ÜBER DIE UNIVERSIDAD CENTRAL DE NICARAGUA Die Universidad Central de Nicaragua (UCN) wurde autorisiert vom CNU in der Sitzung Nr. 10-98 vom 18 November 1998 und entsprechend dem Gesetz Nr. 89 über die Autonomie der Institutionen der Höheren Bildung wurden ihr folgende Rechte verliehen: Studienzeugnisse auszustellen, Dokumente des Studienerfolges, Bestätigungen, Diplome, akademische Titel und Grade und solche gleichwertigen Studien auf dem selben Niveau wie diese an anderen Universitäten und Höheren Bildungszentren zu offerieren, national oder ausländisch, sowie Beziehungen aufzunehmen, durch Konventionen, mit akademischen, wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen im Inland wie im Ausland. Daher handelt es sich um eine Institution der Höheren Bildung, die gesetzeskonform gegründet wurde und in der entsprechenden Rechtsperson, die von der Verfassung, den Gesetzen und Verordnungen der Republik geregelt wird, welche das Subsystem der Höheren Bildung von Nicaragua regeln. 1 Die Universidad Central de Nicaragua (UCN) und ihre Abteilung für Internationale Programme ist eine multidisziplinäre Institution, humanistisch, ethisch, effizient und wettbewerbsfähig; sie fördert den interkulturellen Austausch zwischen Nationen und Kulturen, den Schutz der Umwelt, Wissenschaft, Technologie, Demokratie, Freiheit und sozialer Gerechtigkeit. Die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der UCN Absolventen als Professionisten tragen zu der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung bei. Die Zentrale Universität von Nicaragua (UCN) ist eine Non-Profit Organisation und die Universität ist vom Gesetzgeber der Republik Nicaragua akkreditiert. 1 Auskunft des Consejo Nacional de Universidades 2008 1
Zur Überprüfung der Akkreditierung empfehlen wir den Link zum Nationalen Rat für Universitäten (Akkreditierungsrat von Nicaragua). http://www.cnu.edu.ni (Nr. 25 auf der Liste der Nicaraguanischen Universitäten). Die Universität ist auch in der IAU Datenbank und im World Higher Education Handbuch der UNESCO als akkreditierte Universität angeführt. Die endgültige Akkreditierung der UCN wurde 1998 von der Nationalversammlung der Republik mit Verordnung Nr. 2822 entsprechend dem Gesetz beschlossen und vom Amt des Präsidenten der Republik mit Präsidial-Dekret verlautbart. Auf dem internationalen Bereich ist die UCN von der UNESCO in der Internationalen Universitätsvereinigung und im Handbuch der offiziellen Liste der Universitäten, die von den Vereinten Nationen verlautbart wird, angeführt. Die UCN-Gründungsidee wurde von einer Gruppe von Akademikern mit umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Bildungssektor geboren, welche den Schritt unternahmen, die UCN zu gründen. Dabei griffen sie auf die alte Nicaraguanische Central University zurück, die bereits in den 1940-er Jahren ihre Hörsäle für Studenten öffnete, die später wichtige Persönlichkeiten im politischen, akademischen und sozialen Gefüge des Landes wurden. Die neuere Geschichte der Universität ist gekennzeichnete von einer Kampagne der internationalen Entwicklung durch Vereinbarungen mit Universitäten in verschiedenen Teilen der Welt, mit offiziellen Vertretungen in Ländern oder Regionen, wie den Vereinigten Staaten von Amerika, Mexiko, Bolivien, Mittel-Amerika, Asien und Europa. UCN Internationale Programme Die Abteilung für Internationale Programme wird von Akademikern geleitet, mit umfassender internationaler Erfahrung in Projekten der Vereinten Nationen, UNESCO. Einige von ihnen leiten Transnationale Gesellschaften, andere sind Mitglieder und Berater von Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs), all dies überträgt sich in die Umsetzung einer globalen Vision zu ihren Tätigkeiten und Lebensläufen, und fördert zugleich den Austausch zwischen Kulturen und Nationen. UCN PI Mitglieder haben für zahlreiche Programme und Abteilungen der Vereinten Nationen gearbeitet. Die Abteilung für Internationale Programme der UCN bietet Fernstudienangebote in den verschiedensten Studiensprachen an, dazu zählt auch Deutsch. Auf internationalem Gebiet kollaboriert die UCN mit der Universidad Azteca (Mexiko) im Rahmen von akademischen Austauschprogrammen sowie Doppeldiplomprogrammen auf Master und Doktoratsniveau. 2
