Die Gemeinde. Schwyz. vertreten durch. Gregor Achermann. beantragt beim

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Energiestadt-Bericht Gemeinde Schwyz 2. Re-Audit Inhaltsübersicht und Vollständigkeit Version: April 2012 Erstellt am: 01.06.2012 Energiestadt-Bericht_K1-4_Antrag_April2013.doc Die folgenden Kapitel und Dokumente müssen zum Zertifizierungsantrag vollständig vorliegen: Kapitel 1 Antrag zur erneuten Erteilung des Labels Energiestadt: Ja Nein Mit Begründung, enthält alle Unterschriften und Verpflichtungen gegenüber dem Trägerverein Kapitel 2 Portrait der Gemeinde: Gemeindestruktur, Aufbauorganisation, Kenn- Ja Nein werte, Einbindung der Energiepolitik in das kommunale Handeln Kapitel 3 Bestandesaufnahme und Arbeitsinstrumente: Übersicht Entwicklung, Ja Nein Energiepolitische Zielvorgaben, Energiepolitisches Programm, Massnahmenkatalog Kapitel 4 Belege und Dokumentationen: Unterlagen, die Zahlen und Aktivitäten Ja Nein dokumentieren und die Nachvollziehbarkeit ermöglichen Kapitel 5 Auditrapport Teil 1 (Prüfung) und Teil 2 (Bewertungskontrolle) Ja Nein (nicht erforderlich für die Anerkennung Partner auf dem Weg ) Das Kapitel 6 enthält die Zertifizierungsbestätigung resp. Anerkennung Partner auf dem Weg Kapitel 6 Labelkommission / Geschäftsstelle Trägerverein Energiestadt: Bewertungskorrekturen, Protokoll zum Beschluss, Bestätigung Die Kapitel 1-5 sind dem Antrag digital und in Papierform der Geschäftsstelle einzureichen (zu Kapitel 4 siehe dortige Spezifikationen). Die digitalen Dokumente sind zu beschriften mit NameGemeinde_NameDokument_DatumEinreichung. Dieser Energiestadt-Bericht wird durch den Energiestadt-Berater ausgearbeitet und richtet sich an: Die kommunalen Behörden und Verwaltungsabteilungen. Der Bericht dokumentiert die Leistungen, für die das Label Energiestadt erteilt wurde. Die Arbeitsgruppe in der Gemeinde, welche die Zertifizierungs-Aktivitäten umsetzt. Der Bericht dient als Grundlage für das effiziente und zielgerichtete Controlling des energiepolitischen Programms und hilft bei der jährlichen Beurteilung durch den Energiestadt-Berater. Alle weiteren interessierten Personen, die sich detailliert über die Entwicklung der Aktivitäten und Massnahmen rund um die Erteilung und Bestätigung des Labels Energiestadt informieren möchten. Bei einer Zertifizierung mit dem Label Energiestadt (Gold) richtet sich dieser Bericht zusätzlich an: Die kantonale Energiefachstelle, als Grundlage für ihre Stellungnahme. Die AuditorInnen als Grundlage für das Audit und den Antrag an die Labelkommission zur Erteilung resp. Bestätigung des Labels an die Gemeinde. Das Label Energiestadt ist eine eingetragene Marke des Trägerverein Energiestadt, c/o ENCO AG, Munzachstrasse 4, 4410 LIESTAL Tel. 061 965 99 00, Fax: 061 965 99 01, www.energiestadt.ch

Energiestadt-Bericht Gemeinde Schwyz Kapitel 1: Antrag zur erneuten Erteilung des Labels Energiestadt Erstellt am: 01.06.2012 Die Gemeinde Schwyz Energiestadt-Bericht_K1-4_Antrag_April2013.doc des Labels Energiestadtdes Labels Energiestadt vertreten durch GR Gregor Achermann beantragt beim Trägerverein Energiestadt die erneute Erteilung des Labels Energiestadt die Erteilung der Anerkennung Partner auf dem Weg und beantragt beim Forum European Energy Award e.v. die Erteilung des Labels Energiestadt Gold resp. des European Energy Award Gold Stadtvertreter Vorname Name Gregor Achermann Funktion Gemeinderat Anschrift Herrengasse 23, 6430 Schwyz Telefon / Fax 079 232 32 27 / 041 819 07 67 e-mail gregor.achermann@gemeindeschwyz.ch Kontaktperson in der Gemeinde Vorname Name Rodrigue Bieri Funktion Umweltschutzbeauftragter der Gemeinde Schwyz Anschrift Herrengasse 23, 6430 Schwyz Telefon / Fax 041 819 07 66 / 041 819 07 67 e-mail rodrigue.bieri@gemeindeschwyz.ch Energiestadtbericht 1-4 Druck: 01.05.2014 Seite 2 von 16

