Auswirkung der geplanten Düngeverordnung auf die Kompostwirtschaft. RGK-Südwest e.v Linsengericht Michael Schneider

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1 Auswirkung der geplanten Düngeverordnung auf die Kompostwirtschaft RGK-Südwest e.v Linsengericht Michael Schneider

2 Inhalt: Düngeverordnung Einleitung Nährstoff- und Humusbilanz N im Kompost / NO 3 im Grundwasser DüV - Düngeverordnung N-Überhangbewertung e g Phosphor 2 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

3 3 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

4 Nährstoff- und Humusbilanz 4 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

5 Humus-C und Nährstoffgesamtgehalte in RAL-Komposten (Organische NPK-Dünger 0,8-0,4-0,7) kg/t FS ,4 4 7,1 0 Humus-C Kalkwirkung Stickstoff (N) Phosphor (P2O5) Kalium (K2O) 5 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

6 Anrechenbare Humus-C und Nährstoffgehalte in RAL- Komposten (Organischer NPK-Dünger 0,8-0,4-0,7) kg/t FS ,1 4 1,3 Humus-C Kalkwirkung Stickstoff (N) Phosphor (P2O5) Kalium (K2O) 6 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

7 Kompostdüngung in der Fruchtfolge (47 t FS/ha*3a) kg/ha Stickstoff (N) Phosphor (P2O5) Kalium (K2O) Winterweizen 80 dt/ha Wintergerste 70 dt/ha Zuckerrübe 590 dt/ha Entzüge Fruchtfolge Düngung Kompost 7 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

8 Kompostdüngung in der Fruchtfolge (47 t FS/ha*3a) kg/ha Stickstoff (N) Phosphor (P2O5) Kalium (K2O) Winterweizen 80 dt/ha Wintergerste 70 dt/ha Zuckerrübe 590 dt/ha Entzüge Fruchtfolge Düngung Kompost 8 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

9 Humus- und Kalkgaben durch Kompost in der Fruchtfolge kg/ha Humus-C bas. Wirks. Bestandteile (CaO) Winterweizen 80 dt/ha Wintergerste 70 dt/ha Zuckerrübe 590 dt/ha Entzüge Fruchtfolge Düngung Kompost 9 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

10 Kennzahlen zur Humus-Reproduktion organischer Materialien in Humusäquivalenten Gärrückstände flüssig (7 % TS) Klärschlamm (15 % TS) Fertigkompost (60 % TS) Frischkompost (50 % TS) Gülle (4 % TS) Stallmist verrotet (25 % TS) Rübenblatt, Gründüngung (10 % TS) Sroh (86 % TS) kg Humus-C / t Substrat Quelle: DiektZahlVerpflV 10 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

11 N im Kompost 11 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

12 Zusammensetzung RAL-Kompost (2013) Medianwerte bezogen auf die Frischsubstanz; n = RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

13 Zusammensetzung RAL-Kompost (2013) Fertigkompost (2.910 Untersuchungen) 13 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

14 Zusammenhang zwischen Humusgehalt und organisch gebundenem Stickstoff in Ackerböden und Kompost 14 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

15 Stickstofffraktionen bei der Kompostdüngung 15 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

16 NO 3 im Grundwasser 16 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

17 Anteil der Messstellen nach Gehaltsklassen mg Nitrat/l Quelle: Report der EU-KOM zur Umsetzung der Nitratrichtlinie RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

18 Nitrat-Gehalte in Deutschland (> 50 mg NO 3 /l) Quelle: Berichtportal Wasser Blick/BFG, Stand RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

19 Nitrat-Gehalte in NRW (> 50 mg NO 3 /l) Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen 19 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

20 Nitrat-Gehalte in Hessen (> 50 mg NO 3 /l) Quelle: Berichtportal Wasser Blick/BFG, Stand RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

21 Nitrat-Gehalte in Rheinland-Pfalz Von 117 Grundwasserkörpern in Rheinland-Pfalz befinden sind derzeit 46 auf Grund des Parameters Nitrat t im chemisch h schlechten Zustand (Bewertungsstand 2009). Die Qualitätsnorm für Nitrat in Höhe von 50 mg/l wird unter 57% der landwirtschaftlich genutzten Fläche von Rheinland-Pfalz überschritten, als Folge diffuser Stoffeinträge aus der Düngemittelanwendung. Quelle: Rheinland Pfalz; Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forstwirtschaft 21 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

