Sanierung von Deckschichten der Radwege an Kreisstraßen im Landkreis Emsland

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Transkript:

BAUBESCHREIBUNG 1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistungen 1.1 Auszuführende Leistungen Sanierung von Deckschichten der Radwege an Kreisstraßen im Landkreis Emsland Die Ausschreibung umfasst die Sanierung von abgesackten und defekten Deckschichten (Radwege), die in der Unterhaltung des Landkreises Emsland liegen. Die zu sanierenden Radwege liegen an Kreisstraßen im Zuständigkeitsbereich der KSM Dörpen. Bei den für die Sanierung vorgesehenen Radwegen handelt es sich um Radwege mit defekten bituminösen Asphaltschichten und Pflasterradwege. Im Zuge der Arbeiten an den Pflasterradwegen sollen diese teilweise aufgenommen werden und neu bituminös hergestellt werden. Bei den in einzelnen Titeln vorgesehenen Fräsflächen handelt es sich jeweils um mehrere nicht zusammenhängende Einzelflächen. Radwegliste Pflasterradwege: Kreisstraße 139 von km 11+050 bis km 11+140 Rastdorf - Hilkenbrook Kreisstraße 152 von km 0,030 bis km 1+000 Hilkenbrook - Neuscharrel Kreisstraße 164 von km 6+770 bis km 09+100 Lathen - Emmeln Asphaltradwege: Kreisstraße 155 von km 0+050 bis km 2+550 Heede - Rhede Kreisstraße 164 von km 5+630 bis km 6+770 Lathen - Emmeln Kreisstraße 164 von km 9+100 bis km 9+460 Lathen Emmeln Dortmund-Ems-Kanal bei km 187+000 Schleuse Hilter Der Radweg an der Kreisstraße 164 soll durchgehend instandgesetzt werden. Die Aufteilung in drei Abschnitte ist aufgrund der unterschiedlichen Oberflächenbefestigung erfolgt. Mit in die Unterlage aufgenommen wurde eine kleine Fläche auf der Radwegroute des Dortmund-Ems-Kanal. Hier ist eine kleine Fläche mit Schilf zu sanieren. Die Arbeiten sind unter beengten Verhältnissen auszuführen. Wendemöglichkeiten existieren nicht. Ein Anfahren der Baustelle ist über das vorhandene Wegenetz möglich. Der Kabelschacht auf dem mittelern Abschnitt der Kreisstraße 164 bei km 6+765 hat eine Länge von 0,50 m und eine Breite von 0,85 m. 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten Die Lage der Baustellen werden dem AN vor Beginn der Arbeiten im Rahmen der Baustelleneinweisung förmlich angezeigt. 1.3 Ausgeführte Leistungen entfällt 1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten entfällt

2 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse 2.1 Lage der Baustelle Siehe Übersichtskarte 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege 2.3 Zugänge und Zufahrten zur Baustelle 2.4 Anschlußmöglichkeiten an vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen Anschlußmöglichkeit ist Sache des AN. 2.5 Lager- und Arbeitsplätze Plätze für Baustelleneinrichtung und Unterkünfte, Lagerplätze und Arbeitsplätze: Ihre Beschaffung, Unterhaltung und Rückgabe sind Angelegenheit des AN. 2.6 Oberflächenwasser Das Oberflächenwasser ist schadlos abzuleiten. 2.7 Boden- und Untergrundverhältnisse Bodenuntersuchungen sind vom AG nicht durchgeführt worden. Dem AN wird empfohlen, die Baustelle zu besichtigen und sich über die örtlichen Verhältnisse zu unterrichten. 2.8 Entnahme- und Ablagerungsstellen Entnahmestellen und Zusatzmassen und Ablagerungsflächen sind Sache des AN. Die Genehmigung der zuständigen Behörde ist einzuholen. 2.9 Zu schützende Bereiche und Objekte Bäume und Flurgehölze: Die vorhandenen Bäume neben der Trasse sind vor Beschädigungen durch Bauarbeiten unter Beachtung der "Richtlinien zum Schutze von Bäumen und Sträuchern auf Baustellen - RSBB -" zu schützen. 2.10 Anlagen im Baugelände Leitungen: Wegen Strom-, Post, Gas-, Öl-, Abwasser und Wasserleitungen hat der AN vor Baubeginn mit den Versorgungsunternehmen Verbindung aufzunehmen und die genaue Lage der Leitungen zu ermitteln. 2.11 Öffentlicher Verkehr auf der Baustelle regionaler und überörtlicher Verkehr Anliegerverkehr