Energiestadt-Beraterin Vorname Name Anschrift Katja Schürmann OekoWatt GmbH, Poststrasse 1, 6343 Rotkreuz Telefon / Fax 041 790 80 60/ 041 790 80 61 e-mail schuermann@oekowatt.ch Experte für Vorname Name Anschrift Telefon / Fax / e-mail 1.1 Anzahl mögliche und erreichte Punkte (bereinigt gemäss Auditrapport, Kapitel 5) Anzahl möglicher Punkte (gemeindespezifisches Potential) 445.9 Pt. Für das Label Energiestadt notwendige Punkte (50%) 222.9 Pt. Für das Label European energy award Gold notwendige Punkte (75%) 334.4 Pt. Anzahl erreichter Punkte (effektive Punkte) 281.5 Pt. 63 % Entwicklungspotential (für die Anerkennung als Partner auf dem Weg ): Mögliche Punktezahl nach Umsetzung der Basisaktivitäten Pt. thtt41 % des energiepolitischen Programms, v.a. Implementierung des Labelsystems Mögliche Punktezahl nach Umsetzung aller geplanten Aktivitäten Pt. thtt41 % aus dem energiepolitischen Programm 1.2 Begründung für die Bewertung Energiepolitische Highlights der Gemeinde Schwyz Förderprogramm Energie: Die Gemeinde Schwyz hat ein Förderprogramm Energie erstellt und fördert die rationelle Energienutzung, unterstützt Mobilitätsprojekte sowie die Nutzung erneuerbarer Energien und unterstützt technische Massnahmen zur Minderung des Feinstaubs von Holzfeuerungsanlagen < 70 kw mit jährlich maximal Fr. 75 000.00. Die AGRO Energie Schwyz AG gewinnt aus rund 32 Tonnen erneuerbaren Ressourcen CO 2 - neutrale Energie. Sie bereitet diese auf und verteilt sie in der Region Schwyz. Mit einer 0.53 MW starken Biogasanlage werden jährlich 3.2 GWh hochwertiger Strom in das öffentliche Netz eingespiest. Die Wärmeleistung für die Fernleitung beträgt 0.58 MW. Als zusätzliche Wärmelieferanten dienen drei Holzschnitzelheizkessel mit 12 MW Leistung und einer vorbildlichen Rauchgasreinigung. Zum Strom werden 23.8 GWh/a Wärme produziert und so pro Jahr 2.7 Mio. Liter Heizöl ersetzt.- Grundsätze und Verankerung der Energiepolitik (Details s. Kapitel 3.2) Die Gemeinde Schwyz entwickelt, im Rahmen der Grundsätze der kantonalen Energiepolitik und der energiegesetzlichen Bestimmungen von Bund und Kanton, ihre eigene, autonome Energiepolitik. Sie ist dabei den Kriterien der Nachhaltigkeit verpflichtet und erfüllt die gesetzlichen Auflagen. Energiestadtbericht 1-4 Druck: 01.05.2014 Seite 3 von 16

