Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Döbeln zum 31.12.2014. Offenlegung gemäß CRR



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Transkript:

s Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Döbeln zum 31.12.214 Offenlegung gemäß CRR

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 5 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 5 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431 CRR) 5 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 5 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 6 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 7 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 7 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 7 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 9 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 9 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 1 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 12 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 12 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 13 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 13 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 17 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 2 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 22 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 23 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 23 1 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 23 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 25 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 25 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 26 Anlage 1 Muster einer Kaufabrechnung für einen Sparkassen-Kapitalbrief Anlage 2 detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente Seite: 2 von 27

Abkürzungsverzeichnis ABS Asset backed Securities a. F. Alte Fassung AGG BaFin CRR ECA ECAI EUR EWB GuV HGB Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Export Credit Agencies (Exportversicherungsagenturen) External Credit Assessment Institution (externe Ratingagenturen) Euro Einzelwertberichtigung Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung IRB-Ansatz Internal Ratings-Based Approach (auf internen Ratings basierender Ansatz) i. S. im Sinne i. V. m. in Verbindung mit k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KMU KSA KWG MaRisk PWB SolvV TEUR Tsd. Klein- und mittelständische Unternehmen Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Pauschalwertberichtigung Solvabilitätsverordnung Tausend Euro Tausend v. a. vor allem Seite: 3 von 27

Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungsund Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 214 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) Tabelle 2: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Tabelle 3: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Nachrangige Sparkassenkapitalbriefe Tabelle 4: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Tabelle 5: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Tabelle 6: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Tabelle 7: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Tabelle 8: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen Tabelle 9: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Tabelle 1: Risikopositionen nach Restlaufzeiten Tabelle 11: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Tabelle 12: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Tabelle 13: Entwicklung der Risikovorsorge Tabelle 14: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Tabelle 15: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung Tabelle 16: Wertansätze für Beteiligungspositionen Tabelle 17: Zinsänderungsrisiko Tabelle 18: Bilanzaktiva zu Buchwerten Tabelle 19: Zugehörige Verbindlichkeiten Seite: 4 von 27

1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 24 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 27 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 214 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431 CRR) Die Offenlegung erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Die Kreissparkasse Döbeln ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestehen bei der Sparkasse nicht. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Kreissparkasse Döbeln macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Bei notleidenden Forderungen erfolgt keine Unterteilung der PWB, Aufwendungen für EWB und PWB sowie Rückstellungen, Direktabschreibungen und Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, auf Branchen, da es sich aufgrund der Höhe um unwesentliche Beträge handelt. Seite: 5 von 27

Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Kreissparkasse Döbeln: Art. 44 CRR Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 216 aufzubauen. Art. 441 CRR Die Kreissparkasse Döbeln ist kein global systemrelevantes Institut. Art. 449 CRR Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden. Art. 451 CRR Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 214 noch nicht offenzulegen. Art. 452 CRR Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt. Art. 454 CRR Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken. Art. 455 CRR Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko. Art. 45 CRR Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Kreissparkasse Döbeln gemäß Artikel 45 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offenzulegenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Kreissparkasse Döbeln veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Kreissparkasse Döbeln jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Kreissparkasse Döbeln. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offengelegt werden. Die Kreissparkasse Döbeln hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite: 6 von 27

2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 3.2 offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 2 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 2 Tabelle 1: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 214 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe, in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen und den Anforderungen entsprechend sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Der Verwaltungsrat ermittelt geeignete Bewerber für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Seite: 7 von 27

Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Landkreis als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin- Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 3.2 offengelegt. Seite: 8 von 27

3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/213) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.214 Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.214 Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 8.957-7.11 1 1.856 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 42.2-8.2 2 34. 12. Eigenkapital --- ca) Sicherheitsrücklage 33.88-293 3 33.515 d) Bilanzgewinn 544-544 4 Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) 3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 Abs. 1b CRR) -5 67.15 4.956 Tabelle 2: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 1 Nichtanrechnung aufgrund Art. 62 CRRf (Abschmelzen der Anrechnung wegen Laufzeitverkürzung) 2 Neubildung Reserven, Anrechnung erst nach Testierung Jahresabschluss 3 Vorwegzuführung zu den Sicherheitsrücklagen, Anrechnung erst nach Testierung Jahresabschluss 4 Bilanzgewinn, Anrechnung erst nach Testierung Jahresabschlusses Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 214 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.214. Seite: 9 von 27