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Auskunftsschreiben des Consejo Nacional de Universidades CNU vom März 2008 über den Status der Universidad Central de Nicaragua 2 : 2 Übersetzung Berchtold 5
Die Universidad Central de Nicaragua (UCN) wurde autorisiert vom CNU in der Sitzung Nr. 10-98 vom 18 November 1998 und entsprechend dem Gesetz Nr. 89 über die Autonomie der Institutionen der Höheren Bildung wurden ihr folgende Vollmachten verliehen: Studienzeugnisse, Bescheinigungen des Studienerfolges, Bestätigungen, Diplome, akademische Titel und Grade auszustellen bzw. zu verleihen, und solche gleichwertigen Studien auf dem selben Niveau wie diese an anderen Universitäten und Höheren Bildungszentren, national oder ausländisch, realisiert werden, sowie Beziehungen zu fördern, durch Konventionen, mit akademischen, wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen im Inland wie im Ausland. Daher handelt es sich um eine Institution der Höheren Bildung, die gesetzeskonform gegründet wurde und in der entsprechenden Rechtsperson, die von der Verfassung, den Gesetzen und Verordnungen der Republik geregelt wird, welche das Subsystem der Höheren Bildung von Nicaragua regeln. Umseitig eine weitere Bestätigung des CNU über den Status der Universidad Azteca. 6
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Bestätigung des Vize-Rektors der Universidad Central de Nicaragua, dass alle von der UCN verliehenen akademischen Grade aufgrund der Autonomie anerkannt sind: 8
Auf der Website der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, kurz Anabin, Anerkennung ausländischer Bildungsinstitutionen, ist die Universidad Central als staatlich anerkannte private Hochschule erfasst und mit dem Status H+ eingestuft. Website der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz in der BRD, Anerkennung ausländischer Bildungsinstitutionen (anabin.de) über die UCN. 9
Nicaraguanisches Hochschulrecht Das Nicaraguanische Hochschulrecht ist in Artikel 125 der Nicaraguanischen Verfassung sowie im Gesetz Nr. 89/1990 verankert. Ein offizieller Download dieses Gesetzes ist auf der Website des Consejo Nacional de Universidades (CNU) zu finden 3. In diesem Gesetz ist betreffend die Autonomie der Universitäten und den Nationalen Rat der Universitäten (CNU) folgendes geregelt: (Auszüge aus dem Gesetz über die Autonomie der Universitäten und Technischen Hochschulen) Ley No. 89 El Presidente de la República de Nicaragua Hace saber al pueblo nicaragüense que: La Asamblea Nacional de la República de Nicaragua Considerando BERÜCKSICHTIGEND I DASS DIE VERFASSUNG DER REPUBLIK NICARAGUA IN IHREM ARTIKEL 125 DIE FINANZIELLE; ORGANISCHE UND ADMINISTRATIVE AUTONOMIE DER HÖHEREN BILDUNG VORSIEHT; EBENSO WIE DIE FREIHEIT DER LEHRE UND VERPFLICHTET DEN STAAT; DIE FREIE KREATION; FORSCHUNG UND VERBREITUNG DER WISSENSCHAFTEN; DER KÜNSTE UND DER GEISTESWISSENSCHAFTEN ZU FÖRDERN II DASS DIE UNIVERISITÄRE AUTONOMIE; DIE VOR EINIGEN JAHREN IN NICARAGUA ERRUNGEN WURDE; DIE KAPAZITÄT DER UNIVERSITÄT IMPLIZIERT; IHRE EIGENE INTERNE GESETZGEBUNG (STATUTENFASSUNG) ZU FORMULIEREN; IHRE EIGENEN AUTORITÄTEN ZU DESIGNIEREN; SICH SELBST ZU REGIEREN UND ZU PLANEN IHRE AKADEMISCHEN AKTIVITÄTEN; EBENSO WIE ÜBER IHRE MITTEL ZU VERFÜGEN IN VÖLLIGER FREIHEIT III DASS IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT IHREM HISTORISCHEN PROGRAMM DIE REVOLUTION DIE UNIVERSITÄTEN UND DIE ZENTREN DER HÖHEREN BILDUNG ANERKANNT HAT ALS MIT CHARAKTER VON INSTITUTIONEN MIT VOLLER AUTONOMIE IM AKADEMISCHEN; ADMINISTRATIVEN UND WIRTSCHAFTLICHEM (BEREICH) 3 http://www.cnu.edu.ni 10
HAT ERLASSEN WIE FOLGT: Ley de Autonomía de las Instituciones de Educación Superior GESETZ ÜBER DIE AUTONOMIE DER INSTITUTIONEN DER HÖHEREN BILDUNG Título I Capítulo I Disposiciones Generales Arto. 1. DIE INSTITUTIONEN DER HÖHEREN BILDUNG HABEN DEN CHARAKTER VON ÖFFENTLICHEN DIENSTEN. IHRE SOZIALE FUNKTION IST DIE PROFESSIONELLE UND BÜRGERLICHE AUSBILDUNG DER UNIVERSITÄTS-STUDENTEN. IHRE UNTERSTÜTZUNG IST EINE UNVERWEIGERLICHE AUFGABE DES STAATES Arto. 2. DIE HÖHERE BILDUNG MUSS AUSGERICHTET SEIN AUF DIE NOTWENDIGKEITEN DER POLITISCHEN, WIRTSCHAFTLICHEN, SOZIALEN UND KULTURELLEN ENTWICKLUNG DES LANDES ( ) Arto. 4. DIE INSTITUTIONEN DER HÖHEREN BILDUNG SIND : DIE STAATLICHEN UND PRIVATEN UNIVERSITÄTEN UND DIE ZENTREN DER HÖHEREN