Die Gemeinde verhält sich vorbildlich bei der Umsetzung ihrer energiepolitischen Zielsetzungen. Dadurch wird die kommunale Energiepolitik glaubwürdig und dient dem Image der ganzen Gemeinde. Die Gemeinde engagiert sich für die Umsetzung der energiepolitischen Massnahmen, indem sie Massnahmen in ihrem Einflussbereich umsetzt und die Bevölkerung zu energiebewusstem Handeln motiviert. Die Gemeinde realisiert und unterstützt Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs, zur Verwendung erneuerbarer Energien und zur Beruhigung des Verkehrs Schwerpunktthemen sind: - Fortsetzung der energietechnischen Sanierung der kommunalen Gebäude und der Einsatz von erneuerbarer Energien im Wärmebereich. - der Anschluss an erneuerbare Energien. - die konsequente Optimierung der öffentlichen Beleuchtung. - die Forcierung der erneuerbaren Energien. - das Förderprogramm für die Nutzung umweltfreundliche Energie Die Verkehrspolitik der Gemeinde ist wesentlicher Teil einer nachhaltigen Energiepolitik. Mit sinnvollen Massnahmen wird der motorisierte Individualverkehr gemeindeverträglich gestaltet, der Umweltverbund (Öffentlicher Verkehr, langsam Verkehr) gefördert und Erreichtes erhalten. Generell soll die Kommunikation zu energierelevanten Themen intensiviert werden, insbesondere soll das Label Energiestadt bei der Bevölkerung breiter bekannt gemacht werden. Die Gemeinde setzt sich beim EBS für eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung ein. Die wichtigsten Massnahmen in den einzelnen Bereichen (Details s. Kapitel 3.3 und 3.4) Entwicklungsplanung und Raumordnung ausgeführt: Diplomarbeit über die Gemeinde Schwyz mit genauen Aussagen zum Energieverbrauch. AGRO Energie Schwyz AG erschliesst die Gemeinde mit Fernwärme aus erneuerbarer Energien. Kommunaler Richt- und Nutzungsplan mit verbindlichen Aussagen zur Mobilität ist rechtskräftig. Neue Siedlungsgebiete wurden an den Ortsbus angeschlossen. Planungskarte über sinnvolle Tempo-30-Zonen ist vorhanden und die Hälfte umgesetzt. Parkplatzbewirtschaftung flächendeckend umgesetzt. Gestaltungsplanpflicht in allen Neubaugebieten (22 ha). Entwicklung Zeughausareal. Kurs klimagerechtes Sanieren mit dem WWF bezahlt durch die Gemeinde. geplant Die Gemeinde erarbeitet ein Leitbild mit Aussagen zur Klimapolitik. Karte mit den verfügbaren Energieträgern. Die Gemeinde erstellt eine neue Wertstoff-Sammelstelle. Kommunale Gebäude und Anlagen ausgeführt: Energiestadtbericht Kapitel 1-4 Druck: 01.05.2014 Seite 4 von 16

Mit einer energietechnischen Bestandesaufnahme wurden die 18 wichtigsten Gemeindegebäude erfasst und jährlich ausgewertet. Sanierungen der Gemeinde- und Schulbauten: - Schulhaus Mythen (Gebäudehülle) - Schulhaus Muota (Fenster und Dachdämmung) - Gemeindehaus Spittel (Fenster und Energieerzeugung AGRO) - Schulhaus Herrengasse (Energieerzeugung AGRO, Sanierung Abwartwohnung) - MythenForum bezieht Fernwärme der AGRO. geplant Display Sanierung der Bauten: - Schulhaus Lücken II (Gebäudehülle) - laufende Umstellungen auf Energieerzeugung AGRO (Schulhäuser Muota, Christophorus, Lücken, Mythen sowie Chüechlibunker und Haus Pfarrgasse) Neubau Doppelturnhalle Lücken im Standard Minergie Versorgung und Entsorgung ausgeführt Die Gemeinde bezieht jährlich 8000 kwh Ökostrom und betreibt ein Förderprogramm von Fr. 75 000.00 pro Jahr. AGRO ersetzt 2.7 Mio Liter Heizöl pro Jahr, Tendenz steigend. Dies entspricht zirka 1/6 des Energiebedarfs Heizöl. Victorinox Abwärme beheizt die Überbauung Schmitten 110 Whg. und div. 11 Whg. und die ganze Fabrikation. Wärmeverbund Bachmatt 32 Whg. Der Wärmebedarf der ARA wird durch die Abwärme der BKHW gedeckt. Das Klärgas wird zu 100% genutzt. Oelherstellung aus Plastikabfällen durch die Firma Plastoil. Oelherstellung aus altem Fritieröl durch die Firma Käppeli Oelherstellung aus Holz und Altöl durch AGRO Quartierbeleuchtungen zu 66% auf LED umgestellt. geplant Leitbild sieht den Einkauf von 100% erneuerbarer Energien beim EBS vor. AGRO Stromproduktion aus Biomasse (Holz) Umstieg auf die KVA Perlen ist beschlossen. Die Abwärme wird dann zu 100% genutzt. Mobilität ausgeführt Alle öffentlichen Parkanlagen sind bewirtschaftet, auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Benützung von Mobility für alle Dienstfahrten der Gemeinde. Ökodiesel für die Dieselfahrzeuge der Gemeinde Synthetischer Treibstoff für Zweitaktgeräte. Konzept zur Förderung von Tempo-30-Zonen flächendeckend über die ganze Gemeinde mit finanziellen Beiträgen an die privaten Strassen. Von der Gemeinde erstellte Tempo-30-Zonen: Alte Gasse Ibach, Klösterlistrasse Schwyz, Bergstrasse Rickenbach, Hirschistrasse Schwyz, Badstrasse-Seewenstrasse Seewen, Schmittenmattstrasse-Seilerstrasse Ibach, Friedhofstrasse-Waldeggstrasse Schwyz, Spielhöfli-Baumgarten Rickenbach. Energiestadtbericht Kapitel 1-4 Druck: 01.05.2014 Seite 5 von 16

Bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung: Dreilindenstrasse, Dorfbachstrasse. Neue Abstellanlagen Seebad Seewen und Fussballplatz Gerbihof. Nachtbus während der Fasnacht geplant Schulung der Mitarbeiter in Eco-Drive. Tempo-30-Zonen: Bahnhofstrasse Hauptplatz Strehlgasse Grundstrasse Hinterdorfstrasse - Reichsstrasse Maria-Hilf-Strasse St. Martinstrasse Riedstrasse Kollegiumstrasse Alte Gasse Gardiweg Krummfeld Seewen. Radstreifen Bahnhofstrasse wird 2012-2013 realisiert. Beitrag von 1.8 Mio. an den Neubau der Gondelbahn Rickenbach-Rotenfluh. Interne Organisation ausgeführt Jährliche Berichterstattung Energiestadt an den Gemeinderat. Schulung der Hauswarte. Umweltfreundliches 3-Lagen-Papier in der ganzen Verwaltung. Tag der Sonne. Mitglied Trägerschaft Energie-Apéro. Jährliches Budget von Fr. 34 000.00 für Aktivitäten im Bereich Umweltschutz geplant Workshop Energiestadt mit der ganzen Verwaltung. Kommunikation und Kooperation ausgeführt Leitfaden Bewilligung von Solaranlagen. Energie-Apéro unterstützt durch die Gemeinde mit Beiträgen in den Medien. LED Weihnachtsbeleuchtung gemeinsam mit Ortsentwicklungsverein. Metropolitanraum Zürich. Masterarbeit Energiekonzept Gemeinde Schwyz. Bachelorarbeit Leitbild der Gemeinde Schwyz zusammen mit der Fachhochschule Luzern. Vernetzungsprojekt Talkessel der Gemeinden Schwyz und Ingenbohl. Kurs klimagerechtes Sanieren für Bauherren. Nutzungsplanung Zeughausareal. Unterstützung Slow-Up durch die Gemeinde Zeichnungswettbewerb für Schüler am Tag der Sonne. EBS Lehrmittel Energie Homepage mit Button Energiestadt aktuell(er) halten. geplant Inbetriebnahme der regionalen Wertstoffsammelstelle Riedmattli. Mobilitätsinformation für Neuzuzüger Energiestadtbericht Kapitel 1-4 Druck: 01.05.2014 Seite 6 von 16

Erfüllungsgrad nach Bereichen in % der möglichen Punkte (Auszug aus Massnahmenkatalog, Tabellenblatt aktuelle Auswertung ) Energiestadtbericht Kapitel 1-4 Druck: 01.05.2014 Seite 7 von 16

Die folgende Grafik stellt für jeden der sechs Bereiche des Energiestadt-Massnahmenkatalogs dar, welchen Anteil (in %) die Gemeinde von ihrem energiepolitischen Handlungspotential (Anzahl möglicher Punkte) ausschöpft und wie sich das Bild nach Ausführung der geplanten Massnahmen darstellen wird (Auszug aus Massnahmenkatalog, Tabellenblatt Grafik ). Energiestadtbericht Kapitel 1-4 Druck: 01.05.2014 Seite 8 von 16

