Vergabestelle/Auftraggeber GmbH Stadtwerke Norden Feldstraße 10 26506 Norden www.stadtwerke-norden.de Leistungsbeschreibung Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet der Stadt Norden Baubeschreibung
Inhalt 1 ANGABEN ZU BAUSTELLE 3 2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG DER BAULEISTUNG 6 3 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 8 Baubeschreibung Seite 2 von 9
1 Angaben zu Baustelle 1.1 Lage der Baustelle Die Leuchtensanierung findet in weitestgehend zusammenhängenden Straßenzügen im Stadtgebiet der Stadt Norden und in Norden-Norddeich statt. 1.2 Allgemeine Beschreibung der Bauleistung Teile der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet der Stadt Norden werden energetisch saniert. Alte Kofferleuchten und einzelne Pilzleuchten werden demontiert und durch moderne hocheffiziente LED-Leuchten ersetzt. Teilweise sind Maste zu erneuern. Durch die Sanierung wird eine Reduktion der CO 2-Emissionen sowie eine Energieeinsparung von mindestens 80% erreicht. Das Beleuchtungsniveau soll verbessert oder zumindest beibehalten werden. Die Lichtimmissionen sind möglichst zu verringern und auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die zur Sanierung vorgesehene Straßenbeleuchtung wird zurzeit automatisch über Dämmerungsschalter ein- und ausgeschaltet. Die Betriebsstunden sind der Anlage 1 zum LV zu entnehmen. Das vorhandene Erdkabelnetz ist in entsprechenden Kabelplänen dokumentiert und besteht im Wesentlichen aus Erdkabel 4 x 10 mm2. Die Sanierungsmaßnahme wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. Um die beantragte Förderung nicht zu gefährden, sind die angegebenen Ausführungstermine zwingend einzuhalten. Umrüstung von Bestandsleuchten auf LED-Leuchten Austausch von insgesamt 413 Stück Koffer- bzw. Pilzleuchten gegen LED-Leuchten. Gleichzeitig ist eine Steuerung der Beleuchtungsanlage vorgesehen, mit der eine Leistungsreduzierung in den Nachtstunden möglich ist. Austausch von Masten Austausch einzelner bauseits gestellter Masten und Richten einiger schief stehender Masten. Der Austausch der Masten bzw. das Richten erfolgt punktuell innerhalb der Straßenzüge, die saniert werden. Die Maßnahmen finden in den oben genannten Gebieten statt. Weitere Details und Angaben siehe Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis. Eine offizielle Baustellenbegehung ist nicht vorgesehen, eine örtliche Besichtigung wird jedoch vor Abgabe eines Angebotes vorausgesetzt. 1.3 Art und Umfang des Bauvorhabens Die Maßnahmen erfolgen gemäß Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis. Baubeschreibung Seite 3 von 9
1.4 Verkehrsverhältnisse / Verkehrsbeschränkungen Vorhandene öffentliche Verkehrswege: Straßen des überörtlichen Verkehrs und Gemeindestraßen Sämtliche Materialtransporte sind der Tragfähigkeit der Zufahrtswege anzupassen. Für Schäden an den Zufahrtswegen, auch für Materialanlieferungen und Gerätetransporte durch Subunternehmer, haftet der Auftragnehmer. 1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Je nach Vorgabe der Genehmigungsbehörde. 1.6 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser Beschaffung und Entsorgung ist Sache des Auftragnehmers. 1.7 Lager- und Arbeitsplätze Das der Stadt Norden gehörende Gelände kann auf eigene Gefahr und Haftung unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Alle erforderlichen zusätzlichen Umschlags- und Lagerplätze sind im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern oder Pächtern selbst zu beschaffen. Ein eventuell erforderlicher Materialumschlag wird nicht gesondert vergütet. 1.8 Bodenverhältnisse, Baugrund Es liegt keine Bodenuntersuchung vor. 1.9 Hydrologische Werte über Grundwasser 1.10 Besondere wasserrechtliche Vorschriften 1.11 Besondere Vorgaben für die Entsorgung bzw. LV-Angaben. 1.12 Schutzgebiete und Schutzzeiten bzw. LV-Angaben. 1.13 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen, Bauwerken und Grenzsteinen Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung der Baumaßnahme die Richtlinien für die Anlagen von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen (RAS - LG 4) und die DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) einzuhalten. Die von der Bauleitung übergebenen Grenzpunkte, Achspunkte und Höhenpunkte sind sorgfältig zu schützen und auf eigene Kosten außerhalb der Baustrecke sicher zu vermarken. Die Grenzpunkte hat der Auftragnehmer nach Fertigstellung der Arbeiten dem Auftraggeber unversehrt wieder zu übergeben. Baubeschreibung Seite 4 von 9