22 EU-Nitratrichtlinie Düngeverordnung EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) max. 170 kg N aus Dung (Winterausbringung, Nähe Gewässer usw.) Düngegesetz (DüG) Düngeverordnung (DüV) 170 kg N aus Dung Nährstoffvergleich Sperrfristen 22 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

23 Düngeverordnung - DüV 23 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

24 Anpassung der Düngeverordnung (DüV) DüV DüV RE kg N 170 kg N N-Ausbringungs- nur N tier N tier obergrenze pfl. Gärreste Kompost N-Saldo Überschuss 60 kg N/(ha*a) 60/50 kg N/(ha*a) P 2 O 5 -Bodenklasse + 20 kg/a oder 20 mg (C + 20 kg/a oder 20 mg (C) mg (D) bis P-Abfuhr > 35 mg (E) 75-50% P-Abfuhr Sperrfrist Kompost i.d.r. keine [vom ] DCAL in mg/100 g Boden bei s-l: B=4-9; C=10-18; 18; D=19-32; E>32 24 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

25 Aufbringungsverbote nach Bodenzustand DüV DüV RE Düngemittel mit wesenlichen Gehalten an Stickstoff oder Phosphat, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist. Stickstoff- oder phosphathaltige Düngemittel, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Aufbringungsverbot Aus- nahmen [Auslegung von Gefroren ] Bis zu 60 kg N-ges/ha auf trockenen u. gefrorenen Boden, wenn: der Boden durch Auftauen aufnahmefähig wird, Abschwemmen nicht zu besorgen ist, Der Boden eine pflanzendecke tä trägt, t Ansonsten die Gefahr einer Bodenverdichtungen durch Befahren bestehen würde DCAL in mg/100 g Boden bei s-l: B=4-9; C=10-18; 18; D=19-32; E>32 25 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

26 1. Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen Düngern im Jahr des Aufbringens zu 3 Abs. 5 Nr. 2 Änderungsvorschlag: (5) Für die Ausnutzung des Stickstoffs sind im Jahr des Aufbringens. 2. bei organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln beim Fehlen von Untersuchungsergebnissen mindestens die Werte nach Anlage 3 anzusetzen, oder Ergebnisse von Untersuchungen des Düngemittels, die durch eine unabhängige Untersuchungsstelle oder im Rahmen einer Qualitätssicherung festgestellt wurden. 26 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

27 Anlage 3 DüV zu 3 Absatz 5 Nummer 2 und 8 Abs. 4 Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Jahr des Aufbringens Mindestwirksamkeit im Jahr Düngemittel des Aufbringens in % des Gesamtstickstoffgehaltes nach 3 Absatz 5 Nummer 2 Rindergülle 50 Schweinegülle 60 Rinder-, Schaf- und 25 Ziegenfestmist Schweinefestmist 30 Hühnertrockenkot 60 Geflügel- und Kaninchenfestmist 30 Pferdefestmist 25 Rinderjauche 90 Schweinejauche 90 Klärschlamm flüssig (< 15 % 30 TM) Klärschlamm fest ( 15 % TM) 25 Champignonkompost 10 Grünschnittkompost 3 Sonstige Komposte 5 Biogasanlagengärrückstand 50 flüssig Biogasanlagengärrückstand fest RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

28 2. Stickstoffnachlieferung aus der Vorjahresdüngung auf Ackerland Zu 4 Abs. 1 Nr. 5 Gesetzeswortlaut DüV-RE: 5. die Nachlieferung von Stickstoff aus der Anwendung von organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Vorjahr in Form eines Abschlags in Höhe von zehn vom Hundert der aufgebrachten Menge an Gesamtstickstoff, Änderungsvorschlag: Keine Änderungsvorschläge. 28 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

