Kompost als Humus- und Nährstoffdünger unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Düngeverordnung

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Transkript:

Kompost als Humus- und Nährstoffdünger unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Düngeverordnung GWA Unna mbh Fröndenberg-Frömern Michael Schneider

Inhalt Inhaltsstoffe und Eigenschaften Nährstoff- und Humusbilanz Düngerecht 2

3

Vermarktung RAL-Kompost Deutschland 2014 GaLaBau 8% Sonstiges 8% Erdenwerk 17% Hobbygärtner 7% Landwirtschaft 61% Quelle: BGK, H&K04-2015 4

Inhaltsstoffe und Eigenschaften von Kompost 5

Kompost für die Landwirtschaft 6

Zusammensetzung RAL-Kompost (2013) Fertigkompost (2.910 Untersuchungen) 7

Stickstofffraktionen bei der Kompostdüngung 8

Kompost für die Landwirtschaft 9

Kompost für die Landwirtschaft 10

Kennzahlen zur Humus-Reproduktion organischer Materialien in Humusäquivalenten Gärrückstände flüssig (7 % TS) Klärschlamm (15 % TS) Fertigkompost (60 % TS) Frischkompost (50 % TS) Gülle (4 % TS) Stallmist verrotet (25 % TS) Rübenblatt, Gründüngung (10 % TS) Quelle: DiektZahlVerpflV Sroh (86 % TS) 0 20 40 60 80 100 120 kg Humus-C / t Substrat 11

Zusammenhang zwischen Humusgehalt und organisch gebundenem Stickstoff in Ackerböden und Kompost 12

Nährstoff- und Humusbilanz 13

kg/t FS Humus-C und Nährstoffgesamtgehalte in RAL-Komposten (Organische NPK-Dünger 0,8-0,4-0,7) 80 70 71 60 50 40 30 27 20 10 8,4 4 7,1 0 Humus-C Kalkwirkung Stickstoff (N) Phosphor (P2O5) Kalium (K2O) 14

kg/ha Kompostdüngung in der Fruchtfolge (47 t FS/ha*3a) 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 445 395 411 334 189 213 188 150 138 148 125 106 83 71 59 Stickstoff (N) Phosphor (P2O5) Kalium (K2O) Winterweizen 80 dt/ha Wintergerste 70 dt/ha Zuckerrübe 590 dt/ha Entzüge Fruchtfolge Düngung Kompost 15

kg/ha Kompostdüngung in der Fruchtfolge (47 t FS/ha*3a) 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 445 411 334 189 213 188 150 138 148 125 106 83 61 71 59 Stickstoff (N) Phosphor (P2O5) Kalium (K2O) Winterweizen 80 dt/ha Wintergerste 70 dt/ha Zuckerrübe 590 dt/ha Entzüge Fruchtfolge Düngung Kompost 16

kg/ha Humus- und Kalkgaben durch Kompost in der Fruchtfolge (47 t FS/ha*3a) 4000 3500 3337 3000 2500 2000 1500 1320 12001269 1000 760 500 280 280 400 400 400 0 Humus-C bas. Wirks. Bestandteile (CaO) Winterweizen 80 dt/ha Wintergerste 70 dt/ha Zuckerrübe 590 dt/ha Entzüge Fruchtfolge Düngung Kompost 17

Düngegesetz DüngG-E Referentenentwurf vom 22.06.2015 18

VHE Vorschlag zur Definition Kompost Festmist: Wirtschaftsdünger aus tierischen Ausscheidungen, auch mit Einstreu, insbesondere Stroh, Sägemehl, Torf oder anderes pflanzliches Material, das im Rahmen der Tierhaltung zugefügt worden ist, oder mit Futterresten vermischt, dessen Trockensubstanzgehalt 15 vom Hundert übersteigt; Gülle: Wirtschaftsdünger aus tierischen Ausscheidungen, auch mit geringen Mengen Einstreu oder Futterresten oder Zugabe von Wasser, dessen Trockensubstanzgehalt 15 vom Hundert nicht übersteigt; Im Sinne dieses Gesetzes 6. sind Komposte: aus Bioabfällen hergestellte Düngemittel oder Bodenhilfsstoffe mit einem Trockensubstanzgehalt von über 30 von Hundert, die dazu bestimmt sind, dem Boden Humus und Nährstoffe zuzuführen. 19

