Nahrungsergänzungsmittel. Darstellung rechtlicher Aspekte. Unfug & Nutzen. von

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Transkript:

Nahrungsergänzungsmittel Darstellung rechtlicher Aspekte Unfug & Nutzen von Karl-Heinz Rossow

Warum werden Nahrungsergänzungsmittel verzehrt? Ausgleich einer unausgewogenen Ernährung Schutz vor Krankheiten Festere Knochen Funktionstüchtigere Gelenke Besseres Gedächtnis Schönere Haut, Haare und Nägel Leistungssteigerung Gewichtabnahme Verzögerung von Alterserscheinungen (Anti-Aging) Aktiveres Sexualleben Minderung der negativen Wirkungen durch das Rauchen

Ernährungssituation in Deutschland Wer sich ausgewogen und abwechslungsreich ernährt, braucht laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) im allgemeinen keine Nahrungsergänzungsmittel, um die D-A-CH Referenzwerte zu erreichen. Dennoch gibt es bei einzelnen Bevölkerungsgruppen oder Individuen durchaus Versorgungsrisiken g

Bevölkerungsgruppen mit Risiko ik Schwangere und Stillende: Es besteht ein Mehrbedarf an Folsäure, Jod, Vitamin D, Calcium und Omega-3- Fettsäuren. Kinder und Jugendliche: In der sensiblen Phase des Wachstums, der körperlichen und geistigen g Entwicklung ist eine bedarfsdeckende Versorgung insbesondere mit Calcium, Jod, B-Vitaminen, eventuell Eisen und Omega-3-Fettsäuren sicherzustellen. Senioren: Nachlassendes Hunger- und Durstempfinden sowie Kau- und Schluckstörungen erschweren eine ausreichende Ernährung. Die Nährstoffdichte der Nahrung muss daher steigen. Besonders Vitamin D, Calcium, B-Vitamine,,Omega-3- Fettsäuren und Lutein (Sehkraft).

Vitamine Bedarf und Funktion

Vitamine i Bedarf und Funktion

Mineralstoffe und Spurenelemente Bedarf und Funktion

Vollwertig essen und trinken nach den 10 Regeln der DGE Vielfältig essen. Reichlich Getreideprodukte und Kartoffeln, mindestens 30 g Ballaststoffe täglich. Fünf Portionen Obst und Gemüse am Tag, möglichst frisch, oder auch eine Portion als Saft. Täglich Milch und Milchprodukte; ein- bis zweimal in der Woche Fisch; Fleisch, Wurst und Eier in Maßen. Mehr als 300 600 g Fleisch und Wurst pro Woche sollten es nicht sein. Wenig Fett und fettreiche Lebensmittel. Pflanzliche Fette und Öle sind zu bevorzugen. Zu achten ist auf unsichtbares Fett in Fleischerzeugnissen, Milchprodukten, Gebäck, Süßwaren usw. Insgesamt reichen 60-80 g Fett pro Tag. Zucker und Salz in Maßen. Reichlich Flüssigkeit. Trinken Sie 1,5 Liter Flüssigkeit jeden Tag. Zu bevorzugen sind Wasser und andere energiearme Getränke Schmackhaft und schonend zubereiten. Lassen Sie sich Zeit beim Essen. Das fördert das Sättigungsempfinden. Auf das Gewicht achten und in Bewegung bleiben

Rechtsvorschriften, die für Nahrungsergänzungsmittel maßgebend sind Richtlinie 2002/46/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Nahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittelverordnung - NemV vom 24.05.2004 2004 Lebensmittel-Basisverordnung (EG) 178/2002 (BasisV) Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vom 24.07.2009 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) vom 15.12.1999 Nährwert-Kennzeichnungsverordnung (NKV) vom 25.11.1994 Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) vom 29.01.1998 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-VO)

Ein Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der NemV ist ein Lebensmittel, das 1. dazu bestimmt ist die allgemeine Ernährung zu ergänzen, 2. ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und 3. in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Tabletten, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen, in den Verkehr gebracht wird

Beispiele für sonstige Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln Sekundäre Pflanzenstoffe: Organische Verbindungen : Carotinoide (Lutein) Carnitin Flavonoide (Isoflavone) Coenzym Q 10 Kreatin Aminosäuren (Z. B. Arginin, Ornithin) Produkte tierischen Ursprungs: Grünlippmuschelkonzentrat Gelee Royal Haifischknorpelextrakt Mineralien: Kieselerde Probiotika: Lactobacillus acidophilus Bifidobacterium lactis

Anforderungen an die Abgabe von Nahrungsergänzungsmitteln Ein Nahrungsergänzungsmittel, das zur Abgabe an den Verbraucher bestimmt ist, darf gewerbsmäßig nur in einer Fertigpackung in den Verkehr gebracht werden.

Anforderungen an die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln Ein NEM darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn auf der Fertigpackung zusätzlich zu den durch die Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung vorgeschrieben Angaben vorhanden sind: die Namen der Kategorien von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen, die für das Erzeugnis kennzeichnend sind, die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen des Erzeugnisses, der Warnhinweis Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.,

Anforderungen an die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln ein Hinweis darauf, dass die Produkte außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind, die Menge der Nährstoffe oder sonstigen Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bezogen auf die empfohlene tägliche Verzehrsmenge, die Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente in der Tagesportion als Prozentsatz zu den in der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung angegeben Referenzwerten, sofern für diese Stoffe Referenzwerte festgelegt t sind.

