KONSULTATIONSPAPIER ZUR VERORDNUNG DER EZB ÜBER AUFSICHTSGEBÜHREN FRAGEN UND ANTWORTEN

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Transkript:

KONSULTATIONSPAPIER ZUR VERORDNUNG DER EZB ÜBER AUFSICHTSGEBÜHREN FRAGEN UND ANTWORTEN MAI 2014 1 WARUM ERHEBT DIE EZB AUFSICHTSGEBÜHREN? Gemäß der SSM-Verordnung 1 erhebt die EZB eine jährliche Aufsichtsgebühr, um ihre Aufgaben im Zusammenhang mit dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism SSM) zu finanzieren. Die Gebühr dient der Finanzierung der Aufgaben der EZB, d. h. der Gewährleistung einer wirksamen und einheitlichen Funktionsweise des SSM, der errichtet wurde, um durch eine unabhängige integrierte europäische Aufsicht für alle teilnehmenden Mitgliedsstaaten zur Wiederherstellung des Vertrauens in den Bankensektor beizutragen; die Sicherheit und Solidität des Bankensystems im Euroraum zu gewährleisten sowie die Integration und Stabilität der Finanzmärkte in Europa zu stärken; die Aufsichtspraktiken zum Nutzen der beaufsichtigten Banken zu harmonisieren. 2 WAS IST DER GEGENSTAND DES VERORDNUNGENTWURFS ÜBER AUFSICHTSGEBÜHREN, UND WARUM IST DIE VERORDNUNG NOTWENDIG? Die Kosten der EZB für die Aufsicht werden von den Banken in den teilnehmenden Mitgliedstaaten getragen. Daher werden die mit der Durchführung der Aufsichtsaufgaben verbundenen Ausgaben über Gebühren finanziert. Die EZB wird diese Gebühren von den Banken je nach deren Bedeutung und den von ihnen ausgehenden Risiken erheben. Die Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren beschreibt, wie die Gebühren für jede Bank berechnet werden. 1 Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank. 1

3 WELCHE VORTEILE BRINGT DER SSM MIT SICH? Die wirksame und einheitliche Beaufsichtigung aller Banken in den Euro-Ländern und anderen am SSM teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Bankensektor stärken. Banken können dann leichter zwischen Sparern und Kreditnehmern, die Investitionen tätigen möchten, die möglicherweise der europäischen Wirtschaft zugute kommen und Arbeitsplätze schaffen, vermitteln. Darüber hinaus werden Banken, die in mehr als einem teilnehmenden Mitgliedsstaat tätig sind, möglicherweise in erheblichem Umfang von der allmählichen Harmonisierung der Aufsichtsregelungen und der Straffung der Meldeprozesse profitieren. Nicht zuletzt wird der SSM dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, sodass effizientere Banken leichter grenzüberschreitend expandieren können und die Öffentlichkeit von mehr Wettbewerb und einer attraktiveren Palette an Bankdienstleistungen profitieren kann. 4 WEN BETRIFFT DER SSM? Alle rund 6 000 Banken des Eurogebiets unterliegen dem SSM, der die EZB und die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities NCAs) umfasst. Die EZB ist dafür verantwortlich, dass der SSM in seiner Gesamtheit wirksam und einheitlich funktioniert, d. h. in Bezug auf die bedeutenden Banken, die sie direkt beaufsichtigt, und die weniger bedeutenden Banken, die sie indirekt beaufsichtigt. Die EZB wird in Zusammenarbeit mit den NCAs, die für die laufende Aufsicht über die weniger bedeutenden Banken zuständig sind, die harmonisierte Umsetzung des gemeinsamen europäischen Regelwerks gewährleisten. Dementsprechend zahlen alle im Rahmen des SSM beaufsichtigten Banken eine jährliche Aufsichtsgebühr an die EZB. Im Einzelnen erhebt die EZB Aufsichtsgebühren von in den teilnehmenden Mitgliedstaaten also den Ländern des Euroraums und anderen EU-Mitgliedstaaten, die sich dem SSM anschließen möchten niedergelassenen Banken; in einem teilnehmenden Mitgliedstaat niedergelassenen Zweigstellen von in nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten niedergelassenen Banken. Für beaufsichtigte Gruppen mit mehreren Zweigstellen und Tochterunternehmen in einem oder mehreren teilnehmenden Mitgliedstaaten erstellt die EZB nur einen Gebührenbescheid, der grundsätzlich an das Unternehmen auf oberster Konsolidierungsebene in der Eigentümerstruktur in diesen Ländern gerichtet ist. 2

