Ausbildungsziele: Gemäß 7 StSBBG werden die Ziele der Ausbildung zum(r) FachsozialbetreuerIn wie folgt definiert:

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Transkript:

Ausbildung zum(r) FachsozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit gem. 18 StSBBG unter Anrechnung der Pflegehilfe/Pflege-Assistenz-Ausbildung. Die Ausbildung zum(r) FachsozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit, nach absolvierter Pflegehilfeausbildung (gem. 82 GuKG), umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung in der Dauer von insgesamt 800 Stunden und ist innerhalb von 12 Monaten in der berufsbegleitenden Form zu absolvieren. Ausbildungsziele: Gemäß 7 StSBBG werden die Ziele der Ausbildung zum(r) FachsozialbetreuerIn wie folgt definiert: 1. Fach Sozialbetreuer/innen sind ausgebildete Fachkräfte für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die auf Grund von Alter, Behinderung oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind. Sie verfügen über umfängliches Wissen um die vielfältigen Aspekte eines Lebens mit Benachteiligung und können eine breite Palette an Möglichkeiten der Begleitung, Unterstützung und Hilfe realisieren, und zwar in allen Fragen der Daseinsgestaltung, von Alltagsbewältigung bis hin zu Sinnfindung. 2. Im Vordergrund steht die Bündelung all jener Kompetenzen, die für eine umfassende, lebensweltorientierte Begleitung in den unmittelbaren Lebensbereichen der betreffenden Menschen erforderlich sind. 3. Fach Sozialbetreuer/ innen erfassen die spezifische Lebenssituation älterer oder behinderter bzw. benachteiligter Menschen ganzheitlich und entsprechen den individuellen Bedürfnissen durch gezielte Maßnahmen. Sie leisten dadurch einen Beitrag zur Erhöhung und/oder Erhaltung ihrer Lebensqualität, unterstützen die Gestaltung eines für sie lebenswerten sozialen Umfeldes und leisten damit einen Beitrag zu einem Leben in Würde. 4. Fach Sozialbetreuer/ innen arbeiten mit allen Bezugspersonen der unterstützungsbedürftigen Menschen und mit allen betreuenden Stellen zusammen, insbesondere - je nach Bedarf - mit Experten/Expertinnen aus den Bereichen Therapie, Medizin, Recht, Gesundheits- und Krankenpflege. 5. In ihrem beruflichen Selbstverständnis sind Fach Sozialbetreuer/ innen den allgemein anerkannten und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Grundsätzen der sozialen Betreuung verpflichtet: 1. Normalisierung der Lebensbedingungen, 2. Integration und 3. Selbstbestimmung. 6. Fach Sozialbetreuer/ innen müssen über zumindest eine der folgenden Spezialisierungen verfügen: 1. Altenarbeit (A) oder 2. Behindertenarbeit (BA) oder 3. Behindertenbegleitung (BB). 7. Fach Sozialbetreuer/ innen mit den Spezialisierungen A und BA verfügen auch über die Qualifikation als Pflegehelfer/ in bzw. Pflege-Assistent/in nach dem GuKG. 1

Voraussetzungen: positiv absolvierte Ausbildung zur Pflegehilfe/Pflege-Assistenz Inhalte/Theorie und Prüfungen Aufbaumodul Fachsozialbetreuer BA Modul Lehrinhalte Stunden Art der Prüfung Supervision Persönlichkeitsbildung musisch kreative Bildung Bewegung und Körpererfahrung 120 Teilnahme Sozialbetreuung allgemein Methodik 30 Einzelprüfung Humanwissenschaftliche Einführung in Pädagogik, Grundbildung Psychologie und Soziologie 50 Teilnahme Politische Bildung und Recht Berufsspezifische Rechtsgrundlagen 10 Einzelprüfung Medizin und Pflege Gesundheits- u. Krankenpflege 35 Einzelprüfung Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung Vertiefung Palliativpflege 20 Einzelprüfung Haushalt, Ernährung, Diät Ernährung, Kranken- u. Diätkost 55 Einzelprüfung Spezialisierung Behindertenarbeit Der Lehrstoff wird in der Fachausbildung mit dem Ausbildungsschwerpunkt BA folgendermaßen gegliedert: Legende: G = Gesamtbearbeitung Ü = Überblick V = Vertiefung Modul Themenfeld 1 (BA): Grundlagen Lehrinhalte Behinderung (Ü) Formen von Behinderung (Ü) Einführung in die Behindertenpädagogik (Ü) Leitideen der Betreuung von Menschen mit Behinderung (Ü) Stunden 80 Art der Prüfung Fachprüfung 2

Modul Lehrinhalte Stunden Art der Prüfung Themenfeld 2 (BA): Handlungskonzepte und Methoden Themenfeld 3 (BA): Lebenswelten und - dimensionen Handlungsformen und Alltagsbewältigung (Ü) Basale Pädagogik (Ü) Wahrnehmung (Ü) Unterstützte und Kommunikation (Ü) Familie, Angehörige, Umfeld (Ü) Arbeit/Beschäftigung (Ü) Wohnen (Ü) Sexualität und Behinderung (Ü) Themenfeld 4 (BA): Spezifische Arbeitstechniken Beschreibung und Dokumentation (Ü) Themenfeld 5 (BA) Zielgruppenspezifische Herausforderungen (standortspezifische Schwerpunktsetzung) Menschen mit auffälligem Verhalten Kinder und Jugendliche Soziale Randgruppen Menschen mit Migrationshintergrund Menschen mit psychischen Störungen Menschen mit Behinderung im Alter Gesamtstunden 400 Inhalte/Praktische Ausbildung Schwerpunkte Fachbereiche Stunden Altenarbeit Einrichtungen und Organisationen für die 2 x min. 120; Betreuung, Begleitung und Pflege behinderter Menschen insg. 400 Gesamt 400 Abschlussprüfung: Gem. 2 Prüfungsordnung ist eine Fachprüfung abzulegen, diese besteht aus: der Planung und Durchführung eines Fachprojektes dieses wird am Praktikumsplatz durchgeführt Inhaltlich stellt es eine Aktivität dar, die zum Aufgabenkreis von Sozialbetreuern zählt, z. B. Alltagsgestaltung, Aktivierung, Kulturelles, etc. schriftliche Planung, Verlauf u. Ergebnisse sind zu dokumentieren die Präsentation erfolgt im Rahmen der mündlichen Fachprüfung und eine mündliche Fachprüfung Fragen zum fachlichen Umfeld 3

