Bodenschutz. Kurs Umweltschutz auf Baustellen Sursee, 24. November Dominik Mösch Abteilung für Umwelt Sektion Boden und Wasser

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Transkript:

Bodenschutz Kurs Umweltschutz auf Baustellen Sursee, 24. November 2010 Dominik Mösch Abteilung für Umwelt Sektion Boden und Wasser Bodenschutz auf Baustellen

Boden schützen Boden nutzen Eine Nation, die ihre Böden zerstört, zerstört sich selbst. US-Präsident Franklin D. Roosevelt (1937)

Inhalt Was ist Boden? Bodenfruchtbarkeit und Bodenfunktionen Gesetzliche Grundlagen Wiederverwertung von ausgehobenem Boden Boden und Stoffliche Belastungen Physikalische Belastungen Biologische Bodenbelastungen

Was ist Boden?

Was ist Boden? Art. 7, Absch. 4 bis Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Oktober 1983 Als Boden gilt nur die oberste, unversiegelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können.

Bodenprofil A-Horizont, Oberboden, Humus: oberster mineralischer Horizont, mit Humus angereichert, durchwurzelt, belebt, dunkel. Horizontmächtigkeit: ca. 15-35 cm B-Horizont, Unterboden: bräunlich rostfarben, mit verwittertem Ausgangsgestein und ausgewaschenen Anteilen aus dem A-Horizont, durchwurzelt, weniger belebt. Der B-Horizont kann bei wenig entwickelten Böden fehlen. Horizontmächtigkeit: ca. 30-80 cm C-Horizont, Muttergestein, Ausgangsgestein: verwittertes und unverwittertes Ausgangsgestein.

Vielfalt der Böden Braunerde Fahlgley Kalkbraunerde Rendzina

Bodenfruchtbarkeit Boden gilt als fruchtbar, wenn: a. er eine für seinen Standort typische artenreiche, biologisch aktive Lebensgemeinschaft und typische Bodenstruktur sowie eine ungestörte Abbaufähigkeit aufweist; b. natürliche und vom Menschen beeinflusste Pflanzen und Pflanzengesellschaften ungestört wachsen und sich entwickeln können und ihre charakteristischen Eigenschaften nicht beeinträchtigt werden; c. die pflanzlichen Erzeugnisse eine gute Qualität aufweisen und die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht gefährden; d. Menschen und Tiere, die ihn direkt aufnehmen, nicht gefährdet werden.

Bodenfruchtbarkeit Bodenfruchtbarkeit ist nicht gleichzusetzen mit Ertragsfähigkeit jeder Boden hat eine natürliche Fruchtbarkeit Bodenfruchtbarkeit = Bodenfunktionen werden erfüllt

Bodenfunktionen Rohstoffreservoir Tragfläche Informationsträger Ausgleichskörper im Wasser- und Lufthaushalt Lebensraum für Bodenorganismen Pflanzenstandort Bioreaktor Filter und Puffer für Schadstoffe

Was schädigt die Bodenfruchtbarkeit? Verdichtung Verschmieren Erosion Vermischen der Horizonte Schadstoffeintrag und chemische Belastungen unerwünschte sowie pathogene Organismen

Bei welchen Bauvorhaben ist Boden betroffen? Leitungen aller Art ökologische Massnahmen landwirtschaftliche Bauten Wasserversorgung, Reservoire Terrainveränderungen Strassen und Wege Neuüberbauungen Sport- und Freizeitveranstaltungen

Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Oktober 1983 (Stand am 1. August 2010) Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) vom 1. Juli 1998 (Stand am 1. Juli 2008) Technische Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA) (Stand am 1. Januar 2010) Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (EG Umweltrecht, EG UWR) vom 4. September 2007

Wiederverwertung von Boden Gesetzlicher Auftrag nach VBBo und TVA primär für die Rekultivierung von Materialentnahmestellen Einschränkungen bei belastetem Boden Wegleitung "Verwertung von ausgehobenem Boden (Wegleitung Bodenaushub)" (BUWAL, 2001) Terrainveränderungen brauchen eine kantonale Bewilligung Auf Grossbaustellen ist häufig zu wenig Boden für Rekultivierung vorhanden

Nutzen des Bodenschutzes Wasser versickert ungehindert Hochwasserschutz Wasser gelangt gefiltert ins Grundwasser Weniger Erosion, weniger Nährstoffabschwemmung Gesündere Bäche und Flüsse Pflanzen wachsen so gut wie vorher Strassen bleiben während des Baus sauberer Bauvorhaben geht einfacher vonstatten Für die Rekultivierung von Gruben steht genügend geeignetes Material zur Verfügung

Chemischer Bodenschutz Mögliche Belastungsgebiete Nahbereich von Verkehrswegen (Strassen, Bahnlinien) Boden um korrosionsgeschützte Metallbauten (Beispiel Masten) Bereiche bei Schiessanlagen (Kugelfang, Schützenhaus) (ehemalige) Rebberge und Hopfengärten Altlasten, ehemalige Industrieareale, Lagerplätze Mögliche Massnahmen Standardisierte Vorgehensweise nach Wegleitung BAFU

Auszuhebender Boden nein Richtwerte eingehalten ja Unbelasteter Boden Verdacht Schadstoffbelastung? ja Schadstoffuntersuchung ja Prüfwerte eingehalten Schwach belasteter Boden nein Stark belasteter Boden Uneingeschränkte Verwertung im Rahmen des BauG und TVA Vor Ort uneingeschränkt Anderswo mit Einschränkungen Information des Abnehmers Ablagerung nach TVA

Physikalischer Bodenschutz Mögliche Belastungen Massnahmen Verdichtungen Leichte Maschinen Abgetrockneter Boden Lastverteilende Massnahmen Veränderung des Aufbaus Aushub nach Bodenhorizonten getrennt zwischenlagern in der ursprünglichen Abfolge einfüllen Erosion, Verschlämmung Verdichtungen vermeiden Depots und rekultivierte Flächen sofort ansäen

Separate Depots Erdarbeiten während Trockenperiode A-Horizont-Depot B-Horizont-Depot C-Horizont-Depot Baggermatratzen als Last verteilende Massnahme Begrünter Boden ist tragfähiger A-Horizont Horizonte getrennt ausheben B-Horizont C-Horizont

Biologischer Bodenschutz Mögliche Belastungen Mögliche Massnahmen Neobiota = gebietsfremde invasive Arten Pathogene Organismen Beobachten Ausbreitung verhindern, z.b. durch frühzeitiges Bekämpfen Boden begrünt halten Vorkommen von gentechnisch veränderten Organismen

Beratung durch die Fachstelle Kontaktpersonen Chemischer Bodenschutz: Thomas Muntwyler 062 835 33 97 Physikalischer und biologischer Bodenschutz: Dominik Mösch 062 835 34 08

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!