3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/213) Die Sparkasse Döbeln hat nachrangige Sparkassenkapitalbriefe als Ergänzungskapitalinstrument begeben. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Als Anlage 1 zum Bericht ist ein Musterexemplar der Kaufbestätigung beigefügt. Hauptmerkmale des Kapitalinstrumentes Nachrangige Sparkassenkapitalbriefe 1 Emittent Kreissparkasse Döbeln 2 Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k. A. 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Anrechnung % 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene k. A. 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Sparkassenkapitalbriefe 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 1.856 Tsd. EUR 9 Nennwert des Instruments 8.957 Tsd. EUR 9a Ausgabepreis 1 % 9b Tilgungspreis 1 % 1 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 17.8.29 8.12.21 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14.1.215 17.8.219 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k. A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. Seite: 1 von 27

Hauptmerkmale des Kapitalinstrumentes Nachrangige Sparkassenkapitalbriefe Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,5-3,9 % Referenzindex nicht einschlägig 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" k. A. 2a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) 2b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes k. A. 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 3 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle 3: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Nachrangige Sparkassenkapitalbriefe k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Seite: 11 von 27

3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/213) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der Anlage 2 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt 3.2 wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Kreissparkasse Döbeln keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Kreditrisiko (Standardansatz) Betrag per 31.12.214 (Tsd. EUR) Zentralstaaten oder Zentralbanken 5.93 Öffentliche Stellen 322 Institute 15.653 Unternehmen 128.176 Mengengeschäft 12.918 Ausgefallene Positionen 12.188 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 3.53 Beteiligungspositionen 16.272 Sonstige Posten 12.763 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 51.791 Tabelle 4: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 12 von 27

5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.35.752 Tsd. EUR setzt sich aus sämtlichen bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.214 Tsd. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 78.731 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 13.164 Öffentliche Stellen 7.978 Multilaterale Entwicklungsbanken 2.211 Institute 412.551 Unternehmen 158.885 Mengengeschäft 192.16 Ausgefallene Positionen 8.574 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 29.421 Sonstige Posten 19.222 Gesamt 1.3.843 Tabelle 5: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Seite: 13 von 27

Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. 31.12.214 Tsd. EUR Deutschland EWR Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 7.669 71.42 15.183 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 13.744 Öffentliche Stellen 7.788 Multilaterale Entwicklungsbanken 21.58 Institute 383.497 5.424 Unternehmen 14.74 18.51 6.356 Mengengeschäft 196.125 29 176 Ausgefallene Positionen 8.74 344 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 29.28 393 Sonstige Posten 2.545 Gesamt 897.174 116.863 21.715 Tabelle 6: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 14 von 27

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Die in den Sonstigen Posten enthaltenen Werte stellen kein originäres Adressenausfallrisiko dar und werden daher nicht in der Branchenübersicht aufgeführt (v. a. Kassebestände und Sachanlagen in Höhe von 2.545 TEUR). 31.12.214 Tsd. EUR Banken Öffentliche Haushalte Sonstige Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Zentralstaaten oder Zentralbanken 7.669 86.225 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 13.744 Öffentliche Stellen 5.977 1.811 Multilaterale Entwicklungsbanken 21.58 Institute 388.916 5 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 29.421 Gesamt 453.563 189.969 1.816 Tabelle 7: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor 31.12.214 Tsd. EUR Industrieunternehmen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Unternehmen 12.232 16.2 32.322 5.125 Davon: KMU 12.232 11.341 13.438 5.125 Mengengeschäft 1.474 821 7.24 12.98 Davon: KMU 1.474 821 7.12 12.98 Ausgefallene Positionen 583 236 1.432 Gesamt 14.289 16.823 39.582 19.537 Tabelle 8: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen Seite: 15 von 27

31.12.214 Tsd. EUR Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanzund Versicherungsdienstleistungen Grundstücksund Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privat- perso- nen Unternehmen 13.729 4.575 1.311 28.855 19.886 21.444 Davon: KMU 7.874 3.635 82 26.699 11.3 Mengengeschäft 213 9.195 2.325 1.5 3.59 12.868 144.871 Davon: KMU 213 9.195 2.325 1.5 3.59 12.868 Ausgefallene Positionen 1.24 228 6 2.66 332 2.385 Gesamt 213 24.164 7.128 11.817 34.52 33.86 168.7 Tabelle 9: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.214 Tsd. EUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 11.41 27.954 54.539 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 21.17 12.468 7.169 Öffentliche Stellen 1.934 5.544 31 Multilaterale Entwicklungsbanken 5.121 16.459 Institute 156.952 176.539 55.43 Unternehmen 24.547 26.655 113.279 Mengengeschäft 54.814 2.88 121.428 Ausgefallene Positionen 2.278 1.256 5.514 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 8 25.629 2.992 Sonstige Posten 11.429 9.116 Gesamt 285.262 31.254 449.236 Tabelle 1: Risikopositionen nach Restlaufzeiten Seite: 16 von 27