TECHNISCHEN BILDUNG ( ) Capítulo II Constitución y Régimen de las Instituciones de Educación Superior VERFASSUNG UND LEITUNG DER INSTITUTIONEN DER HÖHEREN BILDUNG Arto. 7. DIE UNIVERISITÄTEN UND ZENTREN DER HÖHEREN TECHNISCHEN BILDUNG; DIE GESETZMÄSSIG KONSTITUTIERT WURDEN; BESITZEN RECHTSPERSÖNLICHKEIT. IN DER FOLGE GENIESSEN SIE VOLLE KAPAZITÄT; UM ZU ERLANGEN; ZU VERWALTEN; ZU BESITZEN UND ZU DISPONIEREN ÜBER DAS VERMÖGEN UND DIE RECHTE DER GESAMTEN LEHRE; AKADEMISCHE UND BERUFLICHE TITEL ZU VERLEIHEN; EBENSO WIE VERPFLICHTUNGEN EINZUGEHEN IN BEZIEHUNG ZU IHREN ZWECKEN; MÜSSEN REGIERT SEIN VON DIESEM GESETZ UND VON IHREN EIGENEN STATUTEN UND REGLEMENTS. DER STAAT FINANZIERT ALLE DIE UNIVERSITÄTEN UND ZENTREN DER HÖHEREN TECHNISCHEN BILDUNG; DIE IN DIESEM GESETZ GENANNT SIND Arto. 8. DIE UNIVERSITÄTEN UND ZENTREN DER HÖHEREN TECHNISCHEN BILDUNG DES LANDES GENIESSEN DIE AKADEMISCHE; FINANZIELLE; ORGANISCHE UND ADMINISTRATIVE AUTONOMIE; DIE AUF DIE FOLGENDE ART VERSTANDEN WIRD: 1 DIE FREIHEIT VON LEHRE UND FORSCHUNG: IMPLIZIERT; DASS SIE KÖNNEN; FÜR DEN BETREFFENDEN (GLEICHEN) FALL; ERNENNEN UND ABSETZEN IHR PERSONAL IN LEHRE UND FORSCHUNG; MIT MITTELN IHRER VORGEHENSWEISEN (PROZEDERE) UND ANFORDERUNGEN WELCHE DIESE BETREFFENDEN BEZEICHNEN; AUSZUWÄHLEN AUS IHREN ABSOLVENTEN; MITTELS NOTWENDIGEN BEWÄHRUNGSPROBEN UND BEDINGUNGEN; AUSZUARBEITEN UND ZU ERLASSEN IHRE STUDIEN- UND FORSCHUNGSPLÄNE ETC ( ) Arto. 9. DIE AUTONOMIE ÜBERTRÄGT; DARÜBER HINAUS; DIE VOLLMACHT ZU: 1 EIGENES VERMÖGEN ZU BESITZEN (GENIESSEN) 2 STUDIEN-ZEUGNISSE; ABSCHLUSS-DOKUMENTE; URKUNDEN; DIPLOME; AKADEMISCHE GRADE UND TITEL UND GLEICHWERTIGKEITSBESCHEINIGUNGEN VON 11
STUDIEN AUF GLEICHEM NIVEAU AUSZUSTELLEN; DIE AN ANDEREN UNIVERSITÄTEN UND ZENTREN DER HÖHEREN (TECHNISCHEN) BILDUNG ABSOLVIERT (REALISIERT) WURDEN; NATIONAL ODER AUSLÄNDISCH DIE STAATLICHEN UNIVERSITÄTEN HABEN DIE BEFUGNIS DER ANERKENNUNG DER AKADEMISCHEN GRADE; TITEL UND DIPLOME; DIE VON AUSLÄNDISCHEN UNIVERSITÄTEN VERLIEHEN WURDEN 3 BERUFLICHE BEFUGNISSE AUSZUSTELLEN (ZU AUTORISIEREN); AUSGENOMMEN RECHTSANWÄLTE UND NOTARIATE; FÜR WELCHE NACH DEM GESETZ DER OBERSTE GERICHTSHOF ZUSTÄNDIG IST 4 DIE UNVERLETZBARKEIT DER UNIVERSITÄREN GELÄNDE UND GEBÄUDE: DIE ÖFFENTLICHEN KRÄFTE (BEDIENSTETEN) DÜRFEN DIESE NUR MIT SCHRIFTILCHER VOLLMACHT DER ZUSTÄNDIGEN STELLE (AUTORITÄT) DER UNIVERSITÄT BETRETEN 5 IHRE EIGENEN STATUTEN UND REGLEMENTS ZU ERLASSEN Arto. 10. DIE UNIVERSITÄTEN UND ZENTREN DER HÖHEREN TECHNISCHEN BILDUNG KÖNNEN AUFNEHMEN UND FÖRDERN BEZIEHUNGEN MIT AKADEMISCHEN; WISSENSCHAFTLICHEN UND KULTURELLEN EINRICHTUNGEN MIT SITZ INNERHALB ODER AUSSERHALB DES LANDES Arto. 11. DIE FREIHEIT DER LEHRE IST EIN GRUND-PRINZIP DER HÖHEREN BILDUNG IN NICARAGUA Arto. 12. DIE PRIVATEN UNIVERSITÄTEN UND ZENTREN DER HÖHEREN TECHNISCHEN BILDUNG GENIESSEN IM VOLLEN UMFANG DIE GLEICHEN VOLLMACHTEN UND BESTELLEN IHRE AUTORITÄTEN; DIE IN DER FOLGE IHRE EIGENEN STATUTEN UND REGLEMENTS ERLASSEN Título VIII Capítulo Único Del Consejo Nacional de Universidades Titel VIII Einziges Kapitel Über den Nationalen Rat der Universitäten Arto. 56. Der Nationale Rat der Universitäten ist ein Organ der Koordination und Beratung der Universitäten und Zentren der Höheren Technischen Bildung. Es seien diese darüber hinaus jene, welche übertragen werden mit Artikel 58 dieses Gesetzes. Arto. 57. Der CNU muss zusammengesetzt sein aus den Rektoren der Universitäten, einem Vertreter der Direktoren der Zentren der Höheren Technischen Bildung, gewählt aus seinen Mitgliedern, dem Präsidenten der Nationalen Union der Hochschüler in Nicaragua, dem Generalsekretär der Vereinigung der Angestellten Dozenten (Personalvertretung des Hochschullehrkörpers) und dem Generalsekretär der Gewerkschaft der Universitätsangestellten. Der Minister für Bildung kann an den Sitzungen des nationalen Universitätsrates teilnehmen, wenn es eingeladen wird, mit Wortmeldung, aber ohne Stimmrecht. 12
