Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren vom 30. Juni 2011 Lesefassung vom 22.

Ähnliche Dokumente
Lesefassung vom 30. Juni 2011

Informationslogistik

Lesefassung vom 15. Juli 2013

Amtliche Bekanntmachungen der Universität Karlsruhe (TH)

Lesefassung 15. April 2016

Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang

Bachelor Architektur

Vom 28. Februar a) 5 vom Hundert, mindestens ein Studienplatz für Fälle außergewöhnliche Härte,

Lesefassung 15. Juli 2013

Lesefassung vom 25. Februar 2015

Lesefassung vom 5. Juni 2014

Bachelor Architektur

Lesefassung vom 15 Juli 2013

Lesefassung 22. Dezember 2015

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Industrial Management vom 7.

Vom 27. Oktober Präambel

Satzungen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen mit akademischer Abschlussprüfung (Bachelor) der Hochschule Furtwangen

Lesefassung vom 25. Februar 2015

Satzung der Hochschule Aalen für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik (konsekutiv) vom 22. August 2014

Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen mit akademischer Abschlussprüfung (Bachelor) der Hochschule Furtwangen

Ordnung über das Auswahlverfahren. Universität Göttingen. 1 Anwendungsbereich

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Hochschule für Technik Stuttgart. Auswahlsatzung. Betriebswirtschaft. Hochschule für Technik Stuttgart. Schellingstrasse 24 D Stuttgart

Lesefassung vom 15. Juli.2013

Satzung der Universität Hohenheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Biologie

Auswahlsatzung. Wirtschafts- psychologie. Schellingstrasse 24 D Stuttgart.

-Nichtamtliche Lesefassung-

Auswahlsatzung. Wirtschafts- psychologie. Schellingstrasse 24 D Stuttgart.

Satzung der Universität Hohenheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengängen 1)

1 Anwendungsbereich. 2 Fristen

Lesefassung vom 20. April 2016

Satzung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Biochemie

Lesefassung vom XX. April 2015

Auswahlsatzung. Innenarchitektur. Hochschule für Technik Stuttgart Bachelor Studiengang Innenarchitektur.

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie

Lesefassung vom 15. Juli (3. Änderungssatzung)

Amtliche Bekanntmachung

Nichtamtliche Lesefassung der Auswahlsatzung

(1) Die Zulassung erfolgt jeweils zum Wintersemester. Der Antrag auf Zulassung muss. bis zum 15. Juli

Hochschule für Technik Stuttgart. Auswahlsatzung. Innenarchitektur. Hochschule für Technik Stuttgart. Schellingstrasse 24 D Stuttgart

Lesefassung vom 28. April 2014

Nichtamtliche Lesefassung des JSL Vom 19. Juni 2006 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 37, Nr. 32, S )

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 355. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich!

ZULASSUNGS- UND AUSWAHLSATZUNG der Pädagogischen Hochschule Weingarten. und. der Hochschule Ravensburg-Weingarten Technik Wirtschaft Sozialwesen

Amtliche Bekanntmachungen

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí

Satzung. der Hochschule Reutlingen. für das hochschuleigene Auswahlverfahren für den

Amtliche Mitteilungen der Universität Hohenheim

Satzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für das hochschuleigene Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen

Technische Universität Dresden. Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus

vom Soweit bei der Bezeichnung von Personen die männliche Form verwendet wird, schließt diese Frauen in der jeweiligen Funktion ausdrücklich mit ein.

Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung

Erste Änderungssatzung vom zur

Diese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung.

Satzung der Hochschule für Forstwirtschaft über Hochschulzulassungs- und auswahlverfahren in Bachelorstudiengängen

Amtliche Bekanntmachung

20/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 16. April Seite

Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik

Satzung für das erweiterte Auswahlverfahren für den Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext sozialer Kohäsion

Amtliche Bekanntmachung

der Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum

Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen

Hochschule für Technik Stuttgart. Auswahlsatzung. Bauingenieurwesen. Hochschule für Technik Stuttgart. Schellingstrasse 24 D Stuttgart

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet.

Nichtamtliche Lesefassung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Hochschulzulassungssatzung

(2) In denjenigen zulassungsbeschränkten

Zulassungs- und Auswahlsatzung der Universität Mannheim für den Studiengang Master of Arts (M.A.) Sprache und Kommunikation

Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz - SächsHZG. Gesetz

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Mitteilungen I

2 Fristen Der Studienbewerber hat die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung für das Wintersemester bis zum 15. Juli zu beantragen.