Glaubt der Auftragnehmer in der Absteckung Abweichungen wahrzunehmen, so hat er dies unverzüglich der Bauleitung anzuzeigen und den Bau bis nach ergangener Entscheidung auszusetzen. 1.14 Anlagen im Baugelände Sofern städtische Ver- und Entsorgungsleitungen im Baubereich vorhanden sind, stellt der Auftraggeber die Pläne dem Auftragnehmer zur Verfügung. Unbenommen davon hat der Auftragnehmer sich vor Beginn der Bauarbeiten bei allen zuständigen Stellen über die Lage von unterirdischen Leitungen, Kabeln usw. auf oder in der Baustelle zu unterrichten. Eine örtliche Einweisung hat zu erfolgen. Der Bauleitung ist die Unterrichtung der jeweiligen Betreiber vor Baubeginn nachzuweisen. Die Sicherheitsvorschriften der jeweiligen Betreiber sind genauestens einzuhalten. Sollten sich hieraus mit dem Bauvertrag nicht abgedeckte Kosten ergeben, sind diese der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Für Beschädigungen an den v.g. Anlagen sowie für deren Folgeschäden haftet allein der Auftragnehmer. Sind im Zuge dieser Maßnahme Arbeiten von Ver- und Entsorgungsträgern als Folge der Baumaßnahme erforderlich, so sind die Arbeiten aufeinander abzustimmen. 1.15 Hindernisse im Bereich der Baustelle Kampfmittel: entfällt Bodendenkmale /Denkmale: entfällt 1.16 Besondere Anordnungen 1.17 Art und Umfang von Schadstoffbelastung bzw. LV-Angaben. 1.18 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten 1.19 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Baubeschreibung Seite 5 von 9
2 Angaben zur Ausführung der Bauleistung 2.1 Vorbemerkung Die Kosten für die Baustelleneinrichtung, das Aufstellen, Vorhalten und Abbauen der Mannschaftsbuden, Maschinen und Geräte, Strom- und Wasserversorgung, Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes der in Anspruch genommen Flächen sowie für die Absperrung, Beleuchtung und Sicherung der Baustelle nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und den Unfallverhütungsvorschriften in der z. Zt. der Ausführung der Arbeiten gültigen Fassung. Vorhalten der Absperrgeräte und Beleuchtungskörper sowie Lieferung der Beleuchtungsmittel für die Dauer der Bauarbeiten werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung und /-räumung und die Verkehrssicherung sind in die Positionen einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Alle Hilfsmittel, wie z.b. Kräne und Transportmittel, sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht besonders vergütet. Auch Klein- und Befestigungsmaterial (z. B. Schrauben, Fett, Isolierband, Reinigungsmittel, Quetschverbinder usw.) sind mit in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Einholung der behördlichen Aufbruchgenehmigung ist in die Positionen einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Alle Leitungseinführungen in Leuchten sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. Würgenippel, Verschraubungen etc.) gegen Durchscheuern der Leitungsisolierung zu schützen. Leitungseinführungen und Befestigungslöcher bei geschlossenen Leuchten sind gegen das Eindringen von Insekten fachgerecht und dauerhaft abzudichten. Auch diese Leistungen sind mit in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die fertige Leistung ist mit einer erfolgreichen betriebsgemäßen Prüfung (Funktionsprüfung) der jeweiligen Anlage abzuschließen. Das Versetzen bzw. Entnehmen und Aufstellen von Leuchten ist zu dokumentieren. Es ist ein Planausschnitt zu fertigen, in dem der neue Standort einzumessen und darzustellen ist inkl. vermeintlich eingebauter Muffen und Verbindungsklemmen. Nach Durchführung aller Montagearbeiten wird eine Abnahme der Anlage mit dem Fachplaner bei Tag- und Nachtansicht durchgeführt. Hierbei ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen. Die Dokumentation und das Abnahmeprotokoll ist Bestandteil der einzurechnenden Leistungen und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Für Abrechnungen in Stundenlohn gelten nur die Stunden auf den Baustellen. Die Verkehrssicherungspflicht für die Dauer der Bauzeit liegt beim Auftragnehmer. Alle Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die Inbetriebnahme von Anlagen oder von Teilen geschieht ausschließlich unter Verantwortung des Auftragnehmers. Die bei der Abnahme durch den Auftraggeber festgestellten Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. 2.2 Bauablauf Auf die Einhaltung der Ausführungsfristen (Materialbestellungen, Fertigstellung, Inbetriebnahme, Vorlage der prüffähigen Schlussrechnungen) wird hier nochmals verwiesen. Ansonsten sind die Termine der durch den Auftraggeber bestätigten Bauzeitenpläne bindend. Baubeschreibung Seite 6 von 9