Düngemittelverordnung DüMV 2015 in Kraft : 05.06.2015 20

3 Abs. 1 Nr. 4 DüMV ( 4 Abs. 1 Nr. 4 für Bodenhilfsstoffe etc) Als Fremdbestandteile nach Anlage 2 Tabelle 8.3 gelten: a) Steine > 10 mm: Grenzwert: 5 % TM b) Altpapier, Karton, Glas, Metalle und plastisch nicht verformbare Kunststoffe > 2 mm: Grenzwert: 0,4 % TM c) Sonstige nicht abbaubare Kunststoffe > 2 mm: Grenzwert: 0,1 % TM Übergangsreglung: bis 31.12.2016 nach alter Verordnung (0,5 % TM Fremdstoffe) 21

Düngeverordnung DüV E 16.12.2015 22

Anteil der Messstellen nach Gehaltsklassen mg Nitrat/l Quelle: Report der EU-KOM zur Umsetzung der Nitratrichtlinie 2013 23

Belastungsmessnetz Anforderungen der EU: Repräsentative Messstellen landwirtschaftlich beeinflusst Keine Vorgaben zu: Art der Messstellen (Quelle, Brunnen ) Tiefe der Messstellen Kriterien für Auswahl der Messtellen nach BMUB (Grundwasser in Deutschland Die Messstellen sollen im oberflächennahen Grundwasserleiter liegen. Quelle: Alexander Neumann, QDR 24

der Neumann, QDR 17:03

17:03:2015

Quelle: Berichtportal Wasser Blick/BFG, Stand 22.03.2010 27

4 Säulen der Düngeplanung 1. Einzelfeld Düngung (N, P) 2. Aufbringungsobergrenze: 170 kg N/ha aus organischen Düngern (nur N) 3. mehrjähriger Nährstoffvergleich: + 60/50 kg N/ha; + 10 kg P 2 O 5 4. Besonderheiten bei bestimmten Düngemitteln: N-Überhangbewertung NRW für Kompost u.a. 28

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Säule 1: Einzelfeld Düngung ( 3, 4) N, P darf grundsätzlich nicht überschritten werden. spezielle Werte für Kulturen u. z.t. auch Dünger Stickstoff: +Bedarf der Kultur (Werte nach DüV, Bspl: Winterweizen-E, 80 dt: 260 kg N/ha) - im Boden verf. N - Nachlieferung Vor- u. Zwischenfrucht - 10% N ges durch Kompost aus Vorjahr - 3% / 5% N ges durch Kompost im Anwendungsjahr - Werte für Wirtschaftdünger, Gärprodukte etc - 100% N ges von mineral. N-Düngern Phosphat: (P-Bodengehaltsklasse über C/D, 6 Jahre Intervall Bedarf für 3jährige Fruchtfolge + Bedarf der Kulturen (max. 3jähr. Fruchtfolge; keine Werte in DüV!) - Zufuhr über Dünger, Erntereste. 32

Säule 2: N-Aufbringungsobergrenze ( 6) max. 170 kg N/ha gilt für: Organische Düngemitteln (auch Kompost) einschließlich Wirtschaftdünger (auch Mais-Gärprodukte) Bewertung des N ges aus Kompost zu 100 % Abweichend von Satz 1 darf im Falle von Kompost die hiermit aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt der landwirtschaftlichen Flächen des Betriebes in einem Zeitraum von drei Jahren 510 kg N ges /ha nicht überschreiten 33

Aufbringungsobergrenze: 170 kg Nges/ha nach DüV geplant für alle org. Düngemittel 34

Säule 3: (mehrjähriger) Nährstoffvergleich ( 8, 9 Quelle: ahu-studie, Rahmenbedingungen für den nachhaltigen Einsatz von Kompost unter den Vorgaben der geplanten Novellierung der Düngeverordnung 35