Satzung der Hochschule Heilbronn Technik, Wirtschaft, Informatik. für das Auswahlverfahren. im Masterstudiengang Software Engineering and Management

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.

(2) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, soweit sie der Hochschule noch nicht vorliegen:

Amtliche Bekanntmachung

1 Anwendungsbereich. 2 Beteiligung am Auswahlverfahren

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 58 - Nr. 6 / 2011 ( ) - Seite 3 -

Amtliche Bekanntmachungen

Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Germanistik

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Anlage 1. Vergabemaßstab 1: Durchschnitts-Abiturnote. Anlage 2. Auswahlmaßstab 2: Studierfähigkeitstest

vom 23. Dezember 2008

Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)

Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik

der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie.

Zulassungsordnung. für den nicht-konsekutiven Masterstudiengang

Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Masterstudiengängen der Hochschule der Medien Stuttgart. Vom 27. März 2015

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Zula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration

Amtliche Bekanntmachung

Satzung der Universität Leipzig über die Zulassung zu Studiengängen nach Auswahlgesprächen 1

Satzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren im interfakultären Masterstudiengang Neuronale Informationsverarbeitung

Auswahlsatzung. für den MBA-5tudiengang International Management {Fuli-Time}

Transkript:

Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren vom 30. Juni 2011 Lesefassung vom 22. Dezember 2017 Auf Grund von 63 Abs. 2 S. 1 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom 1. April 2014 (GBl. S. 99, im Folgenden: LHG) sowie 6, 6b S. 1, 9, 11 des Hochschulzulassungsgesetzes (im Folgenden: HZG) vom 15. September 2005 (GBl. 2005, S. 629 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes (3. HRÄG) vom 1. April 2014 (GBl. 2014, S. 99, 168) sowie 1 Abs. 3, 3 Abs. 1, 6 Abs. 2, 9, 10, 14a S. 1, 19, 20 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 S. 5 der Hochschulvergabeverordnung (im Folgenden: HVVO) vom 13. Januar 2003 (GBl. S. 63), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes (3. HRÄG) vom 1. April 2014 (GBl. 2014, S. 99, 169), hat der Senat der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft am 29. Juni 2011 die beschlossen. Mit Verfügung vom 30. Juni 2011 hat der Rektor dieser Satzung zugestimmt. Der Senat der Hochschule Aalen hat am 27. Juni 2012 die 1. Änderung der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren beschlossen. Mit Verfügung vom 29. Juni 2012 hat der Rektor dieser Änderung zugestimmt. Der Senat der Hochschule Aalen hat am 10. Juli 2013 die 2. Änderung der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren beschlossen. Mit Verfügung vom 15. Juli 2013 hat der Rektor dieser Änderung zugestimmt. Der Senat der Hochschule Aalen hat am 28. Mai 2014 die 3. Änderung der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren beschlossen. Mit Verfügung vom 5. Juni 2014 hat der Rektor dieser Änderung zugestimmt. Der Senat der Hochschule Aalen hat am 12.November 2014 die 4. Änderung der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren beschlossen. Mit Verfügung vom 25 Februar 2015 hat der Rektor dieser Änderung zugestimmt. Der Senat der Hochschule Aalen hat am 29. April 2015 die 5. Änderung der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren beschlossen. Mit Verfügung vom XX. April 2015 hat der Rektor dieser Änderung zugestimmt. Der Senat der Hochschule Aalen hat am 2. Dezember 2015 die 6. Änderung der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren beschlossen. Mit Verfügung vom 22. Dezember 2015 hat der Rektor dieser Änderung zugestimmt. Der Senat der Hochschule Aalen hat am 6. April 2016 die 7. Änderung der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren beschlossen. Mit Verfügung vom 20. April 2016 hat der Rektor dieser Änderung zugestimmt. Der Senat der Hochschule Aalen hat am 8. Juni 2016 die 8. Änderung der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren beschlossen. Mit Verfügung vom 18. Juli 2016 hat der Rektor dieser Änderung zugestimmt. Der Senat der Hochschule Aalen hat am 30. November 2016 die 9. Änderung der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren beschlossen. Mit Verfügung vom 9.Dezember 2016 hat der Rektor dieser Änderung zugestimmt.