3 Ausführung der Bauleistung 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung a) - b) Die Bauarbeiten sind unter Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs auszuführen. c) Die verkehrssichernden Maßnahmen zu a) und b) werden im Einvernehmen mit dem AG von der unteren Straßenverkehrsbehörde (Landkreis Emsland) angeordnet. Transportfahrzeuge dürfen nur das zulässige Gesamtgewicht entsprechend 34 StVZO aufweisen. Entsprechende Kontrollen behält sich der Auftraggeber vor. Bei Feststellung einer Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes bei Transportfahrzeugen erfolgt eine Anzeige bei der zuständigen Behörde. 3.2 Bauablauf Der vorgesehene Bauablauf ist mit dem AG abzustimmen. Es ist Angelegenheit des AN, die Arbeiten der Versorgungsunternehmen in den Bauablauf einzuplanen und für eine terminliche Abstimmung zu sorgen. Etwa zu erwartende Behinderungen oder Erschwernisse berechtigen nicht zu preislichen Nachforderungen, es sei denn gegenüber den Versorgungsunternehmen, wenn diese ihre Anlagen gleichzeitig erweitern. Die durch die Baumaßnahme während der Bauzeit gegebenenfalls beeinträchtigte Oberflächenentwässerung des anschließenden Geländes ist im Einvernehmen mit den betreffenden Interessenten und den zuständigen Behörden/Verbänden durch geeignete Maßnahmen aufrechtzuerhalten, so daß eine einwandfreie Abführung des anfallenden Tageswassers gewährleistet ist. Diese Leistungen gehören zu den Nebenleistungen. Für etwa an Gebäuden auftretende Schäden durch den Einsatz von Verdichtungsgeräten haftet in jedem Falle der AN. Er hat deshalb die Wahl seiner Verdichtungsgeräte und die Durchführung der Arbeiten so vorzunehmen, daß Schäden an benachbarten Gebäuden nicht auftreten können. 3.3 Stoffe und Bauteile Die Lieferung der Bodenmassen bedarf der Zustimmung durch den AG. Bituminöse Baustoffe und Brechkorngemische siehe Baustoffverzeichnis und Leistungsbeschreibung, ihre Eignungen sind durch Eignungsprüfungen nachzuweisen. Im Asphaltmischgut ist die Mitverwendung von Ofenschlacke (Hochofen, bzw. Elektroofen) als Zuschlagsstoffe nicht zugelassen. Betonwaren: Normgüten mit Überwachung durch "Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile" Betonsohlen für Durchlässe sind zu bewehren und in 20 cm Dicke aus Beton C 20/25 auf einer 10 cm dicken Sauberkeitsschicht aus Beton C 20/25 herzustellen. Beim Setzen von Randeinfassungselementen mit engen Fugen sind die Fugen zwischen den Randeinfassungselementen im oberen rückwärtigen Bereich entsprechend dem Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen zu schließen. 3.4 Beweissicherung Die Beweissicherung ist im Einvernehmen mit dem AG festzulegen.

