Anmeldung: Montag, , Uhr s.t. H11 im Anschluss an die allgemeine Vorbesprechung mit Vorlage des Studienbuches.

Ähnliche Dokumente
Studienordnung der Universität Ulm für den Studiengang Zahnheilkunde

Studienordnung der Universität Ulm im klinischen Studienabschnitt (3., 4. und 5. Studienjahr)

Bachelor-Studiengang Biochemie

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Institut für Medizinische Biochemie und Molekularbiologie

Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin der Universität Regensburg

Regularien über den Erwerb der Scheine für Biochemie/Molekularbiologie für Studierende der Humanmedizin 1 Bedingungen für den Scheinerhalt

Studienordnung der Universität Ulm für den Studiengang Zahnheilkunde

Universität Münster Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Einführung in die Masterprüfungsordnung

Richtlinien für die KFO-Kurse

II. Zeitlicher Ablauf und Fernbleiben an einem Praktikumstermin

Praktikums- und Seminarordnung des Institutes für Anatomie für Studierende der Medizin und Zahnmedizin (Stand November 2010)

Universität Münster Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Einführung in die Masterprüfungsordnung

- 29/1 - Studienordnung. für den Studiengang Zahnmedizin an der Universität Leipzig

5 Studieninhalte Der Inhalt des Studiums richtet sich nach den Bestimmungen der 9 Abs. 3, 19 Abs. 3, 26 Abs. 4 und 36 Abs. 1 ZAppO.

Studienplan 6. (1. Klinisches) Semester Zahnmedizin

Chemie für Studierende der Medizin, der Biomedizin und der Zahnmedizin. Vorbesprechung

Studienordnung der Universität Ulm bis zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung des Studiengangs Humanmedizin (Vorklinik)

Die Praktika findet im Physiklabor in C224 und C225 statt.

Studienplan 6. (1. Klinisches) Semester Zahnmedizin

Wintersemester 2016/17. Vorbesprechung. 17. Oktober 2016, Dr. Christian Stadler

B. Der vorklinische Teil des Studiums der Zahnheilkunde

Studienordnung für das Zahnmedizinstudium an der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg

Studiengang Humanmedizin. Kurs Klinische Pharmakologie II (im Blockpraktikum Innere Medizin 2017)

Studiengang Humanmedizin. Kurs Klinische Pharmakologie II (im Blockpraktikum Innere Medizin 2016)

Informationsveranstaltung

L E S E F A S S U N G

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG

Krankheit bei Prüfungen und Klausurabbruch. Täuschungsversuch. Grundstudiums-Äquivalenzen

Die Versuchsanleitungen sind zu finden unter: MyStudy oder auf dem Lehreserver \ PRAKTIKUMSANLEITUNGEN \ PHYSIK \ BACHELOR-PRAKTIKUM

Vorläufige Teilstudienordnung Zahnmedizin der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 30. Juni 1993 (KMBl II S.

Ruhr-Universität Bochum. Medizinische Fakultät

Einführungsveranstaltung zum Nebenfachstudium Rechtswissenschaft. Dienstag, der Uhr PEG 1. G191

Studien- und Prüfungsordnung der Universität Ulm für den Studiengang Zahnheilkunde Vom

studentische Beratung: Frau Hennig, Herr Jäschke Spandauer Str.

Einführung in die Bachelorprüfungsordnung. Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

studentische Beratung: Frau Hennig, Herr Jäschke Spandauer Str.

Universität Münster Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Einführung in die Bachelorprüfungsordnung

Charité Universitätsmedizin Berlin Lehrveranstaltungsordnung für das Fach Allgemeinmedizin im Regelstudiengang Medizin

Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Abschluss Zahnärztliche Prüfung vom

STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE. Entrepreneurship Finance Information Systems

Studienordnung der Universität Ulm bis zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung des Studiengangs Humanmedizin (Vorklinik) vom 02.

Dekanat. Informationsveranstaltung zur Studien- und Prüfungsordnung für Studierende im Staatsexamensstudiengang am

FAKULTÄT FÜR CHEMIE UND PHARMAZIE

Informationen zur Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftswissenschaft (6 Semester)

Vom 20. Mai 1998 / 15. Juli 1998

Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 20. Mai 1994

KURSUS DER MIKROSKOPISCHEN ANATOMIE (Bachelorstudiengang Molekulare Medizin)

Fachspezifische Bestimmungen der Bachelor-Prüfungsordnung für den B.A.-Studiengang Informatik (Entwurf vom ) Inhalt

Zahnmedizin. Informationen für StudienanfängerInnen im Studiengang. an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau SS 2016

4 Voraussetzungen für den Erwerb des Leistungsnachweises 5 Regelmäßige Teilnahme 6 Nachweis der erfolgreichen Teilnahme

PRÜFUNGSORDNUNG der AMD Akademie Mode & Design GmbH, Hamburg, Düsseldorf, München und Berlin. Private Berufsfachschule für den Ausbildungsgang

2 Akademische Grade, Profiltyp

Sommersemester Termine von April Oktober. Bitte beachten Sie auch die Aushänge und Ankündigungen der einzelnen Institute, sowie deren Homepages.

