n Übersicht Übersicht... 1 Ausbildung der Ausbilder... 2 Geprüfte/-r Bankfachwirt/-in... 3 Betriebswirt/-in IHK... 4 Geprüfte/-r Betriebswirt/-in... 5 Geprüfte/-r Betriebswirt/-in... 7 Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in (alt)... 8 Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in (neu)... 10 Controller/-in IHK... 12 Geprüfte/-r Controller/-in... 13 IHK Dienstleistungsfachwirte-Familie... 14 Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen... 15 Fachwirt für Finanzberatung... 16 Geprüfte Fachkaufleute für Büromanagement... 17 Geprüfte/-r Fachkaufmann/-frau Einkauf und Logistik... 18 Geprüfte/-r Fachkauffrau/-mann für Marketing... 19 Fachwirt/-in im Sozial- und Gesundheitswesen... 20 Fachwirt für die Messe-, Tagungs- und Kongresswirtschaft... 21 Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen... 22 Geprüfte/-r Fremdsprachenkorrespondent/-in... 23 Geprüfte/-r Handelsassistent/-in - Einzelhandel... 24 Geprüfte/-r Handelsassistent/-in Einzelhandel (neu)... 25 Geprüfte Handelsfachwirte... 26 Geprüfte/-r Immobilienfachwirt/-in (alt)... 27 Geprüfte/-r Immobilienfachwirt/-in (neu)... 28 Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in... 29 Industriemeister/-in fachübergreifend... 30 Geprüfte/-r Industriemeister/-in, fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen/ grundlegende Qualifikationen... 31 Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Chemie... 32 Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung - Digital- und Printmedien... 33 Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Elektrotechnik... 34 Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Mechatronik... 35 Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Metall... 36 IT-Weiterbildung...37 Geprüfte/-r Küchenmeister/-in... 38 Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in... 39 Geprüfte/-r Meister/-in für Schutz und Sicherheit... 40 Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann... 41 Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft... 42 Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in... 43 Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in... 44 Technische/-r Fachwirt/-in... 45 Tourismusfachwirte IHK... 47 Geprüfte/-r Veranstaltungsfachwirt/-in... 48 Geprüfte/-r Verkehrsfachwirt/-in...49 Geprüfte/-r Versicherungsfachwirt/-in... 50 Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in... 52 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen... 53 Zusatzqualifikation Englisch für kaufmännische Auszubildende... 54 Stand: 17. April 2009
für die bundeseinheitliche Prüfung Ausbildung der Ausbilder (Stand: 01.09.2008) Für die Ausbildereignungsprüfungen sind folgende Hilfsmittel zugelassen: wasserfester Stift netzunabhängiger Taschenrechner unkommentierte Gesetze zur Berufsbildung (Gesetzessammlungen, z. B. aktuelle Broschüre Ausbildung & Beruf ) mit folgenden Inhalten, z. B.: Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Berufsbildungsgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Bundesurlaubsgesetz Berufsbildungsförderungsgesetz Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Berufskolleganrechnungs- und Zulassungsverordnung -BKAZVO Musterprüfungsordnungen Handwerksordnung (Sind darüber hinaus, in den verwendeten Gesetzessammlungen Gesetze enthalten, die hier nicht aufgeführt wurden, kann der Prüfungsteilnehmer das Material trotzdem verwenden.) Es dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden. Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig. Der Prüfungsteilnehmer sollte mit der Gesetzessammlung bereits im Lehrgang gearbeitet haben. Die Aufgaben sind so gestaltet, dass deren Lösung prinzipiell auch ohne die Nutzung von Gesetzestexten möglich ist.
