der Theaterschule für Körper und Bildung 1 Ausbildungszeiten 2 2 Schulhalbjahre 2 3 Gliederung der Ausbildung, Prüfungen und Abschlüsse 2

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Transkript:

AUSBILDUNGSORDNUNG der I. Dauer und Gliederung des Ausbildung 1 Ausbildungszeiten 2 2 Schulhalbjahre 2 3 Gliederung der Ausbildung, Prüfungen und Abschlüsse 2 II. Ziele und Inhalte der Ausbildung 4 Allgemeine Ausbildungsziele 3 5 Ziele der Grundausbildung 3 6 Ziele der weiterführenden Ausbildung 4 7 Inhalte der Ausbildung im Überblick 5 III. Organisation der Ausbildung 8 Lehrveranstaltungen 5 9 Pflichtveranstaltungen 6 10 Prüfungen und Leistungsnachweise 6 11 Ausbildungsberatung 6 12 Schlussbestimmung 6 0335 64957 1

I. Dauer und Gliederung des Ausbildung AUSBILDUNGSORDNUNG 1 Ausbildungszeiten Das Winterhalbjahr beginnt am 30. September des Jahres und endet am 30. März. des Folgejahres. Das Sommerhalbjahr beginnt am 31. März und endet am 29. September des gleichen Jahres. 2 Schulhalbjahre 1. Die vermittelt wöchentlich mindestens 30 Unterrichtsstunden in den in der Ausbildungsordnung aufgeführten Fächern und Inhalten. 2. Ein Schulhalbjahr hat i. d. R. 22 Unterrichtswochen mit insgesamt 330 Semesterdoppelstunden. Eine Doppelstunde umfasst 90 Minuten. 3. Die garantiert geringstenfalls 40 Ferientage im Ausbildungsjahr. Diese Ferientage werden i. d. R. zu Ostern, zu Weihnachten und in den Sommermonaten gegeben. 3 Gliederung der Ausbildung, Prüfungen und Abschlüsse 1. Die Ausbildung unterteilt sich in folgende Abschnitte: die Grundausbildung mit drei Schulhalbjahren schauspielerischer Grundlagenbildung und die weiterführende Ausbildung mit zwei Schulhalbjahren schauspielerischer Aufbaubildung I und zwei Schulhalbjahren schauspielerischer Aufbaubildung II. 2. Die Grundausbildung wird mit einem Test abgeschlossen. Zum Ende des dritten Schulhalbjahres erfolgt mit Ende der Grundausbildung eine Zwischenprüfung. Zum Ende des siebten Schulhalbjahres erfolgt eine Abschlussprüfung. Dazu ist eine schriftliche Abschlussarbeit vorzulegen. 3. Während der Ausbildung ist ein Nachweisbuch zu führen, in dem alle Lehrveranstaltungen und die Arbeitsergebnisse durch die Lehrkräfte bestätigt werden. Zum Abschluss der Ausbildung erhält der Absolvent ein Zeugnis, in dem die Ausbildungsergebnisse bestätigt werden. 4. Während der Grundausbildung ist der Schauspielschüler angehalten, nicht an Arbeiten in Theatern und bei Film- und Fernsehprojekten außerhalb des schulischen Zusammenhangs teilzunehmen. Näheres regelt die Schulordnung. 5. Zwei nicht bestandene Szenenstudien während der Grundausbildung bzw. in der weiterführenden Ausbildung führen zum Ausschluss von der Ausbildung. 6. Jeder Schauspielschüler absolviert während der weiterführenden Ausbildung mindestens zwei Praktika für die Dauer von insgesamt acht Wochen. Das erste Praktikum findet zu Beginn des 4. Schulhalbjahres statt. Die weiteren Praktika finden im 3. Ausbildungsjahr statt. 0335 64957 2

