Mut?»Kleine und große Dinge im Leben zu bewegen.«helvetia Transportversicherungen Haftung im Güterverkehr. Ihre Schweizer Versicherung.
Helvetia Transport versicherungen Übersicht der wichtigsten Haftungsbestimmungen für den nationalen und internationalen gewerblichen Güterverkehr. 1 2 3 Frachtführer Straßenfrachtführer Umzugstransporte national international Rechtsgrundlage 407 450 HGB CMR (internationale Konvention) 451, 451a h HGB Haftungsgrundsatz Obhutshaftung und Ausschlussgründe Obhutshaftung und Ausschlussgründe Obhutshaftung und Ausschlussgründe Haftungsumfang Güterschäden (Verlust, Beschädigung) Güterschäden (Verlust, Beschädigung) Güterschäden (Verlust, Beschädigung) Verspätungsschäden Verspätungsschäden Verspätungsschäden Reine Vermögensschäden Reine Vermögensschäden Reine Vermögensschäden Kosten der Schadenfeststellung Haftungsgrenzen Güterschäden: Wert Güterschäden: Wert Güterschäden: Wert (max. 620 /m 3 ) (max. 8,33 SZR, circa 10 /kg) (max. 8,33 SZR, circa 10 /kg) Lieferfristüberschreitung: 3fache Fracht Lieferfristüberschreitung: 3fache Fracht Lieferfristüberschreitung: Sonstige Vermögensschäden: Sonstige Vermögensschäden: 3facher Höhe der Fracht 3facher Betrag, der bei Verlust Betrag, der bei Verlust zu zahlen wäre zu zahlen wäre Veränderung der Durch Individualabrede ohne Deklaration des Wertes Gegenüber Verbrauchern keine Haftungsgrenzen Einschränkung gemäß Art. 24 CMR Abweichung zu deren Nachteil möglich Durch AGB in einem Korridor zwischen Deklaration des Interesses Wertdeklaration möglich 2 und 40 SZR (circa 2,50 bis 50 ) gemäß Art. 26 CMR Wegfall der Vorsatz Vorsatz Vorsatz Haftungsgrenzen Leichtfertigkeit im Bewusstsein, dass Ein dem Vorsatz gleichstehendes Leichtfertigkeit im Bewusstsein, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit Verschulden (Leichtfertigkeit) der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde eintreten werde Haftungs- Unabwendbarkeit Unabwendbarkeit Unabwendbarkeit ausschlüsse Ungenügende Kennzeichnung des Gutes Ungenügende Kennzeichnung Ungenügende Kennzeichnung des Gutes Mangelhafte Verpackung/Verladung des Gutes Mangelhafte Verpackung/Verladung durch den Absender Mangelhafte Verpackung/Verladung durch den Absender durch den Absender Reklamations- Bei offensichtlichen Schäden: sofort Bei offensichtlichen Schäden: sofort Bei offensichtlichen Schäden: fristen Bei verdeckten Schäden: Bei verdeckten Schäden: 1 Tag nach der Ablieferung 7 Tage nach Ablieferung 7 Tage nach Ablieferung Bei verdeckten Schäden: Bei Lieferfristüberschreitung: Bei Lieferfristüberschreitung: 14 Tage nach Ablieferung 21 Tage nach Ablieferung 21 Tage nach Ablieferung Bei Lieferfristüberschreitung: Bei Nichteinhaltung: Beweislastumkehr Bei Nichteinhaltung: Beweislastumkehr 21 Tage nach Ablieferung Bei Lieferfristüberschreitung: Erlöschen Bei Nichteinhaltung: der Ansprüche Verlust deransprüche Verjährung 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr 3 Jahre bei Vorsatz/Leichtfertigkeit 3 Jahre bei Vorsatz/Leichtfertigkeit 3 Jahre bei Vorsatz/Leichtfertigkeit Die schriftliche Haftbarhaltung hemmt Die schriftliche Haftbarhaltung hemmt Die schriftliche Haftbarhaltung die Verjährung die Verjährung hemmt die Verjährung Besonderheiten Gesetzliche Versicherungspflicht Kommt bei grenzüberschreitenden Hinweis- und Belehrungspflichten für Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Transporten u. a. in den europäischen durch den Frachtführer Gesamtgewicht, mindestens Staaten zur Anwendung 600.000 je Schadenereignis, 1,2 Mio. je Versicherungsjahr Glossar ADS Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen, ADSp Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen, AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen, AL COTIF Übereinkommen über den internationalen Eisenbahn verkehr, GüKG Güterkraftverkehrsgesetz, HGB Handelsgesetzbuch, MÜ Montrealer Übereinkommen (inte