5 WELCHE LEISTUNGEN ERHALTEN BANKEN FÜR IHRE AUFSICHTSGEBÜHREN? Die EZB ist dafür verantwortlich, dass der SSM wirksam und einheitlich funktioniert. Der Grad der direkten laufenden Aufsicht durch die EZB und die Rolle der NCAs richten sich nach der Größe und dem Risikoprofil der Banken. Die EZB ist für die direkte Aufsicht über bedeutende Banken zuständig; bedeutend im Sinne der SSM-Verordnung sind Banken, deren Aktiva 30 Mrd übersteigen oder mindestens 20 % des BIP ihres Niederlassungsstaats bilden oder die eine direkte öffentliche finanzielle Unterstützung durch die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) oder den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) beantragt oder erhalten haben. In jedem teilnehmenden Land unterliegen zumindest die drei bedeutendsten Banken ungeachtet ihrer absoluten Größe der direkten Aufsicht durch die EZB. Für diese direkte Beaufsichtigung fällt der größte Teil der Ausgaben (nach ersten Schätzungen etwa 85 % der gesamten jährlichen Aufsichtsgebühr) an, die sodann von den dieser Kategorie zuzurechnenden Banken zu erstatten sind. Innerhalb des SSM sind die NCAs für die laufende Aufsicht über weniger bedeutende Banken unmittelbar zuständig. Dennoch ist die EZB dafür verantwortlich, dass der einheitliche Aufsichtsmechanismus in seiner Gesamtheit funktioniert. Sie kann den NCAs allgemeine Anweisungen betreffend die Aufsicht über weniger bedeutende Banken erteilen und behält ihre Untersuchungsbefugnisse gegenüber allen beaufsichtigten Banken. Unter anderem ist die EZB befugt, Zulassungen zu erteilen und zu entziehen, Informationen anzufordern, Untersuchungen und Vor-Ort-Prüfungen durchzuführen, den Erwerb qualifizierter Beteiligungen zu beurteilen und Sanktionen zu verhängen. Zudem hat sie die Befugnis, die direkte Aufsicht über weniger bedeutende Banken zu übernehmen, wenn dies für die Gewährleistung der kohärenten Anwendung hoher Aufsichtsstandards erforderlich ist. Für die Wahrnehmung dieser mit der indirekten Aufsicht über weniger bedeutende Banken verbundenen Aufgaben fallen voraussichtlich etwa 15 % der jährlichen Aufsichtsgebühr an, die von den Banken dieser Kategorie erhoben wird. 6 WELCHE BANKEN MÜSSEN EINE AUFSICHTSGEBÜHR AN DIE EZB ZAHLEN? WIRD DABEI ZWISCHEN BEDEUTENDEN UND WENIGER BEDEUTENDEN BANKEN UNTERSCHIEDEN? Alle im Rahmen des SSM beaufsichtigten Banken haben eine jährliche Aufsichtsgebühr an die EZB zu zahlen, wobei sich jedoch der von bedeutenden und weniger bedeutenden Banken zu zahlende Betrag nach dem Beaufsichtigungsaufwand der EZB richtet. Der von weniger bedeutenden Banken zu tragende Anteil an den Gesamtkosten für die Aufsicht ist wesentlich niedriger als der Anteil bedeutender Banken. Ersten Schätzungen zufolge werden rund 85 % der 3