5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 9 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 214. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 34f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Seite: 17 von 27

Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 214 im Berichtszeitraum 722 Tsd. EUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 14 Tsd. EUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 127 Tsd. EUR. Eine Branchenzuordnung ist aufgrund der Unwesentlichkeit der Einzelbeträge nicht erfolgt. Dies gilt ebenso für den pauschal berechneten Bestand an PWB in Höhe von 1.69 Tsd. EUR sowie für die zum Teil pauschal ermittelten Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen in Höhe von 2.43 Tsd. EUR. 31.12.214 Tsd. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken 3.323 2.294 572 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 91 36 529 Verarbeitendes Gewerbe 682 613 21 Baugewerbe 1.951 887 388 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 1.744 1.31 69 1.163 871 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 6 6 Grundstücks- und Wohnungswesen 993 522 1.98 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 311 262 237 Gesamt 1.264 6.792 3.796 Tabelle 11: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Seite: 18 von 27

31.12.214 Tsd. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland 9.72 6.458 1.69 3.796 EWR 544 334 Gesamt 1.264 6.792 1.69 3.796 Tabelle 12: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.214 Tsd. EUR Anfangsbestand Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Endbestand Einzelwertberichtigungen 6.83 2.43 843 1.211 6.792 Rückstellungen 38 38 Pauschalwertberichtigungen 2.13 44 1.69 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 34f HGB) 8.971 2.43 1321 1.211 8.482 3.1 Tabelle 13: Entwicklung der Risikovorsorge Seite: 19 von 27

6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Benannte Ratingagenturen bzw. Exportversicherungsagenturen Moody s und Standard & Poor s Moody s und Standard & Poor s Moody s und Standard & Poor s Moody s und Standard & Poor s Moody s und Standard & Poor s Moody s und Standard & Poor s Tabelle 14: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Seite: 2 von 27

Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten im KSA. Eine Sicherheitenanrechnung erfolgt nicht. 31.12.214 Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung Tsd. EUR Positionswerte nach Kreditrisikominderung Tsd. EUR 58.349 58.349 1 23.537 23.537 2 13.259 13.259 5 54.44 54.44 75 196.33 196.33 1 177.2 177.2 15 7.143 7.143 Tabelle 15: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung Seite: 21 von 27

7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Kreissparkasse Döbeln gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die Beteiligungen der Sparkasse wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielungsabsicht ergibt sich für die Gruppe der Kapitalbeteiligungen. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Es sei denn, sie sind nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall werden sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach 253 Absätze 1 und 4 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips dem Buchwert. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten. 31.12.214 Tsd. EUR Buchwert Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Börsenwert Strategische Beteiligungen 1.816 1.816 --- Davon indirekte Beteiligungen 1.816 1.816 Funktionsbeteiligungen 918 918 --- Kapitalbeteiligungen 4.538 4.536 4.536 davon börsengehandelte Positionen 4.538 4.536 4.536 Gesamt 16.272 16.27 4.536 Tabelle 16: Wertansätze für Beteiligungspositionen Die kumulierten realisierten Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen betragen 12 Tsd. EUR. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Seite: 22 von 27

