EHRENKODEX PATENSCHAFTEN. Richtlinien für Patenschaften Selbstverpflichtung



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Transkript:

Selbstverpflichtung

Patenschaften Patenschaften sind längerfristig angelegte finanzielle Zusagen zur Unterstützung bedürftiger Menschen. Die Patenschaften kommen dem Wunsch der Spenderinnen und Spender (Paten) entgegen, möglichst gezielte Hilfe zu leisten und über die Verwendung der Spendengelder konkret informiert zu werden. Patenschaften kommen auch den Werken entgegen, indem diese auf ein normalerweise über Jahre hinaus andauerndes finanzielles Engagement der Patinnen und Paten zählen können. Dies hat den Vorteil, dass nicht für jeden einzelnen Spendenvorgang aufwändig geworben werden muss. Der Ehrenkodex anerkennt zwei Patenschaftstypen: Die Projektpatenschaft und die Einzelpatenschaft. Die Einzelpatenschaft ist dabei immer auch eine Projektpatenschaft. Projektpatenschaften Bei den Projektpatenschaften (inkl. Länder-, Themen- und Kollektivpatenschaften) wird das gespendete Geld in ein Projekt investiert, von dem eine ganze Gruppe von Menschen profitiert. Diese Form ermöglicht die gezielte Förderung eines Projektes. Einzelpatenschaften Die Übernahme einer Einzelpatenschaft (z.b. für ein Kind, für Mutter und Kind usw.) ermöglicht den persönlichen Bezug zu einem bestimmten Empfänger. Dennoch ist Nutzniesserin der Hilfe die ganze Gemeinschaft oder Zielgruppe (z.b. Waisenheim, Schule, Spital, Kirche, Dorf), zu welcher die bedachte Person gehört. Einzelpatenschaften sind deshalb immer auch Projektpatenschaften. Die dem Ehrenkodex angeschlossenen Werke bieten keine Patenschaften an, bei denen die Hilfe an die bedachten Personen nicht in ein Projekt eingebunden ist. Einzelpatenschaften unterscheiden sich von Projektpatenschaften damit einzig durch den zusätzlichen persönlichen Bezug zu einer bestimmten Person, meist einem Kind oder einer Familie. Dies erlaubt es dem Paten oder der Patin, den Projektfortschritt anhand dieser Person mitzuverfolgen. Seite 2

Selbstverpflichtung Die dem Ehrenkodex angeschlossenen Werke, welche Patenschaften anbieten, verpflichten sich gegenüber dem Patronatskomitee schriftlich zu folgenden Mindeststandards: 1. Verpflichtung zur Projekteinbindung Jede Patenschaft ist in ein Projekt eingebunden. Im Rahmen dieses Projekts werden Nachhaltigkeit und Hilfe zur Selbsthilfe angestrebt. Mit den Patenschaftsbeiträgen wird ein erheblicher Teil der Projektarbeit finanziert, von der die bedachten Personen (z.b. Kinder, Studierende, Patientinnen und Patienten) profitieren. Wie dies geschieht, wird den Patinnen und Paten transparent kommuniziert. Abhängigkeiten werden vermieden oder dann zumindest zeitlich begrenzt. Das Werk legt fest, wer an einem Projekt teilnimmt (z.b. die Kinder eines bestimmten Dorfes an einem Schulprojekt, die Kinder eines Heimes). Dabei wird nicht unterschieden zwischen Personen, für die eine Patenschaft gefunden und solchen für die keine gefunden werden konnte. 2. Verpflichtung zu Respekt und Wahrung der Menschenwürde Niemand wird genötigt, in ein Patenschaftsprogramm einzusteigen. Die Menschen in den Projekten werden in ihrer Eigenständigkeit respektiert und über das Projekt informiert. Wo für Patenschaften Bilder und persönliche Daten von Empfängerinnen oder Empfängern der Hilfe aufgenommen werden, sind diese über den Verwendungszweck informiert. Der Umgang mit den Informationen über die Betroffenen und mit ihren Bildern erfolgt mit Respekt vor ihrer Persönlichkeit. Auf übermässig Mitleid erweckende Bilder oder Berichterstattung wird verzichtet. 3. Verpflichtung zum Kinderschutz Der Schutz der Rechte und das Wohl der Kinder und Jugendlichen haben einen besonders hohen Stellenwert. Für Kinderpatenschaften verfügt das Werk über Kinderschutzrichtlinien («Child Protection Policy»), um die Kinder bestmöglich vor Missbrauch zu schützen. Diese Richtlinien liegen dem Patronatskomitee Ehrenkodex SEA vor. Vor allem da, wo der physische Kontakt zu einem Patenkind möglich ist, wird dem Schutz vor Missbrauch sorgsam Rechnung getragen. Es wird darauf geachtet, dass der Pate oder die Patin auf die Entwicklung des Kindes oder der Familie keinen besonderen Einfluss nehmen und das Patenkind nur in Begleitung von Projektmitarbeitenden besuchen kann. 4. Verpflichtung zum Datenschutz Bei Einzelpatenschaften werden persönliche Daten (Adresse, E-Mail, Telefonnummer) den Beteiligten (Paten und Patinnen sowie Patenkind) in der Regel nicht mitgeteilt. So wird ein Missbrauch auf beiden Seiten vermieden (Bettelbriefe der Bedürftigen oder Einflussnahme und Übergriffe der Patinnen und Paten). Die von Patinnen, Paten und Patenkind erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Berücksichtigung des schweizerischen Datenschutzrechtes gespeichert und verarbeitet. 5. Verpflichtung zu Transparenz Werbung und Spenderinformation sind transparent. Sie zeigen klar auf, in welcher Form die Patenschaftsbeiträge verwendet werden und wer von den Beiträgen wie profitiert. Bei Einzelpatenschaften sind die Patinnen und Paten darüber informiert, dass ihre Patenschaft in ein Projekt eingebunden ist. Seite 3

Regelmässige Informationen (mindestens 1x pro Jahr) an sie über die Verwendung der Spenden und den Fortschritt des Projektes sind gewährleistet. Es wird darauf geachtet, dass weder bei den Patinnen und Paten noch bei den Patenkindern übertriebene Erwartungen geweckt werden. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2008 in Kraft. Unterzeichner des Ehrenkodex, welche die Patenschaftsrichtlinien unterzeichnet haben, erhalten nach Gegenzeichnung das Recht, in ihrer Kommunikation den Zusatz «hat die Ehrenkodex- unterzeichnet» zu verwenden. Seite 4 Januar 2015 Ehrenkodex Josefstrasse 32, 8005 Zürich Tel. 043 344 72 00 info@ehrenkodex.ch www.ehrenkodex.ch

Selbstverpflichtung Unterzeichnung Der Unterzeichner Ehrenkodex vertreten durch: Name des Werkes Name Vorname Funktion verpflichtet sich, folgende Mindeststandards einzuhalten: Verpflichtung zur Projekteinbindung Verpfichtung zu Respekt und Wahrung der Menschenwürde Verpflichtung zum Kinderschutz (falls zutreffend) Kinderschutzrichtlinien sind beiliegend Verpflichtung zum Datenschutz Verpflichtung zu Transparenz Gegenzeichnung Geschäftsführer Ehrenkodex: Marc Jost Ort und Januar 2015 Ehrenkodex Josefstrasse 32, 8005 Zürich Tel. 043 344 72 00 info@ehrenkodex.ch www.ehrenkodex.ch