AOK oder PKV? Kassenwechsel? Viele Vorteile bei der AOK! KKF-Verlag

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1 AOK oder PKV? Kassenwechsel? Viele Vorteile bei der AOK!

2 2 Inhalt Top-Versicherungsschutz für wenig Geld? Seite 8, 9 Vor- oder Nachteile? 3 Krankenversicherung: GKV PKV 4 Privates Versicherungsrecht 5 Vorteile der PKV? 7 Top-Versicherungsschutz für wenig Geld? 8 Die Beiträge im Alter 9 AOK Gesundheit in besten Händen 12 Keine Rückkehr von der PKV zur GKV! 15

3 3 Vor- oder Nachteile? Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Ist Ihre Krankenkasse auch zu teuer? Mit solchen oder ähnlichen Argumenten wirbt die private Krankenversicherung um neue Versicherte. Für jüngere Frauen und Männer, hoch verdienend und ohne zu versichernde Angehörige kann die PKV durchaus preisgünstiger sein als die AOK. Gibt es diese Beitragsvorteile auch in ferneren Jahren? Ist der Versicherungsschutz vollständig auch für (künftig) zu versichernde Familienangehörige? Bietet der maßgeschneiderte Tarif alle Leistungen, wie sie bei der AOK selbstverständlich sind? Kann ich später einmal wieder in die AOK zurück? Fragen über Fragen! Diese Broschüre zeigt die Unterschiede zwischen Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) auf, sie kann jedoch nicht alle Fragen beantworten. Dafür ist die Thematik zu komplex. Lassen Sie sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AOK beraten, prüfen Sie genau und wägen Sie alle Argumente sorgfältig ab: Für eine Entscheidung, die Sie wahrscheinlich lange, meist auf Lebenszeit, binden könnte. Ihre AOK Die Gesundheitskasse.

4 4 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) unterstehen, erklärt die Unterschiede in einem amtlichen Informationsblatt. Sinngemäß wird dort ausgeführt: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im Wesentlichen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, sondern von der nach bestimmten Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit des versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig nach einem bundeseinheitlichen Prozentsatz (ggf. zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag) des Einkommens bemessen und im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass alle Aufwendungen im Kalenderjahr durch die eingehenden Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet. Krankenversicherung: GKV PKV Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten (wenn in dieser Broschüre Ehegatten genannt werden, sind auch eingetragene Lebenspartner gemeint) und Kinder beitragsfrei mitversichert. In der PKV ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen (Anwartschaftsbzw. Kapitaldeckungsverfahren). Ein Wechsel des PKV-Unternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjah-

5 5 res möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif keine Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertragen werden (für vor dem privat Krankenversicherte gelten Sonderregelungen). Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die GKV ist in der Regel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen. Viele Klauseln Privates Versicherungsrecht Während bei der GKV Versicherungsvoraussetzungen, Beiträge und Leistungen im Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt sind (zuzüglich Exklusivleistungen nach der Satzung), gelten für die PKV Versicherungsvertragsgesetz, Allgemeine Versicherungsbedingungen und individuelle Tarifbedingungen. Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte: Gibt es allgemeine/besondere Wartezeiten? Werden die Versicherungszeiten in der GKV für alle Leistungen angerechnet? Wie lange gibt es eine Leistungs begrenzung (z. B. für Zahnbehandlung und Zahnersatz)? Kann der Gesundheitszustand Leistungen ganz oder teilweise ausschließen, ggf. auch rückwirkend? Oder sind Risikozuschläge zu bezahlen? Müssen bisherige Erkrankungen und alle Veränderungen bis zur Annahme des Antrags angegeben bzw. angezeigt werden? Sind dazu Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Versicherungsträger usw. jeweils von der Schweigepflicht zu entbinden?

6 7 Vorteile der PKV? Die PKV stellt besonders jene Leistungen heraus, die sie von der GKV unterscheidet. Beispiele sind die Behandlung als sogenannter Privatpatient; wenn es die Tarife vorsehen auch Ein-/Zweibettzimmer im Krankenhaus mit Behandlung durch die leitenden Ärzte sowie (höhere) Zuschüsse zu Brillen und Zahnersatz. Außerdem die Auslandsversicherung zum Beispiel für Urlaubsreisen und ggf. Heilpraktikerkosten, wenn diese tariflich vorgesehen sind. Wird alles erstattet? Als Grundsatz gilt zum Beispiel bei Arznei- und Heilmitteln: Es muss sich um von der Schulmedizin überwiegend anerkannte Mittel handeln bzw. solche der Alternativmedizin, die sich als erfolgversprechend bewährt haben. Die Kosten dürfen grundsätzlich nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen. Keine Vorteile bei der AOK? Die meisten Ärzte und Zahnärzte haben ihre Praxis auf Terminierung umgestellt. Immer mehr Ärzte behandeln nach den Methoden der Naturheilkunde. Viele Krankenhäuser bieten Zweioder Dreibettzimmer als Standard an. Sie werden neben den diensthabenden auch von leitenden Ärzten betreut. Obwohl für viele europäische Staaten Regelungen über den Krankenversicherungsschutz im Ausland bestehen, empfiehlt die AOK sogar eine (zusätzliche) Reisekrankenversicherung. Sie ist meist sehr preiswert, übernimmt die Kosten von medizinisch begründeten Rücktransporten und leistet auch in Nichtabkommensstaaten. Wenn Sie auf die eingangs erwähnten zusätzlichen Leistungen besonderen Wert legen, dann müssen Sie Ihren AOK Top-Versicherungsschutz (einschließlich der Familienversicherung) nicht aufgeben. Mit der AOK genießen Sie und Ihre Familie eine umfassende Versicherung. Diesen Schutz können Sie nach Ihren individuellen Ansprüchen mit einer günstigen privaten Zusatzversicherung ergänzen. Wahltarife für mehr Wahlfreiheit: Die AOK bietet u. a. spezielle Tarife z. B. mit Bonus und für Krankengeld (u. a. für hauptberuflich Selbstständige) an. Fragen Sie uns, auch zu günstigen Zusatzversicherungen und -tarifen.