Geprüfte/-r Bankfachwirt/-in (Stand: 01.09.2008) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Grundlegende Qualifikationen Allgemeine Bankbetriebswirtschaft Betriebswirtschaft jeweils als unkommentierte Gesetzestexte oder Gesetzessammlungen: Kreditwesengesetz (7. Novelle) einschließlich der Solvabilitätsverordnung und der Liquiditätsverordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Handelsgesetzbuch (HGB) jeweils als unkommentierte Gesetzestexte bzw. Gesetzessammlungen: Handelsgesetzbuch (HGB), Arbeitsgesetze (z. B. Becktexte usw.) Volkswirtschaft ----- Recht jeweils als unkommentierte Gesetzestexte bzw. Gesetzessammlungen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB), Zivilprozessordnung (ZPO), GmbH-Gesetz Spezielle Qualifikationen Privatkundengeschäft ------ Immobiliengeschäft ------ Firmenkundengeschäft ------ Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Betriebswirt/-in IHK (Stand: 01.09.2008) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Prüfungsteil "Volks- und Betriebswirtschaft" Schwerpunkte angewandter Betriebswirtschaftslehre ----- Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung ----- unkommentierte Gesetzestexte/-sammlungen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB), Arbeitsgesetze, Kartell- und Wettbewerbsgesetze, Produkthaftungsgesetz Prüfungsteil "Management und Führung Organisation und Personalmanagement ----- Ökologiemanagement unkommentierte Gesetzessammlungen zum Umweltrecht (z. B. als Beck Texte) Projektmanagement ----- Qualitätsmanagement ----- Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Betriebswirt/-in gültig für die Herbstprüfung 2009 Prüfungsteil Marketing-Management Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen 1. Situationsaufgabe Schwerpunkt: Unternehmensführung 2. Situationsaufgabe Schwerpunkt: Unternehmensorganisation und Projektmanagement dokumentenechtes Schreibmaterial Lineal netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner alle unkommentierten, unveränderten Gesetze IFRS (International Financial Reporting Standards in der EU-Fassung (deutsch/englisch), unkommentiert ERA (Einheitliche Richtlinien für Dokumentenakkredetive) Incoterms (International Commercial Terms) jeweils in unkommentierter Original-Textfassung der Internationalen Handelskammer Paris alle unkommentierten, unveränderten, gängigen wirtschafts- und finanzmathematischen Formelsammlungen Wörterbuch Englisch Englisch und/oder Englisch Deutsch Englisch Als Hilfsmittel werden alle handelsüblichen Formelsammlungen zugelassen. Die Formelsammlungen dürfen keine handschriftlichen Ergänzungen oder andere individuelle Erweiterungen aufweisen. Fehlerkorrekturen sind zulässig. Selbst erstellte Formelsammlungen können nicht zugelassen werden Für die oben genannten zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Betriebswirt/-in (Stand: 01.01.2010) gültig ab Frühjahrsprüfung 2010 Prüfungsteil Marketing-Management Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen 1. Situationsaufgabe Schwerpunkt: Unternehmensführung 2. Situationsaufgabe Schwerpunkt: Unternehmensorganisation und Projektmanagement dokumentenechtes Schreibmaterial Lineal netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner unkommentierte deutsche Gesetzestexte (Gesetzessammlungen in denen Erlasse, Richtlinien, Verordnungen oder BMF-Schreiben enthalten sind, stellen keinen Vor- bzw. Nachteil für den Prüfungsteilnehmer dar. Somit können diese Gesetzessammlungen ebenfalls zugelassen werden. Sollte ein Erlass, eine Richtlinie, eine Verordnung oder ein BMF-Schreiben für die Lösung einer Aufgabe notwendig sein, wird der entsprechende Text als Anlage dem Aufgabensatz beigefügt. ) Wörterbuch Englisch Englisch und/oder Englisch Deutsch Englisch IFRS (International Financial Reporting Standards) in der EU-Fassung (deutsch/englisch), unkommentiert jeweils in unkommentierter deutscher oder unkommentierter Originalfassung der Internationalen Handelskammer Paris: ERA (Einheitliche Richtlinien für Dokumentenakkreditive) Incoterms (International Commercial Terms) alle handelsübliche Formelsammlungen, z. B. der DIHK-Bildungs-GmbH Als Hilfsmittel werden alle handelsüblichen Formelsammlungen zugelassen. Die Formelsammlungen dürfen keine handschriftlichen Ergänzungen oder andere individuelle Erweiterungen aufweisen. Fehlerkorrekturen sind zulässig. Selbst erstellte Formelsammlungen können nicht zugelassen werden. Für die oben genannten zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Betriebswirt/-in Prüfungsteil Marketing-Management Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen 1. Situationsaufgabe Schwerpunkt: Unternehmensführung 2. Situationsaufgabe Schwerpunkt: Unternehmensorganisation und Projektmanagement dokumentenechtes Schreibmaterial Lineal netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner alle unkommentierten, unveränderten Gesetze IFRS (International Financial Reporting Standards in der EU-Fassung (deutsch/englisch), unkommentiert ERA (Einheitliche Richtlinien für Dokumentenakkredetive) Incoterms (International Commercial Terms) jeweils in unkommentierter Original-Textfassung der Internationalen Handelskammer Paris alle unkommentierten, unveränderten, gängigen wirtschafts- und finanzmathematischen