Richtlinien für scheinpflichtige Veranstaltungen Vorklinische Kurse Zahnmedizin Sommersemester 2008 Kursordnung Kurs der Technischen Propädeutik Phantomkurs der Zahnersatzkunde I und II Verantwortlich: OÄ Dr. Gudrun Würth e - mail: gudrun.wuerth@uniklinik-ulm.de Tel.: (0731) 500-64202 Teilnahmevoraussetzungen: Zulassung für das Studienfach Zahnmedizin an der Universität Ulm Die Teilnehmerzahl ist für alle Kurse entsprechend der aktuellen Kapazitätsberechnung begrenzt Die Zulassung zu den Kursen sowie deren Wiederholbarkeit sind durch den geltenden Studienplan und die geltende Studienordnung festgelegt Für einen erfolgreichen Kursablauf ist eine ordnungsgemäße Teilnahme spätestens ab dem 10. Kurstag nach Semesterbeginn Voraussetzung Teilnahme an der Veranstaltung Geräteeinweisung Anmeldung: Montag, 14.04.08, 13.00 Uhr s.t. H11 im Anschluss an die allgemeine Vorbesprechung mit Vorlage des Studienbuches. Einführungsveranstaltungen: Kurs der Technischen Propädeutik, Phantomkurs der Zahnersatzkunde I und Wiederholer: Montag, 14.04.08, 13.00 Uhr s.t. H11 für alle vorklinischen Semester Montag, 01.09.08, 8.00 Uhr s.t. R 2422 (Demoraum) Modalitäten zur Verteilung der Kursplätze Die Kursplätze werden nach Maßgabe des 1 Absatz (2) und (3) der Studienordnung der Universität Ulm für den Studiengang Zahnheilkunde vergeben, ggf. entscheidet das Los. Phantomkurs der Zahnersatzkunde I: Kursplätze, die zu Semesterbeginn nicht belegt sind, werden bei Bedarf an Bewerber für den Kurs der Technischen Propädeutik vergeben. Kursplätze, die zu Semesterbeginn nicht belegt sind, werden bis zum 10. Kurstag nach Semesterbeginn in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Für Kursteilnehmer mit Anspruch auf Nacharbeitszeit stehen vormittags Kursplätze zur Verfügung (Mo. Do. 8.15 12.00 Uhr). Die erforderlichen Testate können nachmittags während der regulären Kurszeit erworben werden. 1
Dauer der Kurse: Beginn der Kurse/Unterrichtsveranstaltungen: Montag, 14.04.08 Ende der Kurse/Unterrichtsveranstaltungen: Freitag, 18.07.08 Beginn des Kurses/Unterrichtsveranstaltungen: Montag, 01.09.08 Ende des Kurses/Unterrichtsveranstaltungen: Freitag, 26.09.08 Laborarbeitszeiten: Mo. bis Do. 13.00 16.45 Uhr Mo. bis Do. 8.00 12.00 Uhr, 13.00 16.45 Uhr, Fr. 8.00 14.45 Uhr. Platzverteilung und Einräumen der Laborplätze: Montag, 14.04.08 im Anschluss an die Einführungsveranstaltung Mo. 01.09.08 im Anschluss an die Einführungsveranstaltung Abgabe der praktischen Arbeiten: Übergroße Zähne, Aufwachsübung (1.) Do. 01.05.08, 16.30 Uhr Einzelkronen (2.): Do. 29.05.08, 16.30 Uhr Frontzahnbrücke, Präparationsübung und prov. Versorgung (3.): Do. 17.07.08, 16.30 Uhr Kurs der Zahnersatzkunde I: Interimsprothese (1.): Do. 08.05.08, 16.30 Uhr Modellgußprothese (2.): Do. 29.05.08, 16.30 Uhr OK-Totalprothese, UK-Extensionsbrücken (3.): Do. 17.07.08, 16.30 Uhr Kurs der Zahnersatzkunde II: Do. 25.09.08, 16.30 Uhr Ausräumen und Abgabe der Laborplätze: Fr. 18.07.08 Fr. 26.09.08 2
Ergebnisbekanntgabe: Freitag, 18.07.08 durch Aushang Übergroße Zähne, Aufwachsübung (1.): Fr. 09.05.08 durch Aushang Einzelkronen (2.): Fr. 06.06.08 durch Aushang Kurs der Zahnersatzkunde I: Interimsprothese: Fr. 16.05.08 durch Aushang Modellgußprothese: Fr. 06.06.08 durch Aushang Fr. 26.09.08 durch Aushang Fehlzeiten Nacharbeitszeiten (außerhalb der regulären Kurszeiten): Anspruch auf Nacharbeitszeit bei krankheitsbedingtem Fehlen kann nur mit Vorlage eines ärztlichen Attestes gestellt werden. Ist die Teilnahme aus anderen, schwerwiegenden Gründen nicht möglich, ist dies dem verantwortlichen Kursleiter unverzüglich anzuzeigen. Dieser entscheidet über den Anspruch auf Nacharbeitszeit. Die bewilligte