Ergänzende Angaben für den Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester für NC-Studiengänge

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Transkript:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Ergänzende Angaben handelt, die den eigent-lichen Antrag auf Zulassung NICHT ersetzen, sondern ergänzen. D.h. eine wirksame Antragstellung erfordert insbesondere auch den Antrag auf Zulassung. Ergänzende Angaben für den Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester für NC-Studiengänge Die Vergabe der freien Studienplätze in höheren Fachsemestern erfolgt nach der Thüringer Vergabeverordnung (ThürVVO) i.d.f. vom 12. April 2017 (GVBl. S. 125). Sofern mehr Anträge vorliegen als Studienplätze verfügbar sind, erfolgt die Auswahl in nachstehender Reihenfolge ( 35 Abs. 5 ThürVVO): Kreuzen Sie bitte den auf Sie zutreffenden Grund an: 1. an Bewerber, die für denselben Studiengang an einer Hochschule immatrikuliert sind oder waren in nachstehender Reihenfolge (= HOCHSCHULWECHSLER ): 1.a amtlich festgestellte (und nachgewiesene) Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach dem neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), 1.b Anerkennung besonderer sozialer, insbesondere familiärer und wirtschaftlicher Gründe, die für einen Studienortwechsel sprechen, 1.c ohne besondere Gründe, 2. an sonstige Bewerber (= QUEREINSTEIGER ). Der von Ihnen angegebene Grund ist unbedingt durch geeignete Nachweise (Schwerbehindertenausweis, Eheurkunde, Geburtsurkunde, Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes u.ä.) zu belegen. Anderenfalls kann dieser Grund keine Berücksichtigung finden....... Ort, Datum Unterschrift Universität Jena Studierenden-Service-Zentrum Fürstengraben 1 07743 Jena

Universität Jena Studierenden-Service-Zentrum Fürstengraben 1 07743 Jena Ergänzende Angaben für den Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester für die NC-Studiengänge Medizin / Zahnmedizin / Pharmazie / Psychologie Name: Vorname: 1. Für ORTSWECHSLER ( HOCHSCHULWECHSLER ) (Bewerber, die für denselben Studiengang an einer Hochschule eingeschrieben sind oder waren): (A) Welche Prüfungen wurden abgelegt? (Bitte ankreuzen und Nachweis(e) in unbeglaubigter Form beifügen.) Medizin (Staatsexamen): Zahnmedizin (Staatsexamen): Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Naturwissenschaftliche Vorprüfung für Zahnmedizin Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Zahnärztliche Vorprüfung Zahnärztliche Prüfung Psychologie (B.Sc.): Pharmazie (Staatsexamen): Fach-/Modulprüfungen gem. Anlage 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (u.a. Leistungsübersicht) 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (B) Welche praktischen Übungen/Leistungsnachweise wurden abgeleistet/erworben? (Bitte eintragen und Nachweis(e) in unbeglaubigter Form beifügen; Aufzählung ggf. auf Sonderblatt fortsetzen.) 1. 7. 2. 8. 3. 9. 4. 10. 5. 11. 6. 12. Nachweise über abgelegte Prüfungen bzw. erworbene Scheine sind bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester i.d.r. bereits den Bewerbungsunterlagen beizufügen bzw. zum Sommersemester bis spätestens zum 01. März und zum Wintersemester bis spätestens zum 01. September nachzureichen. Liegen die Nachweise zu den genannten Terminen nicht vor, kann die Bewerbung im Vergabeverfahren nicht mehr berücksichtigt werden, was i.d.r. zur Antragsablehnung wegen "fehlender Unterlagen" bzw. fehlender Voraussetzungen führt. Bitte wenden