3.5 Sicherungsmaßnahmen Besondere Sicherungsmaßnahmen, die über die Bestimmungen der einschlägigen Verordnungen und Vorschriften hinausgehen, sind nicht vorgesehen. 3.6 Belastungsannahmen siehe Leistungsverzeichnis 3.7 Aufmaßverfahren Alle Aufmaße sind gemeinsam mit der örtlichen Bauaufsicht entsprechend den Angaben und Forderungen in den Leistungsbeschreibungen und entsprechend dem Baufortschritt durchzuführen. Der Nachweis der vertraglich vereinbarten Einbaudicken der Asphaltschichten ist durch ein elektromagnetisches Dickenmessverfahren zu führen. Für die Überprüfung der Ebenheitsanforderungen an Asphaltdeckschichten in Längsrichtung ist der Planograph einzusetzen. 3.8 Prüfungen Prüfungen sind entsprechend dem Leistungsverzeichnis, den Zusätzlichen Technischen Vorschriften (einschl. der Änderungen, Überarbeitungen und Ergänzungen), den Besonderen Vertragsbedingungen und im Rahmen der Eigenüberwachung durchzuführen. Methoden für das Prüfen der Bodenverdichtung: Die Methode M3 einschließlich des Mindestumfanges der Eigenüberwachungsprüfungen gemäß Tabelle 8 der ZTV E-StB 09 gilt als vereinbart, sofern nicht ausdrücklich eine andere Methode in der Leistungsbeschreibung angegeben ist. 4 Ausführungsunterlagen 4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Planunterlagen - Übersichtsplan 4.2 Andere vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen, -teile - 5 Zusätzliche Technische Vorschriften, die Vertragsbestandteil werden Die Technischen bzw. Zusätzlichen Technischen Vorschriften sind - sofern die gültige Fassung nachstehend oder an anderer Stelle im Bauvertrag nicht angegeben ist - in der 3 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist gültigen Fassung maßgebend. In Zweifelsfällen ist der AG zu befragen. 5.1 Anzuwendende ZTV ZTV E-StB 17 ZTVA-StB 12 ZTV SoB-StB 04, Fassung 2007 ZTV Asphalt-StB 07/13, Fassung 2013 ZTV BEA-StB 09/13 RLW 1999 ZTV LW 16 ZTV Fug-Stb 15 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen ZTV Pflaster-StB 2006

ZTV Beton-StB 07 ZTV La-StB 05 ZTV-Ew-StB 14 EZV-K-NS 84, ZTV-ING ZTV SA 97 5.2 Änderungen und Ergänzungen der technischen Regelwerke 5.3 Sonstige Vorschriften und vertragliche Hinweise - DIN-Normen Gemäß 4 Nr. 2 und 13 Nr. 1 VOB/B sind DIN-Normen als anerkannte Regeln der Technik zu beachten. - Gesetz über Einheiten im Meßwesen Für die Umrechnung der nach dem "Gesetz über Einheiten im Meßwesen" vom 02.07.1969 (BGBl. I S. 709) in diesem Bauvertrag etwaig noch enthaltenen, nicht mehr zulässigen Einheiten sind die "Ergänzenden Bestimmungen zu DIN-Normen im Bauwesen und im Wasserwesen", die noch nicht auf gesetzliche Einheiten umgestellt sind (Fassung Dezember 1977), herausgegeben vom "Ausschuß für Einheitliche Technische Baubestimmungen" (ETB- Ausschuß), maßgebend. - Technische Lieferbedingungen TL BuB E-StB 09 TL Gestein-StB 04, Fassung 2007 Änderungen Anhang A und B gemäß Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 06/2016 TL SoB-StB 04, Fassung 2007 TL G SoB-StB 04 Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohnen Bindemittel im Straßenbau Fassung 2007 TL Asphalt-StB 07/13 Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Fassung 2013 TL AG-StB 09 Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat Ausgabe 2009 TL G Asphalt-OB-StB 04 Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau Teil: Güteüberwachung; Teil Ausführung von Oberflächenbehandlungen TL Bitumen-StB 07/13 Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige polymermodifizierte Bitumen, Fassung 2013 TL BE-StB 15 Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen TLG BE-StB 02 Technischen Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen im Straßenbau, Teil Güteüberwachung Ausgabe 2002 TL Sbit-StB 15 Technische Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und Zubereitungen auf Bitumenbasis TL Fug-StB 15 technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen TL LW 16 Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau ländlicher Wege TL G DSK-StB 15 Technische Lieferbedingungen für die Baulicher Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen, Teil Güteüberwachung, Teil Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise Ausgabe 2015 TL Sbit Ausgabe 2015 Technische Lieferbedingungen für Porenfüllmassen und Regeneriermittel auf Bitumenbasis TL Fug-StB 15 Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen. TL Pflaster-StB 06/15 Technischen Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen Ausgabe 2006/Fassung 2015 TL Beton-StB 07 Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton TL für flüssige Beton-Nachbehandlungsmittel TL Geotex E-StB 05 Technische Prüfvorschriften TP BF-StB (Technische Prüfvorschrift für Boden und Fels im Straßenbau) TP Asphalt 07 Technische Prüfvorschriften für Asphalt

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