1.3 Verpflichtung gegenüber dem Trägerverein Energiestadt Die Mitgliedschaft im Trägerverein Energiestadt ist Voraussetzung für die Verleihung des Labels Energiestadt. Die Gemeinde Schwyz ist seit 15. Oktober 1999 Mitglied des Trägervereins Energiestadt. Der Gemeinderat Schwyz nimmt Kenntnis von den Grundlagen zur Zertifizierung von Städten und Gemeinden mit dem Label Energiestadt: Die gültigen Statuten des Trägervereins Energiestadt (www.energiestadt.ch ) Das gültige Reglement des Trägervereins Energiestadt (www.energiestadt.ch ) Den vollständigen Energiestadt-Bericht Kapitel 1-5 gemäss der Inhaltsübersicht 1 Die Gemeinde Schwyz verpflichtet sich mit diesem Antrag Die mit dem energiepolitischen Programm für 4 Jahre erklärten Aktivitäten im Rahmen der bewilligten Budgets termingerecht durchzuführen und damit ihre energiepolitischen Anstrengungen zu vertiefen und kontinuierlich auszubauen. Eine Arbeitsgruppe oder Kommission einzusetzen und mit entsprechenden Aufgaben und Kompetenzen zu versehen. Die Fortschritte im Rahmen einer jährlichen Erfolgskontrolle mit der Energiestadt-Beraterin zu überprüfen. Die Resultate zur Veröffentlichung frei zu geben (Dieses Kapitel wird auf www.energiestadt.ch aufgeschaltet). Im Falle einer Anerkennung Partner auf dem Weg verpflichtet sich die Gemeinde zudem, im Laufe der nächsten vier Jahren die Voraussetzungen zur Erteilung des Labels Energiestadt zu erarbeiten. Alle vier Jahre ist das Label mit sämtlichen Elementen gemäss Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 5 neu zu beantragen. Das Re-Audit wird analog der Zertifizierung durchgeführt, die Erneuerung des Labels wird durch einen Beschluss der Labelkommission bestätigt. 1.4 Verpflichtung gegenüber dem Forum European Energy Award e.v. Die Erteilung des European Energy Award Gold ist kostenpflichtig (Gebührenordnung s. www.energiestadt.ch). Mit der Erteilung des European Energy Award Gold ergeben sich für die Gemeinde keine zusätzlichen Verpflichtungen. Das Forum European Energy Award e.v. stützt sich voll und ganz auf die Zusammenarbeits- Vereinbarungen der gesuchstellenden Gemeinde mit dem Trägerverein Energiestadt. 1.5 Unterschriften der Beteiligten Stadtvertreter Ort, Datum Schwyz, 01.04.2013 Unterschrift... Energiestadt-Beraterin Ort, Datum Schwyz, 01.04.2013 Unterschrift... 1 Der Antrag ist nach der Auditsitzung bei Vorliegen der bereinigten Fassung zu unterschreiben. Ausnahmefälle sind mit der Stadtvertretung und dem Auditor / der Auditorin zu besprechen. Energiestadtbericht 1-4 Druck: 01.05.2014 Seite 9 von 16

Energiestadt-Bericht Gemeinde Schwyz Kapitel 2: Erstellt am: 17.01.2011 Portrait der Gemeinde Schwyz Energiestadt-Bericht_K1-4_Antrag_April2013.doc Als Basis dienen die Gemeindeporträts des Bundesamt für Statistik. Das Porträt kann durch eigene Zahlen ergänzt werden. 2.1 Gemeindestruktur ganze Gemeinde Kanton Lage / Gemeindetyp Einwohnerzahl Schwyz 1 Zentren 14261 EW Fläche Total Fläche 5319 ha Siedlungsfläche 9.3 % Landwirtschaftsfläche 47.4 % Wald und Gehölz 37.7 % Unproduktive Fläche 5.6 % Erwerbstätige Erwerbstätige 1. Sektor 484 (Landwirtschaft) 4.7 % Erwerbstätige 2. Sektor 2756 (Industrie) 26.6 % Erwerbstätige 3. Sektor 7099 (Dienstleistungen) 68.7 % Total Erwerbstätige 10339 100 % 2.2 Gemeindeorganisation der Gemeinde Schwyz Exekutive Legislative Energierelevante Kommissionen und Abteilungen wie z.b. - Baukommission - Energiekommission - Werkkommission - Umweltschutzkommission Energierelevante Verwaltungen und Abteilungen Gemeindeversammlung / Volksabstimmung Gemeinderat Umweltkommission Baukommission Liegenschaftskommission Planungs- und Entwicklungskommission Kommission öffentlicher Verkehr Bauverwaltung Liegenschaftsverwaltung Planungswesen / Verkehr Energiestadtbericht 1-4 Druck: 01.05.2014 Seite 10 von 16

