Antrag an Förderung der außerschulischen Jugendarbeit nach den Richtlinien des Landkreises Südliche Weinstraße Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Ref. 53 An der Kreuzmühle 2 76829 Landau Die nachfolgenden Angaben sind zur Bearbeitung des Antrages unbedingt notwendig! Bitte die allgemeinen Hinweise auf der Rückseite lesen! Veranstalter Träger der Maßnahme Name des freien Trägers auf örtlicher Ebene (z.b. Verein, Initiative) o. der rechtl. selbstständigen Kirchengemeinde o. der Kommune (Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde, Stadt) o. des Verbandes (bzw. der überregionalen Organisation) mit dem eine Vereinbarung gemäß 72a Abs. 4 SGB VIII besteht (Fördervoraussetzung!) Zuwendungsempfängers (Kontoinhaber) Name; Straße, ; PLZ, Ort o.g. Maßnahmenträger ist am: (Datum) bei: (Name Jugendamt) der rheinl.-pfälz. Rahmenvereinbarung nach 72a SGB VIII beigetreten. Antragsteller Vor- u. Zuname; Straße, ; PLZ, Ort; Tel., E-Mail IBAN BIC Name der Bank Art der Veranstaltung (zutreffendes ankreuzen) O Soziale Bildung (nur mit Übernachtung) O Politische Jugendbildung O Schulung ehrenamtlicher Kräfte O Kinderferientage O Jugendleiterschulung (Der Erste-Hilfe-Lehrgang mit 12 Zeitstunden Programm ist als Nachweis in Kopie je Teilnehmer beizufügen. Werden die Nachweise nicht beigefügt und sind die vorgeschriebenen Inhalte einer Jugendleiterausbildung aus dem Programmablauf nicht ersichtlich, kann dieser Antrag im Rahmen der Zuschussrichtlinien ausschließlich auf der Grundlage einer Schulung ehrenamtlicher Kräfte bearbeitet werden.) Die Veranstaltung hat während der Schulzeit stattgefunden O Ja O Nein Wenn ja, lag eine Unterrichtsbefreiung der Teilnehmer vor O Ja O Nein Veranstaltungszeitraum (Datumangabe von-bis): Ort der Durchführung: Zahl der jugendlichen Teilnehmer insg.: davon aus dem Landkreis Südl. Weinstraße (wohnhaft): O ehrenamtlich des verantwortlichen Leiters: O hauptamtlich Bestätigung 1. Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Veranstaltung im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung nach dem SGB VIII. 2. Die Veranstaltung wurde in der oben angegebenen Zeit mit den nachstehenden Teilnehmern durchgeführt. Für die Richtigkeit Ort, Datum, Unterschrift des Veranstaltungsleiters Bestätigung der Freizeitstätte o. des Bürgermeisters o. Jugendpflegers des Veranstaltungsortes (insb. bei Freizeitstätten in eigener Trägerschaft) Ort, Datum, Unterschrift, Stempel Freizeitstätte/Bürgermeister o. Jugendpflege
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Hinweise: 1. Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet. 2. Der Antrag ist spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme bei der Kreisverwaltung einzureichen. Für Maßnahmen, die nach dem 30. November eines Jahres durchgeführt werden, ist der Antrag spätestens am 20. Januar des darauffolgenden Jahres zu stellen. 3. Für die Bestätigung ist der Leiter der Tagungs-, Schulungs- oder Freizeitstätte, bzw. der Jugendpfleger oder Bürgermeister zuständig, in dessen Amtsbereich die Veranstaltung stattfindet. 4. Die Teilnehmerliste ist leserlich und vollständig auszufüllen (Blockschrift oder Schreibmaschine). 5. Jeder Teilnehmer muss in der Spalte Unterschrift eigenhändig unterschreiben! 6. Die Gewährung von Leistungen nach diesen Richtlinien ist nur möglich für Träger der freien Jugendhilfe, mit denen eine Vereinbarung gemäß 72a Abs. 4 SGB VIII besteht. 1. Antrag eingegangen am... Nur vom Kreisjugendamt auszufüllen: 2. Antrag und Veranstaltung entsprechen den Richtlinien mit folgenden Einschränkungen: Kein Zuschuss für... Teilnehmer, da die sgrenze über- bzw. unterschritten wurde. Kein Zuschuss für... Teilnehmer, die außerhalb des Landkreises wohnen. 3. Nach Prüfung der Förderungsvoraussetzungen und des Antrages gemäß den Richtlinien des Landkreises Südliche Weinstraße wird folgender Zuschuss gewährt: X = = Teilnehmer Verpflegungstage Tagessatz Summe X = = Anzahl ehr.- amtl. Leiter Verpflegungstage Tagessatz Summe Gesamtsumme 4. Bescheid an die/den Antragsteller/in wurde erstellt. 5. Die Auszahlungsanordnung an die Kreiskasse wurde erteilt.. Landau, Datum Unterschrift der Bearbeiterin/des Bearbeiters