Ausgaben durch die direkt von der EZB beaufsichtigten bedeutenden Bankengruppen erstattet werden, und nur etwa 15 % der gesamten Kosten der EZB für die Aufsicht werden durch die mehr als 5 800 weniger bedeutenden Banken erstattet werden. 7 INWIEWEIT WERDEN DIE NATIONALEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN IHRE AUFSICHTSGEBÜHREN VORAUSSICHTLICH VERRINGERN? Der SSM ist ein Bankenaufsichtssystem, in dem die NCAs eine wichtige Rolle spielen. In Bezug auf die bedeutenden Banken, die der direkten Aufsicht durch die EZB unterliegen, werden die NCAs die EZB bei der Erstellung und Durchführung von Rechtsakten, die im Zusammenhang mit den Aufsichtsaufgaben der EZB stehen, unterstützen und mit ihr zusammenarbeiten. Darüber hinaus sind die NCAs weiterhin für die laufende Aufsicht über weniger bedeutende Banken zuständig, wobei sie die allgemeinen Anweisungen der EZB befolgen. Dieser Aufwand der NCAs ist mit Kosten verbunden, die von der Aufsichtsgebühr der EZB nicht gedeckt werden. Schließlich tragen die NCAs durch ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsgremium zu wirksamen und angemessenen Entscheidungsprozessen bei. Die Aufsichtsgebühr der EZB berührt nicht das Recht der NCAs, nach nationalem Recht Gebühren zur Deckung der Kosten ihrer Aufsichtstätigkeit, die auch über den Geltungsbereich der SSM-Verordnung hinausgehende Aufgaben wie den Verbraucherschutz und die Bekämpfung der Geldwäsche umfasst, zu erheben. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die Kosten, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit und der Unterstützung der EZB bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben entstehen. 8 WELCHE KOSTEN WIRD DIE EZB DURCH AUFSICHTSGEBÜHREN DECKEN? Die jährlichen Ausgaben, die die EZB durch die Aufsichtsgebühr zu decken gedenkt, umfassen in erster Linie die direkten Kosten der zur Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem SSM geschaffenen neuen Geschäftsbereiche. Zwei Generaldirektionen sind für die direkte Aufsicht über bedeutende Banken zuständig, eine Generaldirektion ist für die indirekte Aufsicht über weniger bedeutende Banken verantwortlich, und eine weitere Generaldirektion nimmt Querschnittsaufgaben für beide Kategorien von Banken wahr. Ferner wurden ein Geschäftsbereich für makroprudenzielle Aufgaben im Zusammenhang mit dem SSM und das Sekretariat des Aufsichtsgremiums errichtet. 4

Darüber hinaus erhalten die neuen SSM-Strukturen von der EZB verschiedene Unterstützungsleistungen. Die damit verbundenen Kosten fließen ebenfalls in die Berechnung der Aufsichtsgebühr ein. Zu diesen Leistungen zählen die Anmietung von Räumlichkeiten, das Personalmanagement, administrative Dienste, die Haushaltsplanung und Kontrolle, die Buchhaltung, Rechtsdienste sowie interne Audit-, Statistik- und IT-Dienste. Die EZB wird die bestehenden Infrastrukturen nutzen, um diese Leistungen effizient für den SSM zu erbringen. 9 WIE STEHT ES MIT DEN KOSTEN IN DER ÜBERGANGSPHASE? Die EZB wird ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die operative Verantwortung für die Aufsicht übernimmt, d. h. ab November 2014, von den beaufsichtigten Banken Gebühren für die entstandenen Kosten erheben. In der Übergangsphase bis zu diesem Zeitpunkt entstehende Ausgaben, wie etwa die Anlaufkosten des SSM und die Kosten der EZB für die umfassende Bewertung, werden den beaufsichtigten Banken nicht auferlegt. 10 WIE WERDEN DIE AUFSICHTSGEBÜHREN BERECHNET? Die SSM-Verordnung sieht vor, dass die Gebühren auf der obersten Konsolidierungsebene innerhalb eines teilnehmenden Mitgliedstaats anhand objektiver Kriterien in Bezug auf die Bedeutung und das Risikoprofil der betreffenden Bank, einschließlich ihrer risikogewichteten Aktiva, berechnet werden. Die von jeder beaufsichtigten Bank zu entrichtende Jahresgebühr entspricht der Summe aus zwei Komponenten: einer für jede Bank einheitlichen Mindestgebühr auf der Grundlage von 10 % des zu erhebenden Betrags und einer variablen Gebührenkomponente. Bei den kleinsten bedeutenden Banken, deren gesamte Aktiva sich auf weniger als 10 Mrd belaufen, wird die Mindestgebühr um die Hälfte reduziert. Zur Zuweisung der variablen Gebührenkomponente werden die gesamten Aktiva einer Bank als Indikator für die Bedeutung einer beaufsichtigten Bank sowie ihr Gesamtrisikobetrag als Indikator für ihr Risikoprofil einschließlich ihrer risikogewichteten Aktiva herangezogen. Die Gebühr der EZB wird in Form einer jährlichen Zahlung erhoben, die frühestens zum 1. Juli fällig ist. Die Gebühr schließt eine Vorauszahlung ein, die auf Grundlage des für das laufende Jahr genehmigten Etats für Ausgaben ermittelt wurde. Etwaige Beträge, um die der eingezogene Vorauszahlungsbetrag die im Vorjahr tatsächlich entstandenen Kosten über- bzw. unterschreitet, werden von der EZB erstattet bzw. geltend gemacht. 5