29 4. Aufbringung auf gefrorenem Boden Zu 5 Abs. 1 Änderungsvorschlag: (1) Das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Abweichend von Satz 1 dürfen mit den dort genannten Stoffen bis zu 60 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar, sowie mit Düngemitteln, bei denen es sich um Festmist von Huf- oder Klauentieren, feste Gärrückstände oder Kompost handelt bis zu 30 kg verfügbarem Stickstoff je Hektar auf trockenen, gefrorenen Boden aufgebracht werden, wenn, 1. der Boden durch Auftauen aufnahmefähig wird, 2. ein Abschwemmen in oberirdische Gewässer oder auf benachbarte Flächen nicht zu besorgen ist, 3. der Boden eine Pflanzendecke trägt und 34. andernfalls die Gefahr einer Bodenverdichtung und von Strukturschäden durch das Befahren besteht. Abweichend von Satz 1 dürfen Kalkdünger mit einem Gehalt von weniger als zwei vom Hundert Phosphat auf einen gefrorenen Boden aufgebracht werden. 29 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

30 Regionales Aufkommen von N aus tierischen Ausscheidungen (in kg N/ ha LF im Jahr 2007) N org je ha LF (Gemeindemittel) Quelle: BALG, Evaluierung der Düngeverordnung, November RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

31 Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und Gärresten pflanzlicher Herkunft Regionaler Anfall an anzurechnendem Stickstoff t aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und Gärresten pflanzlicher Herkunft auf Gemeindeebene in kg N/ha LF eff,,bg in 2010 und 2011 (links) sowie Häufigkeitsverteilung des anzurechnenden N-Anfalls aus Wirtschaftsdüngern dieser Gemeinden mit und ohne Berücksichtigung einer 250 kg N-Ausbringung auf Substratanbauflächen Quelle: BMEL, Berichte über Landwirtschaft, Band 92, Ausgabe 3, Dez RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

32 Aufbringungsobergrenze: 170 kg Nges/ha nach DüV geplant für alle org. Düngemittel 32 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

33 6. Stickstoff-Aufbringungsobergrenze 170 kg N/ha Zu 6 Abs. 3 Satz 1-2 Änderungsvorschlag: (3) Aus Wirtschaftsdüngern sowie aus organischen und organischmineralischen Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff, einschließlich Wirtschaftsdüngern, auch in Mischungen, dürfen unbeschadet der Vorgaben nach 3 und 4 Nährstoffe nur so aufgebracht werden, dass die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff ti t im Durchschnitt h der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes 170 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr nicht überschreitet. Abweichend von Satz 1 kann für Kompost mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff die Zufuhr an Gesamtstickstoff über drei Jahre verteilt angerechnet werden. 33 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

34 Aufbringungszeiten für Komposte nach DüV 34 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

35 7. Aufbringungssperre Zu 6 Abs. 7 Änderungsvorschlag: (7) Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff dürfen zu den nachfolgend genannten Zeiten nicht aufgebracht werden: 1. auf Ackerland nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar, 2. auf Grünland und auf Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum 15. Mai in der Zeit vom 1. November bis zum 31. Januar. Abweichend von Satz 1 dürfen Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff, bei denen es sich um Festmist von Huf- oder Klauentieren, feste Gärrückstände oder Kompost handelt, in der Zeit vom 15. November bis zum 31. Januar nicht aufgebracht werden. 35 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

36 8. Aufbringungsbeschränkungen nach Ernte der Hauptfrucht Zu 6 Abs. 8 Satz 1 Änderungsvorschlag: (8) Abweichend von Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 dürfen auf Ackerland Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff bis in Höhe des Stickstoffdüngebedarfs aufgebracht werden 1. bis zum 1. Oktober zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter bei einer Aussaat bis zum 15. September oder zu Wintergerste t nach Getreidevorfrucht bei einer Aussaat bis zum 1. Oktober, jedoch insgesamt nicht mehr als 30 Kilogramm Ammoniumstickstoff oder 60 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar, 2. bis zum 1. Dezember zu Gemüsekulturen. 36 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