Formelsammlungen Wörterbuch Englisch Englisch und/oder Englisch Deutsch Englisch Als Hilfsmittel werden alle handelsüblichen Formelsammlungen zugelassen. Die Formelsammlungen dürfen keine handschriftlichen Ergänzungen oder andere individuelle Erweiterungen aufweisen. Fehlerkorrekturen sind zulässig. Selbst erstellte Formelsammlungen können nicht zugelassen werden. Für die oben genannten zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in (alt) (Stand: 03.11.2008) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Funktionsübergreifender Teil Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen Recht EDV, Informations- und Kommunikationstechniken Funktionsspezifischer Teil Buchführung und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre ----- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB) Arbeitsgesetze (Textsammlung), Aktiengesetz (AktG), Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Handelsgesetzbuch (HGB), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Aktiengesetz (AktG), Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG), alle deutschen Steuergesetze jeweils mit Durchführungsverordnung und Richtlinien mit Anlagen Gesetzessammlungen in denen Erlasse enthalten sind, stellen keinen Vor- bzw. Nachteil für den Prüfungsteilnehmer dar. Somit können diese Gesetzessammlungen ebenfalls zugelassen werden. Sollte ein Erlass für die Lösung einer Aufgabe notwendig sein, wird der entsprechende Text als Anlage dem Aufgabensatz beigefügt. Erlasse müssen nicht als Hilfsmittel für die Prüfung vom Prüfungsteilnehmer mitgebracht werden! Handelsgesetzbuch (HGB), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG), Solidaritätszuschlagsgesetz (SolzG), Steuergesetze jeweils mit Durchführungsverordnungen und Richtlinien mit Anlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG), Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV), Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) Einkommensteuergesetz (EStG), Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV), Einkommensteuerrichtlinien (EStR) Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV), Lohnsteuerrichtlinien (LStR) Körperschaftsteuergesetz (KStG), Körperschaftsteuerdurchführungsverordnung (KStDV), Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR) Gewerbesteuergesetz (GewStG), Gewerbesteuerdurchführungsverordnung (GewStDV), Gewerbesteuerrichtlinie (GewStR) Abgabenordnung (AO) Gesetzessammlungen in den Erlasse enthalten sind, stellen keinen Vor- bzw. Nachteil für den Prüfungsteilnehmer dar. Somit können diese Gesetzessammlungen ebenfalls zugelassen werden. Sollte ein Erlass für die Lösung einer Aufgabe notwendig sein, wird der entsprechende Text als Anlage dem Aufgabensatz beigefügt. Erlasse müssen nicht als Hilfsmittel für die Prüfung vom Prüfungsteilnehmer mitgebracht werden!
Funktionsspezifischer Teil Kosten- und Leistungsrechnung ----- Finanzwirtschaft der Unternehmung und Planungsrechnung ----- Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig. Bei Buchführung und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse und Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre gilt für die Frühjahrsprüfung und die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres.
Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in (neu) (Stand: 01.04.2009) Alle Qualifikationsbreiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Prüfungsteil A Hilfsmittel Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung ----- Finanzwirtschaftliches Management ----- Prüfungsteil B Hilfsmittel Erstellen von Zwischen und Jahresabschlüssen u. d. Lageberichts nach nationalem Recht Handelsgesetzbuch (HGB), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Aktiengesetz (AktG), Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG), Rechnungslegungsstandards des DRSC, Umwandlungsgesetz Deutsche Steuergesetze jeweils mit Durchführungsverordnung und Richtlinien mit Anlagen Gesetzessammlungen in denen Erlasse oder BMF-Schreiben enthalten sind, stellen keinen Vor- bzw. Nachteil für den Prüfungsteilnehmer dar. Somit können diese Gesetzessammlungen ebenfalls zugelassen werden. Sollte ein Erlass oder ein BMF-Schreiben für die Lösung einer Aufgabe notwendig sein, wird der entsprechende Text als Anlage dem Aufgabensatz beigefügt. Erlasse müssen nicht als Hilfsmittel für die Prüfung vom Prüfungsteilnehmer mitgebracht werden! Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards - Grundlagenteil - Hauptteil Handelsgesetzbuch (HGB), unkommentierte IFRS einschließlich Rahmenkonzept und Interpretationen (IAS/IFRS und SIC/IFRIC) Deutsche Steuergesetze jeweils mit Durchführungsverordnung und Richtlinien mit Anlagen insbesondere Einkommensteuergesetz (EStG) Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) Einkommensteuerrichtlinien (EStR) Gesetzessammlungen in denen Erlasse oder BMF-Schreiben enthalten sind, stellen keinen Vor- bzw. Nachteil für den Prüfungsteilnehmer dar. Somit können diese Gesetzessammlungen ebenfalls zugelassen werden. Sollte ein Erlass oder BMF-Schreiben für die Lösung einer Aufgabe notwendig sein, wird der entsprechende Text als Anlage dem Aufgabensatz beigefügt. Erlasse müssen nicht als Hilfsmittel für die Prüfung vom Prüfungsteilnehmer mitgebracht werden!
