4 Voraussetzungen für den Erwerb des Leistungsnachweises 5 Regelmäßige Teilnahme 6 Nachweis der erfolgreichen Teilnahme

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1 Universitätsmedizin Berlin Lehrveranstaltungsordnung für den Querschnittsbereich Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz ; Teil Seminar Präambel Die Lehrveranstaltung wird gemäß der Approbationsordnung für Ärzte vom sowie der Studienordnung für den Studiengang Humanmedizin vom durchgeführt. Alle Leistungskontrollen, deren Ergebnis in die Note des Leistungsnachweises eingehen, werden gemäß den Richtlinien zur Qualitätssicherung von Prüfungen für benotete Leistungsnachweise nach neuer Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) im Zweiten Abschnitt der ärztlichen Ausbildung vom durchgeführt, bewertet und benotet. Die Lehrveranstaltungsordnung wird zu Beginn der Lehrveranstaltung den Studierenden in geeigneter Form schriftlich bekannt gemacht. Die Lehrveranstaltung wird nur von Personal mit vertraglicher bzw. gesetzlicher Lehrverpflichtung durchgeführt. 1 Geltungsbereich Die nachstehende Ordnung gilt für die Lehrveranstaltung Seminar in Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz ab Sommersemester Zeitlicher Ablauf der Lehrveranstaltung Die Lehrveranstaltung ist gem. 9/ 13 der Studienordnung eine Pflichtveranstaltung im 5. Fachsemester (1. klinisches Semester); sie umfasst 6 Lehrveranstaltungsstunden. Die Lehrveranstaltung erstreckt sich über 1 Semester. Parallel findet eine Vorlesung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz statt. Ort und Zeit der Durchführung der Lehrveranstaltungen werden gesondert mit dem allgemeinen Stundenplan spätestens zu Beginn des Semesters, in jedem Fall spätestens eine Woche vor Beginn der Lehrveranstaltung, veröffentlicht. 3 Zugang zur Lehrveranstaltung Die Anmeldung erfolgt in der zentralen Lehrveranstaltungseinschreibung im Referat für Studienangelegenheiten, bei der der Nachweis der bestandenen Prüfungen des Ersten Abschnitts der rztlichen Prüfung erbracht werden muss. Die Termine und Fristen dazu werden jeweils zum Ende des vorhergehenden Semesters bekannt gegeben. Für Studierende des ersten klinischen Semesters erfolgt die Kurseinschreibung in der Orientierungseinheit. Der Zugang zum Seminar ist in der Satzung für Studienangelegenheiten der - Universitätsmedizin Berlin geregelt.

2 4 Voraussetzungen für den Erwerb des Leistungsnachweises Für das Seminar Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz wird ein Teilschein ausgegeben. Voraussetzung für den Erwerb dieses Leistungsnachweises ist die regelmäßige, aktive und sachkundige Teilnahme sowie ggf. die Rückgabe des jeweiligen Fragebogens zur Beurteilung der Lehrveranstaltung. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Überprüfung der aktiven und sachkundigen Teilnahme an den einzelnen Lehrveranstaltungsterminen. Die Kenntnis der Vorlesungsinhalte Q 11 dieses Semesters wird vorausgesetzt. Die Vorlesungsinhalte sind: Einführung Strahlenphysik und Strahlenschutz Einführung Thoraxdiagnostik I (Schwerpunkt konv. Technik) Einführung Thoraxdiagnostik II (Schwerpunkt konv. Technik) Einführung Abdomendiagnostik (Schwerpunkt konv. Technik) Ultraschall CT MRT Angiographie und Intervention Digitale Bildverarbeitung Grundlagen der I Grundlagen der II Grundlagen Grundlagen 5 Regelmäßige Teilnahme Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn der Student oder die Studentin auch entschuldigt nicht mehr als 15% der Lehrveranstaltung versäumt hat. Eine Aufrundung auf volle Lehrveranstaltungstage ist in Ausnahmefällen zulässig. Bei verspätetem Erscheinen kann die Teilnahme am Lehrveranstaltungstag ausgeschlossen werden. Vorzeitiges Verlassen kann als Fehltag gewertet werden. Wenn aus einem wichtigen Grund (z. B. Krankheit), der nachzuweisen ist, Lehrveranstaltungsteile versäumt werden, so können diese nach Maßgabe freier Plätze in der jeweils laufenden Lehrveranstaltungsreihe nach Rücksprache mit dem/der verantwortlichen Hochschullehrer/in der Lehrveranstaltung nachgeholt werden. Der/die verantwortliche Hochschullehrer/in kann Äquivalente oder Alternativleistungen anbieten. Die Teilnahme an den einzelnen Lehrveranstaltungsterminen muss dokumentiert werden. Dies erfolgt auf einem Vordruck zum Anwesenheitsnachweis am Ende jeder Lehrveranstaltung durch den/die Dozenten/in. Kann der Leistungsnachweis wegen Versäumnisses von mehr als 15% der Gesamtzeit der Lehrveranstaltung nicht erteilt werden, so ist die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen. 6 Nachweis der erfolgreichen Teilnahme Eine erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung liegt vor, wenn folgende Leistungen erbracht sind: Dokumentierte aktive und sachkundige Teilnahme an mindestens 5 vollständigen Seminaren. Für die Teilnahme an den zentral organisierten Leistungskontrollen gemäß den Richtlinien zur Qualitätssicherung von Prüfungen für benotete Leistungsnachweise ist eine verbindliche Anmeldung beim Assessment- Bereich notwendig. Für diese Anmeldung gilt:

3 Die Termine der Anmeldung werden spätestens in der ersten Lehrveranstaltungsstunde des jeweiligen Semesters in geeigneter Form schriftlich bekannt gegeben. Die Anmeldung erfolgt online über (campusnet). Die Teilnehmerlisten werden spätestens eine Woche vor dem Klausurtermin veröffentlicht. Die Teilnehmerlisten enthalten den zugewiesenen Prüfungsort. Die Teilnahme an den Leistungskontrollen ist nur den auf der veröffentlichten Liste aufgeführten Personen in den zugewiesenen Räumen möglich. Das Versäumen der Leistungskontrollen gilt nur als entschuldigt, wenn ein wichtiger Grund unverzüglich nachgewiesen wird. Die/der verantwortliche Hochschullehrer/in der Lehrveranstaltung entscheidet über die Anerkennung. Für die zentral organisierten Prüfungen muss eine Entschuldigung für das Versäumen nur eingereicht werden, wenn eine Anmeldung vorliegt. Ein Anspruch auf sofortiges Nachholen der Leistungskontrolle besteht nicht. 7 Wiederholung der Leistungskontrolle (1) Nicht erfolgreich bestandene Leistungsnachweise können zweimal wiederholt werden. Zwischen den einzelnen Leistungskontrollen wird ein für die Aufarbeitung des Stoffes der Lehrveranstaltung angemessener Zeitraum gewährt. (2) Die Termine für die Wiederholungen werden rechtzeitig in geeigneter Form schriftlich bekannt gegeben. Sie werden so gelegt, dass den Studierenden die ungehinderte Fortsetzung des Studiums - auch bei Studienortwechsel ermöglicht wird. Ist der Leistungsnachweis auch nach Erschöpfung der Wiederholungsmöglichkeiten noch nicht erbracht, kann die Lehrveranstaltung einschließlich der zugehörigen Leistungskontrolle/n einmal wiederholt werden. (3) Die Wiederholung der Leistungsnachweise wird so gelegt, dass die Ergebnisse so rechtzeitig vorliegen, dass eine vollständige termingerechte Meldung zum Praktischen Jahr möglich ist. 8 Anerkennung von anderweitig erbrachten Teilleistungen (1) Teilleistungen, die im gleichen Studiengang an anderen Hochschulen erbracht worden sind, werden in der Regel nicht anerkannt. Über Einzelfälle entscheidet der/die für die Lehrveranstaltung verantwortliche Hochschullehrer/in. (2) Sofern Teilleistungen im Einzelfall anerkannt werden, setzt dies voraus, dass der Verlauf und der Inhalt beider Lehrveranstaltungen/ Lehrveranstaltungsreihen übereinstimmen, die anzuerkennende Teilleistung sich auf einen abgeschlossenen Lehrveranstaltungsteil bezieht, für den sowohl die regelmäßige, wie auch die erfolgreiche Teilnahme bereits bescheinigt wurde und die Anerkennung nicht gegen andere Rechtsvorschriften verstößt. 9 Ausgabe der Leistungsnachweise Für das Seminar Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz wird ein Teilschein ausgegeben. Die Bescheinigung über den Leistungsnachweis des gesamten Querschnittes - Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz wird nach

4 Abschluss aller Lehrveranstaltungen von Q 11 und Auswertung der Leistungskontrollen ausgegeben. Einzelheiten werden in geeigneter Form schriftlich bekannt gegeben. Die Ausgabe der Leistungsnachweise wird so eingerichtet, dass den Studierenden die ungehinderte Fortsetzung des Studiums - auch bei Studienortwechsel ermöglicht wird. 10 Organisation Verantwortlich für die Organisation sind die Direktoren der beteiligten wissenschaftlichen Einrichtungen und deren Lehrbeauftragten Einrichtung Direktor Vorname Name Professor Dr. Volker Budach Universitätsmedizin Berlin für und für Radiolonkologie und Dieter- Ludwig Munz Bernd Hamm Dr. Lehrbeauftrag te Roland Karl- Jürgen Felix Wolf Wolfgang Hinkelbein Frau Dr. Margit Hinkelbein Frau Ingrid Reisinger Dr. Christian Enzweiler PD Dr. Ralf- Jürgen Schršder

5 für und für Radiolonkologie und Dr. Jens Heidenreich Lehrsekretariate Frau Brown Mo Do Fr Frau Keller Frau Hoffmann Neubau, 2. Ebene Raum Mo-Fr 8-15 Zeit und Standort der Veranstaltungen ist dem online- Stundenplan zu entnehmen. Ort der Veranstaltungen wird durch Aushang (und im Netz?) bekannt gegeben. Schwangere melden sich vor/zu Beginn der Veranstaltung bei dem/der Dozenten/in Lehrinhalte der Seminare Physikalische und gesetzliche Grundlagen des Strahlenschutzes Grundlagen CT Grundlagen Ultraschall Grundlagen MRT Grundlagen Angiographie und Intervention Grundlagen Die Kenntnisse der Vorlesungsinhalte werden vorausgesetzt (s. 4). Lernziele und Literaturhinweise werden in den Lehrveranstaltungen ausgehändigt. 11 Qualitätssicherung Der/die verantwortliche Hochschullehrer/in der Lehrveranstaltung ist verpflichtet, die Qualitätssicherungsmaßnahmen, die von der Gliedkörperschaft Universitätsmedizin Berlin beschlossen worden sind (insbesondere die Evaluation), durchzuführen.

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