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien

Sie sind entsprechend verpflichtet: a) regelmäßig nachzuschauen, ob neue Nachrichten für Sie eingegangen

E N T W U R F. Satzung über das Eignungsverfahren für den Promotionsstudiengang Medical Research an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

AM 91/2015. Amtliche Mitteilungen 91/2015

Informationen zur Übung Einführung in Führung, Organisation und Personal

Ordnung für die Studienbegleitende Ausbildung Deutsch als Zweitsprache an der Universität Regensburg Vom 18. Juni 2009

1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen

Informationsveranstaltung zum 4. Fachsemester - Bachelor HRSGe. Dr. Maria Bucsenez

Prüfungsordnung. zum Fernstudium Fitnesstrainer B-Lizenz

Achtung: vorläufige Liste!

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11.

Begrüßung der Nebenfachstudierenden am 19. April 2017

Ordnung für die Studienbegleitende Ausbildung in rumänischer Sprache (Rumaenicum) an der Universität Regensburg Vom 16.

Allgemeine Regelungen zu den Veranstaltungen der Biologie

Prüfungsordnung. zum Fernstudium Psychologischer Berater/-in (ALH) Bild: DAN - Fotolia.com / Pixel & Création - Fotolia.com

Praktikumsordnung der Universitätsmedizin Greifswald für den Präparierkurs der Makroskopischen Anatomie

Prüfungsordnung. zum Fernstudium Ernährungsberater. Bild: vic&dd, 2011 Benutzung unter Lizenz von Shutterstock.com

V E R K Ü N D U N G S B L A T T

Praktikumsordnung der Universitätsmedizin Greifswald für den Präparierkurs der Makroskopischen Anatomie

Termine zur Bachelorarbeit im Studiengang BWL-Handel

RICHTLINIEN FÜR DEN PHANTOMKURS DER ZAHNERHALTUNG WS 17/18

Wegweiser durch die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) vom

Termine von April Oktober 2017

Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10

Prüfungsordnung. zum Fernstudium Gesundheitsberater/-in (ALH) Bild: DAN - Fotolia.com / Pixel & Création - Fotolia.com

Prüfungsordnung. zum Fernstudium Betriebliches Gesundheitsmanagement

Ordnung für das Praktikum. Praktikum "Biochemische Untersuchungsmethoden einschl. Klinischer Chemie"

Sommersemester Woche -01 : 11.April-15.April

Frageliste zu Prüfungen und zur Studienordnung Bachelor Meteorologie

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Masterinformationsveranstaltung. 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit

Hinweise zur Lehrveranstaltungsanmeldung

Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Abschluss Zahnärztliche Prüfung vom

Ordnung für das Studium der Pharmazie an der Technischen Universität Braunschweig

für den fächerübergreifenden Leistungsnachweis Frauenheilkunde, Geburtshilfe; Humangenetik;

GENOSSENSCHAFTLICHES BANK-FÜHRUNGSSEMINAR (GBF)

Bild: mordeccy / Fotolia. Prüfungsordnung. zum Fernstudium Betriebliches Gesundheitsmanagement

und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden.

Phantomkurs I (Phantomkurs der Zahnersatzkunde

Labor Grundlagen Elektrotechnik

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) - vorläufige Lesefassung -

Das Bachelorstudium der Politikwissenschaft als Kernfach

Informationen zur Bachelor Prüfungsordnung. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Leibniz Universität Hannover Wintersemester 2016 / 2017

Transkript:

Richtlinien für scheinpflichtige Veranstaltungen Vorklinische Kurse Zahnmedizin Sommersemester 2008 Kursordnung Kurs der Technischen Propädeutik Phantomkurs der Zahnersatzkunde I und II Verantwortlich: OÄ Dr. Gudrun Würth e - mail: gudrun.wuerth@uniklinik-ulm.de Tel.: (0731) 500-64202 Teilnahmevoraussetzungen: Zulassung für das Studienfach Zahnmedizin an der Universität Ulm Die Teilnehmerzahl ist für alle Kurse entsprechend der aktuellen Kapazitätsberechnung begrenzt Die Zulassung zu den Kursen sowie deren Wiederholbarkeit sind durch den geltenden Studienplan und die geltende Studienordnung festgelegt Für einen erfolgreichen Kursablauf ist eine ordnungsgemäße Teilnahme spätestens ab dem 10. Kurstag nach Semesterbeginn Voraussetzung Teilnahme an der Veranstaltung Geräteeinweisung Anmeldung: Montag, 14.04.08, 13.00 Uhr s.t. H11 im Anschluss an die allgemeine Vorbesprechung mit Vorlage des Studienbuches. Einführungsveranstaltungen: Kurs der Technischen Propädeutik, Phantomkurs der Zahnersatzkunde I und Wiederholer: Montag, 14.04.08, 13.00 Uhr s.t. H11 für alle vorklinischen Semester Montag, 01.09.08, 8.00 Uhr s.t. R 2422 (Demoraum) Modalitäten zur Verteilung der Kursplätze Die Kursplätze werden nach Maßgabe des 1 Absatz (2) und (3) der Studienordnung der Universität Ulm für den Studiengang Zahnheilkunde vergeben, ggf. entscheidet das Los. Phantomkurs der Zahnersatzkunde I: Kursplätze, die zu Semesterbeginn nicht belegt sind, werden bei Bedarf an Bewerber für den Kurs der Technischen Propädeutik vergeben. Kursplätze, die zu Semesterbeginn nicht belegt sind, werden bis zum 10. Kurstag nach Semesterbeginn in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Für Kursteilnehmer mit Anspruch auf Nacharbeitszeit stehen vormittags Kursplätze zur Verfügung (Mo. Do. 8.15 12.00 Uhr). Die erforderlichen Testate können nachmittags während der regulären Kurszeit erworben werden. 1

Dauer der Kurse: Beginn der Kurse/Unterrichtsveranstaltungen: Montag, 14.04.08 Ende der Kurse/Unterrichtsveranstaltungen: Freitag, 18.07.08 Beginn des Kurses/Unterrichtsveranstaltungen: Montag, 01.09.08 Ende des Kurses/Unterrichtsveranstaltungen: Freitag, 26.09.08 Laborarbeitszeiten: Mo. bis Do. 13.00 16.45 Uhr Mo. bis Do. 8.00 12.00 Uhr, 13.00 16.45 Uhr, Fr. 8.00 14.45 Uhr. Platzverteilung und Einräumen der Laborplätze: Montag, 14.04.08 im Anschluss an die Einführungsveranstaltung Mo. 01.09.08 im Anschluss an die Einführungsveranstaltung Abgabe der praktischen Arbeiten: Übergroße Zähne, Aufwachsübung (1.) Do. 01.05.08, 16.30 Uhr Einzelkronen (2.): Do. 29.05.08, 16.30 Uhr Frontzahnbrücke, Präparationsübung und prov. Versorgung (3.): Do. 17.07.08, 16.30 Uhr Kurs der Zahnersatzkunde I: Interimsprothese (1.): Do. 08.05.08, 16.30 Uhr Modellgußprothese (2.): Do. 29.05.08, 16.30 Uhr OK-Totalprothese, UK-Extensionsbrücken (3.): Do. 17.07.08, 16.30 Uhr Kurs der Zahnersatzkunde II: Do. 25.09.08, 16.30 Uhr Ausräumen und Abgabe der Laborplätze: Fr. 18.07.08 Fr. 26.09.08 2