Prüfungsteil B Hilfsmittel Steuerrechts und betriebliche Steuerlehre Handelsgesetzbuch (HGB), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG), Aktiengesetz (AktG) Solidaritätszuschlagsgesetz (SolzG) Deutsche Steuergesetze jeweils mit Durchführungsverordnungen und Richtlinien mit Anlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG), Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV), Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) Einkommensteuergesetz (EStG), Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV), Einkommensteuerrichtlinien (EStR) Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV), Lohnsteuerrichtlinien (LStR) Körperschaftsteuergesetz (KStG), Körperschaftsteuerdurchführungsverordnung (KStDV), Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR) Gewerbesteuergesetz (GewStG), Gewerbesteuerdurchführungsverordnung (GewStDV), Gewerbesteuerrichtlinie (GewStR) Abgabenordnung (AO) Außensteuergesetz Investitionszulagengesetz (InvZulG) Grundsteuergesetz (GrStG) Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) Gesetzessammlungen in den Erlasse oder BMF-Schreiben enthalten sind, stellen keinen Vor- bzw. Nachteil für den Prüfungsteilnehmer dar. Somit können diese Gesetzessammlungen ebenfalls zugelassen werden. Sollte ein Erlass oder BMF-Schreiben für die Lösung einer Aufgabe notwendig sein, wird der entsprechende Text als Anlage dem Aufgabensatz beigefügt. Erlasse müssen nicht als Hilfsmittel für die Prüfung vom Prüfungsteilnehmer mitgebracht werden! Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen Handelsgesetzbuch (HGB) Optionale Qualifikation Hilfsmittel Organisations- und Führungsaufgaben ----- *Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrs- und für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Controller/-in IHK (Stand: 01.09.2008) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Prüfungsfach Kosten- und Leistungsrechnung Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft Ganzheitliches Controlling Unternehmens- und Mitarbeiterführung Berichtswesen und Informationsmanagement einschließlich angewandter Datenverarbeitung Handelsgesetzbuch (HGB) Handelsgesetzbuch (HGB) Handelsgesetzbuch (HGB) Arbeitsgesetzessammlung PC, Tabellenkalkulationsprogramm (werden von der prüfenden Stelle gestellt) Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Controller/-in (Stand: 01.09.2008) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Prüfungsfach Kostenrechnung und Kostenmanagement Unternehmensplanung und Budgetierung Jahresabschlussanalyse Berichtswesen und Informationsmanagement Handelsgesetzbuch (HGB) Handelsgesetzbuch (HGB) Handelsgesetzbuch (HGB) PC, Tabellenkalkulationsprogramm (werden von der prüfenden Stelle gestellt), Handelsgesetzbuch (HGB), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
IHK Dienstleistungsfachwirte-Familie Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen (Stand: 01.09.2008) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft, Recht und Steuern Unternehmensführung, Controlling und Rechnungswesen Personalwirtschaft, Informationsmanagement und Kommunikation BGB, HGB, handelsübliche Formelsammlung (z. B. unter www.dihk-bildungs-gmbh.de Formelsammlung für Fachwirte/Fachkaufleute, Best.-Nr. 800/13) handelsübliche Formelsammlung (z. B. unter www.dihk-bildungs-gmbh.de Formelsammlung für Fachwirte/Fachkaufleute, Best.-Nr. 800/13) BGB, HGB, Arbeitsgesetze Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (Stand: 01.12.2008) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Qualifikationsbereiche: Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaft Recht und Steuern Versicherungsprodukte für private Haushalte Gesetzestexte Gesetzestexte Steuergesetze nebst Anlagen und Durchführungsverordnungen Gesetzestexte Allgemeine Versicherungsbedingungen der Verbände (z. B. Beck- Texte) oder Bedingungswerk 2 Proximus Versicherung, Verlag Versicherungswirtschaft Bankprodukte für private Haushalte Gesetzestexte Bausparen und Immobilien Gesetzestexte Steuergesetze nebst Anlagen und Durchführungsverordnungen (insbesondere Einkommensteuergesetze) Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Fachwirt für Finanzberatung (Stand: 01.12.2008) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Qualifikationsbereiche: Führung und Organisation Versicherungsprodukte für freie Berufe und Gewerbetreibende Finanzierungsprodukte für freie Berufe und Gewerbetreibende Baufinanzierung Betriebliche Altersversorgung Geschlossene Fonds Gesetzestexte Gesetzestexte Allgemeine Versicherungsbedingungen der