Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen Bevollmächtigte des Landes beim Bund Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf J_ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/3161 ß j J)i.~ August 2015 Seite 1 von 1 Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, als Anlage übersende ich den von der Fraktion der CDU für den Hauptausschuss erbetenen Bericht "Konkreter Auftrag des Arbeitsstabes der Bundesbauministerin zur Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bann" in 60facher Ausfertigung. Ich bitte, den Bericht an die Mitglieder des Hauptausschusses weiter zu leiten. Mit freundlichen Grüßen Für die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien Dr. Angelica Schwall-Düren die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung Stadttor 1 40219 Düsseldorf Postanschrift: 40190 Düsseldorf Telefon 0211 837-01 poststelle@stk.nrw.de
Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des landes Nordrhein-Westfalen Bevollmächtigte des Landes beim Bund August 2015 Seite 1 von 3 "Konkreter Auftrag des Arbeitsstabes der Bundesbauministerin zur Arbeitsteilung zwischen Bonn und Berlin" Bericht der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien Dr. Angelica Schwall-Düren an den Hauptausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen I. Bundesministerin Dr. Hendricks ist als Bauministerin zugleich Beauftragte der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bann-Ausgleich. In dieser Funktion wird sie von einem Arbeitsstab unterstützt, der seit April dieses Jahres in der Abteilung Z des Ministeriums angesiedelt ist und sich im Aufbau befindet. Ein wichtiger Schwerpunkt der Aufgaben des Arbeitsstabs liegt nach Darstellung des Bauministeriums bei der Gestaltung des Bonn-Ausgleichs, insbesondere durch den Ausbau Bonns als UN-Stadt und als Standort für internationale Institutionen und Organisationen. Ziel sei es, die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesstadt Bonn als Standort für den Sitz internationaler Einrichtungen und internationaler Kongresse attraktiver zu machen. 15 Jahre nach dem Umzug von Bundestag und Teilen der Bundesregierung gebe es zudem Veranlassung, mit den Beteiligten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene wie auch mit internationalen und sonstigen Institutionen in Bönn Gespräche zum weiteren Umgang niit der Aufteilung der Aufgaben auf die Standorte Berlin und Bonn aufzunehmen. In diesem Rahmen sei über veränderte Rahmenbedingungen zu sprechen und über langfristige Strategien nachzudenken, um Perspektiven zu entwickeln und Planungssicherheit für alle Beteiligten und damit verlässliche und tragfähige Strukturen zu schaffen. Stadttor 1 40219 Düsseldorf Postansch rift: 40190 Düsseldorf Telefon 0211 837-01 poststelle@stk.nrw.de
11. Seite 2 von 3 Für die Entwicklung der Aufgabenverteilung zwischen den Standorten Bonn und Berlin ist die Verteilung der Stellen/Planstellen der Bundesministerien aufschlussreich, die sich für die Dienstsitze Berlin und Bonn im Verlauf seit 2012 wie folgt darstellt: 31.12.2000 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 30.06.2015 absolut in%. absolut in% absolut in% absolut in % absolut in% Berlin 6.756 39,2 10.029 55,33 10.531 60,30 10.959 60,87 11.201 62,04 Bonn 10.470 60,8 8.095 44,67 6.933 39,70 7.044 39,13 6.854 37,96 Gesamt 17.226 18.124 17.464 18.003 18.055 Hinter der Verschiebung von Stellen/Planstellen der Bundesministerien zum Nachteil der Bundesstadt Bonn steht die sukzessive Verlagerung politischer Funktionen nach Berlin, wie das zuletzt in entsprechenden Organisationsentscheidungen der Bundesministerien der Verteidigung, des Innern und der Finanzen wieder deutlich geworden ist. 111. Ziel des Berlin/Bonn-Gesetzes ist die Sicherstellung einer dauerhaften und fairen Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn. Dazu gehört vor allem die Festlegung, dass insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleiben soll. Diese Vorgaben werden vom Bund seit langem immer weniger eingehalten. Das bewirkt im Ergebnis die schleichende Aushöhlung des Berlin/Bonn-Gesetzes und befördert den bekannten "Rutschbahneffekt". Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich seit dem Umzugsbeschluss des Deutschen Bundestags vom 20. Juni 1991 in besonderer Verantwortung für die Region Bonn/Rhein-Sieg. Es hat sich stets zu einer dauerhaften und fairen Zusammenarbeit zwischen der Bundeshaupt - stadt Berlin und der Bundesstadt Bonn auf der Grundlage des Berlin/Bonn-Gesetzes bekannt. In diesem Sinne hat sich auch die Landesregierung immer mit allem Nachdruck dafür eingesetzt, dass das Berlin/Bonn-Gesetz nach Buchstaben und Geist eingehalten wird.
Daran hat sich bis heute nichts geändert, die Landesregierung steht Seite 3 von 3 weiter uneingeschränkt zum Berlin/Bonn-Gesetz. Perspektivisch ist es in Anbetracht des anhaltenden "Rutschbahneffekts" aber notwendig, stärker über Strategien zur nachhaltigen Sicherung der Interessen der Region Bonn/-Rhein-Sieg nachzudenken. In der Einrichtung des Arbeitsstabs der Beauftragten der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bann-Ausgleich sieht die Landesregierung, nach allem was bekannt ist, ein Signal des Bundes zum Dialog mit allen Betroffenen. Es bleibt abzuwarten, in welchem Sinne die Beauftragte der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich ihre Funktion wahrnehmen wird. Die Landesregierung geht davon aus, dass dafür die Festschreibung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode maßgebend ist, die lautet: "Wir stehen zum Bonn-Berlin- Gesetz. Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zentrum". Wenn es darum geht, die Zukunftsperspektiven der Region Bonn in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen vor Ort auf der Grundlage des Berlin/Bonn-Gesetzes zu sichern und fortzuentwickeln, bleibt die Landesregierung ein verlässlicher Partner.