Ergebnisbekanntgabe: Freitag, 18.07.08 durch Aushang Übergroße Zähne, Aufwachsübung (1.): Fr. 09.05.08 durch Aushang Einzelkronen (2.): Fr. 06.06.08 durch Aushang Kurs der Zahnersatzkunde I: Interimsprothese: Fr. 16.05.08 durch Aushang Modellgußprothese: Fr. 06.06.08 durch Aushang Fr. 26.09.08 durch Aushang Fehlzeiten Nacharbeitszeiten (außerhalb der regulären Kurszeiten): Anspruch auf Nacharbeitszeit bei krankheitsbedingtem Fehlen kann nur mit Vorlage eines ärztlichen Attestes gestellt werden. Ist die Teilnahme aus anderen, schwerwiegenden Gründen nicht möglich, ist dies dem verantwortlichen Kursleiter unverzüglich anzuzeigen. Dieser entscheidet über den Anspruch auf Nacharbeitszeit. Die bewilligte Nacharbeitszeit kann in der Regel nicht in ein folgendes Semester übertragen werden. Inanspruchnahme der Nacharbeitszeit kann nur nach vorheriger Absprache mit dem Laborwart erfolgen. Wiederholer des Phantomkurses der Zahnersatzkunde I, die aufgrund anderer Pflichtveranstaltungen nicht am Kurs teilnehmen können, müssen zu Beginn des Semesters eine Liste mit den Abwesenheitszeiten vorlegen; anderenfalls erlischt der Anspruch auf Nacharbeitszeit. Es ist zu beachten, dass bei dem Versuch zusätzliche scheinpflichtige Veranstaltungen zu absolvieren, ein erhöhtes Risiko besteht, den zu wiederholenden Kurs nicht erfolgreich abzuschließen. Kursinhalte: 1. Anatomie des Kauorgans, Zahnmorphologie, Übergrosse Zähne, Aufwachsübung nach Payne/Lundeen 2. Einzelkronen im Phantomkopf (CAD CAM, Vollmetall) 3. Stiftaufbau, Frontzahnbrücke, Präparationsübung, provisorische Versorgung Phantomkurs der Zahnersatzkunde I: 1. Folgen von Zahnverlust, Interimsprothese mit handgebogenen Klammern mit Reparaturübung 2. Modellgußprothese in Wachs 3. OK-Totalprothese, UK-Extensionsbrücken, Kunststoffverblendung 1. Funktion des Kauorgans, Funktionslehre, Anfertigung einer Aufbissschiene 2. OK-/UK- Totalprothese 3. Implantatübung 3

Lehrveranstaltungen: Demonstrationen zum Kurs der Technischen Propädeutik: Mo. 10.00 Uhr 12.00 Uhr, R 2422, sowie nach Bekanntgabe Demonstrationen zum Phantomkurs der Zahnersatzkunde I: Fr. 13.00 Uhr 15.00 Uhr, R 2422, sowie nach Bekanntgabe Demonstrationen zum Phantomkurs der Zahnersatzkunde II: Nach Bekanntgabe Vorlesung Mikro-Makromorphologie und Funktion des Kauorgans (1. Semester): Di. 8.15 Uhr 9.00 Uhr R 2422 Vorlesung Werkstoffkunde I (1. u. 2. Semester) Mo. 8.15 Uhr 9.00 Uhr H11 Vorlesung Zahnersatzkunde I (2. u. 3. Semester) Fr. 11.15 Uhr 12.00 Uhr H11 Instrumentarium, Verbrauchsmaterialien: Das Instrumentarium incl. Artikulator muss von den Studierenden selbst beschafft werden; das gilt auch für die Verbrauchsmaterialien (soweit nicht gestellt) Kriterien zur Erlangung der Scheine: Die Scheine werden für regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme nach Maßgabe von 2 Absatz (1) der Studienordnung der Universität Ulm für den Studiengang Zahnheilkunde vergeben. Für den Kurs sowie die Demonstrationen, die das Kursprogramm begleiten, besteht Anwesenheitspflicht. Wer den Demonstrationen mehr als einmal unentschuldigt fernbleibt, hat die Voraussetzung für die regelmäßige Teilnahme nicht erfüllt. Die Voraussetzungen für den Rücktritt von Lehrveranstaltungen oder Prüfungen regelt 4 der Studienordnung der Universität Ulm für den Studiengang Zahnheilkunde. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch praktische und theoretische Leistungsnachweise festgestellt. Dabei sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: Praktischer Teil Kurs der Technischen Propädeutik: 3,5 (Durchschnittsnote aus 2. und 3.) 0 (Aufwachsübung) Phantomkurs der Zahnersatzkunde I: 3,5 (Durchschnittsnote aus 1.,2. und 3.) Phantomkurs der Zahnersatzkunde II: 3,5 (Durchschnittsnote aus 1. und 2.) 0 (Implantatübung) 4