II. Ziele und Inhalte der Ausbildung AUSBILDUNGSORDNUNG 4 Allgemeine Ausbildungsziele 1. Ziel der Ausbildung ist die Entwicklung begabter junger Menschen, die dazu befähigt werden, darstellerisch, künstlerisch kreativ und selbständig an und mit ihrer Rolle zu arbeiten. Im Zusammenspiel mit ihren Partnern finden sie ihre individuellen Ausdrucksmöglichkeiten und lernen, sich darstellerisch und kreativ mit ihrer Umwelt und sich selbst auseinander zu setzen, um dann im Ensemble und im Austausch mit dem Regisseur produktiv arbeiten zu können. 2. In der Ausbildung werden handwerkliche Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt, die hohen künstlerischen Anforderungen in der Berufspraxis gerecht werden. Die Absolventen sind in der Lage, die sich ständig verändernden künstlerischen und gesellschaftlichen Anforderungen bewusst wahrzunehmen, zu reflektieren und mitzugestalten, um die eigene Persönlichkeit ständig weiterzuentwickeln. 3. Die Theatertheorien von Bertolt Brecht, Konstantin Stanislawski und Jerzy Grotowski bilden die Grundlage der Ausbildung. 4. Die Ausbildung ist Fächer übergreifend in der Einheit von Körper, Bewegung, Stimme, Denken und Sprechen. Die schauspielerische Ausbildung ist ein künstlerischer Prozess, in dem der gesamte Körper als eigenes Instrument des schauspielerischen Denkens, Fühlens und Handelns wahrzunehmen, zu begreifen und zu entwickeln ist. 5. Der Schauspielschüler begreift sich innerhalb der Ausbildung als bewusster Reflektor gesellschaftlicher Prozesse, die er mit Hilfe künstlerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten erfasst und gestaltet. 5 Ziele der Grundausbildung Die Grundausbildung umfasst die ersten drei Schulhalbjahre der Ausbildung und bildet die Grundlage für die weiterführende Ausbildung. Im ersten Schulhalbjahr wird dem Fachbereich Körperarbeit verstärkte Aufmerksamkeit beigemessen mit dem Ziel, die körperlichen Voraussetzungen für die Bewältigung der anstehenden ästhetischen und künstlerischen Aufgaben zu entwickeln. 1.Schauspiel und Theater Ziel der Grundausbildung ist die Fähigkeit zur Auseinandersetzung des Einzelnen mit grundlegenden schauspielerischen Techniken, ein Basisverständnis für Rollen und Szenenarbeit, der Umgang mit Techniken der Improvisation sowie erste Regieerfahrungen. 2.Körperarbeit In der Grundausbildung begreift der Schauspielschüler seinen Körper als Spielinstrument und schult sein körperliches, stimmliches und sprachliches Ausdrucksvermögen. 0335 64957 3

3.Theorie Ziel der Grundausbildung ist die Vermittlung theatergeschichtlichen, kulturgeschichtlichen und theatertheoretischen Basiswissens, um dem Schauspielschüler das Erkennen gesellschaftlicher Zusammenhänge zu ermöglichen. Der Schauspielschüler eignet sich Grundkenntnisse in Dramaturgie, Musiktheorie und Anatomie an. 6 Ziele der weiterführenden Ausbildung Die weiterführende Ausbildung beginnt mit dem 4.Schulhalbjahr und findet im 7. Schulhalbjahr seinen Abschluss. Die weiterführende Ausbildung baut auf den erworbenen Basiskenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Grundausbildung in den Fachbereichen Schauspiel und Theater, Körperarbeit, Pädagogik und Theorie kontinuierlich auf. 1. Schauspiel und Theater Ziel der weiterführenden Ausbildung ist die Anwendung der erlernten schauspielerischen Techniken in der Rollen und Szenenarbeit. Die Techniken der Improvisation werden vom Schauspielschüler als eigenständige künstlerische Ausdrucksform benutzt. Der Schauspielschüler begreift sich als Mitglied eines Ensembles und ist in der Lage, die Regieanforderungen eigenverantwortlich zu verarbeiten und somit den dramaturgischen Prozess kreativ mitzugestalten. Er lernt die Berufspraxis kennen und erprobt die Wirkungsweisen und die Kommunikation mit dem Publikum durch repertoiremäßige öffentliche Aufführungen bzw. durch seine Mitarbeit an Inszenierungen. 2.Körperarbeit In der weiterführenden Ausbildung vervollkommnet der Schauspielschüler seine körperlichen, stimmlichen und sprachlichen Fertigkeiten und lernt sie bewusst wiederholbar einzusetzen und abzurufen. Er begreift die Notwendigkeit der kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den erworbenen Fertigkeiten, um ein tiefes Verständnis für seinen Körper und seinen Ausdruck zu erlangen und ihn den verschiedenen Altersprozessen anzupassen. 3.Theorie Ziel der weiterführenden Ausbildung ist die Vertiefung theatergeschichtlichen, kulturgeschichtlichen und theatertheoretischen Wissens, um dem Schauspielschüler das Erkennen gesellschaftlicher Zusammenhänge zu ermöglichen. Der Schauspielschüler ist in der Lage seine erworbenen Grundkenntnisse anzuwenden und in neue Zusammenhänge zu bringen. 0335 64957 4

