Freigabemitteilung 41 Version: 3.11 System: DFBnet Passwesen Speicherpfad/Dokument: 100610_DFBnet-Pass_3.11_Freigabemitteilung Erstellt: Letzte Änderung: Geprüft: Freigabe: Datum: 03.06.2010 21.06.2010 21.06.2010 22.06.2010 Version: 1.0 1.0 1.0 1.1 Name: Matthias Knebel Andreas Pletz Andreas Pletz Matthias Knebel 2010 DFB-Medien GmbH & Co. KG Alle Texte und Abbildungen wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet, dennoch können etwaige Fehler nicht ausgeschlossen werden. Eine Haftung der DFB-Medien, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden oder Folgeschäden, die aus der An- und Verwendung der in diesem Dokument gegebenen Informationen entstehen können, ist ausgeschlossen. Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe sowie die Veröffentlichung dieser Unterlage sind ohne die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung der DFB-Medien nicht gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte für den Fall der Patenterteilung oder der GM-Eintragung vorbehalten. Die in diesem Dokument verwendeten Soft- und Hardwarebezeichnungen sind in den meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen.
Zum Inhalt 1. Passstelle... 3 1.1 Anpassung der Erstregistrierung und internationaler Vereinswechsel für ausländische Minderjährige gemäß den FIFA Richtlinien... 3 1.1.1 Auswirkung auf die Passstelle... 5 1.1.2 Änderungen im DFB Client... 9 1.1.3 Änderungen in Pass Online... 10 1.2 Erweiterung der Mandantenspezifischen Optionen für den Bereich Bußgeld... 11 1.2.1 Bestimmung des Meldezeitpunktes für Spiele... 11 1.2.2 Auswertung der Bambini, F und G Jugend... 11 1.3 Mandantenspezifische Optionen: 18-jährige A-Junioren sind spielberechtigt... 12 2. Pass Online... 13 2.1 Erstausstellung, kein Online Antrag für Ausländer... 13 3. Abbildungsverzeichnis... 13 4. Bearbeitungshistorie... 14 210610_DFBnet-Pass_3.11_Freigabemitteilung 2 von 14 22.06.2010 12:07:00
1. Passstelle 1.1 Anpassung der Erstregistrierung und internationaler Vereinswechsel für ausländische Minderjährige gemäß den FIFA Richtlinien Im Oktober 2009 hat die FIFA die Bestimmungen zum Schutz Minderjähriger verschärft. Als minderjährig gelten Spieler im Alter von 12 bis 18 Jahren. Mit der Version 3.11 von DFBnet Pass sind diese Vorschriften in den Prozess der Erstregistrierung und des internationalen Vereinswechsels integriert. Aufgrund einer Sondergenehmigung der FIFA unterliegen in Deutschland nur die Vereine, deren erste Herrenmannschaft oberhalb der fünften Spielklasse spielt, den Bestimmungen von Status und Transfer. Für die anderen Vereine gilt ein vereinfachtes Verfahren. Bei dem vereinfachten Verfahren werden zum einem weniger Dokumente als Nachweis benötigt, zum anderem kann der Antrag direkt beim abgebenden Nationalverband gestellt werden, wodurch die internationale Freigabe spätestens nach 30 Tagen vorliegt. Die neuen notwendigen Dokumente müssen nicht mehr an den DFB gesandt werden. Ausnahme hiervon sind die Zusatzdokumente die von einigen Nationalverbänden gefordert werden, zum Beispiel Brasilien oder den USA. Beim normalen Verfahren werden mehr Dokumente benötigt. Diese müssen alle dem DFB zur Verfügung gestellt werden. Zuerst muss bei der FIFA ein Antrag gestellt werden, damit