Ausbildung zum(r) FachsozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit gem. 18 StSBBG unter Anrechnung der Pflegehilfe/Pflege-Assistenz-Ausbildung. (FSB - BA 1) Berufsbegleitend 24.April 2017 bis 27. März 2018 Theoriemodule April 24. bis 26. Mai Di-Do 15. bis 17. Juni Di-Do 06. bis 08. Juli 03. bis 05. Juli 24. bis 26. August 21. bis 23. September 18. bis 20. Oktober 23. bis 25. November 20. bis 22. Dezember 11. bis 13. Dezember Mo-Di 18. bis 19. Jänner 2018 22. bis 24. Februar 19. bis 21. März Mo-Di 19. bis 20. Die Unterrichtszeit beginnt um 08:30 Uhr und endet um 17:30 Uhr. Eine 80%-ige Anwesenheit der Theoriemodule ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Fachprüfung! Voraussichtliche Kommissionelle Abschlussprüfung 27.03.2018 Voraussichtliche Zeugnisübergabe: 27.03.2018 Kurskosten inkl. Prüfungsgebühr: Euro 2.400 USt-frei 4

ANMELDEFORMULAR Hiermit melde ich mich verbindlich bei der EMG Akademie für Gesundheit GmbH & Co KG zur berufsbegleitenden Ausbildung zum(r) FachsozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit, unter Anrechnung der PH/PA, an. Kosten: 2.400,00 USt.-frei gem. 6 (1) Z 11 UStG 400 UE Theorie- und 400 Stunden Praktikum 24. April 2017 bis 27. März 2018 Teilnehmer: Vor- und Nachname: Soz.Vers/Geb.Dat.: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon/Mobil: Email: Rechnungsadresse: Name: Anschrift: UID Nummer bei Firma Telefon/ Fax: Email: Ort, Datum: Anmeldung unter: Per Post: EMG Akademie für Gesundheit GmbH & Co KG; 8401 Kalsdorf, Waldweg 6 Email: Fax: +43 (0)720 116136 Teilnehmer sowie Rechnungsträger bestätigen mit der Unterschrift, die im Anhang befindlichen AGB s gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. @ @ Unterschrift Vertragspartner/Rechnungsträger firmenmäßige Zeichnung Unterschrift Teilnehmer 5

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmelderichtlinien Wir haben bei unseren Lehrgängen begrenzte Teilnehmerzahlen, daher erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Anmeldeschluss ist jeweils 7 Tage vor Beginn der Lehrgänge. Anmeldungen erfolgen ausschließlich mit unserem Vordruck und sind nach Unterfertigung rechtsverbindlich. Formulare können Sie aus unserer Homepage entnehmen. Programm-, Preisänderungen: Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Beim Großteil der angebotenen Veranstaltungen ist ein Teilnehmer-Minimum gefordert. Wird dieses unterschritten, kann die Veranstaltung abgesagt werden. 2. Zahlungsbedingungen Die Teilnahmegebühr überweisen Sie bitte umgehend nach Erhalt der Rechnung. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behalten wir uns, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, auch die außergerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro vor. Wir sind berechtigt, die dabei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Eine Teilnahme an Lehrgängen ist nur möglich, wenn am ersten Kurstag eine Zahlungsbestätigung vorgelegt wird. 3. Teilzahlungsvereinbarung Besteht eine individuelle schriftliche Teilzahlungsvereinbarung werden bei Zahlungsverzug 30 Euro Mahngebühr sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p. a. verrechnet. 4. Stornogebühr Im Falle einer Verhinderung ist eine schriftliche Stornierung erforderlich. Diese ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Nach dieser Frist wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent, bei Nichterscheinen bzw. vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Das Einsetzen eines Ersatzteilnehmers ist möglich. 5. Prüfungen Der Ablauf der jeweiligen Lehrgänge ist durch die jeweils gültige Lehrgangsordnung bestimmt. Nach bestandenen Prüfungen und dem Erfüllen der vorausgesetzten Anforderungen wird ein Zeugnis mit der jeweilig erreichten Qualifikation ausgestellt. Vortragsänderungen sind aufgrund der langfristigen Planung möglich. Beim Großteil der angebotenen Lehrgänge ist ein Teilnehmerminimum gefordert. Wird dieses unterschritten, kann ein Ausbildungsvorhaben abgesagt werden. Alle Lehrgänge können nur vorbehaltlich mit der Genehmigung des Landeshauptmannes abgehalten werden. 6. Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel häufig nur in einer geschlechtsspezifischen Formulierung ausgeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen beiden Geschlechtern gleicher-maßen offen. 7. Grundsätzliches Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein oder nach erfolgtem Vertragsabschluss unwirksam oder nicht durchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 6