4 5 6 7 Spediteur ADSp bei Fracht- und Lagerhalter ADSp bei Lagergeschäften Speditionsgeschäften 453 466 HGB Allgemeine Deutsche Spediteur- 467 475h HGB Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) in Verbindung mit 688 ff. BGB bedingungen (ADSp) Bei Obhut, Fixkosten, Sammelladung, Haftung nach den gesetzlichen Haftung aus vermutetem Haftung aus vermutetem Selbsteintritt: Obhutshaftung Bestimmungen; u. U. auch nach Verschulden Verschulden Sonst: Verschuldenshaftung ausländischem Recht Güterschäden (Verlust, Beschädigung) Güterschäden (Verlust, Beschädigung) Güterschäden (Verlust, Beschädigung) Güterschäden (Verlust, Beschädigung) Verspätungsschäden Verspätungsschäden Güterfolgeschäden Güterfolgeschäden Reine Vermögensschäden Reine Vermögensschäden Reine Vermögensschäden Reine Vermögensschäden Güterschäden: Wert Güterschäden aus Umschlagtätigkeit: Keine gesetzlichen Grenzen Güterschäden 5 /kg, max. 5.000 (max. 8,33 SZR, circa 10 /kg) 5 /kg Je Inventurdifferenz: 25.000 Sonstige Vermögensschäden Güterschäden aus Beförderung und Andere als Güterschäden: 5.000 unbegrenzt Lieferfristüberschreitung: Haftung wie Je Schadenereignis max. 2 Mio. Frachtführer Andere als Güterschäden: 3facher Wert, der bei Verlust zu zahlen wäre, max. 100.000 Je Schadenereignis max. 2 Mio. bzw. 2 SZR je kg Durch Individualabrede ohne Durch Individualabrede Uneingeschränkt möglich Durch Individualabrede Einschränkung uneingeschränkt möglich uneingeschränkt möglich Durch AGB in einem Korridor zwischen Leichtfertigkeit im Bewusstsein, 2 und 40 SZR (circa 2,50 bis 50 ) dass der Schaden mit Haftung als Geschäftsbesorger dispositiv Wahrscheinlichkeit eintreten werde Vorsatz Vorsatz Vorsatz Leichtfertigkeit im Bewusstsein, dass Leichtfertigkeit im Bewusstsein, dass Grobe Fahrlässigkeit der Schaden mit Wahrscheinlichkeit der Schaden mit Wahrscheinlichkeit Leichtfertigkeit im Bewusstsein, dass eintreten werde eintreten werde der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde Unabwendbarkeit Unabwendbarkeit Mangelndes Verschulden des Mangelndes Verschulden des Ungenügende Kennzeichnung des Gutes Mangelhafte Kennzeichnung des Gutes Lagerhalters Lagerhalters Mangelhafte Verpackung/Verladung Mangelhafte Verpackung/Verladung Mangelndes Verschulden als durch den Absender Geschäftsbesorger Bei offensichtlichen Schäden: sofort Bei offensichtlichen Schäden: sofort Bei offensichtlichen Schäden: sofort Bei offensichtlichen Schäden: sofort Bei verdeckten Schäden: Bei verdeckten Schäden: Bei Nichteinhaltung: Bei Nichteinhaltung: 7 Tage nach Ablieferung 7 Tage nach Ablieferung Beweislastumkehr Beweislastumkehr Bei Lieferfristüberschreitung: Bei Lieferfristüberschreitung: 21 Tage nach Ablieferung 21 Tage nach Ablieferung Bei Nichteinhaltung: Beweislastumkehr Bei Nichteinhaltung: Beweislastumkehr 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr 3 Jahre bei Vorsatz/Leichtfertigkeit 3 Jahre bei Vorsatz/Leichtfertigkeit 3 Jahre bei Vorsatz/Leichtfertigkeit 3 Jahre bei Vorsatz/Leichtfertigkeit