Der Präsident muss einer der Rektoren sein, der vom Rat für eine Periode von zwei Jahren gewählt wird. Arto. 58. Die Aufgaben des Nationalen Rates der Universitäten sollen die Folgenden sein: 1 Seine eigenen Statuten (Funktionsregeln) zu beschließen 2 darüber zu wachen, dass die Universitäten und Zentren der Höheren Technischen Bildung antworten auf die Ausbildung von Professionisten (für eine entsprechende Berufsausbildung sorgen), einhaltend die Grenzen und Ziele der nicaraguanischen Höheren Bildung mit Respekt vor den Prinzipien der Neuen Bildung, die in der politischen Verfassung Nicaraguas festgelegt sind. 3 Ausarbeiten und koordinieren die nationale Politik der Höheren Bildung des Landes, unter Nutzung der vorhandenen Ressourcen (nach Maßgabe der verfügbaren Mittel) 4 Begutachtungen über die Aufnahme oder Auflassung von Studien 5 Vorschlagen die Verteilungspolitik der zugewiesenen finanziellen Mittel an die Universitäten oder Institutionen der Höheren Technischen Bildung entsprechend der Anzahl der Studierenden und der Aufwendungen (Kosten des Betriebs). 6 Empfehlen von allgemeinen Normen für das akademische Leben der Institutionen der Höheren Bildung 7 Autorisieren die Gründung von neuen Universitäten oder Zentren der Höheren Technischen Bildung. Vor der Verleihung der Autorisation muss der Rat: 1 Anerkennen die objektive Notwendigkeit des Landes nach neuen Universitäten oder Zentren der Höheren Technischen Bildung 2 Bewerten die materiellen und menschlichen Ressourcen, die das Land aufweist, um zu sehen, ob die Gründung neuer Universitäten und Zentren der Höheren Technischen Bildung möglich ist 3 Kennen die Anzahl der Studenten, die die Eröffnung der neuen Bildungseinrichtung erfordern 4 Vermeiden die völlig unnötige Duplizität von Studien Nachdem die Autorisierung vom Nationalen Rat der Universitäten beschlossen wurde, kann die Nationalversammlung die entsprechende Rechtspersönlichkeit verleihen. Arto. 61. Die Beschlüsse und Empfehlungen des Nationalen Rates der Universitäten müssen von den Universitäts-Räten der jeweiligen Institutionen ratifiziert werden, für ihre volle Gültigkeit. 13
Consejo Nacional de Universidades CNU: Der CNU Consejo Nacional de Universidades, der Nationale Rat der Universitäten ist eine sonstige Einrichtung des öffentlichen Rechts in Nicaragua. Auf der öffentlichen Website des Ministeriums für Öffentliche Arbeiten und Kredite http://www.hacienda.gob.ni/hacienda/sitios_relacionados.jsp wird der CNU in der Auflistung der Regierungsbehörden und Institutionen als Sonstige Öffentliche Institution angeführt: OTRAS INSTITUCIONES PÚBLICAS Consejo Nacional de Universidades (CNU) http://www.cnu.edu.ni Der CNU teilt auf seiner Website http://www.cnu.edu.ni/mision.shtml mit, dass die Universitäten, die ihm als Mitglieder angehören, Institutionen mit voller Autonomie sind. Hinsichtlich des Status der Universidad Central de Nicaragua ist festzustellen, dass diese auf der Website des CNU mit der Liste der vom CNU nach dem Gesetz Nr. 89 anerkannten Universitäten (Instituciones de educación superior legalmente reconocidas por el CNU) als Privat-Universität unter der Eintragungsnummer 25 aufgelistet ist: II.- Otras universidades y centros de educación técnica superior privados, legalmente establecidas. 25- Universidad Central de Nicaragua (UCN) Teléfonos : 268 7144 // 268 7145 Fax : 277 0157 e-mail : vicerectoria@ucn.edu.ni Apartado postal Reparto El Carmen, Frente a Radio 580. Managua, Nicaragua Rector : Ing. Gilberto Cuadra Solórzano Screenshot der Website des CNU, mit der Liste der anerkannten Universitäten, die UCN ist mit Nr. 25 angeführt. 14
Fragestellung: Benötigt die UCN eine Programmakkreditierung des CNU? Zur Fragestellung, ob die Universidad Central de Nicaragua oder sonstige staatlich anerkannte Universitäten in Nicaragua das Recht geniessen, gemäß dem Gesetz über die Autonomie der Institutionen der Höheren Bildung ohne Zustimmung des CNU Studien, die zu einem Hochschulabschluss führen, anzubieten, darf folgendes mitgeteilt werden. Im Auftrag des Ministeriums für Öffentliche Arbeiten und Kredite wurde im Zuge des Projektes zur Evaluierung der Modernisierung der Tertiären Bildung in Nicaragua ein Rechtsgutachten über die Normen und Regeln erstellt. Darin lautet es auszugsweise: Auf Seite 24: Das Gesetz etabliert in klarer und eindeutiger Weise, in seinen Artikeln 56 und 58, dass der CNU ein Organ zur Koordination und Unterstützung der Institutionen der Höheren Bildung in Nicaragua ist, der auch die Ermächtigung aufweist, die Gründung neuer Universitäten zu genehmigen. Auf Seite 31: Universitäten sind frei in der Ausarbeitung und Genehmigung ihrer Pläne und