2. Für QUEREINSTEIGER (Bewerber, die für den beantragten Studiengang Medizin / Zahnmedizin / Pharmazie / Psychologie bisher nicht oder nicht definitiv zugelassen und immatrikuliert sind oder waren): Quereinsteiger, die eine Zulassung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Medizin beantragen, müssen gemäß Approbationsordnung für Ärzte der Bundesrepublik Deutschland (ÄAppO) einen Anrechnungsbescheid über Studienzeiten und leistungen eines anderen Studiums auf das Studium der Medizin vom zuständigen Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie vorweisen. Da die Anrechnung erst auf entsprechenden Antrag erfolgt, sollte dieser rechtzeitig gestellt werden. Zuständig ist das Landesprüfungsamt des Landes, in dem der Antragsteller geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, ist das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf zuständig. Quereinsteiger, die eine Zulassung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Zahnmedizin beantragen, müssen gemäß den 19, 26 und 61 der Approbationsordnung für Zahnärzte der Bundesrepublik Deutschland (ZAppO) einen Anrechnungsvorbescheid über Studienzeiten und leistungen eines anderen Studiums auf das Studium der Zahnmedizin von einem Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie vorweisen. Da die Anrechnung erst auf entsprechenden Antrag erfolgt, sollte dieser rechtzeitig gestellt werden. Die Zuständigkeit für die Inaussichtstellung der Anrechnung richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz). Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, ist das Landesprüfungsamt Thüringen in Weimar zuständig. Quereinsteiger, die eine Zulassung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Pharmazie beantragen, müssen gemäß 22 der Approbationsordnung für Apotheker der Bundesrepublik Deutschland (AAppO) einen Anrechnungsbescheid über Studienzeiten und leistungen eines anderen Studiums auf das Studium der Pharmazie vom zuständigen Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie vorweisen. Da die Anrechnung erst auf entsprechenden Antrag erfolgt, sollte dieser rechtzeitig gestellt werden. Zuständig ist das Landesprüfungsamt des Landes, in dem der Antragsteller geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, ist das Landesprüfungsamt des Landes Hessen zuständig. Quereinsteiger, die eine Zulassung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Psychologie (B.Sc.) beantragen, müssen Vorleistungen in Form von Fach-/Modulprüfungen erbringen. Die Nachweise darüber müssen der Bewerbung bereits beigefügt werden. Die zwingend zu erfüllenden Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt "Wichtige Hinweise für Bewerber, die einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester im NC-Studiengang Psychologie-B.Sc. stellen". 3. Bewerber, die für denselben Studiengang oder für ein anderes Studium IM AUSLAND eingeschrieben waren, benötigen ebenso wie die unter 2. angegebenen Quereinsteiger bei einem Antrag für ein höheres Fachsemester - im Studiengang Medizin (Staatsexamen) einen Anrechnungsbescheid, - im Studiengang Zahnmedizin (Staatsexamen) einen Anrechnungsvorbescheid, - im Studiengang Pharmazie (Staatsexamen) einen Anrechnungsbescheid. Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zum Anrechnungsbescheid auch das der Anrechnung zugrunde liegende Zeugnis (insbesondere das Zeugnis über das Physikum mit Noten-/ Leistungsangaben!!!) in vollständiger Kopie beizufügen ist. Im Rahmen der Bewerbung ist zunächst eine einfache Kopie ausreichend. Hiermit bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben zu meiner Bewerbung um Zulassung in ein höheres Fachsemester....... Ort und Datum Unterschrift