2.3 Zuständige Arbeitsgruppe oder Kommission der Gemeinde Vorname Name Funktion Gregor Achermann Vorsteher Hans Peter Hauri Mitglied Reto Betschart Mitglied Roger Lüönd Mitglied Cornel Beffa Mitglied Remo Meyer Mitglied Michael Bühler Mitglied Rodrigue Bieri Protokoll 2.4 Organisation der Versorgung und Entsorgung Hier ist anzugeben, ob die Gemeinde Schwyz eigene Versorgungs-/Entsorgungsanlagen hat oder welche Anteile von Delegierten oder Aktien sie an den jeweiligen Betreibergesellschaften besitzt. Eigene Betreiber Fremde Betreiber %-Anteile Betreiber Elektrizitätsversorgung 10 % Elektrizitätswerk des Bezirkes Schwyz (EBS) Wasserversorgung % Dorfgenossenschaft Schwyz (DGS) Gasversorgung % Erdgas Innerschwyz AG Fernwärmeversorgung Wärmequelle angeben Bio Gas Altholz % % AGRO Energie AG ARA ca. 50 % Abwasserverband Schwyz KVA % KVA Niederurnen Verkehrsbetriebe % Auto AG Schwyz (AAGS) 2.5 Einbindung der Energiepolitik in das kommunale Handeln Die Gemeinde Schwyz bindet die Energiepolitik wie folgt in das kommunale Handeln ein: Raumplanerische Voraussetzungen für Standorte erneuerbarer Energien schaffen (Energiezentrum Wintersried Agro Energie AG) Aktive Förderung erneuerbarer Energien, Projekten und Beratung mittels Förderprogramm Energie der Gemeinde Schwyz Energie-Apéro Schwyz, initiiert und mitfinanziert durch die Gemeinde Schwyz GR-Beschluss Nr. 714 vom 1. Juni 2012 Genehmigung des energiepolitischen Programmes 2012-2015 2.6 Eine herausragende Leistung der Gemeinde Schwyz Bei der folgenden Massnahme hat die Gemeinde Schwyz eine herausragende Leistung vorzuweisen. Die Massnahme ist im Kapitel 3.3 (Energiestadt-Massnahmenkatalog) beschrieben und im Kapitel 4 separat dokumentiert. Die hier aufgeführte Leistung inkl. der entsprechenden Dokumentation kann durch den Trägerverein als Beispiel für andere Gemeinden verwendet werden (s. Katalog Ideale Energiestadt unter). Die hier vorgeschlagene Massnahme kann sich mit einem der beiden Leuchtturm-Projekte (Massnahmen 2.1.5 und 6.5.2) decken, es kann sich aber auch um eine gut umgesetzte Massnahme handeln, die sich als gutes Beispiel für andere Gemeinden eignet. Energiestadtbericht Kapitel 1-4 Druck: 01.05.2014 Seite 11 von 16

Massnahmen- Kurzbeschreibung der beispielhaften Massnahme Nr. Beispiel 6.4.2 Förderprogramm Energie; Die Gemeinde fördert die rationelle Energienutzung, unterstützt Mobilitätsprojekte sowie die Nutzung erneuerbarer Energien und unterstützt technische Massnahmen zur Minderung des Feinstaubs von Holzfeuerungsanlagen < 70 kw. Energiestadtbericht Kapitel 1-4 Druck: 01.05.2014 Seite 12 von 16