Programme für Studien, sowie für die Forschungsrichtlinien, ohne weitergehende Beschränkungen als jene, die in ihren Statuten und Regulativen festgesetzt sind. Dieses Prinzip der Autonomie setzt voraus, dass Universitäten und Höhere Bildungs- Zentren nicht die Untergebenen von irgendwelchen Organen sind, sondern ihre eigenen akademischen Regeln haben, welche allein von den Vorschriften beschränkt werden, die im Gesetz über die Autonomie und in ihren eigenen Statuten und Richtlinien festgelegt sind. Auf Seite 46: In einem anderen Urteil stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass die Beurteilung des CNU kein Imperativ für die Aufnahme eines in einem Hochschulabschluss mündenden Programms darstellt, und dass daher solche Institutionen Studien mit Hochschulabschlüssen auch bei unvorteilhafter Beurteilung anbieten können. Quelle: http://www.pmaet.gob.ni/documentos/estudio_normas_juridicas_csl.pdf Damit ist bestätigt, dass die nicaraguanischen akkreditierten Universitäten rechtskonform alle Studienrichtungen anbieten und akademischen Grade verleihen können, die sie selbst statutengemäß beschließen. Ausdrücklich wird festgehalten, dass die UCN keine Hochschulstudien im Dissens mit den Beurteilungen des CNU durchführt, sondern nur das Rechts dazu hätte, selbst bei negativer Beurteilung völlig rechtskonform und autonom Studienrichtungen anzubieten und die entsprechenden Hochschulgrade zu verleihen. Alle von der Universidad Central de Nicaragua auf ihrer Website, in ihren Publikationen und in sonstiger Weise angebotenen Hochschulstudien und Hochschulabschlüsse, national wie international, sind daher legal und somit in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Autonomie der Institutionen der Höheren Bildung anerkannt. 15
Fragestellung: Gibt es in Nicaragua und an der UCN Doktorate der dritten Stufe? Die Frage, ob es in Nicaragua die dritte Studienstufe, d.h. Doktorate, gibt, ist jedenfalls zu bejahen. Dies betrifft andere, als die ohnehin bekannten Doktorate in Medizin und Veterinärmedizin. Sowohl Universitäten (Colegio Tridentino en León, 1683, seit 1812 die Universidad de León) 4 als auch Doktorate haben in Nicaragua eine lange Tradition. Der Verfassungsrechtsexperte Prof. Dr. Siles Levy untersuchte im Regierungsauftrag (2003) das System der Höheren Bildung in Nicaragua 5, insbesondere (a) das Studium der Zulässigkeit, Wirksamkeit und Gültigkeit (in materieller nicht formaler Hinsicht) der geltenden Normen in Bezug auf die Verleihung akademischer Grade (postgraduale, Spezialisten, Master und Doktorate, und Diplomstudienabschlüsse (Licenciatura und Tecnico Superior [El estudio de la pertinencia, eficacia y vigencia (en términos materiales y no formales) de las normas vigentes en relación con el otorgamiento de grados académicos (Post grados, Especialidades, Maestrías y Doctorados y títulos de pregrado (Licenciatura y Técnico Superior)]; sowie das (b) Studium der Vorschriften betreffend die Berufsausübung in Nicaragua. (El estudio de la normativa relacionada con el ejercicio profesional en Nicaragua). 6 Dr. Carlos Siles Levy erläutert 7 über die alte Rechtslage vor dem Inkraftreten des geltenden Gesetzes (Nr. 89 über die Autonomie der Institutionen der Höheren Bildung 8 ): im Falle der privaten Instutitutionen der Höheren Bildung, die gesetzmäßig vom Staat anerkannt waren, übten diese die Vollmachten aus, akademische Diplome zu verleihen (postgraduale, Master und Doktorate), aber sie mussten diese an die Universität National Autonoma de Nicaragua einreichen, damit diese gemäß ihren verschiedenen Fakultäten, Schulen und akademischen Abteilungen die entsprechenden professionellen Titel (Berufsrechte) übertragen konnte. Siles Levy führt weiter aus 9 dass gemäß dem (mit Art. 68 des Gesetzes Nr. 89 aufgehobenen) Dekret 325 vom 29. Februar 1980, bekannt als das Gesetz über die Gründung des Nationalen Rates der Höheren Bildung - Consejo Nacional de la Educación Superior.(CNES) in Artikel 3 der CNES u.a. befugt gewesen war, die Verleihung von akademischentiteln zu autorisieren. Dies bezog sich auf die Anerkennung der akademischen Grade des Master und Doktorates, für welche die Ausstellung von korrespondierenden beruflichen Titeln (Berufsrechten) nach Art. 60 leg.cit. der Universidad Nacional Autónoma de Nicaragua zukam, im Rahmen ihrer Kompetenz, in Übereinstimmung mit ihrer eigenen internen Normierung akademische Grade zu verleihen. 