die Beantragung der internationalen Freigabe beim abgebenden Landesverband möglich ist. Dieser Antrag wird durch den DFB in das FIFA TMS (Transfer Matching System) eingepflegt. Bevor der Antrag durch die FIFA nicht positiv beschieden ist kann keine internationale Freigabe beantragt werden. Dieses Verfahren ist zeitlich nicht limitiert. Im Gegensatz zu dem bisherigen Verfahren brauchen die Landesverbände die Dokumente nicht mehr an den DFB zu senden (Ausnahme: Die bisher von einigen Nationalverbänden geforderten Zusatzdokumente oder es handelt sich um einen der Verein der oberhalb der fünften Spielebene spielt). Die Landesverbände entscheiden jetzt auch bei der Beantragung der DFB Freigabe, nach welcher Regel die internationale Freigabe erfolgen soll. Folgende vier Regeln sind nach Status und Transfer möglich Artikel 19a (Die Eltern des Spielers nehmen aus Gründen, die nichts mit dem Fußballsport zu tun haben, Wohnsitz im Land des neuen Vereins. Artikel 19b (der Wechsel findet innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) statt, und das Alter des Spielers liegt zwischen 16 und 18 Jahren. Artikel 19c (der Spieler wohnt höchstens 50 km von einer Landesgrenze entfernt, und der Verein des benachbarten Verbands, für den der Spieler registriert werden möchte, liegt ebenfalls höchstens 50 km von der Landesgrenze entfernt. Die Distanz zwischen dem Wohnort des Spielers und dem Sitz des Vereins darf höchstens 100 km betragen. In diesem Fall wohnt der Spieler weiterhin zu Hause, und beide Verbände müssen mit diesem Vorgehen explizit einverstanden sein.). 5 Jahres Reglung (Der Spieler hat seit mindestens 5 Jahren seinen Wohnsitz in dem Land des neuen Vereins. 210610_DFBnet-Pass_3.11_Freigabemitteilung 3 von 14 22.06.2010 12:07:00
Eine Spielberechtigung kann erst erteilt werden, wenn die internationale Freigabe genehmigt wurde. Nachstehend eine Übersicht über die benötigten Dokumente für das vereinfachte Verfahren und das FIFA TMS Verfahren. Spielt der antragstellende Verein nicht in den vier höchsten Spielklassenebenen sind folgende Dokumente erforderlich, damit der Antrag durch den DFB bearbeitet wird. Erstausstellung bzw. Wechsel gemäß Art. 19 a) Umzug der Familie Kopie vom ausländischen Pass des Spielers Meldebestätigung der Eltern und des Spielers Zustimmung und Erklärung der Eltern über den Zuzug nach Deutschland Erstausstellung bzw. Wechsel gemäß Art. 19 b) innerhalb der EU/EWR im Alter zwischen 16 und 18 Jahren Kopie vom ausländischen Pass des Spielers Einverständniserklärung der Eltern Erstausstellung bzw. Wechsel gemäß Art. 19 c) grenznaher Wechsel Kopie vom ausländischen Pass des Spielers Einverständniserklärung der Eltern Nachweis über die Entfernung vom Wohnort des Spielers zum neuen Verein Erstausstellung, Spieler wohnt seit mindestens fünf Jahren in Deutschland Kopie vom ausländischen Pass des Spielers Spielt der Verein über der fünften Spielklassenebene, so müssen die Anträge über das FIFA TMS System abgewickelt werden. Hierfür werden folgende Dokumente benötigt Erstausstellung bzw. Wechsel gemäß Art. 19 a) Umzug der Familie Geburtsurkunde des Spielers Kopie vom Pass der Eltern und des Spielers Meldebestätigung der Eltern und des Spielers Arbeitserlaubnis der Eltern Arbeitsverträge der Eltern Erstausstellung bzw. Wechsel gemäß Art. 19 b) innerhalb der EU/EWR im Alter zwischen 16 und 18 Jahren Nachweis der akademischen Ausbildung Unterkunfts- /Betreuungsnachweis Nachweis der fußballerischen Ausbildung 210610_DFBnet-Pass_3.11_Freigabemitteilung 4 von 14 22.06.2010 12:07:00