37 9. Nährstoffvergleich (1) Zu 8 Abs. 4 in Verbindung mit Anlage 3 Änderungsvorschlag: Zu 8 Abs. 4: Bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft hat der Betriebsinhaber zur Feststellung des zugeführten Stickstoffs mindestens die Werte nach Anlage 1 Tabelle 1 Spalten 4 und 5 und Anlage 2 Spalten 4 und 5 Zeilen 5 bis 8 zugrunde zu legen. Bei der Verwendung von organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln, die keine Wirtschaftdünger tierischen Ursprungs enthalten, sind die Werte nach Anlage 3 Spalte 3 heranzuziehen. 37 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

38 9. Nährstoffvergleich (2) Anlage 3 (zu 3 Absatz 5 Nummer 2 und 8 Abs. 4) Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Jahr des Aufbringens sowie die anzurechnenden Mindestwerte für einen Zeitraum von drei Jahren Jahren Mindestwirksamkeit im Jahr In drei Jahren anzurechnende des Aufbringens in % des Mindestwerte in % des Düngemittel Gesamtstickstoffgehaltes nach Gesamtstickstoffgehaltes nach 3 Absatz 5 Nummer 2 8 Absatz 4 Satz 2 Rindergülle 50 Schweinegülle 60 Rinder-, Schaf- und 25 Ziegenfestmist Schweinefestmist 30 Hühnertrockenkot 60 Geflügel- und Kaninchenfestmist 30 Pferdefestmist 25 Rinderjauche 90 Schweinejauche 90 Klärschlamm flüssig (< 15 % TM) 30??? Klärschlamm fest ( 15 % TM) 25??? Champignonkompost 10??? Grünschnittkompost 3 15 Sonstige Komposte 5 20 Biogasanlagengärrückstand flüssig Biogasanlagengärrückstand fest RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

39 10. Lagerung von Wirtschaftsdüngern Zu 12 Abs. 4 Änderungsvorschlag: (4) Unbeschadet von Absatz 1 Satz 2 muss ab dem 1. Januar 2018 nachgewiesen werden, dass mindestens die in einem Zeitraum von vier Monaten anfallenden festen Wirtschaftsdünger Festmist, Kompost oder feste Gärrückstände sicher gelagert werden. Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. 39 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

40 N-Überhang-Bewertung 40 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

41 Nährstoffvergleich NRW Bitte auswählen, was berechnet und als Ergebnis ausgewiesen werden soll wesentliche N/P-Menge ja Nährstoffvergleich ja Humusbilanz ja Anteil N aus Rinderhaltung nein 500 kg N-Grenze nein Biogasanlage im Betrieb nein N-Überhangbewertung ja N-Ausscheidung Milchvieh nein Nährstoffbedarf nein Rechnung Tierhaltung Rechnung Abfuhr von der Fläche Rechnung organische Düngung Rechnung Mineraldüngung Stam mdaten Daten Tierhaltung Daten Pflanzenbau Daten organische Düngung Daten Mineraldünger zum Hauptmenü Ergebnis Nährstoffvergleich Ergebnis Humusbilanz Ergebnis N-Überhangbewertung Ergebnisexport in beliebige Word-Datei Nährstoffvergleiche Vorjahre eingeben Programmteil Beurteilungsblatt aktuellen Betrieb gespeicherten neuer Betrieb - alle speichern ih Btib Betrieb neu einlesen Dt Daten löschen Programm beenden Vers.2.04: (LK NRW - Jacobs, Remmersmann, Schneider) - Aufruf des Handbuchs mit STRG + h RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

42 Nährstoffgehalte Grün-/Biokomposte (Nr. 29 Daten organische Dünger) Nährstoff kg/ t FS *k kg/ha Stickstoff (N ges ) 9,8 412 Phosphor (P 2 O 5 ) 51 5,1 214 Kalium (K 2 O) 8,0 336 Magnesium (MgO) 4,5 189 basisch wirksame Substanzen (CaO) 26, Humus-C 74, * bei 42 t FS/ha*3a Nr. 30 Grünschnittkompost 7,1 kg N; 3,1 Kg P 2 O 5 ; 6,1 kg K 2 O pro t FS RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