10 Das Gesetz 89 11 über die Autonomie der Institutionen der Höheren Bildung in seinem Artikel 9 bestimmt, dass die Institutionen der Höheren Bildung akademische Grade völlig autonom verleihen können. Levy 12 nennt beispielhaft die Statuten der UNAN-León, welche in ihrem Titel VII in Bezug auf Postgraduale regeln, diese sind die akademischen Grade, die verliehen werden an: Spezialist, Master und Doktorat. 4 Siles Levy, 2003, S. 3 5 Quelle: http://www.pmaet.gob.ni/documentos/estudio_normas_juridicas_csl.pdf 6 Siles Levy, 2003, S 1 7 Siles Levy, 2003, S. 51 8 Ley de Autonomia de las Instituciones de Educación Superior, 89/1990 9 Siles Levy, 2003, S. 53 10 Siles Levy, 2003, S. 52f 11 Ley de Autonomia de las Instituciones de Educación Superior, 89/1990 12 Siles Levy, 2003, S. 63 16
Levy 13 betont, das keine Normen existieren, welche die Verleihung von akademischen Graden und Titeln des Pregrado (Diplomstudienabschlüsse) bestimmen. Jede Institution entwickelt ihr eigenes Modell und einige haben Kurse des Postgrado für ihre Almunen umgesetzt, welche nicht aus den bezughabenden Diplomstudien heraus entstanden sein müssen. Der Vizerektor der Universidad Central de Nicaragua, Dr. Francisco López Pérez (Vicerrector General: vicerrectoria@ucn.edu.ni) 14 ist selbst Doktor und Professor der Rechtswissenschaften, hat in Nicaragua promoviert und zählt zu den führenden Juristen des Landes, fungiert u.a. als beeidigter Notar, und ist ein persönlicher Rechtsberater des Präsidialamtes der Republik. Besagter Vizerektor teilte in einem Interview 15 zuletzt im Frühjahr 2008 mit, dass im Wintersemester 2008/2009 zusätzlich neue Forschungsdoktorate an der UCN angeboten werden würden. Besagter Vizerektor Dr. López Pérez teilte in einem Interview zur 10-Jahresfeier mit, dass seit der Gründung der Universität 1997 insgesamt 285 Absolventen in sechs Promotionen absolviert hatten 16. Auch der Rektor der Universidad Central de Nicaragua, Ing. Gilberto Cuadra Solórzano, erwähnt diese 286 Promovierten und nennt 11 Studienrichtungen, die derzeit von der Universidad Central de Nicaragua angeboten werden (En la actualidad ofertamos 11 carreras: Medicina General, Medicina Veterinaria, Administración de Empresas, Derecho, Relaciones Internacionales y Comercio Exterior, Turismo y Administración Hotelera, Ingeniería en Sistemas, Mercadotecnia con Mención en Publicidad, Contabilidad Pública y Auditoría, Banca y Finanzas y Psicología) und verweist auf die rd. 40 interinstitutionellen Kooperationen der UCN (La UCN ha firmado más de 40 convenios interinstitucionales para brindar un mejor servicio educativo a los alumnos. Tenemos convenios con las Naciones Unidas, Ministerio de Salud, Corte Suprema de Justicia, Ministerio Agropecuario y Forestal; Policía Nacional, Ministerio del Trabajo, Ministerio de Gobernación, Dirección General de Ingresos, Hospital Carlos Roberto Huembes, Hotel Holiday Inn, Instituto Nicaragüense de Seguridad Social, Contraloría General de la República, Dirección General de Aduanas, Instituto de Desarrollo Rural, Instituto Nacional de Estadísticas y Censos, Instituto Nicaragüense de Estudios Humanísticos, Universidad Central Martha Abreu de Las Villas en Cuba, Defensoría Pública de Nicaragua, Instituto Nicaragüense de Juventud y Deportes, Instituto Superior de Ciencias Médicas Dr. Serafín Ruiz de Zárate de Cuba, entre otras instituciones). 17 Weder der Gesetzgeber noch Verwaltungsbehörden können den Universitäten vorschreiben, welche akademischen Programme oder welche akademischen Grade diese verleihen sollen oder dürfen. Es gibt auch ausgenommen Rechtsanwälte, Notare und Lehrer und Gesundheitsberufe keinerlei Befugnis anderer Stellen als der Universitäten selbst, Studienabschlüsse anzuerkennen oder einen akademischen Grad (Abschluss) nicht anzuerkennen oder Berufsrechte zu verleihen. Aus diesem verfassungsrechtlich gebotenen Sachverhalt heraus, regelt das Gesetz Nr. 89 über die Autonomie der Universitäten lediglich, dass es den Universitäten freisteht, welche Studien sie anbieten und welche Abschlüsse sie verleihen, ohne dafür die einfachgesetzgeberische Kompetenz zu haben, nähere Bestimmungen vorzugeben. Die nicaraguanische