Verbände (z. B. Beck- Texte) oder Bedingungswerk 2 Proximus Versicherung, Verlag Versicherungswirtschaft Gesetzestexte Steuergesetze mit Anlagen und Durchführungsverordnungen Gesetzestexte, Steuergesetze mit Anlagen und Durchführungsverordnungen, Preisangabenverordnung Gesetzestexte Steuergesetze mit Anlagen und Durchführungsverordnungen Gesetzestexte Steuergesetze mit Anlagen und Durchführungsverordnungen Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte Fachkaufleute für Büromanagement (Stand: 27.10.2009) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Prüfungsfach Volks- und Betriebswirtschaft ----- Personalwirtschaft und Arbeitsrecht Arbeitsgesetze Informations- und Büromanagement Informations- und Kommunikationssysteme Protokollführung Texterstellung Textformulierung ----- PC, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) PC, (Steno-)Papier, (Steno-)Stift, (Steno-)Füller, Wörterbuch der deutschen Sprache, Rechtschreibprüfung, Silbentrennung und Thesaurus am PC Wörterbuch der deutschen Sprache, PC, Rechtschreibprüfung, Silbentrennung und Thesaurus am PC Wörterbuch der deutschen Sprache, PC, Rechtschreibprüfung, Silbentrennung und Thesaurus am PC Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Fachkaufmann/-frau Einkauf und Logistik (Stand: 01.09.2008) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Grundlegende Qualifikationen Einkaufspolitik und Einkaufsmarketing ----- Logistik und Logistikstrategien ----- Betriebswirtschaftliche Steuerung sowie Qualitätsmanagement in Einkauf und Logistik ----- Rechtliche Gestaltung in Einkauf und Logistik Handelsgesetzbuch (HGB), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Einkauf ----- Logistik ----- Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Fachkauffrau/-mann für Marketing (Stand: 01.09.2008) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Prüfungsfach Projekt und Produktmanagement im Marketing und Anwendung der Marketinginstrumente Marktforschung und Marketingstatistik Rechtliche Aspekte im Marketing ----- ----- unkommentierte Gesetzessammlungen: - Arbeitsgesetze - BGB - HGB - Wettbewerbsrecht Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Fachwirt/-in im Sozial- und Gesundheitswesen (Stand: 17. November 2009) Alle Qualifikationsbreiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Grundlegende Qualifikationen Sozial- und Gesundheitsökonomie Rechtliche Bestimmungen im Sozial- und Gesundheitswesen Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen Management im Sozial- und Gesundheitswesen Grundgesetz (GG), Sozialgesetzbuch(SGB) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Grundgesetz (GG), Sozialgesetzbuch (SGB), Strafgesetzbuch (StGB), Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ----- ----- Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Fachwirt für die Messe-, Tagungs- und Kongresswirtschaft (Stand: 01.09.2008) Fachrichtungsübergreifender Teil Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen Betriebliches Rechnungswesen und Steuern Personalwirtschaft dokumentenechtes Schreibmaterial Lineal netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Fachrichtungsspezifischer Teil Branchenbezogenes Management Märkte und Marketing Planung und Durchführung von Veranstaltungen Informations-, Kommunikations- und Veranstaltungstechniken dokumentenechtes Schreibmaterial Lineal netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Recht
Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Prüfungsteil A Dauer in Minuten Steuerung und Führung im Unternehmen 150 Marketing und Vertrieb von Versicherungsund Finanzprodukten für Privatkunden 120 Hilfsmittel für alle Fächer Schreibmaterial Lineal netzunabhängiger Taschenrechner ohne eigenes Betriebssystem Profil PROXIMUS Versicherung AG Bedingungswerk 2 Proximus Versicherung Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsaufsichtsgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Handelsgesetzbuch Arbeitsgesetze (Gesetzessammlungen) Ausbildungsordnung des Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen ZPO (Gesetzessammlungen) Grundgesetz Tarifvertrag für die private Versicherungswirtschaft (Quelle: Arbeitgeberverband der Versicherungswirtschaft in Deutschland, Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe) Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Fremdsprachenkorrespondent/-in (Stand: 01.09.2008) Hilfsmittel für alle Fächer Englisch Übersetzung ins Deutsche Übersetzung ins Englische Korrespondenz (Verfassen eines Briefes) Korrespondenz (Beantworten einer Korrespondenz) Korrespondenz (Schriftliche Zusammenfassung) Übersetzer/Dolmetscher zweisprachige Wörterbücher übliches Schreibmaterial Übersetzung ins Deutsche Übersetzung ins Englische Französisch Übersetzung ins Deutsche Übersetzung ins Französische Korrespondenz (Verfassen eines Briefes) Korrespondenz (Beantworten einer Korrespondenz) Korrespondenz (Schriftliche Zusammenfassung) Spanisch Übersetzung ins Deutsche Übersetzung ins Spanische Korrespondenz (Verfassen eines Briefes) Korrespondenz (Beantworten einer Korrespondenz) Korrespondenz (Schriftliche Zusammenfassung)