Nacharbeitszeit kann in der Regel nicht in ein folgendes Semester übertragen werden. Inanspruchnahme der Nacharbeitszeit kann nur nach vorheriger Absprache mit dem Laborwart erfolgen. Wiederholer des Phantomkurses der Zahnersatzkunde I, die aufgrund anderer Pflichtveranstaltungen nicht am Kurs teilnehmen können, müssen zu Beginn des Semesters eine Liste mit den Abwesenheitszeiten vorlegen; anderenfalls erlischt der Anspruch auf Nacharbeitszeit. Es ist zu beachten, dass bei dem Versuch zusätzliche scheinpflichtige Veranstaltungen zu absolvieren, ein erhöhtes Risiko besteht, den zu wiederholenden Kurs nicht erfolgreich abzuschließen. Kursinhalte: 1. Anatomie des Kauorgans, Zahnmorphologie, Übergrosse Zähne, Aufwachsübung nach Payne/Lundeen 2. Einzelkronen im Phantomkopf (CAD CAM, Vollmetall) 3. Stiftaufbau, Frontzahnbrücke, Präparationsübung, provisorische Versorgung Phantomkurs der Zahnersatzkunde I: 1. Folgen von Zahnverlust, Interimsprothese mit handgebogenen Klammern mit Reparaturübung 2. Modellgußprothese in Wachs 3. OK-Totalprothese, UK-Extensionsbrücken, Kunststoffverblendung 1. Funktion des Kauorgans, Funktionslehre, Anfertigung einer Aufbissschiene 2. OK-/UK- Totalprothese 3. Implantatübung 3
Lehrveranstaltungen: Demonstrationen zum Kurs der Technischen Propädeutik: Mo. 10.00 Uhr 12.00 Uhr, R 2422, sowie nach Bekanntgabe Demonstrationen zum Phantomkurs der Zahnersatzkunde I: Fr. 13.00 Uhr 15.00 Uhr, R 2422, sowie nach Bekanntgabe Demonstrationen zum Phantomkurs der Zahnersatzkunde II: Nach Bekanntgabe Vorlesung Mikro-Makromorphologie und Funktion des Kauorgans (1. Semester): Di. 8.15 Uhr 9.00 Uhr R 2422 Vorlesung Werkstoffkunde I (1. u. 2. Semester) Mo. 8.15 Uhr 9.00 Uhr H11 Vorlesung Zahnersatzkunde I (2. u. 3. Semester) Fr. 11.15 Uhr 12.00 Uhr H11 Instrumentarium, Verbrauchsmaterialien: Das Instrumentarium incl. Artikulator muss von den Studierenden selbst beschafft werden; das gilt auch für die Verbrauchsmaterialien (soweit nicht gestellt) Kriterien zur Erlangung der Scheine: Die Scheine werden für regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme nach Maßgabe von 2 Absatz (1) der Studienordnung der Universität Ulm für den Studiengang Zahnheilkunde vergeben. Für den Kurs sowie die Demonstrationen, die das Kursprogramm begleiten, besteht Anwesenheitspflicht. Wer den Demonstrationen mehr als einmal unentschuldigt fernbleibt, hat die Voraussetzung für die regelmäßige Teilnahme nicht erfüllt. Die Voraussetzungen für den Rücktritt von Lehrveranstaltungen oder Prüfungen regelt 4 der Studienordnung der Universität Ulm für den Studiengang Zahnheilkunde. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch praktische und theoretische Leistungsnachweise festgestellt. Dabei sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: Praktischer Teil Kurs der Technischen Propädeutik: 3,5 (Durchschnittsnote aus 2. und 3.) 0 (Aufwachsübung) Phantomkurs der Zahnersatzkunde I: 3,5 (Durchschnittsnote aus 1.,2. und 3.) Phantomkurs der Zahnersatzkunde II: 3,5 (Durchschnittsnote aus 1. und 2.) 0 (Implantatübung) 4
Theoretischer Teil: Der Leistungsnachweis erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung (Klausur). Die Klausur ist bestanden, wenn mindestens 60 % der möglichen Punktzahl erreicht werden. Der Klausurtermin wird zu Beginn des jeweiligen Kurses bekannt gegeben. Prüfungsstoff ist der Inhalt der bis dahin zu besuchenden Lehrveranstaltungen. Teilnehmer an den Klausuren zum Kurs der Technischen Propädeutik und dem Kurs der Zahnersatzkunde I können vorab Bonuspunkte durch die Teilnahme an einem freiwilligen Leistungstest im Rahmen der Werkstoffkundevorlesung erwerben. Diese können nur bei Erstteilnahme an der