2.3 Besondere Erschwernisse Zugänge und Zufahrten zu den Anliegergrundstücken sind während der Bauzeit freizuhalten. Sind besondere Leistungen gemäß DIN 18299 Ziff. 4.2.7 und 4.2.8 erforderlich, so werden diese Leistungen vergütet. 2.4 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen 2.5 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung 2.6 Verkehrsregelung/Verkehrssicherung Verkehrssperrungen, Sperrpausen sind nur nach Genehmigung durch die zuständige Verkehrsbehörde erlaubt. Auf die rechtzeitige Einreichung des Antrages, mindestens 2 Wochen vor Beginn, wird hingewiesen. Die Verkehrssicherung und die laufende Reinigung der durch Baufahrzeuge verschmutzten Straßen und Wege obliegen dem Auftragnehmer für die Gesamtdauer der Baumaßnahme. 2.7 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, die nicht Nebenleistung sind 2.8 Mitbenutzung von Gerüsten/Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer 2.9 Vorhaltung von Gerüsten /Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer 2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling) - Stoffen Es sind nur nach den zur Zeit der Bauausführung geltenden Vorschriften zugelassene Stoffe und Bauteile zu verwenden. 2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling)- Stoffe Die Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling) -Stoffen sowie nicht genormten Stoffen und Bauteilen ist in den jeweiligen LV-Positionen angegeben. 2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit Gemäß LV-Angaben. 2.13 Art um Umfang der verlangten Eignungs- und Gütenachweise, Prüfungen Gemäß LV-Angaben. Baubeschreibung Seite 7 von 9
2.14 Weiterverwendung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffen Die Wiederverwendung bzw. Beseitigung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffen ist in den jeweiligen Positionen im Leistungsverzeichnis angegeben. 2.15 Nachweis der Entsorgung von wieder verwertbaren Stoffen Der Nachweis für die Entsorgung (Entsorgungsanlage) ist vom Auftragnehmer zu führen und der Bauleitung vorzulegen. Die zu tragenden Kosten der Entsorgung sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. 2.16 Stoffe und Bauteile die vom Auftraggeber bereitgestellt werden Die Art der Stoffe und Bauteile ist in den jeweiligen Positionen im Leistungsverzeichnis angegeben. 2.17 Art und Umfang der vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen Gemäß LV-Angaben. 2.18 Leistungen für andere Unternehmer 2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme 2.20 Übertragung der Pflege/Wartung innerhalb der Verjährungsfrist entfällt bzw. gemäß LV-Angaben. 2.21 Aufmaßverfahren, Abrechnung nach Zeichnungen oder Tabellen Das Aufmaßverfahren ist in den jeweiligen Positionen der Leistungsverzeichnisse angegeben. Teilnahme eines Vertreters des Auftraggebers an diesen Messungen entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit. 3 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 3.1 Technische Regelwerke Alle Arbeiten sind nach Angabe und Weisungen des Auftraggebers in Kenntnis und Beachtung aller infrage kommenden Vorschriften und Richtlinien nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Unfallverhütungs- und die VDE Vorschriften, besonders DIN VDE 0100 Teil 540, DIN VDE 0105 und die DGUV Vorschrift 3, sind zu beachten. Die zu erbringenden Leistungen verstehen sich inkl. aller Vorbereitungs-, Vorhalte- und Nebenarbeiten. Erdarbeiten müssen gemäß DIN 18300 sowie unter Beachtung der Vorschriften & Richtlinien der zuständigen Straßenbauverwaltung und den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften sowie polizeiliche Auflagen sind zu beachten. Schutzmaßnahmen wie Baustellenabsperrungen & Beleuchtungen, Aufstellen von Warn- & Hinweisschildern, sowie Ausführung von Verkehrslenkungsmaßnahmen der zuständigen Polizeidienststellen, Baubeschreibung Seite 8 von 9
das Einholen von Informationen über im Erdreich befindliche Hindernisse usw. sind vom Auftragnehmer zu erbringende Arbeitsvoraussetzungen und in die Einheitspreise einzurechnen. 3.2 - Vorschriften, Netzformen und Schutzmaßnahmen Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden alle einschlägigen technischen Vorschriften in der neuesten Fassung berücksichtigt. VDE-Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, GUV- Richtlinien, EMV-Gesetz, Technische Anschlussbedingungen des EVU'S, Richtlinien der Telekom, Stand der Sicherheitstechnik, Ausführung nach Stand der Technik. Netzformen und Schutzmaßnahmen: Nach der Neugliederung von VDE 0100 sind die Netzformen jetzt in Teil 300 eingeordnet. Die Norm gilt für das Bestimmen der Netzformen zur Auswahl der Schutzmaßnahme und dient zur einheitlichen Beschreibung von elektrischen Anlagen im Hinblick auf ihre sicherheitstechnische Konzeption. Es gilt die VOB 2016 Baubeschreibung Seite 9 von 9