Inhaltsübersicht Der Senat der Hochschule Aalen hat am 8. November 2017 die 10. Änderung der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren beschlossen. Mit Verfügung vom 22. Dezember 2017 hat der Rektor dieser Änderung zugestimmt. Lesefassung vom 22. Dezember 2017 (nach 10. Änderungssatzung) Seite 2 von 8

Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht 1 Anwendungsbereich... 4 2 Zulassungszahlen für grundständige Studienschwerpunkte... 4 3 Fristen... 4 4 Form des Antrags... 5 5 Auswahlkommission... 6 6 Auswahlverfahren... 6 7 Auswahlkriterien... 6 8 Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung... 7 9 Inkrafttreten... 7 Anlage 1... 8 Lesefassung vom 22. Dezember 2017 (nach 10. Änderungssatzung) Seite 3 von 8

1 Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich (1) Diese Satzung gilt für folgende Studiengänge: 1. Chemie mit Abschluss Bachelor 2. Informatik mit Abschluss Bachelor 3. Elektrotechnik mit Abschluss Bachelor 4. Wirtschaftsingenieurwesen mit Abschluss Bachelor 5. Optical Engineering mit Abschluss Bachelor 6. Mechatronik mit Abschluss Bachelor 7. Ingenieur-Pädagogik mit Abschluss Bachelor 8. Allgemeiner Maschinenbau mit Abschluss Bachelor 9. Kunststofftechnik mit Abschluss Bachelor 10. Maschinenbau/Produktion und Management mit Abschluss Bachelor 11. Maschinenbau/Produktentwicklung und Simulation mit Abschluss Bachelor 12. Oberflächen- und Werkstofftechnik mit Abschluss Bachelor 13. Wirtschaftsinformatik mit Abschluss Bachelor 14. Internet der Dinge mit Abschluss Bachelor 15. Augenoptik / Optometrie 16. Hörakustik / Audiologie (2) Die Hochschule Aalen führt in den oben genannten Studiengängen sowie ggf. den zugehörigen grundständigen Studienschwerpunkten ein hochschuleigenes Auswahlverfahren durch, in dem nach Abzug der Vorabquoten gemäß 9 Absatz 1 HVVO, 90 vom Hundert der Studienplätze vergeben werden. Die Auswahlentscheidung wird nach dem Grad der Eignung und Motivation des Bewerbers*) für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf getroffen. 2 Zulassungszahlen für grundständige Studienschwerpunkte Die Zulassungszahlen für Studienschwerpunkte für das erste Fachsemester werden wie in Anlage 1 dieser Satzung für die dort benannten Studiengänge mit Studienschwerpunkten festgesetzt. Erreicht die Zahl der Einschreibungen nach Abschluss des letzten Nachrückverfahrens in einem Studienschwerpunkt die festgesetzte Zulassungszahl nicht, so erhöht sich die Zulassungszahl des nicht ausgelasteten Studienschwerpunkts nach der in Anlage 1 der in der jeweils gültigen Zulassungszahlenverordnung-FH festgesetzten Zulassungszahl für den betreffenden Studiengang. 3 Fristen Der Antrag auf Zulassung muss für das Wintersemester bis zum 15. Juli bzw. für das Sommersemester bis zum 15. Januar eines Jahres bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen). *) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurden die männlichen Funktionsbezeichnungen verwandt; sie gelten gleichermaßen in der entsprechenden weiblichen Sprachform. Lesefassung vom 22. Dezember 2017 (nach 10. Änderungssatzung) Seite 8 von 8