11 WIE KANN EINE BEAUFSICHTIGTE BANK IHRE JÄHRLICHE AUFSICHTSGEBÜHR ERMITTELN? Die EZB stellt die Informationen zur Verfügung, die Banken zur Abschätzung ihrer jährlichen Aufsichtsgebühr benötigen. Auf ihrer Website veröffentlicht die EZB: a) den jährlichen Beschluss des EZB-Rats über die von den einzelnen Kategorien beaufsichtigter Banken d. h. den bedeutenden und den weniger bedeutenden Banken zu deckenden Gesamtkosten der Aufsicht; b) den Gesamtbetrag der gesamten Aktiva und des Gesamtrisikobetrags für jede Kategorie beaufsichtigter Banken; c) die zur Ermittlung der Aufsichtsgebühr angewandte Methodik. Beaufsichtigte Banken können anhand dieser veröffentlichten Informationen sowie der von ihnen übermittelten jeweiligen Gebührenfaktoren (gesamte Aktiva und Gesamtrisikobetrag) die für sie geltende Aufsichtsgebühr abschätzen. Die EZB erläutert in jedem ausgestellten Gebührenbescheid ausführlich die Ableitung der einzelnen Gebührenfaktoren für jede beaufsichtigte Bank oder Bankengruppe. 12 WIE HOCH WERDEN DIE VON DER EZB ERHOBENEN GEBÜHREN 2015 VORAUSSICHTLICH AUSFALLEN? Für 2015 werden Gesamtausgaben in Höhe von etwa 260 Mio erwartet. Diese lassen sich gerundet folgendermaßen aufschlüsseln: 60 % Personalkosten, 10 % Raumkosten und 30 % sonstige betriebliche Aufwendungen wie Reisekosten, Beratungs- und IT-Dienstleistungen. 13 WANN STELLT DIE EZB DEN BEAUFSICHTIGTEN BANKEN ERSTMALS GEBÜHREN IN RECHNUNG? Der erste Gebührenbescheid wird im Juni 2015 ausgestellt; der Betrag ist dann innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. Dieser erste Bescheid wird die Kosten für die letzten beiden Monate des Jahres 2014 sowie die Vorauszahlung für 2015 umfassen. 14 WAS GESCHIEHT, WENN EINE BANK IHRE AUFSICHTSGEBÜHR NICHT ZAHLT? Geht eine Zahlung bis zum Fälligkeitstermin nur teilweise oder gar nicht ein, leitet die EZB ein Verfahren für die Weiterbehandlung ein und erinnert die betreffende Bank an den ausstehenden 6

Betrag. Auf den überfälligen Betrag fallen ab dem Fälligkeitstermin tägliche Zinsen in Höhe des Hauptrefinanzierungssatzes der EZB zuzüglich 8 Prozentpunkten an. 15 WELCHE ENTWICKLUNG ERWARTET DIE EZB BEI DEN KOSTEN DER AUFSICHT? Die EZB befindet sich noch in einer Übergangsphase, in der sie ihre Aufsichtskapazitäten aufbaut. Wie hoch die ständigen Gesamtausgaben der EZB für die Aufsicht sein werden, wird sich erst mittelfristig zeigen. Auf jeden Fall können die beaufsichtigten Banken davon ausgehen, dass die EZB in allen Ausgabenbereichen die Grundsätze der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Haushaltskontrolle anwenden wird. Nach aktueller bestmöglicher Schätzung der EZB werden die jährlichen Kosten für 2015 260 Mio betragen. Auch wenn die Aufsicht möglicherweise Tätigkeiten umfasst, die zeitlich befristet sind und/oder im Jahresvergleich deutlichen Schwankungen unterliegen, ist die EZB dennoch bestrebt, die Volatilität bei den Kosten einzudämmen, um die Auswirkungen auf die durch die beaufsichtigten Banken zu entrichtenden Gebühren zu minimieren. 16 WENN EINE NEUE BANK IHRE ZULASSUNG ERST IM LAUF EINES JAHRES ERHÄLT, WERDEN IHR DANN DIE GEBÜHREN FÜR EIN GANZES JAHR BERECHNET? WENN EINE BANK IHRE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT IM LAUF DES JAHRES EINSTELLT, KANN SIE DANN EINE RÜCKERSTATTUNG BEANTRAGEN? Jede beaufsichtigte Bank ist verpflichtet, eine Gebühr für den Teil des Jahres zu zahlen, in dem sie dem SSM unterliegt. Neu zugelassene Banken müssen daher Aufsichtsgebühren vom Zeitpunkt der Zulassung bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres zahlen. Analog hierzu müssen Banken, deren Lizenz widerrufen wird, Aufsichtsgebühren für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Lizenz entrichten. Die Aufsichtsgebühr wird nach der Anzahl der vollen Monate berechnet, in denen die Bank dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus unterlag. Die anteilige Berechnung gilt auch bei einem Wechsel von der Kategorie der bedeutenden zur Kategorie der weniger bedeutenden Banken und umgekehrt. Wenn sich der Status einer beaufsichtigten Bank ändert, nachdem die volle Gebühr bereits bezahlt wurde, nimmt die EZB gegebenenfalls eine Rückerstattung vor bzw. stellt eine weitere Rechnung aus. 17 MÜSSEN AUCH BANKEN GEBÜHREN ENTRICHTEN, DIE IN NICHT DEM EURO-WÄHRUNGSGEBIET ANGEHÖRENDEN STAATEN, DIE 7