Energiestadt-Bericht Gemeinde Schwyz Kapitel 3: Bestandesaufnahme und Arbeitsinstrumente Erstellt am: 17.01.2011 Energiestadt-Bericht_K1-4_Antrag_April2013.doc 3.1 Die bisherige Entwicklung der Gemeinde Schwyz als Energiestadt In der Regel erfolgt jährlich eine Erfolgskontrolle. Ein Re-Audit wird alle 4 Jahre durchgeführt. Im Falle einer Anerkennung Partner auf dem Weg wird die Entwicklung jährlich überprüft. Die Gemeinde hat sich bisher wie folgt entwickelt: Jahr Status Möglich Effektiv In Prozent Version Management Tool (V_3_2_CH_D o.ä.) Bestandesaufnahme Pt Pt 0 % Anerkennung Pt Pt 0 % 1. Internes Audit Pt Pt 0 % 2. Internes Audit Pt Pt 0 % 3. Internes Audit Pt Pt 0 % 2003 Zertifizierungsaudit 109.75 Pt 61.25 Pt 56 % 2008 1. Re-Audit 428.7 Pt 233.1 Pt 54 % 2012 2. Re-Audit 445.6 Pt 242.7 Pt 54 % 3. Re-Audit Pt Pt 0 % 4. Re-Audit Pt Pt 0 % Version Bewertungshilfe (Jahr oder Datum) 3.2 Energiepolitische Zielvorgaben Die Gemeinde Schwyz verfolgt mit Ihrer Energiepolitik die folgenden Ziele. Sie orientiert sich dabei an den Zielvorgaben von EnergieSchweiz, welche sie auf ihre eigene Situation auslegt, anpasst oder priorisiert. Grundsätze der Energiepolitik Die Gemeinde Schwyz entwickelt, im Rahmen der Grundsätze der kantonalen Energiepolitik und der energiegesetzlichen Bestimmungen von Bund und Kanton, ihre eigene, autonome Energiepolitik. Sie ist dabei den Kriterien der Nachhaltigkeit verpflichtet und erfüllt die gesetzlichen Auflagen. Die Gemeinde verhält sich vorbildlich bei der Umsetzung ihrer energiepolitischen Zielsetzungen. Dadurch wird die kommunale Energiepolitik glaubwürdig und dient dem Image der ganzen Gemeinde. Die Gemeinde engagiert sich für die Umsetzung der energiepolitischen Massnahmen, indem sie Massnahmen in ihrem Einflussbereich umsetzt und die Bevölkerung zu energiebewusstem Handeln motiviert. Die Gemeinde realisiert und unterstützt Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs, zur Verwendung erneuerbarer Energien und zur Beruhigung des Verkehrs Energiestadtbericht 1-4 Druck: 01.05.2014 Seite 13 von 16

Schwerpunktthemen sind: - Fortsetzung der energietechnischen Sanierung der kommunalen Gebäude und der Einsatz von erneuerbarer Energien im Wärmebereich. - der Anschluss an erneuerbare Energien. - die konsequente Optimierung der öffentlichen Beleuchtung. - die Forcierung der erneuerbaren Energien. - das Förderprogramm für die Nutzung umweltfreundliche Energie Die Verkehrspolitik der Gemeinde ist wesentlicher Teil einer nachhaltigen Energiepolitik. Mit sinnvollen Massnahmen wird der motorisierte Individualverkehr gemeindeverträglich gestaltet, der Umweltverbund (Öffentlicher Verkehr, langsam Verkehr) gefördert und Erreichtes erhalten. Generell soll die Kommunikation zu energierelevanten Themen intensiviert werden, insbesondere soll das Label Energiestadt bei der Bevölkerung breiter bekannt gemacht werden. Die Gemeinde setzt sich beim EBS für eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung ein. Konkrete Ziele für den Energieverbrauch auf dem gesamten Gemeindegebiet (Vorlage) (Vorgaben in Anlehnung an die Energieperspektiven des Bundesamtes für Energie, Basisjahr 2000) Die Produktion aus neuen erneuerbaren Energien im Strombereich soll bis 2020 um zusätzlich 3.5 GW/h anwachsen. Zwischen 2012 und 2020 sollen der Verbrauch fossiler Energien und der CO2-Ausstoss im Wärmebereich um fünf Prozent sinken. Konkrete Ziele für den gemeindeeigenen Energieverbrauch (Vorlage) Steigerung der Stromproduktion auf gemeindeeigenen Bauten bis 2020 um 50 000 KW/h. Bei Neubauten ist Minergie-Standart zu erfüllen und das Objekt zu zertifizieren. Bei Umbauten ist der Minergie-Standart anzustreben, wenn diese wirtschaftlich tragbar und die Eingriffstiefe des Umbaus diese erlaubt. 0.5 % des Strombedarfs (ohne Heizelektrizität) soll mit neuen erneuerbaren Energien gedeckt werden. 3.3 Bestandesaufnahme der bisherigen energiepolitischen Leistungen Hier ist der vollständig ausgefüllte und gemäss Auditrapport (Kapitel 5) bereinigte Energiestadt- Massnahmenkatalog beizulegen. 3.4 Energiepolitisches Programm der nächsten Beurteilungsperiode Hier ist das beschlossene energiepolitische Programm beizulegen. Energiestadtbericht Kapitel 1-4 Druck: 01.05.2014 Seite 14 von 16