Säule 3: (mehrjähriger) Nährstoffvergleich ( 8, 9) für N Werte nach DüV; für P kaum Bewertung des N u. P aus Kompost zu 100 % Durchschnitt für den Gesamtbetrieb N = 3 Jahre P = 6 Jahre hier andere N-Werte Entzüge als bei Säule 1 Bspl. 80 dt Qualitätsweizen inkl. Stroh: Säule 1: 260 kg N/ha Säule 3: 200-225 kg N/ha- N: max. +60 kg N/ha (ab 2018: +50 kg N/ha) P: max. +10 kg P 2 O 5 /ha 36

Säule 4: Besonderheiten bei best. Düngemitteln ( 8) z.b. N-Überhangbewertung in NRW auch für Kompost Bewertung des Nges aus Kompost über 3 Jahre zu rd. 9-13 % keine Vorgaben in der DüV; nur nach Landesrecht Um Besonderheiten bei bestimmten Düngemitteln Rechnung zu tragen, darf der Betriebsinhaber unvermeidliche Verluste nach Vorgabe oder in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle berücksichtigen. 37

Aufbringung nach Jahreszeiten ( 6) für Düngemittel mwgas (> 1,5 % N TS): Nicht von Ernte Hauptfrucht bis 31.01 Ausnahmen: Zwischenfrüchte, WRaps,.ggf. bis 1.10 Begründung: Somit gelten die Beschränkungen künftig auch für das Aufbringen von Huf- und Klauentieren sowie von Kompost mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 1,5 % in der Trockensubstanz für Komposte, Festmist, feste Gärrückstände: vom 15.11 31.01 38

Aufbringung nach Bodenzustand ( 5) Nicht, wenn Boden: überschwemmt, wassergesätigt, gefroren, Schneebedeckt Ausnahmen gefroren: Boden aufnahmefähig keine Abschwemmungsgefahr Pflanzendecke dann 60 kg N ges /ha möglich für Komposte gilt 60 kg N ges -Begrenzung nicht 39

Einarbeitung und Aufbringungstechnik 6) Ou.o-mD(einschl. WD) mwgavso.a: Einarbeitung innerhalb von 4 Stunden Ausnahme: gilt nicht für Kompost u. Festmist bodennahe Aufbringung ab flüssige od.: ab 2020 nur noch bodennah (streifenförmig) 40

13 Sonderregelungen nach Landesrecht 1 rot : grün : > 40 mg NO 3 /l + ansteigend > 50 mg NO 3 /l alle anderen 41

13 Sonderregelungen nach Landesrecht rot mind. 1 Punkt; Rest KANN-Verschärfungen: 1. max. +10 % Säule 1 2. Untersuchungspflicht für Wirtschafsdünger u. Gärprodukte 3. N min für jeden Schlag 4. Abstände: 5 m (statt 1 m) 10 m (statt 5 m bei Hang) 5. bis 1.11 zu Gemüse (statt 1.12) 6. verschärfte Kleinbauern-Regel 7. N-Kontrollwert max. 50 kg N/ha (statt 60) bzw. 40 (statt 50) ab 2018 8. Lagerkapazität für Gülle etc: 7 Monate statt 6 wenn Kontrollwert von 35 kg N/ha eingehalten: Pkt. 1-8 keine Gültigkeit 42

13 Sonderregelungen nach Landesrecht grün KANN-Erleichterungen: 1. Kompost-Sperre: 15.12-15.01 (statt 15.11-31.01) 2. Kleinbauer-Regelungen ausweiten 3. (Lagerkapazität Gülle ) 4..(Lagerkapazität Festmist) 43

Gutachten Rahmenbedingungen für den nachhaltigen Einsatz von Kompost unter den Vorgaben der geplanten Düngeverordnung www.vhe.de/publikationen/studien 44

Gutachten Auswirkungen der Novelle der Düngeverordnung auf die Kompostanwendung in der Landwirtschaft Analyse der Nährstoffflüsse in der Landwirtschaft inklusive Kompostprodukte 45

Gutachten Fachhochschule Südwestfalen Beurteilung des Nährstoffaustrages bei der Feldrandlagerung von Komposten und organischen Düngern 46

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.v. Michael Schneider schneider@vhe.de www.vhe.de