Universitätsautonomie ist total, das Universitätsautonomiegesetz 1990 (Nr. 89 18 ) enthält daher überhaupt keine Taxierung oder Normierung von Studienrichtungen oder akademischen Graden. (Das nicaraguanische Autonomiestatut 13 Siles Levy, 2003, S. 109 14 http://www.ucn.edu.ni/index.php?option=com_content&view=article&id=32&itemid=60&lang=en 15 http://www.lajornadanet.com/diario/archivo/2008/febrero/imprimir/130208-1.html 16 http://www.ucn.edu.ni/index.php?option=com_content&view=article&id=6%3aaniversario&catid=1%3alatest -news&lang=en 17 http://www.7dias.com.ni/ucn.html 18 Ley de Autonomia de las Instituciones de Educación Superior, 89/1990, Kapitel II, Art. 7-9 17
entspricht dem angelsächsischen Universitätssystem der recognised bodies mit voller Autonomie) Davon abweichend hat der nicaraguanische Gesetzgeber in Art. 82 des Allgemeinen 19 Bildungsgesetzes 2006 die Möglichkeit eingeräumt, mit Gesetzgebungsakt Forschungszentren einzurichten, welche, ohne die Rechte der Universitäten, das Gleiche zu tun, einzuschränken, Foschungsstudien anbieten und postgraduale Abschlüsse, namentlich Doktorate, verleihen können, die national wie international anerkannt sind. Ausdrücklich betont der Gesetzgeber, dass es den Forschungszentren auch freistehe, sich als Universitäten nach Gesetz 89 zu etablieren und anerkennen zu lassen, und diese Abschlüsse als Universitäten zu verleihen. Gemäß Art. 82 leg.cit. reagieren die Zentren oder Institute der Forschung auf die professionellen, wissenschaftlichen, sozialen und ökonomischen Notwendigkeiten im allgemeinen Interesse der Nation, ohne auf irgendeine Weise den Anspruch zu erheben, jene Institutionen der Höheren Bildung oder Universitäten zu substituieren, welche konform mit den gültigen Normen bereits die Kompetenz haben, eigene Titel zu verleihen; die Zentren oder Institute der Studien und Forschung bestehen aus Studien der Aktualisierung, Postgradualen Abschlüssen, Spezialisierungen, Master oder Doktorgraden, weiters zertifizierten Diplomen, Titeln der Spezialisierung, Master und Doktorat, sie genießen die volle legale Anerkennung national und international. (Arto. 82: Los Centros o Instituto de Estudios e Investigación, responderán a las necesidades profesionales, científicas, sociales y económicas de interés general para la nación, sin pretender sustituir en ningún caso aquellas instituciones de educación superior o universidades que, conforme a la normativa vigente también tienen la facultad de extender título propios, los estudios de los Centros o Institutos de Estudios e Investigación consistirán en estudios de actualización, postgrados, especialización, maestrías o doctorados, cuyo certificados diplomas, títulos de especialista, maestría y doctorado, gozarán del pleno conocimiento legal nacional e internacional.) Es ist in diesem Zusammenhang erwähnenswert, dass die einzige Autorität, Universitätsabschlüsse anzuerkennen und Berufsrechte zu verleihen mit Ausnahme von Rechtsanwälten und Notaren, für die kraft Gesetzes der Oberste Gerichtshof zuständig ist bei den Universitäten im Sinne des Gesetz Nr. 89 selbst liegt. (Anm.: Neuere Gesetze schließen auch Lehrer und Gesundheitsberufe in die staatliche Anerkennung ein) Demzufolge regelt auch Art. 82 des Allgemeinen Gesetzes über die Bildung zwar, dass es Doktorstudien und Doktorgrade gibt, die national wie international voll anerkannt sind, trifft aber keine Regelungen, dass beispielsweise für die Anerkennung selbst noch weitergehende Vorschriften, Verfahren oder Ermächtigungen für staatliche Organe vorgesehen wären. Art. 83 des Allgemeinen Gesetzes über die Bildung regelt, dass Forschungszentren von der Nationalversammlung mittels Gesetz zu gründen seien (Anm.: ähnlich wie Universitäten nach der Akkreditierung durch den CNU), mit dem nähere Ausführungsbestimmungen über deren Reglements erlassen werden, dessen ungeachtet können diese Zentren oder Institutionen auch konform mit dem Gesetz 89 über die Autonomie der Institutionen der Höheren Bildung gegründet und anerkannt werden. 20 Da keinerlei formale Vorschriften die Art und Bezeichnung der akademischen Grade inklusive der Doktorate regeln, verleiht die Universidad Central de Nicaragua im Rahmen internationaler Programme beide Formate, das spanische Doctorado (z.b. en filosofia) und das international übliche Format PhD oder Doctor of Philosophy. 19 Ley General de Educación, 2006, Art. 82 20 Ley General de Educación, Nicaragua, 2006 18