Energiestadt-Bericht Gemeinde Schwyz Kapitel 4: Erstellt am: 17.01.2011 Belege und Dokumentationen Energiestadt-Bericht_K1-4_Antrag_April2013.doc Inhaltsverzeichnis der Belege und Dokumentationen 4.1 Protokollauszüge der Gemeinderatsbeschlüsse zum Antrag 4.2 Empfehlung der kantonalen Energiefachstelle zum Antrag 4.3 Zahlenbelege und rechnerische Nachweise von Daten im Massnahmenkatalog - Auszüge aus dem Zahlenspiegel 2011 des Kanton Schwyz - Energiebuchhaltungsrapport Gemeinde Schwyz 2011/2012 - Zertifikat Strom aus Biomasse Josef Ott, Küssnacht 4.4 Beispiele und Publikationen zu erfolgten Energiestadt-Aktivitäten, insbesondere zu der herausragenden Leistung der Gemeinde (s. Kap. 2.6) - Förderprogramm Energie - Energie-Apéro 2008 2011 - Kurs Klimagerecht sanieren 2011 - Tage der Sonne 2009/2010/2011/2012 4.5 Weitere wichtige Dokumente - Massnahmenkatalog 2008-2011 - Massnahmenkatalog 2012 2015 - Fernwärmenetz der AGRO - Bauherrenmappe - Ozontour / Bericht 2011 - Semester Projekt Jean-Noel Indergand (Erneuerbare Energien aus privatwirtschaftlichen Iniativen und deren Beitrag zu Klimaschutz und Versorgungssicherheit - Jahresbericht Energiestadt 2008/2009 zu Handen Gemeinderat - Jahresbericht Energiestadt 2010/2011 zu Handen Gemeinderat - Kunststoff-Entsorgung plastoil (Interview mit dem Umweltschutzbeauftragten) Energiestadtbericht Kapitel 1-4 Druck: 01.05.2014 Seite 15 von 16

Dem Dossier in Papierform sind Kopien der Belege für 4.1, 4.2, 4.3 und zwischen 5 und 10 beispielhaften Belege aus 4.4 beizulegen. Wünscht der Auditor/die Auditorin eine grössere Anzahl an Belegen in Papierform, so meldet er/sie dies den BeraterInnen. Die Belege und Dokumentationen sind in der Papierform oben rechts mit 4.1 / 4.2 / 4.3 zu nummerieren, resp. für 4.4 mit der Massnahmennummer zu verstehen (z.b. 1.1.1, 6.5.3). Die Belege und Dokumentationen sind wo verfügbar digital auf einer CD mitzuliefern. Pdf`s werden vorgezogen, bei einzelnen Massnahmen sind Excel-Files sinnvoll. Verschiedene pdf`s können mit Adobe Acrobat Pro und ähnlichen Programmen zusammengefasst werden, so dass pro Massnahme nicht mehr als ein oder zwei einzelne Dokumente vorliegen. Die Dokumente sind folgendermassen zu beschriften für 4.1, 4.2, 4.3, 4.5: NameGemeinde_4.x_NameDokument (z.b. Musterhausen_4.1_Gemeinderatsbeschluss_20120308. Für Belege zu 4.4 gilt folgende Beschriftung: NameGemeinde_4.4_Massnahmennummer_NameDokument (z.b. Musterhausen_4,4_6.1.1_Kommunikationskonzept2012. Für Belege zu 4.4 gilt grundsätzlich: - Die Belege dienen der Nachvollziehbarkeit der Bewertungen, v.a. bei aussergewöhnlich gut umgesetzten Massnahmen. Einzelne Belege illustrieren das Dossier und dokumentieren Efforts durch ausgewählte Beispiele weniger ist hier häufig mehr! Die Belege ersetzen die Informationen im Management Tool nicht, sondern komplementieren sie für spezifische Massnahmen. - Es wird keine Zahl an nötigen oder maximalen Belegen vorgeschrieben, sinnvoll erscheinen bei Energiestädten zwischen 10 und 20 Belegen, bei Gold-Städten werden mehr erwartet, jedoch sollte ein Maximum von ~30 Dokumenten nicht überschritten werden. Energiestadtbericht Kapitel 1-4 Druck: 01.05.2014 Seite 16 von 16