Einverständniserklärung der Eltern Geburtsurkunde des Spielers Kopie vom Pass des Spielers Erstausstellung bzw. Wechsel gemäß Art. 19 c) grenznaher Wechsel Kopie vom Pass des Spielers Geburtsurkunde des Spielers Nachweis über die Entfernung vom Wohnort des Spielers zum neuen Verein Wohnsitzbestätigung des Spielers Erstausstellung, Spieler wohnt seit mindestens fünf Jahren in Deutschland Kopie vom ausländischen Pass des Spielers Kopie der Geburtsurkunde des Spielers Meldebestätigung des Spielers 1.1.1 Auswirkung auf die Passstelle Bei der Erstregistrierung wie auch dem internationalen Vereinswechsel bietet das System die Auswahl der Transferregel an, wenn der Spieler folgende Voraussetzungen erfüllt: Der Spieler ist mindestens 12 Jahre alt, aber nicht älter als 18 Im Falle der Erstregistrierung: Der Spieler hat eine Nationalität ungleich Deutschland 210610_DFBnet-Pass_3.11_Freigabemitteilung 5 von 14 22.06.2010 12:07:00
Abbildung 1 Auswahl der Transferregel Ob der Spieler nach dem vereinfachten Verfahren registriert werden kann oder eine Abwicklung über das FIFA TMS (Transfer Matching System) erfolgen muss, wird nach der Vereinsauswahl angezeigt. Spielt der antragstellende Verein unterhalb der vierten Spielebene, wird die aktiv Kennzeichnung wie gewohnt dargestellt. Abbildung 2 Anzeige Verein unterhalb der vierten Spielebene Spielt der antragstellenden Verein oberhalb der fünften Spielebene wird das Feld aktiv rot eingefärbt und das Symbol FIFA TMS Verfahren benötigt wird angezeigt. 210610_DFBnet-Pass_3.11_Freigabemitteilung 6 von 14 22.06.2010 12:07:00
Abbildung 3 Anzeige Verein oberhalb der fünften Spielebene Nach der Auswahl des Vereins und der Festlegung auf eine Transferregel werden unter dem Karteireiter Zusatzinformationen folgende Informationen abgefragt: Die Informationen, die der jeweilige Nationalverband benötigt, damit die internationale Freigabe beantragt werden kann. Checkboxen, in denen die benötigten Dokumente je nach Transferregel angezeigt werden. Abbildung 4 Checkboxen für die benötigten Dokumente Erst wenn alle Felder ausgefüllt und alle Checkboxen angehakt sind, wird der Button DFB-Freigabe aktiv. Sollten bei Antragsstellung nicht alle Dokumente vorliegen, kann über den Button Wiedervorlage ein Schreiben erzeugt werden, in dem der antragstellende Verein über die noch benötigten Doku- 210610_DFBnet-Pass_3.11_Freigabemitteilung 7 von 14 22.06.2010 12:07:00
mente informiert wird. In dem Schreiben werden alle unmarkierten Checkboxen sowie die nicht ausgefüllten Felder aufgeführt. Nach dem das Schreiben erzeugt wurde, befindet sich der Antrag in der Wiedervorlagemappe. Sind alle Unterlagen vorhanden, und die Felder und Checkboxen unter dem Tabreiter Zusatzinformationen ausgefüllt, kann die DFB Freigabe beantragt werden. Abbildung 5 DFB Freigabe beantragen Nachdem der DFB den Antrag bearbeitet hat und der internationale Freigabeschein vorliegt, erscheint der Antrag auf Spielberechtigung in der Wiedervorlagemappe. 210610_DFBnet-Pass_3.11_Freigabemitteilung 8 von 14 22.06.2010 12:07:00
