem Rechtsnachfolger, der nach Ihrem Tod in alle Ihre Rechte und Pflichten eintritt. Ihr Erbe erhält die ihm zugedachten Vermögenswerte, erbt aber auch eventuelle Schulden und sonstige Verpflichtungen. Wenn Sie mehrere Erben einsetzen, müssen die jeweiligen Anteile des Vermögens benannt werden. Für den Fall, dass der eingesetzte Erbe wegfällt, sollten Sie immer einen Ersatzerben benennen. Vermächtnisse Mit einem Vermächtnis wenden Sie einzelne Vermögenswerte (zum Beispiel ein Bankguthaben, eine bestimmte Geldsumme, einen Kunstgegenstand oder eine Immobilie) einem bestimmten Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation wie Pro Wildlife zu. Der Erbe ist verpflichtet, die entsprechenden Vermögenswerte auf Verlangen des Vermächtnisnehmers an diesen herauszugeben. Abschluss Vor- und Zuname (Unterschrift), Ort, Datum Das Testament muss am Ende des Dokuments mit vollem Vor- und Nachnamen unterschrieben werden, außerdem müssen Ort und Datum der Niederschrift angegeben werden. Umfasst Ihr Testament mehrere Seiten, sollten Sie diese durchnummerieren. Was dann? Hinterlegen Sie Ihr Testament so, dass es im Todesfall gefunden wird. Am sichersten ist es, auch ein handschriftliches Testament beim zuständigen Amtsgericht in amtliche Verwahrung zu geben. 7
SO KÖNNEN SIE PRO WILDLIFE UNTERSTÜTZEN Die geläufigsten Möglichkeiten Erbeinsetzung Sie können Pro Wildlife in Ihrem Testament als Erben oder Miterben einsetzen. Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn Sie keine Verwandten haben, die Sie berücksichtigen können oder möchten, oder Ihre Verwandten nur einen Teil des Vermögens erben sollen. In diesem Fall übernimmt Pro Wildlife entsprechende Rechte und Pflichten und sorgt für die rechtmäßige Erfüllung Ihres Testaments. Mustertext: Als meinen Alleinerben setze ich Pro Wildlife e.v. mit Sitz in 81371 München, Kidlerstr. 2 ein. Verfügung zugunsten Dritter Sie können ein Sparbuch, Bankkonto oder ein Wertpapierdepot mit einer Verfügung für den Todesfall versehen. Das heißt, Ihr Bankguthaben oder Wertpapierdepot wird dann an eine bestimmte Person oder Organisation übertragen. Der Vermögenswert fällt nicht in den Nachlass. Die Verfügung schließen Sie direkt mit Ihrer Bank oder Sparkasse ab. Sie muss nicht notariell beurkundet werden. Vermächtnis Möchten Sie Pro Wildlife mit einem bestimmten Teil Ihres Nachlasses bedenken, ist das Vermächtnis eine gute Möglichkeit. Sie können zum Beispiel Barvermögen, Wertpapiere oder bestimmte Sachwerte vermachen. Die Erben sind gesetzlich verpflichtet, ein Vermächtnis an eine bestimmte Person oder gemeinnützige Organisation wie Pro Wildlife zu erfüllen. Mustertext: Im Wege des Vermächtnisses wende ich Pro Wildlife e.v. mit Sitz in 81371 München, Kidlerstr. 2, einen Geldbetrag von.. Euro zu. Lebensversicherung Es ist möglich, Pro Wildlife in einer Lebens- oder Rentenversicherung als Bezugsberechtigten einzutragen. Wenn Sie die Leistungen Ihrer Versicherung nicht in Anspruch nehmen, kommt das Auszahlungskapital Pro Wildlife zugute. Der Kundenberater Ihrer Versicherung gibt Ihnen Auskunft darüber, wie Sie in Ihrer Versicherungspolice einen Bezugsberechtigten benennen können. Schenkung Durch eine Schenkung können Sie aktiv mitverfolgen, was mit Ihrem Vermögen geschieht. Wenn Sie die Schenkung nicht sofort durchführen möchten, ist es möglich, zu Lebzeiten ein sogenanntes Schenkungsversprechen zu geben. Wirksam wird diese dann erst nach dem Tode. Ein Schenkungsversprechen bedarf einer notariellen Beurkundung. 8