7 Inhalte der Ausbildung im Überblick 1. Schauspiel und Theater 1.1. Grundlagen schauspielerischer Technik 1.2. Rollen- und Szenenstudium 1.3. Schminktechniken 2. Körperarbeit 2.1. Atem- und Stimmausbildung 2.2. Musikalische Bildung 2.3. Sensibilisierung 2.4. Bewegungslehre 2.5. Biomechanik nach W.Meierhold 2.6. Praktische Übungen 2.7. Klassisches Ballett 2.8. Entspannungstechniken 2.9. Gesundheitslehre 3. Theorie 3.1. Theatergeschichte und Theatertheorie 3.2. Anatomie 3.3. Musiktheorie 3.4. Betriebswirtschaft im Theaterkontext 3.5. Bühnentechnik 3.6. Bau von Requisiten und Masken 3.7. Bildnerische Formenlehre Allgemeinbildende Fächer 3.8. Politik im kulturellen Kontext 3.9. Deutsch 3.10. Englisch 0335 64957 5

III. Organisation der Ausbildung 8 Lehrveranstaltungen 1. Das Ausbildungsangebot erfolgt in folgenden Unterrichtsformen: Gruppenunterricht Einzelunterricht Vorträge Gruppengespräche szenische Lesungen, Projekt- und Inszenierungsarbeiten eigenständige Arbeit als Schauspielschüler unter Begleitung von Lehrkräften Kurse, Exkursionen, Workshops 2. Die Unterrichtsformen sind im Wesentlichen durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Der Gruppenunterricht schult Ensembleverhalten, insbesondere die Fähigkeit aufeinander einzugehen, aber auch Konflikte miteinander auszutragen, die für die Ausbildung der schauspielerischen Persönlichkeit konstituierend sind. Weiterhin wird Sensibilität für den Partner entwickelt, Absichten, Vorgänge und Ziele gemeinsam entdeckt und in der praktischen Arbeit angewendet. Der Einzelunterricht dient zur Ausbildung der individuellen schauspielerischen und künstlerischen Fähigkeiten. Die anderen Unterrichtsformen erweitern und vertiefen die Ausbildungsziele. 9 Pflichtveranstaltungen Alle im Verlauf der Ausbildung angebotenen Lehrveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen, sofern durch die Schulleitung keine anderen Maßgaben getroffen werden. 10 Prüfungen und Leistungsnachweise Prüfungen finden zum Ende der Grundausbildung in Form einer Zwischenprüfung und zum Ende der weiterführenden Ausbildung als Abschlussprüfung statt. Am Ende des ersten Schulhalbjahres erfolgt ein Test. Eine aktive und regelmäßige Mitarbeit sowie die ordnungsgemäße Führung des Notenbuches als Nachweis der erbrachten Leistungen sind die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung. Näheres regelt die Prüfungsordnung. 11 Ausbildungsberatung 1. Nach jeder künstlerischen Ausbildungsleistung im Rahmen einer Projektarbeit findet eine Auswertung für den Schauspielschüler statt, in der der Arbeitsprozess und das Ergebnis, sowie der allgemeine Ausbildungsstand des Schauspielschülers durch Lehrkräfte aller Fachgebiete analysiert werden. 12 Schlussbestimmung 1. Diese Ausbildungsordnung der tritt am 1. September 2004 in Kraft. 0335 64957 6