4 Form des Antrags 4 Form des Antrags (1) Der Antrag ist über das Online-Verfahren der Hochschule Aalen oder mit dem von der Hochschule Aalen vorgesehenen Formular zu stellen. a) Zum Bewerbungsschluss muss dem Bewerber ein Zeugnis der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (HZB), einer einschlägig fachgebundenen HZB, einer Fachhochschulreife bzw. einer ausländischen HZB, die von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt worden ist, vorliegen. Bei nicht korrekter Angabe der verlangten Note/Hochschulzugangsberechtigung kann vor Immatrikulation die Zulassung zurückgenommen werden. b) Die Hochschule kann für einzelne Studiengänge oder grundständige Studienschwerpunkte verlangen, dass die Bewerber zusätzliche Fragebogen zur Erfassung der Auswahlkriterien ausfüllen, die der Hochschule Aalen zu den in der Online-Bewerbung bzw. Zulassungsantrag genannten Fristen an die Hochschule zu übersenden sind. (2) Bis zum Bewerbungsschluss (15. Juli / 15. Januar) sind der Hochschule Aalen ggf. folgende Unterlagen amtlich beglaubigt vorzulegen: a) Nachweise über eine ggf. vorhandene Berufsausbildung, Berufstätigkeit, praktische Tätigkeit oder außerschulische Leistungen. b) Die Hochschule kann verlangen, dass die der Zulassungsentscheidung zugrunde liegenden Dokumente bei der Einschreibung im Original vorzulegen sind. c) Die Bewerbung ist ohne Vorliegen eines Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (HZB), einer einschlägig fachgebundenen HZB, einer Fachhochschulreife bzw. einer ausländischen HZB, die von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt worden ist zulässig, wenn der Bewerber die letzte Jahrgangsstufe einer auf das Studium vorbereitenden Schule oder in entsprechender Weise eine Einrichtung des zweiten oder dritten Bildungswegs besucht; in diesen Fällen ist eine Erklärung des Bewerbers darüber erforderlich, dass er die HZB im Jahr der beantragten Zulassung voraussichtlich erhalten wird. Der Nachweis ist durch das letzte Halbjahreszeugnis zu erbringen. Der endgültige Nachweis über die HZB ist bis zum Ende der jeweils genannten Immatrikulationsfrist Jahres nachzureichen. (3) Bis zum Ende der im Zulassungsbescheid festgelegten Immatrikulationsfrist sind folgende Unterlagen bei der Hochschule Aalen einzureichen: a) das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (HZB), einer einschlägig fachgebundenen HZB, einer Fachhochschulreife bzw. einer ausländischen HZB, die von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt worden ist amtlich beglaubigt b) Annahmeabschnitt des Zulassungsantrages oder sonstige Annahmeerklärung c) Unterschriebener Immatrikulationsantrag mit Erklärung zur Immatrikulation, d) bei Minderjährigen Bewerbern: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, e) Orientierungstest (z.b. www.was-studiere-ich, www.borakel, www.explorix,.), für Bewerber von Lehramtsstudiengängen muss ein Lehrerorientierungstest (z.b. www.bw-cct.de/10.php) nachgewiesen werden. (4) Bis zum Ende der Immatrikulationsfrist sollen folgende Unterlagen an der Hochschule Aalen vorliegen a) Mitteilung der Krankenversicherung, b) Passfoto, (5) Das Zulassungsamt der Hochschule Aalen kann weitere Unterlagen mit entsprechenden Fristen anfordern. Lesefassung vom 22. Dezember 2017 (nach 10. Änderungssatzung) Seite 5 von 8

5 Auswahlkommission 5 Auswahlkommission (1) Von den in 1 Absatz 1 genannten Studiengängen wird zur Vorbereitung der Auswahlentscheidung pro Studiengang eine Auswahlkommission eingesetzt. Sie besteht aus 2 Personen, die dem hauptberuflichen wissenschaftlichen Personal angehören. Der Leiter des Zulassungsamtes ist Kraft Amtes Mitglied der Kommission. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre. Wiederbestellung ist möglich. (2) Die Auswahlkommission berichtet dem Fakultätsrat nach Abschluss des Vergabeverfahrens über die gesammelten Erfahrungen und macht Vorschläge für die Weiterentwicklung des Auswahlverfahrens. 6 Auswahlverfahren (1) Am Auswahlverfahren nimmt nur teil, wer a) sich frist- und formgerecht um einen Studienplatz beworben hat und b) nicht im Rahmen einer vorweg abzuziehenden Quote am Vergabeverfahren teilnimmt. (2) Die Auswahlkommission trifft unter den eingegangenen Bewerbungen eine Auswahl aufgrund der in 7 genannten Auswahlkriterien und erstellt gemäß 8 eine Rangliste. Die Entscheidung über die Auswahl trifft der Rektor aufgrund einer Empfehlung der Auswahlkommission. (3) Die Zulassung ist zu versagen, wenn die Unterlagen nach 4 Absatz 2 nicht fristgerecht oder nicht vollständig vorgelegt wurden. (4) Die Zulassung ist zurückzunehmen, wenn die Unterlagen nach 4 Abs. 3 a-e nicht fristgerecht oder nicht vollständig bis zur genannten Immatrikulationsfrist vorgelegt wurden, die Zulassung kann zurückgenommen werden, wenn die Unterlagen nach 4 Abs. 4 a-b nicht bis Vorlesungsbeginn an der Hochschule Aalen vorgelegt wurden. (5) Im Übrigen bleiben die allgemein für das Zulassungsverfahren geltenden Bestimmungen in der Zulassungs- und Immatrikulationssatzung der Hochschule Aalen unberührt. 7 Auswahlkriterien (1) Die Auswahl erfolgt aufgrund einer gemäß 8 zu bildenden Rangliste nach den in Absatz 2 genannten Kriterien. (2) Für die Bildung der Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens sind nachfolgende Auswahlkriterien zu berücksichtigen: a) die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, b) eine für das Studium einschlägige Berufsausbildung oder eine für das Studium einschlägige Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren in Vollzeitbeschäftigung oder einer Teilzeitbeschäftigung, die umgerechnet drei Jahre Vollzeitbeschäftigung ergibt, c) eine für das Studium einschlägige praktische Tätigkeit von mindestens drei Monaten, d) für das Studium relevante außerschulische Leistungen, z. B. Preise, Auszeichnungen oder ehrenamtliches Engagement. Lesefassung vom 22. Dezember 2017 (nach 10. Änderungssatzung) Seite 6 von 8