Vitamine und Mineralstoffe und ihre empfohlene Tagesdosis nach der Nährwert- Kennzeichnungsverordnung (NKV) Vitamin A (µg) 800 Kalium (mg) 2000 Vitamin D (µg) 5 Chlorid (mg) 800 Vitamin E (mg) 12 Calzium (mg) 800 Vitamin K (µg) 75 Phosphor (mg) 700 Vitamin i C (mg) 80 Magnesium (mg) 375 Vitamin B1 (mg) 1,1 Eisen (mg) 14 Vitamin B2 (mg) 14 1,4 Zink (mg) 10 Niacin (mg) 16 Kupfer (mg) 1 Vitamin B6 (mg) 1,4 Mangan (mg) 2 Folsäure (µg) 200 Fluorid (mg) 3,5 Vitamin B12 (µg) 2,5 Selen (µg) 55 Biotin (µg) 50 Chrom (µg) 40 Pantothensäure (mg) 6 Jod (µg) 150

Anlage 1 Vitamine und Mineralstoffe, die als Nahrungsergänzungsmittel g g bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen Vitamine Vitamin A (µg RE) Vitamin D (µg) Vitamin E (mg α-te) Vitamin K (µg) Vitamin B1 (mg) Mineralstoffe Calcium (mg) Magnesium (mg) Eisen (mg) Kupfer (µg) Jod (µg) Vitamin B2 (mg) Zink (mg) Niacin (mg NE) Mangan (mg) Pantothensäure (mg) Natrium (mg) Vitamin B6 (mg) Kalium (mg) Folsäure (µg) Selen (µg) Vitamin B12 (µg) Chrom (µg) Biotin (µg) Molybdän (µg) Vitamin C (mg) Fluor (mg) Chlor (mg) Phosphor (mg)

Anzeigepflicht für Nahrungsergänzungsmittel Wer ein Nahrungsergänzungsmittel als Hersteller oder Einführer in den Verkehr bi bringen will, hat dies spätestens beim ersten Inverkehrbringen, hbi dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter Vorlage eines Musters des für das Erzeugnis verwendeten Etiketts anzuzeigen. Wurde das Nahrungsergänzungsmittel bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU in den Verkehr gebracht, so ist, sofern das in diesem Mitgliedstaat geltende Recht eine e Anzeigepflicht vorsieht, in der Anzeige beim BVL zusätzlich die Behörde des anderen Mitgliedstaates anzugeben. Das BVL übermittelt die Anzeige unverzüglich dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden. N h ä itt l t li i G t A i itt l i ht d Nahrungsergänzungsmittel unterliegen im Gegensatz zu Arzneimitteln nicht der Zulassungspflicht!

Risikokategorien für Vitamine und Mineralstoffe bei Überdosierungen Hohes Risiko Mäßiges Risiko Geringes Risiko Vitamin A Vitamin E Vitamin B1 Beta-Carotin Vitamin C Vitamin B2 Vitamin D Vitamin K Nicotinamid Calcium Vitamin B6 Biotin Eisen Magnesium Vitamin B12 Zink Molybdän Chrom Kupfer Selen Jod

Festlegung von Tolerable Upper Intake Level (UL) für Vitamine und Mineralstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Vitamine Einheit UL Minealstoffe Einheit UL Vitamin A mg RE 3 Calcium mg 2500 Vitamin D µg 50 Phosphor - Vitamin i E mg 300 Magnesium mg 250 Vitamin K - Natrium - Vitamin B1 - Kalium - Vitamin B2 - Chlorid - Vitamin B6 mg 25 Eisen - Vitamin B12 - Chrom (III) - Niacin - Fluorid mg 7 Nicotinsäure Nicotinamid mg mg 10 900 Jod µg 600 Folsäure µg 1000 Kupfer mg 5 Pantothensäure - Mangan - Biotin - Molybdän mg 600 Vitamin C - Selen µg 300 Zink mg 25

Nahrungsergänzungsmittel sind sinnvoll für: Personen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten t li hk (wie z.b. Laktoseintoleraz) Schwangere und Stillende ältere Menschen Menschen mit extrem vegetarischer Kost Leistungssportler und Schwerstarbeiter Sportler, die auf ein sehr niedriges Körpergewicht achten müssen Menschen mit langfristiger Reduktionsdiät Menschen mit chronischem Alkohol- und Tabakmissbrauch

Nutzen und Unfug von Nahrungsergänzungsmitteln sinnvoll weniger sinnvoll unsinnig, z.t. gesundheitsschädlich Vitaminei Carnitin Höher dosierte Antioxidantien (> RDA) Beta-Carotin, Vit. E, Vit. C Mineralstoffe Coenzym Q 10 Kava Kava, leberschädigend Spurenelemente Spirulina-Algen Lami, Reduce Weight Fructa Planta, La Jiao Shou Shen Schlankeitsmittel aus China und Indonesien, mit Wirkstoff "Sibutramin", Übelkeit, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen Essenzielle Gelatine BfR-Warnung vor Glucosamin Fettsäuren (24.02.2012); 2012) Glucosamin kann die blutgerinnungshemmende Wirkung von Cumarin-Antikoagulanzien verstärken und zu Blutungen führen. Therma Power, der Schlankmacher wird im Internet als NEM verkauft. Das Erzeugnis enthält Ephedrin, Synephrin und Koffein. Es wird in Dänemark mit einem Todesfall durch Herzstillstand in Verbindung ggebracht. Die genannten Stoffe bewirken Bluthochdruck und Muskelzittern