Die schriftliche Haftbarhaltung hemmt Die schriftliche Haftbarhaltung hemmt Die schriftliche Haftbarhaltung Die schriftliche Haftbarhaltung hemmt die Verjährung Verjährung hemmt Verjährung die Verjährung Haftung für Logistiktätigkeit richtet sich Pflicht zur Haftungsversicherung Gesetzlich vorgegebene Pflicht zur Haftungsversicherung nach Vertrag bzw.gesetz zu marktüblichen Bedingungen unbegrenzte Verschuldenshaftung zu marktüblichen Bedingungen (z. B.Werkvertragsrecht) sollte durch AGB oder Individual- Differenz zwischen Frachtführer-, Spedi- abrede begrenzt werden tions- und Geschäftsbesorgertätigkeit B Allgemeine Leistungsbedingungen der Deutschen Bahn AG, BGB Bürgerliches Gesetzbuch, CIM Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbe nationaler Luftverkehr), SZR Sonderziehungsrechte (1SZR = circa 1,20 ), VBGL Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer, WA Warsch
8 9 10 11 VBGL Eisenbahn national Eisenbahn international Luftfracht Vertragsbedingungen für den Allgemeine Leistungsbedingungen COTIF-Anhang B = ER/CIM National: HGB Güterkraftverkehrs-, Speditions- (ALB) der Deutschen Bahn, DB Cargo Internationales Abkommen International: WA oder MÜ und Logistikunternehmer (VBGL) Obhutshaftung bei Beförderung Obhutshaftung Obhutshaftung National: Obhutshaftung Sonst: Haftung gemäß HGB International: Haftung aus vermutetem Verschulden Güterschäden (Verlust, Beschädigung) Güterschäden (Verlust, Beschädigung) Güterschäden (Verlust, Beschädigung) Güterschäden (Verlust, Beschädigung) Verspätungsschäden Verspätungsschäden Verspätungsschäden Verspätungsschäden Reine Vermögensschäden Reine Vermögensschäden Reine Vermögensschäden Bei Frachtverträgen: Haftung Für Güterschäden 8,33 SZR/kg 17 SZR/kg Bruttogewicht National: wie Frachtführer nach HGB, Frachtrecht Max. 1 Mio. oder 2 SZR/kg, für Güterschäden zwischen 2 und 40 SZR/kg Bei Speditionsverträgen mit je nachdem welcher Betrag höher ist 3fache Fracht bei Lieferfrist- International Transporten mit Kfz 8,33 SZR/kg, überschreitung WA: 27,40 /kg Bruttogewicht max.1 Mio. je Schadenfall MÜ: 19 SZR/kg Bruttogewicht auch Bei Lagerung 5 /kg, bei Vorsatz, Absicht, Leichtfertigkeit max. 25.000 je Schadenfall und im Bewusstsein, dass ein Schaden 1 Mio. je Schadenereignis wahrscheinlich eintreten werde Durch Individualabrede Durch Individualabrede Interessendeklaration und National: wie Frachtführer national uneingeschränkt möglich uneingeschränkt möglich Wertdeklaration über International: Deklaration des Angabe des Lieferwertes Lieferinteresses gemäß Art. 22 WA und MÜ Vorsatz Vorsatz Vorsatz Absicht (HGB/WA) Grobe Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit im Bewusstsein, dass Grobe Fahrlässigkeit Leichtfertigkeit im Bewusstsein, dass Verletzung vertragswesentlicher der Schaden mit Wahrscheinlichkeit der Schaden mit Wahrscheinlichkeit Pflichten eintreten werde eintreten werde (HGB/WA) Unabwendbarkeit Unabwendbarkeit Unabwendbarkeit HGB: Unabwendbarkeit Mangelhafte Kennzeichnung Mangelhafte Verpackung/Verladung Fehlende oder mangelhafte WA: mangelndes Verschulden des Gutes durch den Absender Verpackung durch den Absender des Frachtführers Mangelhafte Verpackung/Verladung durch den Absender Bei offensichtlichen Schäden: sofort Bei offensichtlichen Schäden: sofort Bei offensichtlichen Schäden: sofort Bei offensichtlichen Schäden: sofort Bei verdeckten Schäden: Bei verdeckten Schäden: Bei verdeckten Schäden: Bei verdeckten Schäden: 