Achtung Der Button Erteilen wird nur angeboten, wenn bei dem vereinfachten Verfahren der Antrag genehmigt wurde, entweder durch den DFB oder durch einen Fristablauf. Unterliegt der Spieler dem FIFA TMS Verfahren kann das Spielrecht nur erteilt werden, wenn der Freigabeantrag durch den DFB genehmigt wurde. 1.1.2 Änderungen im DFB Client Im DFB Client hat sich die Auswahl der Transferregel geändert. Anstelle der Checkboxen wird jetzt die gleiche Listbox angeboten wie in der Passstelle. Abbildung 6 Auswahl der Transferregel im DFB Client Wird nachträglich die Transferregel geändert, werden unter Zusatzinformationen die Checkboxen mit den benötigten Dokumenten angepasst. Die Dokumente, die durch die geänderte Transferregel hinzugekommen sind, sind nicht angehakt. Dadurch steht dann auch die Aktion Int. Freigabe nicht mehr 210610_DFBnet-Pass_3.11_Freigabemitteilung 9 von 14 22.06.2010 12:07:00
zur Verfügung. Durch Änderung der Transferregel sind nur noch die Checkboxen markiert, die sowohl bei der alten wie auch der neu ausgewählten Transferregel gleich sind. Erst wenn die neu hinzugekommen Checkboxen aktiviert sind, wird die Aktion Int. Freigabe wieder zur Verfügung gestellt. Beispiel: Der Landesverband hat als Transferregel 19a ausgewählt, im Zuge der Prüfung durch den DFB stellt sich aber heraus, dass die Regel 5 Jahre wohnhaft in Deutschland zu verwenden ist. Nach Änderung der Transferregel sind die fehlenden Dokumente nicht mehr angehakt und es ist nur noch der Button Warten aktiv. Bild einfügen Für Anträge, die über das FIFA TMS System gestellt werden, wird es keinen Fristablauf mehr geben. Beim vereinfachten Verfahren bleibt der Fristablauf bestehen. 1.1.3 Änderungen in Pass Online Aufgrund der notwendigen Dokumente bei der Beantragung einer Spielberechtigung für einen ausländischen Jugendlichen ist eine Beantragung der Spielberechtigung über das Online Verfahren nicht mehr möglich. Wird bei der Beantragung für einen Spieler, der im Alter zwischen 12 und 18 ist, eine Nationalität ungleich Deutsch angegeben, so erscheint folgender Hinweis: Für den ausländischen Spieler muss aufgrund des FIFA Reglements ein internationaler Freigabeschein beantragt werden. Stellen Sie den Antrag bitte in Papierform und senden Sie ihn an die Passstelle. Ein Absenden des Antrags an die Passstelle ist nicht möglich, es wird wieder der oben genannte Hinweis angezeigt. Abbildung 7 Darstellung der Hinweismeldung 210610_DFBnet-Pass_3.11_Freigabemitteilung 10 von 14 22.06.2010 12:07:00
1.2 Erweiterung der Mandantenspezifischen Optionen für den Bereich Bußgeld Die Mandantenspezifischen Optionen sind um den Karteireiter Bußgeld erweitert worden. Abbildung 8 Neuer Karteireiter Bußgeld Hier sind mandantenspezifische Einstellungen für den Bereich Bußgeld möglich sein. 1.2.1 Bestimmung des Meldezeitpunktes für Spiele Je Landesverband kann hier der Meldezeitpunkt für die Ergebnismeldung bestimmt werden. Der Defaultwert ist 18:00 Uhr, d. h. alle Spiele die vor 15 Uhr begonnen haben, gelten ab 18:00 Uhr als zu spät gemeldet. Soll 18:00 Uhr noch als rechtzeitig gemeldet gelten, ist als Wert 18:01 