jeweiligen Klausur entsprechend dem Studienfortschritt auf das Ergebnis angerechnet werden. Scheinerwerb: Der Kurs gilt als bestanden, wenn sowohl der praktische als auch der theoretische Leistungsnachweis erfolgreich erbracht worden ist. Die Bewertung der praktischen Arbeiten erfolgt nach den im Kursraum aushängenden Bewertungsbögen. Die Aufwachsübung und die Implantatübung werden mit Plus, Null oder Minus bewertet. Die Bewertung der übrigen Arbeiten wird in halben Schulnotenschritten durchgeführt, aus den Bewertungen der einzelnen Arbeiten wird am Kursende eine Gesamtnote ermittelt (Durchschnittsnote). Wird eine der Arbeiten mit 4,5 oder schlechter bewertet, gilt der gesamte praktische Teil als nicht bestanden. Sämtliche praktischen Arbeiten sind mit den vorgegebenen Materialien innerhalb der zur Verfügung stehenden Kurszeit in den Kursräumen selbständig anzufertigen. Sämtliche praktischen Arbeiten müssen zum vorgegebenen Abgabetermin fertig gestellt sein, andernfalls gilt der praktische Teil als nicht bestanden. Täuschungsversuche haben nach Maßgabe von 2 Absatz (3) der Studienordnung der Universität Ulm für den Studiengang Zahnheilkunde den sofortigen Kursausschluss zur Folge. Die erbrachten Kursleistungen werden als nicht bestanden bewertet. Wiederholung der einzelnen Kurse: Ist der Kurs im praktischen oder theoretischen Teil nicht bestanden, gilt dieser im Gesamten als nicht bestanden. Im Zuge der Wiederholung muss nur der im Erstversuch nicht bestandene Teil wiederholt werden. Ist der Kurs in beiden Teilen nicht bestanden, müssen beide Teile wiederholt werden. Sowohl für den praktischen als auch den theoretischen Teil besteht eine einmalige Wiederholungsmöglichkeit frühestens im darauffolgenden Semester. Die erfolglose Wiederholung des praktischen oder theoretischen Teiles oder beider Teile bedeutet, dass der Kurs endgültig nicht bestanden ist. 5
Wiederholern des Phantomkurses der Zahnersatzkunde II, die den Kurs im laufenden Semester wiederholen, stehen 38 Labortage zur Verfügung. Wiederholer müssen im praktischen Teil dasselbe Kursprogramm, welches aktuell von den Erstteilnehmern gefordert wird, absolvieren. Die Bewertungskriterien für die praktischen Arbeiten sind für Wiederholer und Erstteilnehmer gleich. Scheinausgabe: In der ersten Woche des darauffolgenden Semesters (genaue Terminbekanntgabe in der Einführungsveranstaltung zu Semesterbeginn). Allgemeine Regeln: Die Arbeiten sind in der Reihenfolge durchzuführen, die auf den Testatblättern angegeben sind. Jeder Arbeitsschritt wird mit einem Testat abgeschlossen. Eine Bewertung ist damit n i c h t verbunden. Alle noch nicht abgegebenen Arbeiten werden täglich zu Kursende zusammen mit dem Testatblatt (Schutzumschlag) in der gekennzeichneten Arbeitsschale im Glasschrank deponiert. Die Teilnahme am Kursdienst (täglich im Anschluss an die o.g. Kurszeiten nach Listenaushang) ist obligat. Ist die Teilnahme nicht möglich, hat der Studierende selbständig für Ersatz zu sorgen und den Laborwart unaufgefordert darüber zu informieren. Es ist Schutzkleidung (sauberer weißer Mantel mit Namensschild), ggf. ein Mund-/Augen- und Haarschutz zu tragen. Es ist auf den vorgeschriebenen Unterlagen zu arbeiten. Den Instruktionen von Lehr- und Aufsichtspersonal ist Folge zu leisten. Schäden oder Verluste an/von klinikeigener Ausstattung sind nach allgemeinen Haftungsregeln zu ersetzen. Scheine werden nur nach Abgabe von Arbeitsplatzschlüsseln und Ausstattung (Handstütze, Bunsenbrenner mit Schild, Fußanlasser und Mikromotor mit Kabel) ausgehändigt. In den Kursräumen herrscht Rauchverbot. Die Benutzung von Mobiltelefonen in den Kursräumen ist nicht gestattet. Letzte Aktualisierung : 03/08 6