43 Vorgaben N-Überhangbewertung Kompostart N-Ausnutzung im Anwendungsjahr (% vom N ges) ) N-Nachlieferung (% vom N ges ) Summe % v. N ges Grün- /Biokompost Grünschnittkom post 8,8 4,0 12,8 5,2 4,0 9,2 43 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

44 N-Überhangbewertung Abgabe (-) und Aufnahme (+) organischer ausgebrach- anrechenbar im An- (t/m³) Dünger ter N (kg) wendungsjahr (% kg) Grün-/Biokompost (Nr.29) % 36 Summe Abgabe organischer Dünger 0 0 Summe eigene Wirtschaftsdünger = Summe Tierhaltung - Summe Abgabe org. Dünger 0 0 je ha 0 0 Summe Aufnahme organischer Dünger je ha Pflanzenbau (3 ha) N - Düngebedarf f(kg N/h ha) Schlagbezeichnung Boden Abzug für Nachlieferung Fruchtart ha dt/ha Sollwert N-Düngebedarf a) Nmin Winterweizen (13% RP) (Nr.5) Schlag A 1, Boden- art- Zuschlag Wintergerste (13% RP) (Nr.14) Schlag B 1, Zuckerrüben (Nr.42) Schlag C 1, a) 0 = flachgründ.s; 1 = S; 2 = ls, su; 3 = ssl, lu; 4 = sl, ul, L; 5 = utl, tl, T je ha: 145 Bewertung der N - Düngung (kg N/ha) anrechenbarer N aus eigenen Wirtschaftsdüngern + anrechenbarer N aus aufgenommenen organischen Düngern + N aus Mineraldüngung = N-Düngung insgesamt - N-Düngebedarf = Einsparpotenzial RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

45 Phosphor 45 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

46 Verteilung der P-Gehaltstufen landw. genutzter Böden in Deutschland (ohne Niedersachsen; 2004 bis 2009) Quelle: BALG, Evaluierung der Düngeverordnung, November RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

47 Verteilung der P-Gehaltstufen landw. genutzter Böden in NRW Quelle: BALG, Evaluierung der Düngeverordnung, November RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

48 Teilbilanz für P 2 O 5 (tierische P-Ausscheidungen minus pflanzliche P-Abfuhr) (in kg/ ha LF ohne Geflügeldung) P 2 O 5 org -Bilanz je ha LF (Gemeindemittel) Quelle: BALG, Evaluierung der Düngeverordnung, November RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

49 Anpassung der Düngeverordnung (DüV) DüV DüV RE kg N 170 kg N N-Ausbringungs- nur N tier N tier obergrenze pfl. Gärreste Kompost N-Saldo Überschuss 60 kg N/(ha*a) 60/50 kg N/(ha*a) P 2 O 5 -Bodenklasse + 20 kg/a oder 20 mg (C + 20 kg/a oder 20 mg (C) mg (D) bis P-Abfuhr > 35 mg (E) 75-50% P-Abfuhr Sperrfrist Kompost i.d.r. keine [vom ] DCAL in mg/100 g Boden bei s-l: B=4-9; C=10-18; 18; D=19-32; E>32 49 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

50 Aufbringungsverbote nach Bodenzustand DüV DüV RE Düngemittel mit wesenlichen Gehalten an Stickstoff oder Phosphat, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist. Stickstoff- oder phosphathaltige Düngemittel, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Aufbringungsverbot Aus- nahmen [Auslegung von Gefroren ] Bis zu 60 kg N-ges/ha auf trockenen u. gefrorenen Boden, wenn: der Boden durch Auftauen aufnahmefähig wird, Abschwemmen nicht zu besorgen ist, Der Boden eine pflanzendecke tä trägt, t Ansonsten die Gefahr einer Bodenverdichtungen durch Befahren bestehen würde DCAL in mg/100 g Boden bei s-l: B=4-9; C=10-18; 18; D=19-32; E>32 50 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

51 VHE-Stellungnahmen zur Düngeverordung Die Stellungnahmen des VHE zur Düngeverordung sowie weitere Informationen können unter dem nachfolgenden Link bzw. unter Presse Pressemitteilungen heruntergeladen werden 51 RGK Südwest e.v. MV in Linsengericht

52 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.v. Michael Schneider

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