Am 12. März 2008 teilte der Consejo Nacional de Universidades 21 in einem offiziellen Auskunftsschreiben über den Status der Universidad Central de Nicaragua folgendes mit: Die Universidad Central de Nicaragua (UCN) wurde autorisiert vom CNU in der Sitzung Nr. 10-98 vom 18 November 1998 und entsprechend dem Gesetz Nr. 89 über die Autonomie der Institutionen der Höheren Bildung wurden ihr folgende Rechte verliehen: Studienzertifikate auszustellen, Abschluss-Zeugnisse, Urkunden, Diplome, akademische Titel und Grade und der Gleichwertigkeit von Studien auf dem selben Niveau, die an anderen Universitäten und Höheren Bildungszentren, national oder ausländisch, absolviert wurden, sowie Beziehungen zu fördern, durch Konventionen mit akademischen, wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen im Inland wie im Ausland. Daher handelt es sich um eine Institution der Höheren Bildung, die gesetzeskonform gegründet wurde und in der entsprechenden Rechtsperson, die von der Verfassung, den Gesetzen und Verordnungen der Republik geregelt wird, welche das Subsystem der Höheren Bildung von Nicaragua regeln. Zur Fragestellung, ob die Universidad Central de Nicaragua oder sonstige staatlich anerkannte Universitäten in Nicaragua das Recht geniessen, gemäß dem Gesetz über die Autonomie der Institutionen der Höheren Bildung ohne Zustimmung des CNU Studien, die zu einem Hochschulabschluss führen, anzubieten, darf folgendes mitgeteilt werden. Im Auftrag des Ministeriums für Öffentliche Arbeiten und Kredite wurde im Zuge des Projektes zur Evaluierung der Modernisierung der Tertiären Bildung in Nicaragua ein Rechtsgutachten über die Normen und Regeln erstellt 22. Darin lautet es auszugsweise: Das Gesetz etabliert in klarer und eindeutiger Weise, in seinen Artikeln 56 und 58, dass der CNU ein Organ zur Koordination und Unterstützung der Institutionen der Höheren Bildung in Nicaragua ist, der auch die Ermächtigung aufweist, die Gründung neuer Universitäten zu genehmigen. 23 Universitäten sind frei in der Ausarbeitung und Genehmigung ihrer Pläne und Programme für Studien, sowie für die Forschungsrichtlinien, ohne weitergehende Beschränkungen als jene, die in ihren Statuten und Regulativen festgesetzt sind. Dieses Prinzip der Autonomie setzt voraus, dass Universitäten und Höhere Bildungs- Zentren nicht die Untergebenen von irgendwelchen Organen sind, sondern ihre eigenen akademischen Regeln haben, welche allein von den Vorschriften beschränkt werden, die im Gesetz über die Autonomie und in ihren eigenen Statuten und Richtlinien festgelegt sind. 24 In einem Urteil stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass die Beurteilung des CNU kein Imperativ für die Aufnahme eines in einem Hochschulabschluss mündenden Programms darstellt, und dass daher solche Institutionen Studien mit Hochschulabschlüssen auch bei unvorteilhafter Beurteilung anbieten können. 25 Daher steht es den nicaraguanischen Universitäten frei, Berufs- und Forschungsdoktorate anzubieten, diese auch im Rahmen internationaler Kooperationen abzuführen und die entsprechenden postgradualen akademischen Grade zu verleihen, wobei die einzige Instanz der Anerkennung sowohl von Studienrichtungen als auch Studienabschlüssen (akademischen Graden) bei den Universitäten selbst liegt, welche zudem nach Maßgabe der Ausnahmen bei Notaren, Rechtsanwälten, Lehrern und Gesundheitsberufen, die einzige Instanz zur Verleihung von Berufsrechten in Nicaragua darstellen. Es ist damit der Nachweis plausibel erbracht, dass Doktorate sowohl im nicaraguanischen Recht als auch in der nicaraguanischen Universitätslandschaft insbesondere an der UCN verankert sind und zu Recht Forschungsstudien und Dissertationen angeboten und Doktorate verliehen werden. 21 CNU, 12.03.2008, Auskunft über den rechtlichen Status und Ermächtigungsumfang der UCN 22 Siles Levy, 2003, Quelle: http://www.pmaet.gob.ni/documentos/estudio_normas_juridicas_csl.pdf 23 Siles Levy, 2003, S. 24 24 Siles Levy, 2003, S. 31 25 Siles Levy, 2003, S. 46 19
Beispiel für ein Doktor-Diplom der Universidad Central de Nicaragua mit Beglaubigung 20
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