Geprüfte/-r Handelsassistent/-in - Einzelhandel (Stand: 01.09.2008) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Handelsbetriebslehre ------ Personalwesen ------ Volkswirtschaftslehre ------ Rechtslehre Arbeitsgesetze Organisation ------ Rechnungswesen ------ Datenverarbeitung ------ Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Handelsassistent/-in Einzelhandel (neu) (Stand: 27. Januar 2010) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner, handelsübliche Formelsammlung Grundlegende Qualifikationen Vertriebsmanagement ------ Kundenorientierung ------ Marketing im Einzelhandel ------ Visuelles Marketing ------ Führung Kommunikation, Selbstmanagement Personalmanagement Volkswirtschaft für die Einzelhandelspraxis Arbeitsgesetze Arbeitsgesetze ------ Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte Handelsfachwirte (Stand: 27. Januar 2010) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner, handelsübliche Formelsammlung* Handlungsbereich Unternehmensführung und - steuerung Handelsmarketing BGB und HGB UWG und Kartellrecht Führung und Personalmanagement Arbeitsgesetze Volkswirtschaft für die Handelspraxis Beschaffung und Logistik Handelsmarketing und Vertrieb Handelslogistik --- BGB und HGB Arbeitsgesetze, UWG und Kartellrecht BGB und HGB Außenhandel --- Mitarbeiterführung und Qualifizierung Arbeitsgesetze * Als Hilfsmittel werden alle handelsüblichen Formelsammlungen zugelassen. Die Formelsammlungen dürfen keine handschriftlichen Ergänzungen oder andere individuelle Erweiterungen aufweisen. Fehlerkorrekturen sind zulässig. Selbst erstellte Formelsammlungen können nicht zugelassen werden. Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Immobilienfachwirt/-in (alt) (Stand: 16.12.2008) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Prüfungsfach Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft Management, Kommunikation und Personalwirtschaft Recht in der Immobilienwirtschaft ----- ----- Arbeitsgesetze, BGB, BauGB, BauNVO, HGB, MietR, WettbewerbsR, VwGO, Steuergesetze-Sammlung Objektmanagement ----- Projektentwicklung und realisierung ----- Grundstücksverkehr ----- Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Immobilienfachwirt/-in (neu) (Stand: 18.12.2008) Alle Qualifikationsbreiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Prüfungsfach Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft Unternehmenssteuerung und Kontrolle Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung Immobilienbewirtschaftung Bauprojektmanagement Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit ----- Steuergesetze-Sammlung, HGB Arbeitsgesetze-Sammlung BGB, ZPO, WEG, Sammlung Mietgesetze BGB, BauGB (ROG, BauNVO, WertV, WertR, PlanZVO oder entsprechende Gesetzessammlung), VerwVfG, HOAI, VwGO, VOB Teil A und B BGB, HGB, Steuergesetze, Sammlung Mietgesetze, ErbbauRG, MaBV, BauGB (ROG, BauNOV, WertV, WertR, PlanZVO oder entsprechende Gesetzessammlung) Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in (Stand: 01.09.2008) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner, handelsübliche Formelsammlung (z. B. unter www.dihk-bildungs-gmbh.de Formelsammlung für Fachwirte/Fachkaufleute)* Wirtschaftszweigübergreifender Teil Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen Elektronische Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechniken ----- ----- Wirtschaftszweigspezifischer Teil Betriebliche Organisation und Unternehmensführung Jahresabschluss, Finanzierung und Steuern ----- HGB Steuergesetze jeweils mit Durchführungsverordnung** Kosten- und Leistungsrechnung ----- Personalwirtschaft Arbeitsgesetze AGG Auswahlfächer im Wirtschaftszweigspezifischen Teil Produktionswirtschaft Materialwirtschaft Absatzwirtschaft BGB und HGB BGB und HGB BGB und HGB * Als Hilfsmittel werden alle handelsüblichen Formelsammlungen zugelassen. Die Formelsammlungen dürfen keine handschriftlichen Ergänzungen oder andere individuelle Erweiterungen aufweisen. Fehlerkorrekturen sind zulässig. Selbst erstellte Formelsammlungen können nicht zugelassen werden. Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. **Für die Steuergesetze jeweils mit Durchführungsverordnung gilt für die Frühjahrsprüfung und die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Industriemeister/-in fachübergreifend (Stand: 01.09.2008) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Fachübergreifender Teil Grundlagen für kostenbewusstes Handeln Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb ----- unkommentierte Gesetzessammlungen (Arbeits- und Sozialrecht, z. B. Beck-Texte im dtv Arbeitsgesetze und Sozialgesetzbuch ) ----- Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Industriemeister/-in, fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen/ grundlegende Qualifikationen Hilfsmittel für alle Qualifikationsbereiche Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb Berücksichtigung naturwissenschaftl. und technischer Gesetzmäßigkeiten dokumentenechtes Schreibmaterial Lineal, Schablonen, Farbstifte (Zeichenmaterial) netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Gesetzestexte Tabellenbücher handelsübliche Formelsammlungen Als Hilfsmittel werden alle handelsüblichen Formelsammlungen zugelassen. Die Formelsammlungen dürfen keine handschriftlichen Ergänzungen oder andere individuelle Erweiterungen aufweisen. Fehlerkorrekturen sind zulässig. Selbst erstellte Formelsammlungen können nicht zugelassen werden. Für die oben genannten zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Chemie Qualifikationsbereich Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb Handlungsspezifische Qualifikationen 1. Situationsaufgabe Handlungsbereich Chemische Produktion 2. Situationsaufgabe Handlungsbereich Organisation, Führung und Kommunikation Handlungsbereich Spezialisierungsgebiete (Wahlqualifikation): Syntheseplanung Automatisierungs- und Prozessleittechnik Technologie Betriebscontrolling Hilfsmittel für alle Qualifikationsbereiche dokumentenechtes Schreibmaterial Lineal, Schablonen, Farbstifte (Zeichenmaterial) netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Gesetzestexte Tabellenbücher handelsübliche Formelsammlungen Als Hilfsmittel werden alle handelsüblichen Formelsammlungen zugelassen. Die Formelsammlungen dürfen keine handschriftlichen Ergänzungen oder andere individuelle Erweiterungen aufweisen. Fehlerkorrekturen sind zulässig. Selbst erstellte Formelsammlungen können nicht zugelassen werden. Für die oben genannten zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung - Digital- und Printmedien Basisqualifikation Hilfsmittel für alle Qualifikations-/Handlungsbereiche Rechtsbewusstes Handeln Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Betriebswirtschaftliches Handeln Zusammenarbeit im Betrieb Handlungsbereich Produktionsprozesse Medienübergreifende Qualifikationen Mediengestaltung Medienorientierte Datenverarbeitung Medienproduktion Handlungsbereich Projekt- und Produktplanung Medienrechtliche Vorschriften Handlungsbereich Führung und Organisation dokumentenechtes Schreibmaterial Zeichenmaterial (z. B. Lineal) netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Gesetzestexte handelsübliche Formelsammlungen *Für Kostenmanagement Print: z. B. Kalkulationsunterlagen für die Aus- und Weiterbildung in der Druckindustrie in der jeweils aktuellen Fassung (Herausgeber ist der bvdm, Bundesverband Druck und Medien e. V.) Personalführung Personalentwicklung Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme Kostenmanagement* Als Hilfsmittel werden alle handelsüblichen Formelsammlungen zugelassen. Die Formelsammlungen dürfen keine handschriftlichen Ergänzungen oder andere individuelle Erweiterungen aufweisen. Fehlerkorrekturen sind zulässig. Selbst erstellte Formelsammlungen können nicht zugelassen werden. Für die oben genannten zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Elektrotechnik Hilfsmittel für alle Qualifikationsbereiche Prüfungsteil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb Berücksichtigung naturwissenschaftliche und technischer Gesetzmäßigkeiten dokumentenechtes Schreibmaterial Lineal, Schablonen, Farbstifte (Zeichenmaterial) netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Gesetzestexte Tabellenbücher handelsübliche Formelsammlungen Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen Technik Organisation Führung und Personal Als Hilfsmittel werden alle handelsüblichen Formelsammlungen zugelassen. Die Formelsammlungen dürfen keine handschriftlichen Ergänzungen oder andere individuelle Erweiterungen aufweisen. Fehlerkorrekturen