BKK oder PKV? Privat versichern? Besser BKK! Der Wechsel zur PKV meist eine Entscheidung auf Lebenszeit.
2 Informationen Verbraucherzentralen und ihre Beratungsstellen www.verbraucherzentrale.de Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) www.patientenberatung.de www.finanztip.de Inhalt Grundlegend verschieden: GKV PKV! 5 (K)ein Weg zurück? 6 Wer die Wahl hat... l Entscheidung auf Lebenszeit? Der PKV-Vertragsabschluss ein schwerwiegender Schritt 7 Viel Groß- und Kleingedrucktes l Wechsel erschwert! Die Prämien 9 Supergünstig... l... oder doch mit Fragezeichen?? Prämien und Beiträge im Alter? 10 Wenn das Einkommen sinkt! l Der Basistarif eine Alternative? Die Vorteile der PKV? 12 Wir bieten mehr 13 Aktiv für Ihre Gesundheit l Gut versorgt l Wir sind versichertenfreundlich Ihre persönliche Entscheidung 15 Bestell-Nr. 101702, 84503 Altötting. Die Ausführungen stellen eine Kurzfassung dar, rechtsverbindlich sind Gesetz und Satzung sowie die Vorschriften, wie sie für die private Krankenversicherung gelten. (01/2017)
3 Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Top-Versicherungsschutz als Privatpatient, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung, evtl. sogar die Erstattung einer Behandlung durch Heil praktiker, keine Leistungskürzungen, Zahn ersatzkosten zu 80 bis 100 Prozent usw. usw. Und das alles für niedrigste Beiträge nach dem Motto Ist Ihre Krankenkasse auch zu teuer? Mit diesen oder ähnlichen Aussagen wirbt die private Krankenver sicherung verstärkt um neue Versicherte. Diese Angebote sind sehr verlockend! Beim näheren Hinsehen bzw. Hinhören wird bei den Beispielen in der Werbung sehr schnell klar, dass in erster Linie jüngere, ledige, hochverdienende Versicherte gemeint sind. Geworben werden auch kinderlose Ehepaare, insbesondere wenn beide Partner höhere Einnahmen erzielen. Günstige Versi cher ungsrisiken sind gefragt! Übrigens: Wenn in dieser Schrift von Ehepaaren oder Ehegatten die Rede ist, sind damit auch eingetragene Lebenspartner(schaften) gemeint. Mit dieser Broschüre können Sie alle Argumente besser abwägen bzw. gewichten und dann die richtige Entscheidung treffen. Meist eine Entscheidung auf Lebenszeit! Ihre BKK Lassen Sie sich beraten Wir beraten Sie fair über Ihre Wahlrechte, über even tuelle Kündigungszeiten und die Vor- bzw. Nachteile der verschiedenen Versicherungssysteme. Vertrauen Sie uns. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
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5 Grundlegend verschieden: GKV PKV! Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sie beaufsichtigt die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) erklärt die Unterschiede in einem Informationsblatt. Sinngemäß wird dort ausgeführt: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im Wesentlichen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, sondern von der nach bestimmten Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit des versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig nach einem bundeseinheitlichen Prozentsatz (ggf. zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags) des Einkommens bemessen und im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass alle Aufwendungen im Kalenderjahr durch die eingehenden Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfrei mitversichert. In der PKV ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen (Anwartschafts- bzw. Kapitaldeckungsverfahren). Ein Wechsel des PKV-Unternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif keine Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertragen werden (für vor dem 1.1.2009 privat Krankenversicherte gelten Sonderregelungen). Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die GKV ist in der Regel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen. Dieses Informationsblatt ist vor Abschluss eines Vertrages gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen. GKV Diese Argumente sprechen für PKV
6 (K)ein Weg zurück? Wer die Wahl hat... Freiwillig Versicherte, zum Beispiel Selbstständige, können von der GKV in die PKV wechseln. Für Arbeitnehmer gilt dies dann, wenn sie mit ihrem Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Informieren Sie sich vor einem solchen Schritt ausführlich und lassen Sie sich beraten! hat die Qual Einerseits sind die Angebote sehr verlockend, andererseits ist es was viele nicht bedenken meistens eine Entscheidung auf Lebenszeit. Nach einem Wechsel in die PKV gibt es in der Regel kein Zurück mehr in die GKV. Gerade nicht im Alter, wenn die Beiträge für die dann so wichtige Krankenversicherung allein nach dem Risiko bemessen sind und zwar ohne Rücksicht auf das dann niedrigere Einkommen! PKV immer PKV! Konkret heißt das, von Einzelfällen abgesehen: Selbst wer alle Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der GKV erfüllt, kann nicht mehr zurück! Der Personenkreis: Wer über 55 Jahre alt ist, in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei (z. B. wegen der Höhe des Gehalts), von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig (z. B. als Selbstständiger) war. Dies gilt für den Ehegatten entsprechend: Durch Aufnahme einer Beschäftigung nach dem 55. Lebensjahr wird er nicht in der GKV versicherungspflichtig und muss weiterhin in der PKV bleiben. Entscheidung auf Lebenszeit? Übrigens: Frauen müssen auch während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz oder einer Elternzeit weiter in der PKV bei vollen Beiträgen versichert bleiben. Die beitragsfreie Familienversicherung über den in der GKV versicherten Ehegatten ist nicht möglich! Diese Frage kann eindeutig mit ja beantwortet werden. Ausnahmen sind beispielsweise: Das Entgelt sinkt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch durch einen Wechsel von Voll- in Teilzeitbeschäftigung; beim Übergang von selbstständiger in abhängige Beschäftigung oder durch den Bezug von Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Allerdings ist für über 55-Jährige die Rückkehr so gut wie ausgeschlossen! Dies bedeutet im Alter: einmal GKV Diese Argumente sprechen für PKV
