LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1892 16.01.2013 Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Die Landesregierung hat dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwaltsund Steuerberaterversorgung zugestimmt. Als Anlage übersende ich den Staatsvertrag in doppelter Ausfertigung mit der Bitte, die Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung herbeizuführen. Zuständig ist das Finanzministerium. Je zwei Überstücke zur Weiterleitung an die Fraktionen sind beigefügt. gez. Hannelore Kraft Datum des Originals: 15.01.2013/Ausgegeben: 18.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de
Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung A Problem Zur Zeit sind in Deutschland über 3.000 Patentanwälte zugelassen. Sie sind Pflichtmitglieder der Patentanwaltskammer, einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Da die mit Abstand größte Zahl der Patentanwälte ihren Kanzleisitz in Bayern hat, wurde auch in Bayern begonnen, für die Patentanwälte eine eigene Versorgung aufzubauen: 2006 wurde die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung auf der Basis einer Pflichtmitgliedschaft auch für die Patentanwälte geöffnet. Es ist die Absicht der Patentanwaltskammer, möglichst allen Patentanwälten in Deutschland den Zugang zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung zu verschaffen. Dieses Ziel gilt vordringlich für die Bundesländer mit einer größeren Zahl von Patentanwälten vor allem also NRW mit ungefähr 450 Patentanwälten. B Lösung Die in Nordrhein-Westfalen beruflich ansässigen Patentanwälte werden auf der Grundlage eines Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung als Pflichtmitglieder angeschlossen. C Alternativen Die versicherungstechnisch ebenfalls mögliche Gründung eines eigenen Versorgungswerks wird aus organisatorischen Gründen weder von der Berufsorganisation noch von der Aufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen angestrebt. D Kosten Kosten für das Land und die Gemeinden fallen nicht an. E Zuständigkeit Federführend zuständig ist das Finanzministerium, beteiligt sind die Staatskanzlei sowie das Justizministerium, das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. 2
F Auswirkungen auf die Gemeinden und Gemeindeverbände Keine G Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten Haushalte Keine H Befristung Eine Befristung des Staatsvertrages ist aus systematischen Gründen nicht möglich. Vielmehr ist eine Kündigung erstmals zehn Jahre nach Inkrafttreten und danach mit einer Frist von 5 Jahren möglich. Darüber hinaus sind Regelungen zur Altersvorsorge auf Dauer angelegt. 3
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