Studierenden-Service-Zentrum Fürstengraben 1 07743 Jena Wichtige Hinweise für Bewerber, die einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester im NC-Studiengang Psychologie-Bachelor of Science für das Sommersemester an der Friedrich-Schiller-Universität Jena stellen: An der Friedrich-Schiller-Universität Jena erfolgt die Immatrikulation von Studienanfängern (1. Fachsemester) nur zum Wintersemester. Deshalb gibt es in den Sommersemestern nur Matrikel mit geraden Fachsemestern (2., 4., 6.,...), und es werden demzufolge keine Immatrikulationen in die ungeradzahligen Fachsemester (3., 5., 7....) vorgenommen und auch keine Lehrveranstaltungen für ungerade Regelsemester angeboten. Hinweis: Studienbewerbern, die die in dem gewählten Studiengang vorgeschriebene Leistungsnachweise oder Prüfungen an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden haben ist die Zulassung zu versagen (siehe auch 66 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Hochschulgesetz). Eine Bewerbung auf Zulassung zu einem höheren Fachsemester ist nur sinnvoll, wenn folgende Leistungen nachgewiesen werden können bzw. Hinweise beachtet werden: (Liegen bei Ihnen Nachweise, die in der Übersicht als "zwingend" erforderlich genannt sind, nicht vor, ist eine Bewerbung an der FSU zwecklos, da sie sofort abgelehnt werden müsste.) Psychologie: Für das 2. Fachsemester: Zwingende Voraussetzungen: Für die Einstufung in ein höheres Fachsemester müssen zwingend alle erforderlichen Leistungsnachweise vorliegen. Ohne Leistungsnachweise ist eine Einstufung nicht möglich. - Fachprüfungen (Vorlesung mit benoteter Klausur) aus mindestens zwei Bereichen der Allgemeinen Psychologie (jeweils Vorlesung Allgemeine Psychologie I und II: Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Bewusstsein, Lernen); entsprechend 6 LP nach ECTS - Nachweis über Teilnahme an Vorlesung Biologische Psychologie I (Grundlagen der Physiologie des Menschen) und schriftliche Ausarbeitung für Referat aus dem Bereich der Biologischen Psychologie; - Nachweis über Teilnahme in Differentieller und Persönlichkeitspsychologie I (Theorien der Persönlichkeit); entsprechend mindestens 2 LP nach ECTS - Fachprüfung (Vorlesung mit benoteter Klausur) aus dem Bereich der Methodenlehre I (Wahrscheinlichkeitstheorie) oder bestätigter Nachweis über Teilnahme an der Vorlesung Methodenlehre I; entsprechend 4 LP nach ECTS - Fachprüfung (Vorlesung mit benoteter Klausur) aus dem Bereich der Entwicklungspsychologie I (Modelle und Theorien zur Psychosozialen Entwicklung im Kindes- und Jugendalter); - Fachprüfung (Vorlesung mit benoteter Klausur) aus dem Bereich der Empirischen Forschungsmethoden (Grundlagen des Faches: Logik und Methode psychologischer Forschung); wird nur im Wintersemester angeboten; - Nachweis über Teilnahme an Vorlesung Sozialpsychologie I (Gegenstandsbereiche, Theorien und Methoden der Sozialpsychologie und Wahrnehmung und Repräsentation der sozialen Realität) oder Nachweis eines Seminars mit Leistungsnachweis; entsprechend 2 LP nach ECTS

Für das 4. Fachsemester: Für die Einstufung in ein höheres Fachsemester müssen zwingend alle erforderlichen Leistungsnachweise vorliegen. Ohne Leistungsnachweise ist eine Einstufung nicht möglich. Zwingende Voraussetzungen: - Fachprüfungen (jeweils Vorlesung mit benoteter Klausur) Allgemeine Psychologie (Wahrnehmung; Lernen; Motivation und Emotion; Gedächtnis; Denken; Sprache); entsprechend mindestens 12 LP nach ECTS. - Mindestens zwei Fachprüfungen (jeweils Vorlesung mit benoteter Klausur) aus dem Bereich der Biologischen Psychologie; - Mindestens eine Fachprüfung (Vorlesung mit benoteter Klausur und ein Seminarschein) aus dem Bereich der Differentiellen Psychologie; - Mindestens eine Fachprüfung (Vorlesung mit benoteter Klausur und mindestens ein Seminarschein) aus dem Bereich der Entwicklungspsychologie; - Mindestens zwei Fachprüfungen (jeweils Vorlesung mit benoteter Klausur) aus dem Bereich der Methodenlehre der Psychologie; entsprechend mindestens 11 LP nach ECTS. - Mindestens eine Fachprüfung (Vorlesung mit benoteter Klausur und Seminarschein) aus dem Bereich der Sozialpsychologie; entsprechend mindestens 4 LP nach ECTS. - Empirisches Forschungsseminar; entsprechend mindestens 4 LP nach ECTS. - 1 Klausur Psychologische Diagnostik; entsprechend mindestens 6 LP nach ECTS. - 1 Klausur Psychologische Intervention; entsprechend mindestens 3 LP nach ECTS. - Nachweis aus der Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie; - Nachweis aus der Pädagogischen Psychologie; - Nachweis der Berufskunde; - Nachweis von Versuchspersonenstunden; entsprechend mindestens 1 LP nach ECTS. - Nachweis eines Nebenfaches Wünschenswert sind insgesamt Leistungen im Umfang von (mind.) 90 LP. Für Details und zur eigenen Vergewisserung über die erforderlichen Inhalte siehe auch: Modulkatalog für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Bachelor of Science http://www.psychologie.uni-jena.de/psych_studium.html