10 Prämien und Beiträge im Alter? Wenn das Einkommen sinkt! In der GKV sind aus dem geminderten Einkommen, zum Beispiel der Rente, Beiträge nach einem bundeseinheitlichen Beitragssatz zu bezahlen und zwar zur Hälfte vom Versicherten und dem Rentenversicherungsträger, lediglich den geringen kassenindividuellen Zusatzbeitrag trägt der Rentner allein. Von evtl. zusätzlichen Einnahmen, wie zum Beispiel Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, zahlt der Versicherte die Beiträge. Familienangehörige sind weiterhin beitragsfrei mitversichert. Das erfreut Rentner(innen): Mit Beginn des Ruhestandes und den in der Regel niedrigeren Einkünften sinkt automatisch auch die Beitragsbelastung. dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Ab dem 61. Lebensjahr entfällt der besondere Zuschlag für die Altersvorsorge, ggf. zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze der Beitrag für eine Krankentagegeldversicherung. So kann zum Beispiel ein mit 30 Jahren beigetretener Versicherter damit rechnen, dass zwischen dem 65. und 80. Lebensjahr die aus dem Zuschlag angesammelten Mittel den Beitragsanstieg spürbar dämpfen. Erst ab dem 80. Lebensjahr kann es möglicherweise zu einer Beitragssenkung kommen, wenn noch Mittel aus dem Zuschlag vorhanden sind. Auch durch sogenannte Beitragsentlastungsprogramme kann eine Prämienabsenkung im Rentenalter durch einen höheren Beitrag in jüngeren Jahren finanziert werden. In der PKV wird die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Leistungen durch eine sogenannte Alterungsrückstellung berücksichtigt. Bei der Kalkulation wird allerdings unterstellt, Tatsache ist: Der volle Beitrag, zu dem der Rentenversicherungsträger ggf. einen nach
12 Die Vorteile der PKV? Die PKV stellt besonders jene Leistungen heraus, die sie von der GKV unterscheidet. Beispiele sind die Behandlung als sogenannter Privatpatient; wenn es die Tarife vorsehen auch Ein-/Zweibettzimmer im Krankenhaus mit Behandlung durch die leitenden Ärzte sowie (höhere) Zuschüsse zu Brillen und Zahnersatz. Außerdem die Auslandsversicherung zum Beispiel für Urlaubsreisen und ggf. Heilpraktikerkosten, wenn diese tariflich vorgesehen sind. Wird alles erstattet? Als Grundsatz gilt zum Beispiel bei Arznei- und Heilmitteln: Es muss sich um von der Schulmedizin überwiegend anerkannte Mittel handeln bzw. solche der Alter nativmedizin, die sich als erfolgversprechend bewährt haben. Die Kosten dürfen grundsätzlich nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen. nimmt die Kosten von medizinisch begründeten Rücktransporten und leistet auch in Nichtabkommensstaaten. Wenn Sie auf die eingangs erwähnten zusätzlichen Leistungen besonderen Wert legen, dann müssen Sie Ihren Top-Versicherungsschutz (einschließlich der Familienversicherung) nicht aufgeben. Mit unserer Krankenkasse genießen Sie und Ihre Familie eine umfassende Versicherung. Diesen Schutz können Sie nach Ihren individuellen Ansprüchen mit einer günstigen privaten Zusatzversicherung über unsere Kooperationspartner ergänzen. Keine Vorteile in der GKV? Die meisten Ärzte und Zahnärzte haben ihre Praxis auf Terminierung umgestellt. Immer mehr Ärzte behandeln nach den Methoden der Naturheilkunde. Viele Krankenhäuser bieten Zwei- oder Dreibettzimmer als Standard an. Sie werden neben den diensthabenden auch von leitenden Ärzten betreut. Obwohl für viele europäische Staaten Regelungen über den Krankenversicherungsschutz im Ausland bestehen, empfehlen wir sogar eine (zusätzliche) private Reisekrankenversicherung. Sie ist meist sehr preiswert, über- Wir bieten verschiedene Wahltarife an mehr Wahlfreiheit! Fragen Sie uns. Diese Argumente (Seite 12/13) sprechen für GKV PKV
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15 Wir sind versichertenfreundlich Sollten Sie einmal mit einer Entscheidung nicht einverstanden sein, gilt ein kostenfreies Widerspruchs- bzw. Sozialgerichtsverfahren. Bei der PKV ist die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig (z. B. Amtsgericht, Landgericht); wird die Klage abgewiesen, trägt der Versicherte die gesamten Kosten. Die Gesundheitskarte ist eine echte Scheckkarte. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Be hand ler und Lieferanten rechnen mit uns ab. Ganz schön praktisch! Bei einem Wechsel zur PKV müssten Sie diese moderne Verrechnungsform weitgehend aufgeben. Das bedeutet in der Regel Rechnungen zahlen, schreiben, Erstattungen beantragen usw. Ganz schön unpraktisch! Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, Rechnungen zunächst unbezahlt zur Erstattung einzureichen oder ggf. die Direktabrechnung zu vereinbaren (insbesondere im Basistarif). Eine Krankenkasse ist so gut wie ihr Service wir sind besser! Ihre persönliche Entscheidung Sie können hier Ihre ganz persönliche Entscheidung treffen, nach den Argumenten auf den vorhergehenden Seiten. Als kleine Hilfe sind hier so viele Symbole abgebildet, wie auf den vorhergehenden Seiten vermerkt waren. Argumente für GKV PKV Seite 5 Seite 6 Seite 7 Seite 9 Seite 11 Seite 12/13 Diese Argumente sprechen für Seite 15 GKV PKV =