8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR. 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. 1 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Wesentliche Positionen der Aktivseite (Forderungen an Kunden bzw. Wertpapieranlagen) sind mit langfristigen Zinsbindungen ausgestattet. Dagegen verfügen Refinanzierungsmittel der Sparkasse über kürzere Zinsbindungen bzw. sind variabel refinanziert. Das Zinsänderungsrisiko der Sparkasse entsteht somit bei steigendem Zinsniveau. Hier entstehen höhere Zinsaufwendungen, denen nicht im entsprechenden Maße steigende Zinserträge gegenüberstehen. Das Zinsänderungsrisiko wird neben den Kursrisiken der Eigengeschäfte den Marktpreisrisiken auf Gesamtbankebene zugeordnet. Die Marktpreisrisiken werden mittels eines periodischen bzw. GuV-orientierten Verfahrens unter Berücksichtigung des Zinsanpassungsverhaltens der Sparkasse und der Strukturplanung ermittelt. Variable Produkte wie Spar- und Sichteinlagen unterliegen jedoch weder einer festgelegten Zins- noch Kapitalbindung. Hier werden daher für die Steuerung des Zinsänderungsrisikos Ablauffiktionen mittels eines Modells gleitender Durchschnitte ermittelt. Eine barwertige Betrachtung erfolgt zur Berechnung des Zinsrisikokoeffizienten. Optionsrisiken im Kundengeschäft entfallen im Wesentlichen auf Sonderkündigungsrechte im Kundenkreditgeschäft und im Einlagengeschäft (insbesondere im Produkt Zuwachssparen). Auf der Grundlage von Erhebungen zum historischen Ausübungsverhalten wurden entsprechende Abschläge bei der Strukturplanung berücksichtigt. Währungs- und Sachwertrisiken bestehen nicht. Die Kursrisiken stellen in der GuV-Sichtweise Abschreibungsrisiken dar. Da diese v. a. durch die Entwicklung an den Zinsmärkten beeinflusst werden, müssen im Rahmen der Risikotragfähigkeit die Zins- und Kursrisiken gemeinsam betrachtet und deren Wechselwirkungen beachtet werden. Das Zinsänderungsrisiko wird vierteljährlich im Rahmen des Risikoreports an den Vorstand und den Verwaltungsrat berichtet. Daneben finden regelmäßig Stresstests statt, in welchen auch die Wirkungen von deutlichen Veränderungen des Marktzinsniveaus ermittelt werden. Seite: 23 von 27

Im Rahmen der periodischen Gesamtbanksteuerung bzw. zur Absicherung von einzelnen Wertpapieren werden zur Reduzierung von Zinsänderungsrisiken neben bilanzwirksamen Instrumenten auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt. Gemäß 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +2 Basispunkte bzw. -2 Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 2 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Bei der Sparkasse Döbeln wurde die Schwelle von 2 Prozent im gesamten Jahr überschritten. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) Die folgende Tabelle weist die gemäß vorstehender Erläuterung ermittelte Barwertveränderung aus. 31.12.214 berechnete Barwertänderung Zinsschock + 2 Basispunkte Zinsschock - 2 Basispunkte Tsd. EUR - 2.274-679 Tabelle 17: Zinsänderungsrisiko Seite: 24 von 27

11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) und bei der Limitierung der internen Kapitalallokation berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird vom Vorstand der Sparkasse festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich über zentrale Gegenparteien abgeschlossen. Die Kontrahenten sind Banken. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko aus Zinsderivaten beläuft sich zum Stichtag 31.12.214 auf 5 Tsd. EUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode. 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 3.2 offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Seite: 25 von 27

13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus einem Offenmarktgeschäft des Treasury mit der Deutschen Bundesbank und Weiterleitungsdarlehen. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis. Weiterleitungsdarlehen werden sicherheitshalber an den Sicherungsnehmer abgetreten. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 63,6 Mio. EUR belastet. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per 31.12.214 erstmalig erfolgt ist. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind zum Beispiel die Sachanlagen, Beteiligungen und Rechnungsabgrenzungsposten), beträgt 72 Prozent. Die Sparkasse hat die Sonderregelung für nationale Eigenheiten, dass auf einen Einbezug von Weiterleitungsmitteln verzichtet werden kann, nicht in Anspruch genommen. In der Erstmeldung zum 31.12.214 konnten auf Einzelinstitutsebene bei der HGB-Bilanzierung keine Zeitwerte angegeben werden. Demzufolge wurden anstelle der Zeitwerte Buchwerte gemeldet. Seite: 26 von 27

Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: 31.12.214 Tsd. EUR Buchwert belasteter Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermögenswerte Aktieninstrumente 9.537 Anleihen und Schuldverschreibungen 3. 31.235 Sonstige Vermögenswerte 33.585 476.134 Summe Vermögenswerte 63.585 795.96 Tabelle 18: Bilanzaktiva zu Buchwerten Zum Stichtag 31.12.214 hat die Sparkasse keine Wertpapiere als Sicherheiten erhalten. Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen. 31.12.214 Tsd. EUR Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 63.611 63.585 Tabelle 19: Zugehörige Verbindlichkeiten Seite: 27 von 27

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