7 9 Die Beiträge im Alter Wenn das Einkommen sinkt Bei der AOK sind aus dem geminderten Einkommen, zum Beispiel der Rente, Beiträge nach einem bundeseinheitlichen Beitragssatz zu bezahlen und zwar zur Hälfte vom Versicherten und dem Rentenversicherungsträger, lediglich den geringen kassenindividuellen Zusatzbeitrag trägt der Rentner allein. Von evtl. zusätzlichen Einnahmen, wie zum Beispiel Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, zahlt der Versicherte die Beiträge. Familienangehörige sind weiterhin kostenfrei mitversichert. Das erfreut Rentner(innen) ganz besonders: Mit Beginn des Ruhestandes und den in der Regel niedrigeren Einkünften sinkt automatisch auch die Beitragsbelastung.

8 10 In der PKV wird die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Leistungen durch eine sogenannte Alterungsrückstellung berücksichtigt. Bei der Kalkulation wird allerdings unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Ab dem 61. Lebensjahr entfällt der besondere Zuschlag für die Altersvorsorge, ggf. zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze der Beitrag für eine Krankentagegeldversicherung. So kann zum Beispiel ein mit 30 Jahren beigetretener Versicherter damit rechnen, dass zwischen dem 65. und 80. Lebensjahr die aus dem Zuschlag angesammelten Mittel den Beitragsanstieg spürbar dämpfen. Erst ab dem 80. Lebensjahr kann es möglicherweise zu einer Beitragssenkung kommen, wenn noch Mittel aus dem Zuschlag vorhanden sind. Auch durch sogenannte Beitragsentlastungsprogramme kann eine Prämienabsenkung im Rentenalter durch einen höheren Beitrag in jüngeren Jahren finanziert werden. Tatsache ist: Der volle Beitrag, zu dem der Rentenversicherungsträger ggf. einen nach der Rente bemessenen Zuschuss zahlt, ist weiterhin fällig, obwohl das Einkommen wesentlich gemindert sein kann! Außerdem fällt ein eventueller Beitragszuschuss des Arbeitgebers mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben weg! Angeboten werden von der PKV Maßnahmen zur sogenannten individuellen Beitragssenkung im Alter: Sie bedeuten in der Regel eine Verschlechterung des Versicherungsschutzes! Dies betrifft zum Beispiel einen Tarifwechsel, die Erhöhung des vereinbarten Selbstbehalts, die Absenkung des Versicherungsschutzes im Krankenhaus vom Ein- auf das Zweibettzimmer (ohne Chefarztbehandlung) und den Verzicht auf die Kostenerstattung für hochwertigen Zahnersatz.

9 12 AOK Gesundheit in besten Händen Die Gesundheitskasse Bei der AOK ist Ihre Gesundheit in den besten Händen: Als Krankenversicherung ist sie in Deutschland Marktführer, als AOK Die Gesundheitskasse ist sie für ihre starken Angebote rund um die Gesundheit bekannt! Sie möchten sich wohler und gesünder fühlen? Sie wollen aktiv mitwirken, damit es nicht zu gesundheitlichen Problemen kommt? Dann können Sie ernährungsbedingten Krankheiten vorbeugen, Übergewicht und Stress reduzieren, Rücken und Gelenke entlasten und Ihr Herz-Kreislauf-System stärken. Dabei helfen Ihnen die AOK-Ernährungsbzw. -Bewegungsberatung, Kurse, Broschüren und Gesundheitstipps im Internet unter Spezielle Angebote sind als betriebliche Gesundheitsförderung vorgesehen. Es gibt also jede Menge Gesundheitsanreger. Damit Sie bald Ihr persönliches Gesundheitsprogramm starten können! Das AOK-Leistungspaket Wenn Sie einmal krank werden, können Sie sich auf Ihre AOK verlassen! Gerade bei den Leistungen sollten Sie keinerlei Kompromisse eingehen. Hier ist Ihnen bei der AOK ein umfassendes Leistungspaket gesetzlich garantiert. Selbstverständlich sind ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Vorsorgeleistungen sowie Anschlussheilbehandlungen nach schwerer Krankheit. Eine zeitliche Begrenzung bzw. Höchstbeträge kennen wir in der Regel nicht, jedoch sind Zuzahlungen bei einzelnen Leistungen vorgesehen. Diese sind durch eine individuelle Belastungsgrenze sozial abgefedert. Prüfen Sie, ob der PKV-Tarif alle Leistungen wie sie nachstehend aufgeführt sind, enthält. Gibt es Höchstbeträge? Müssen spezielle Tarife gegen entsprechende Prämienzahlungen abgeschlossen werden?

10 16 Bestell-Nr , Altötting. Die Ausführungen stellen eine Kurzfassung dar, rechtsverbindlich sind Gesetz und Satzung sowie die Vorschriften, wie sie für die private Krankenversicherung gelten. (01/2015)

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