Dipl.-Ing. (FH) Normaen A. Metzger Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Hessen Bauaufsichtlich anerkannter Nachweisberechtigter für vorbeugenden baulichen Brandschutz (B-159A-IngKH) und Sachverständiger für Brandschutz und Arbeitssicherheit im BVFS e.v. (Nr. 1590 / 4437) Wilhelm-Busch-Straße 5 63225 Langen Tel. +49 (0) 61 03 / 73 34 57 2 Fax +49 (0) 61 03 / 73 34 57 4 email: info@metzger-brandschutz.de Expertise Nr. 01.2807 / 2011 Thema: Auftraggeber: Prüfung von Sitzmöbeln nach DIN EN 1021-1+2 und DIN 54341 Klassifizierung nach DIN 66084 auf P-a, P-b und P-c FRITZ SCHLECHT GmbH / SHL GmbH Blöcherhalde 20, D-72213 Altensteig-Garrweiler Auftrag vom: Juli 2011 Erstelldatum: 05.09.2011 Seitenzahl: 12 (einschließlich Deckblatt und Anlagen)
Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2 2. Beurteilungsgrundlagen und Literaturnachweise 3-4 3. Materialienverbund, Stoffdaten 5 4. Prüfungen, Versuche 6-10 5. Zusammenfassung 11 Unterschriften 11
Seite 2 von 11 1. Einleitung 1.1 Auftragserteilung Die Fa. FRITZ SCHLECHT GmbH / SHL GmbH aus D-72213 Altensteig- Garrweiler beabsichtigt schaumstoffgepolsterte Objektsitzmöbel in baulichen Anlagen mit besonderer Nutzung, bspw. Bürogebäude, Versammlungsstätten, etc., einzusetzen. Dafür ist es erforderlich das Brandverhalten des Sitzmöbels zu analysieren. Das Brandverhalten der unterschiedlichen Sitzmöbelkomponenten ist an anderer Stelle bereits nachgewiesen worden. Das Sachverständigeningenieurbüro METZGER Brandschutz, Arbeitssicherheit & Umweltschutz wurde von der Fa. FRITZ SCHLECHT GmbH / SHL GmbH mit der Durchführung der notwendigen Untersuchungen beauftragt. Die Durchführung der Brandtests am Modellsitz erfolgte in einem anerkannten und akkreditierten Brandhaus. 1.2 Zielsetzung Zielsetzung dabei ist, im Rahmen einer Versuchsreihe mit Zigarette und Gasflamme sowie Papierkissen näheren Aufschluss über das Brandverhalten bzgl. der zuvor erwähnten Sitzmöbel zu erhalten. 1.3 Unterlagen und Ortstermine Zur Beurteilung vorgelegte Unterlagen : Probenaufbau nach Herstellerangaben und Inaugenscheinnahme Versuchsdurchführung: am 28.07.2011 Aktennotizen / Besprechungsvermerke:./.
Seite 3 von 11 2. Beurteilungsgrundlagen und Literaturnachweise Die Länderbauordnungen beinhalten grundsätzliche Ausführungsvorschriften zur Errichtung von baulichen Anlagen sowie brandschutztechnische Anforderungen an Baustoffe und Bauprodukte. Für Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung können u. U. verschärfte Anforderungen an Baustoffe und Bauprodukte bzgl. des Brandschutzes gestellt werden. Sinngemäß gilt dies auch innerhalb der Europäischen Union. Als Beurteilungsgrundlage für diese Untersuchung dienen nachfolgend aufgeführten Rechtsgrundlagen und Vorschriften: DIN EN 1021-1+2 (April 2006) DIN 54341 (100g Papierkissen) DIN 66084
Seite 4 von 11
Seite 5 von 11 3. Beschreibung des Probenmaterials
Seite 6 von 11 4. Versuchsdurchführung & Ergebnisse 4.1. Prüfblatt nach DIN EN 1021-1
Seite 7 von 11 4.2. Prüfblatt nach DIN EN 1021-2
Seite 8 von 11 4.3. Prüfblatt nach DIN 54341
Seite 9 von 11
Seite 10 von 11
Seite 11 von 11 5. Zusammenfassung Wie aus den vorangegangenen Versuchsprotokollen sowie aus der Bilddokumentation zu ersehen ist, genügen die Modellsitz-Versuche bei der Durchführung der Brandprüfungen mit Zigarette, Flamme und einem 100g Papierkissen auf dem Sitz den Anforderungen der DIN EN 1021-1+2 als auch der DIN 54341 in Verbindung mit der Klassifizierung auf die Klasse P-a, P-b und P-c nach DIN 66084. Die Brandprüfungen gelten lt. Prüfvorschrift daher als bestanden. An dieser Stelle sei angemerkt, das Brandprüfungen mit Zigarette und Flamme nach DIN EN 1021-1+2 an Objektsitzmöbeln nach heutigem Kenntnisstand lediglich Minimalanforderungen im Brandschutz darstellen. Die Beurteilung des Brandverhaltens eines Schaumstoffsitzpolsterverbundes ist durch den Papierkissentest derzeit am realistischsten festzustellen. Die vorstehende Expertise wurde nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ohne Ansehen der Person des Auftraggebers angefertigt. Sie ist nur im Zusammenhang mit den in der Versuchsreihe eingesetzten Prüfmustern zu verwenden. Dieses Dokument darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verfassers weder im Ganzen oder auszugsweise kopiert, noch an Dritte zur Einsichtnahme und / oder zum Verbleib weitergegeben werden. Erstellt: Der / die Sachverständige(n) Langen, den 05. September 2011 Dipl.- Ing. (FH) N. Metzger Sachverständiger für Brandschutz / vorbeugender Brandschutz und Arbeitssicherheit, Nr. 1590/4437- BVFS e.v.; Bauaufsichtlich anerkannter Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz, Nr. B-159A-IngKH; Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Hessen, Nr. B-1494-IngKH. Diese brandschutztechnische Expertise umfasst 12 Seiten, einschließlich Deckblatt. Anlage(n):./.