SICH MÖGLICHERWEISE DEM SSM ANSCHLIESSEN, NIEDERGELASSEN SIND? EU-Mitgliedstaaten, die nicht den Euro als Währung haben, können am SSM teilnehmen, indem sie eine enge Zusammenarbeit zwischen ihrer nationalen Aufsichtsinstanz und der EZB vereinbaren. In diesen Ländern niedergelassene beaufsichtigte Banken müssen dann ebenfalls Aufsichtsgebühren an die EZB entrichten. 18 WEM GEGENÜBER BESTEHT IN BEZUG AUF DIE AUFSICHTSGEBÜHREN EINE RECHENSCHAFTSPFLICHT FÜR DEN SSM UND DIE EZB? Die EZB ist gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat für die Erfüllung ihrer Aufgaben rechenschaftspflichtig. Die EZB unterliegt regelmäßigen Berichtspflichten und beantwortet Fragen des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente hinsichtlich ihrer Aufsichtstätigkeiten. Die Vorsitzende des Aufsichtsgremiums legt dem Europäischen Parlament und der Eurogruppe einen Jahresbericht zu den Aufsichtstätigkeiten der EZB vor, der Informationen über die Höhe der Aufsichtsgebühren enthält. In der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der EZB wurde bekräftigt, dass die Methode für die Berechnung der Aufsichtsgebühren und das Budget der EZB für ihre Aufsichtsaufgaben im Jahresbericht dargelegt werden. Informationen über die Aufsichtsgebühren sowie eine Erläuterung ihrer Berechnung werden außerdem auf der EZB-Website veröffentlicht. 19 WIRD DER RAHMEN FÜR AUFSICHTSGEBÜHREN IN EINIGEN JAHREN ÜBERPRÜFT? Die EZB wird 2017 eine Überprüfung des Rahmens für Aufsichtsgebühren durchführen, insbesondere hinsichtlich der Methodik und der Kriterien für die Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühr, die jedes beaufsichtigte Unternehmen und jede beaufsichtigte Gruppe entrichten müssen. 20 WELCHES FEEDBACK IST AUF DAS KONSULTATIONSVERFAHREN ZU ERWARTEN? Die öffentliche Konsultation zur EZB-Verordnung über Aufsichtsgebühren beginnt am 27. Mai 2014 und läuft bis zum 11. Juli 2014. 8

Die EZB organisiert am 24. Juni 2014 an ihrem Sitz in Frankfurt am Main eine öffentliche Anhörung zum Konsultationsdokument. Ein Webcast der Anhörung kann nach der Veranstaltung auf der EZB-Website abgerufen werden. Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation wird die EZB die eingereichten Kommentare nebst einer Bewertung und Zusammenfassung der Beiträge veröffentlichen. Die EZB- Verordnung über Aufsichtsgebühren wird in Kraft treten, bevor die EZB am 4. November 2014 ihre Aufsichtsaufgaben übernimmt. 9