Tomas Kotouc WAS GESCHIEHT, WENN PRO WILDLIFE ERBT? Sie können sich auf uns verlassen Sobald Pro Wildlife in einem Testament bedacht ist, werden wir vom zuständigen Nachlassgericht informiert. Daraufhin nehmen wir Kontakt mit eventuellen Miterben auf und bereiten den Übergang des im Testament festgelegten Vermögenswertes vor. Ist Pro Wildlife Alleinerbe oder Miterbe, übernehmen wir alle damit verbundenen Rechte und Pflichten und sorgen für eine verantwortungsvolle Umsetzung Ihres letzten Willens. In den meisten Fällen arbeiten wir mit einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht zusammen. Dieser setzt sich mit dem Nachlassgericht und etwaigen weiteren Erben, mit einem möglicherweise eingesetzten Testamentsvollstrecker und anderen Beteiligten in Verbindung. Selbstverständlich sorgt Pro Wildlife auch für Erfordernisse wie z.b. eine Wohnungsauflösung oder die gute Unterbringung Ihres Haustieres. Wünschen Sie, dass Ihre Erbschaft mit besonderen Auflagen verknüpft wird, freuen wir uns über eine vorherige Absprache. So können wir klären, ob und wie Pro Wildlife Ihre Wünsche am besten erfüllen kann. Gut zu wissen Erbschaftssteuer: Eheleute und eingetragene Lebenspartner erhalten einen Freibetrag in Höhe von 500.000, Kinder 400.000, Enkelkinder 200.000. Lebt man ohne Trauschein oder partnerschaftlich zusammen, sind im Todesfall nur 20.000 von der Steuer befreit. 9
Paul Williams
ADRESSEN Diese Broschüre bietet wichtige Informationen zum Thema Erbschaft und Testament. Sie kann jedoch die persönliche Beratung durch einen Fachanwalt oder einen Notar nicht ersetzen. Als Organisation dürfen wir keine rechtsverbindliche Beratung anbieten. Bei komplizierten Erbregelungen empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall, den Rat eines Fachanwalts für Erbrecht einzuholen. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, Ihren letzten Willen unmissverständlich und rechtlich einwandfrei niedergelegt zu haben. Zentrales Testamentsregister Anlaufstelle für alle Fragen und Antworten rund um die Erbfolge, das Testament und weitere Gestaltungsmöglichkeiten www.testamentsregister.de Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e. V. Im Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten haben sich spezialisierte Fachanwälte zusammengeschlossen. Auf der Homepage finden Sie Informationen rund um das Erbrecht, Adressen von Fachanwälten und Hinweise auf Veranstaltungen. www.ndeex.de Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.v. (DVEV) Hier finden Sie Adressen von Fachanwälten für Erbrecht, Testamentsvollstreckern und Nachlasspflegern in Ihrer Nähe. www.dvev.de Rechtsanwältin Sabine Sepp Roßmayrgasse 9 ½ 85435 Erding Tel. 08122-9569390 Fax 08122-9569391 recht-fair@web.de Bundesrechtsanwaltskammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Berufsständischen Vertretung der Rechtsanwälte mit unter anderem Zugang zu einem bundesweiten Rechtsanwaltsregister sowie zu einer Vielzahl rechtlicher Informationen. www.brak.de Bundesnotarkammer Berufsständsche Vertretung der Notare. Mit Online-Notarsuche in ihrer Nähe. www.bnotk.de Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e. V. Hier finden Sie qualifizierte und testierte Testamentsvollstrecker in Ihrer Nähe sowie Informationen zur Testamentsvollstreckung und Formulierungshilfen. www.ndtv.info Ihre Ansprechpartnerin bei Pro Wildlife Bei Fragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Christine Schorling gerne zur Verfügung: Tel.: 089 7105 60 80, E-Mail: christine.schorling@prowildlife.de. Selbstverständlich werden alle Gespräche und jeglicher Schriftverkehr streng vertraulich behandelt. 11
Shannon Wild Ihr Erbe: die Zukunft unserer Erde Pro Wildlife e.v. Kidlerstr. 2 81371 München Klimaneutral gedruckt auf 100% Recyclingpapier Tel. 089 81299 507 testament@prowildlife.de www.prowildlife.de Spendenkonto Bank für Sozialwirtschaft DE23 7002 0500 0008 8852 00 BFSWDE33MUE