7 Tage nach Ablieferung 7 Tage nach Ablieferung unverzüglich nach Kenntnis, innerhalb14 Tagen Bei Lieferfristüberschreitung: Bei Lieferfristüberschreitung: spätestens innerhalb 1 Woche Lieferfristüberschreitung: 21 Tage nach Ablieferung 21 Tage nach Ablieferung nach Annahme 21 Tage nach Ablieferung Bei Nichteinhaltung: Bei Nichteinhaltung: Beweislastumkehr HGB/WA: Beweislastumkehr MÜ: Ansprüche erlöschen 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr als Regelfall National: 1 Jahr 3 Jahre bei Vorsatz/Leichtfertigkeit 3 Jahre bei Vorsatz/Leichtfertigkeit 2 Jahre bei Vorsatz oder Betrug International: 2 Jahre Die schriftliche Haftbarhaltung Die schriftliche Haftbarhaltung hemmt (Ausschlussfrist) hemmt die Verjährung die Verjährung Pflicht zur Haftungsversicherung Hat nur für Transporte Gültigkeit, zu marktüblichen Bedingungen an denen mindestens 2 Eisenbahnen Haftung für logistische verschiedener Staaten Dienstleistungen nur bei Vorsatz beteiligt sind oder grober Fahrlässigkeit förderung von Gütern, CMR Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, auer Abkommen (internationaler Luftverkehr)
Der maßgeschneiderte Schutz für Ihre Transporte. Mit hervor ragendem Preis-Leistungs-Verhältnis.»Gehen Sie auf Nummer sicher, mit einer Helvetia Transportversicherung.«Kompetenz und Service, zahlreiche Versicherungslösungen. Nicht umsonst gehört die Helvetia seit Jahren zu den be - deu ten den Transportversicherern in Deutschland. Denn wir bie ten erst klas sigen Versicherungsschutz und hervorra gende Ser vice leistungen für Ihren Transport. Wählen Sie Ihren individuellen Schutz aus unserer viel fäl - tigen Versicherungs produktpalette rund um den Transport. Verkehrs-Haftungsversicherungen: Helvetia CargoTrucker Die Frachtführer-Haftungsversicherung Helvetia CargoMoversHaftung Die Umzugs-Haftungsversicherung Helvetia CargoSpedHaftung Die Speditions-Haftungsversicherung Waren-Transportversicherungen: Helvetia CargoGlobal Die Waren-Transportversicherung Helvetia CargoEasy Die Waren-Transportversicherung für Unternehmen bis 5 Mio. Euro Umsatz Helvetia CargoSped Die Waren-Transportversicherung für Spediteure Helvetia CargoMedico Die Waren-Transportversicherung für Apotheken Helvetia CargoMovers Die Waren-Transportversicherung für Möbelspediteure und Umzugsunternehmen Werkverkehr-Versicherungen: Helvetia CargoSave Die Werkverkehr-Versicherung Helvetia CargoBNG Die Werkverkehr-Versicherung fürs Baunebengewerbe Helvetia CargoHorse Die Werkverkehr-Versicherung für Pferdetransporte Sonderversicherungssparten: Ausstellungen Musterkollektionen Privatversicherungssparten: Wassersportkasko Reisegepäck Schmuck und Pelze im Privatbesitz TOPP: Jede Transport versicherung gestalten wir so individuell, wie Sie es brauchen. Fragen Sie uns. Sprechen Sie mit unseren Direktionsbevollmächtigten in den Filial direktionen oder direkt mit unserer Transportabteilung in der Direktion für Deutschland über die umfassenden Möglich keiten der Helvetia Transportversicherung. Denn wir wol len, dass Ihre Transporte optimal geschützt sind.
Mein Betreuer: O.3-9 (10.13 3 ) Erleben Sie uns jetzt auf Facebook! Helvetia Versicherungen Berliner Str. 56 58, 60311 Frankfurt am Main T +49 (0) 69 1332-0, F +49 (0) 69 1332-480 www.helvetia.de, www.blog.helvetia.de www.facebook.com/helvetia.versicherungen.deutschland Die enthaltenen Informationen ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen. Ihre Schweizer Versicherung.