sind zulässig. Selbst erstellte Formelsammlungen können nicht zugelassen werden. Für die oben genannten zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Mechatronik Hilfsmittel für alle Qualifikationsbereiche Prüfungsteil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten dokumentenechtes Schreibmaterial Lineal, Schablonen, Farbstifte (Zeichenmaterial) netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Gesetzestexte Tabellenbücher handelsübliche Formelsammlungen Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen Technik Organisation Führung und Personal Als Hilfsmittel werden alle handelsüblichen Formelsammlungen zugelassen. Die Formelsammlungen dürfen keine handschriftlichen Ergänzungen oder andere individuelle Erweiterungen aufweisen. Fehlerkorrekturen sind zulässig. Selbst erstellte Formelsammlungen können nicht zugelassen werden. Für die oben genannten zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Metall Hilfsmittel für alle Qualifikationsbereiche Prüfungsteil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb Berücksichtigung naturwissenschaftliche und technischer Gesetzmäßigkeiten dokumentenechtes Schreibmaterial Lineal, Schablonen, Farbstifte (Zeichenmaterial) netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Gesetzestexte Tabellenbücher handelsübliche Formelsammlungen Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen Technik Organisation Führung und Personal Als Hilfsmittel werden alle handelsüblichen Formelsammlungen zugelassen. Die Formelsammlungen dürfen keine handschriftlichen Ergänzungen oder andere individuelle Erweiterungen aufweisen. Fehlerkorrekturen sind zulässig. Selbst erstellte Formelsammlungen können nicht zugelassen werden. Für die oben genannten zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
IT-Weiterbildung (Stand: 21.10.2008) Alle Qualifikationsbereiche: dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Operative Ebene Mitarbeiterführung und Personalmanagement (zwei profilübergreifende Situationsaufgaben als Aufgabensätze) Geprüfter IT-Entwickler / Certified IT Systems Manager (drei profilspezifische IT-Fachaufgaben als Aufgabensätze) Geprüfter IT-Projektleiter / Certified IT Business Manager (drei profilspezifische IT-Fachaufgaben als Aufgabensätze) Geprüfter IT-Berater / Certified IT Business Consultant (drei profilspezifische IT-Fachaufgaben als Aufgabensätze) Geprüfter IT-Ökonom / Certified IT Marketing Manager (drei profilspezifische IT-Fachaufgaben als Aufgabensätze) Arbeitsgesetze (Textsammlung) Wörterbücher Englisch Englisch und Englisch Deutsch/Deutsch Englisch Wörterbücher Englisch Englisch und Englisch Deutsch/Deutsch Englisch Wörterbücher Englisch Englisch und Englisch Deutsch/Deutsch Englisch Wörterbücher Englisch Englisch und Englisch Deutsch/Deutsch Englisch Strategische Ebene Projekt- und Geschäftsbeziehung ------ Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Geprüfte/-r Küchenmeister/-in (Stand: 01.09.2008) Qualifikationsbereiche Mitarbeiter führen und fördern Abläufe planen, durchführen und kontrollieren Produkte beschaffen und pflegen Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner dokumentenechtes Schreibmaterial Lineal Gäste beraten und Produkte vermarkten
Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Basisqualifikation Rechtsbewusstes Handeln Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Betriebswirtschaftliches Handeln Zusammenarbeit im Betrieb Handlungsbereich Produktionsprozesse Medienübergreifende Qualifikationen Mediengestaltung Medienorientierte Datenverarbeitung Medienproduktion Handlungsbereich Projekt- und Produktplanung Medienrechtliche Vorschriften Handlungsbereich Führung und Organisation dokumentenechtes Schreibmaterial Zeichenmaterial (z. B. Lineal) netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner Gesetzestexte handelsübliche Formelsammlungen *Für Kostenmanagement Print: z. B. Kalkulationsunterlagen für die Aus- und Weiterbildung in der Druckindustrie in der jeweils aktuellen Fassung (Herausgeber ist der bvdm, Bundesverband Druck und Medien e. V.) Personalführung Personalentwicklung Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme Kostenmanagement* Als Hilfsmittel werden alle handelsüblichen Formelsammlungen zugelassen. Die Formelsammlungen dürfen keine handschriftlichen Ergänzungen oder andere individuelle Erweiterungen aufweisen. Fehlerkorrekturen sind zulässig. Selbst erstellte Formelsammlungen können nicht zugelassen werden. Für die oben genannten zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.