Theoretischer Teil: Der Leistungsnachweis erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung (Klausur). Die Klausur ist bestanden, wenn mindestens 60 % der möglichen Punktzahl erreicht werden. Der Klausurtermin wird zu Beginn des jeweiligen Kurses bekannt gegeben. Prüfungsstoff ist der Inhalt der bis dahin zu besuchenden Lehrveranstaltungen. Teilnehmer an den Klausuren zum Kurs der Technischen Propädeutik und dem Kurs der Zahnersatzkunde I können vorab Bonuspunkte durch die Teilnahme an einem freiwilligen Leistungstest im Rahmen der Werkstoffkundevorlesung erwerben. Diese können nur bei Erstteilnahme an der jeweiligen Klausur entsprechend dem Studienfortschritt auf das Ergebnis angerechnet werden. Scheinerwerb: Der Kurs gilt als bestanden, wenn sowohl der praktische als auch der theoretische Leistungsnachweis erfolgreich erbracht worden ist. Die Bewertung der praktischen Arbeiten erfolgt nach den im Kursraum aushängenden Bewertungsbögen. Die Aufwachsübung und die Implantatübung werden mit Plus, Null oder Minus bewertet. Die Bewertung der übrigen Arbeiten wird in halben Schulnotenschritten durchgeführt, aus den Bewertungen der einzelnen Arbeiten wird am Kursende eine Gesamtnote ermittelt (Durchschnittsnote). Wird eine der Arbeiten mit 4,5 oder schlechter bewertet, gilt der gesamte praktische Teil als nicht bestanden. Sämtliche praktischen Arbeiten sind mit den vorgegebenen Materialien innerhalb der zur Verfügung stehenden Kurszeit in den Kursräumen selbständig anzufertigen. Sämtliche praktischen Arbeiten müssen zum vorgegebenen Abgabetermin fertig gestellt sein, andernfalls gilt der praktische Teil als nicht bestanden. Täuschungsversuche haben nach Maßgabe von 2 Absatz (3) der Studienordnung der Universität Ulm für den Studiengang Zahnheilkunde den sofortigen Kursausschluss zur Folge. Die erbrachten Kursleistungen werden als nicht bestanden bewertet. Wiederholung der einzelnen Kurse: Ist der Kurs im praktischen oder theoretischen Teil nicht bestanden, gilt dieser im Gesamten als nicht bestanden. Im Zuge der Wiederholung muss nur der im Erstversuch nicht bestandene Teil wiederholt werden. Ist der Kurs in beiden Teilen nicht bestanden, müssen beide Teile wiederholt werden. Sowohl für den praktischen als auch den theoretischen Teil besteht eine einmalige Wiederholungsmöglichkeit frühestens im darauffolgenden Semester. Die erfolglose Wiederholung des praktischen oder theoretischen Teiles oder beider Teile bedeutet, dass der Kurs endgültig nicht bestanden ist. 5

Wiederholern des Phantomkurses der Zahnersatzkunde II, die den Kurs im laufenden Semester wiederholen, stehen 38 Labortage zur Verfügung. Wiederholer müssen im praktischen Teil dasselbe Kursprogramm, welches aktuell von den Erstteilnehmern gefordert wird, absolvieren. Die Bewertungskriterien für die praktischen Arbeiten sind für Wiederholer und Erstteilnehmer gleich. Scheinausgabe: In der ersten Woche des darauffolgenden Semesters (genaue Terminbekanntgabe in der Einführungsveranstaltung zu Semesterbeginn). Allgemeine Regeln: Die Arbeiten sind in der Reihenfolge durchzuführen, die auf den Testatblättern angegeben sind. Jeder Arbeitsschritt wird mit einem Testat abgeschlossen. Eine Bewertung ist damit n i c h t verbunden. Alle noch nicht abgegebenen Arbeiten werden täglich zu Kursende zusammen mit dem Testatblatt (Schutzumschlag) in der gekennzeichneten Arbeitsschale im Glasschrank deponiert. Die Teilnahme am Kursdienst (täglich im Anschluss an die o.g. Kurszeiten nach Listenaushang) ist obligat. Ist die Teilnahme nicht möglich, hat der Studierende selbständig für Ersatz zu sorgen und den Laborwart unaufgefordert darüber zu informieren. Es ist Schutzkleidung (sauberer weißer Mantel mit Namensschild), ggf. ein Mund-/Augen- und Haarschutz zu tragen. Es ist auf den vorgeschriebenen Unterlagen zu arbeiten. Den Instruktionen von Lehr- und Aufsichtspersonal ist Folge zu leisten. Schäden oder Verluste an/von klinikeigener Ausstattung sind nach allgemeinen Haftungsregeln zu ersetzen. Scheine werden nur nach Abgabe von Arbeitsplatzschlüsseln und Ausstattung (Handstütze, Bunsenbrenner mit Schild, Fußanlasser und Mikromotor mit Kabel) ausgehändigt. In den Kursräumen herrscht Rauchverbot. Die Benutzung von Mobiltelefonen in den Kursräumen ist nicht gestattet. Letzte Aktualisierung : 03/08 6