8 Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung 8 Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung (1) Die Auswahl erfolgt nach einer Note, die nach Maßgabe folgender schulischer und sonstiger Leistungen in den folgenden Schritten bestimmt wird: 1. Bewertung der schulischen Leistung: die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. 2. Bewertung der sonstigen Leistungen: die unter 7 Absatz 2 genannten Kriterien werden, sofern sie über die Eignung des Bewerbers für das angestrebte Studium besonderen Aufschluss geben, in der folgenden Weise berücksichtigt: a) eine für das Studium einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung oder eine für das Studium einschlägige berufspraktische Tätigkeit von mindestens 3 Jahren Dauer in Vollzeit oder einer Teilzeitbeschäftigung, die umgerechnet 3 Jahre Vollzeittätigkeit ergibt, kann die Note nach Absatz 1 Nummer 1 (schulische Leistung) um bis zu 0,3 (in 0,1 Stufen) verbessern, b) eine für das Studium einschlägige praktische Vollzeittätigkeit von mindestens drei Monaten und höchstens 3 Jahren Dauer, kann die Note nach Absatz 1 Nummer 1 (schulische Leistung) um bis zu 0,1 verbessern, c) für das Studium relevante außerschulische Leistungen, z. B. Preise, Auszeichnungen oder ehrenamtliches Engagement kann die Note nach Absatz 1 Nummer 1 (schulische Leistung) um bis zu 0,2 verbessern. (2) Auf der Grundlage der nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 ermittelten Note wird unter allen Teilnehmern eine Rangliste erstellt. (3) Bei Ranggleichheit bestimmt sich die Rangfolge nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Besteht danach noch Ranggleichheit, wird nach der Wartezeit ausgewählt. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los. 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt erstmals für das Wintersemester 2011/2012. Die Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren vom 14. Dezember 2006, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 6. Juli 2009 wird außer Kraft gesetzt. Lesefassung vom 22. Dezember 2017 (nach 10. Änderungssatzung) Seite 7 von 8

Anlage 1 Anlage 1 Studiengänge mit Zulassungszahlen gemäß HVVO, sowie zugehörige Studienschwerpunkte mit prozentualer Aufteilung (gemäß 1 Abs. 1) der vorhandenen Studienplätze: Studiengang Studienschwerpunkt Prozentuale Aufteilung der Zulassungszahl nach HVVO auf die Studienschwerpunkte Wintersemester Prozentuale Aufteilung der Zulassungszahl nach HVVO auf die Studienschwerpunkte Sommersemester Mechatronik 50 % 50 % Mechatronik Technische Redaktion 50 % 25 % User Experience Keine Zulassung 25 % Maschinenbau / Produktion und 50 % Keine Zulassung Maschinenbau / Produktion und Management Management Maschinenbau / Wirtschaft und Management 50 % Keine Zulassung Oberflächentechnologie / Neue Materialien 27 % Keine Zulassung Oberflächentechnologie / Neue Materialien Oberflächentechnologie / Neue Materialien mit Studienschwerpunkt International Sales Management and Technology Oberflächentechnologie / Neue Materialien mit Studienschwerpunkt Materialographie / Neue Materialien Oberflächentechnologie / Neue Materialien mit Studienschwerpunkt Maschinenbau / Neue Materialien 45 % 100 % 8 % Keine Zulassung 20 % Keine Zulassung Lesefassung vom 22. Dezember 2017 (nach 10. Änderungssatzung) Seite 8 von 8