einzutragen. Abbildung 9 Meldezeitpunkt für Spiele 1.2.2 Auswertung der Bambini, F und G Jugend Bisher wurde die Auswertung im Bereich Bußgeld für die zu spät gemeldeten Spiele ohne die Mannschaftsarten Bambini, G und F Jugend durchgeführt. Dies kann jetzt für jeden Landesverband individuell eingestellt werden. Die Defaultbelegung der Felder ist nein. Sollte in einem Landesverband die Mannschaftsart Bambini auch die G Jugend abbilden, sind beide Schalter auf Ja zu setzen eine korrekte Auswertung zu erhalten. 210610_DFBnet-Pass_3.11_Freigabemitteilung 11 von 14 22.06.2010 12:07:00
Abbildung 10 Auswertung der Mannschaftsart 1.3 Mandantenspezifische Optionen: 18-jährige A-Junioren sind spielberechtigt Die Mandantenspezifischen Optionen sind um den Eintrag 18 jährige A-Junioren sind für die Herren- MS spielberechtigt erweitert worden. Ist die Option auf Ja gesetzt, werden die Spieler in der Spielerzuordnung angeboten, sobald sie 18 sind. Wird die Option auf Nein gesetzt, werden in der Spielerzuordnung die Spieler nur angeboten, wenn sie im Passwesen über eine Freiholung verfügen. Die Grundeinstellung lautet Ja und ist gleichbedeutend mit dem Eintrag <keine Auswahl>. Abbildung 11 Mandantenspezifische Optionen vorzeitiges Spielrecht 210610_DFBnet-Pass_3.11_Freigabemitteilung 12 von 14 22.06.2010 12:07:00
2. Pass Online 2.1 Erstausstellung, kein Online Antrag für Ausländer Da bei der Beantragung einer Spielberechtigung für einen ausländischen Spieler Zusatzdokumente in Schriftform benötigt werden, um die internationale Freigabe zu beantragen, ist eine Online Beantragung für ausländische Spieler die älter als zwölf sind, nicht mehr möglich (siehe hierzu 1.1.3 Änderungen in Pass Online). Wird bei der Beantragung der Spielberechtigung für einen Spieler der älter als zwölf ist, eine Nationalität ungleich Deutschland angegeben erscheint der folgende Hinweis. Für den ausländischen Spieler muss aufgrund des FIFA Reglements ein internationaler Freigabeschein beantragt werden. Stellen Sie den Antrag bitte in Papierform und senden Sie ihn an die Passstelle. Für ausländische Spieler die jünger als zwölf ist ein Online Antrag weiterhin möglich, da für diese Spiele keine internationale Freigabe benötigt wird. Abbildung 12 Darstellung der Hinweismeldung 3. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Auswahl der Transferregel... 6 Abbildung 2 Anzeige Verein unterhalb der vierten Spielebene... 6 Abbildung 3 Anzeige Verein oberhalb der fünften Spielebene... 7 Abbildung 4 Checkboxen für die benötigten Dokumente... 7 Abbildung 5 DFB Freigabe beantragen... 8 210610_DFBnet-Pass_3.11_Freigabemitteilung 13 von 14 22.06.2010 12:07:00
Abbildung 6 Auswahl der Transferregel im DFB Client... 9 Abbildung 7 Darstellung der Hinweismeldung... 10 Abbildung 9 Neuer Karteireiter Bußgeld... 11 Abbildung 10 Meldezeitpunkt für Spiele... 11 Abbildung 11 Auswertung der Mannschaftsart... 12 Abbildung 12 Mandantenspezifische Optionen vorzeitiges Spielrecht... 12 Abbildung 13 Darstellung der Hinweismeldung... 13 4. Bearbeitungshistorie Version Wer Wann Was 1.0 MKN 14.06.2010 Dokument erstellt 1.0 APL 21.06.2010 Änderungen im Text 1.1 MKN 21.06.2010 Änderungen im Text 210610_DFBnet-Pass_3.11_Freigabemitteilung 14 von 14 22.06.2010 12:07:00