Bundesnelzagenlur DLZ 2 Liebigslr. 3 84030 Landshut Telefonica o2 Germany GmbH & Co. OHG - Projektbüro Nürnberg Südwestpark 38 90449 Nürnberg Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Geist 28.03.2011 Mein Zeichen, meine Nachricht vom Karl2-1 «(0 75 31) 9 35-2 51 oder 9 35-0 Landshut 11.04.2011 Standortbeschejnjgung für den Standort 596990425 96247 Michelau, Bahnhofstraße 21 Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend erhalten Sie die für den Standort: 96247 Michelau, Bahnhofstraße 21. Für die Erteilung der werden Gebühren nach 15 BEMFV erhoben. Die Höhe der Gebühren und ihre Rechtsgrundlage entnehmen Sie bitte dem beigefügten Gebührenbescheid. Wenn Sie am Sammelgebührenverfahren teilnehmen, erfolgt die Vergebührung unter Hinweis auf Ihre Betreibernummer, snummer und Standortadresse mit dem nächsten Sammelgebührenbescheid. Hinweis: Gemäß 11 Absatz 1 BEMFV ist die In- und Außerbetriebnahme einer ortsfesten Funkanlage, die den Regelungen des 4 BEMFV (spflicht) unterliegt, der unverzüglich anzuzeigen. Die Hinweise zur Durchführung von Mitteilungen und Anzeigen nach BEMFV, wurden im Amtsblatt der Reg TP 6/2003, Mitteilung 70 veröffentlicht. Diese Hinweise können auch von der Homepage der http://www.bundesnetzaqentur.de herunter geladen werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kunze Anlagen STOB-: 69013007 Gebührenbescheid für Telefax Bonn E-Mail Kontoverbindung Elektrizität. Gas, (02 28) 14-88 72 poststelle@bnetza.de Bundeskasse Trier Dienstleistungszentrum 2 Telekommunikation, Post und Internet BBk Saarbrücken Liebigstr. 3 Eisenbahnen http://www.bundesnetzagentur.de (BLZ 590 000 00) 84030 Landshut Konto- 590 010 20 Telefax Behördensitz:Bonn (0 75 31)9 35-181 Tulpenfeld 4 53113 Bonn «(02 28) 14-0
Zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern. Nach den der vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort: STOB-Nr: 69013007 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus /Flur/Flurstück) nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des 12 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBI. I S. 170), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 6 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBI. I S. 1970), bewertet und diese Bescheinigung erteilt. Die Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen sowie der am Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ausgehen. Als Ergebnis dieser Bewertung wurde entsprechend den Regelungen der BEMFV der am Standort einzuhaltende standortbezogene festgelegt. Außerhalb dieses standortbezogenen es, der auf die Sendeantenne mit der niedrigsten bezogen ist, werden die im 3 der BEMFV festgelegten Grenzwerte eingehalten. Standortbezogene(r) bzw. -abstände: Standort [Meter] vertikal (90 ) [Meter] der Bezugsantenne [Meter] Gesamter Standort 14,50 2,55 23,00 Entsprechend den Regelungen der BEMFV wird in dieser zusätzlich für jede Sendeantenne, die bereits bei Festlegung des standortbezogenen es berücksichtigt wurde, ein systembezogener festgelegt. Die Anlage 1 weist den/die systembezogene(n), bzw. -abstände zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern aus. Im Frequenzbereich von 9 Kilohertz (khz) bis 50 Megahertz (MHz) sind beantragte Funkanlagen nach 3, Satz 1, 3 BEMFV zu bewerten.
STOB-Nr: 69013007 Rechtsbehelfsbelehrunq: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der,, Dienstleistungszentrum 2, Liebigstr. 3, 84030 Landshut eingelegt wird. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Diese wurde maschinell Anlaqe(n) erstellt und ist ohne Unterschrift gültig Anlage 1 Anlage 2 Hinweise: - Arbeitsschutzrechtliche Aspekte werden von dieser nicht berührt. Für Arbeitnehmer, die im Umfeld von Sendeanlagen Arbeiten ausführen, gelten spezielle Grenzwerte, Nähere Informationen hierzu geben die Berufsgenossenschaften und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS). Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.bundesnetzaqentur.de/elektronische-kommunikation aufgeführt.
Anlage 1, Blatt 1 snummer: 69013007 Am Senderstandort (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus /Flur/Flurstück) Standort: Gesamter Standort Anlage zur wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach 3 BEMFV betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt. Neu nstaliierte Funkanlagen Funkanlage^ Sendeantennenkennzeichnung 1 GSM1800(o2) Sekt. 1.1 23,00 100,00 5,08 0,64 2 GSM1800(o2) Sekt. 2.1 23,00 240,00 5,08 0,64 3 GSM1800(o2) Sekt. 3.1 23,00 340,00 5,08 0,64 4 GSM900 (o2) Sekt. 1.1 23,00 100,00 6,65 1,33 5 GSM900 (o2) Sekt. 2.1 23,00 240,00 6,65 1,33 6 GSM900 (o2) Sekt. 3.1 23,00 340,00 6,65 1,33 Weitere am Standort befindliche Funkanlagen Funkanlage' Sendeantennenkennzeichnung ^ Jeder der tabellarisch aufgelisteten Sicherheitsabstände ist auf eine am Standort installierte Sendeantenne bezogen. Bei der Festlegung des es wurde die beantragte maximal mögliche Anlagenauslastung zu Grunde gelegt. Die Emissionen der in der berücksichtigten Sendeantennen sowie die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der Festlegung des einzuhaltenden standortbezogenen es bzw. der einzuhaltenden Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser angegeben) berücksichtigt. Diese wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig Für Funkanlagen, die nicht den Zuständigen Stellen der Länder anzuzeigen sind, wird kein ausgewiesen. Die Feldstärken dieser Funkanlagen wurden jedoch bei der Festlegung des standortbezogenen es mit berücksichtigt. Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe
Anlage 2, Blatt 1 Anlage zur EinWirkungsbereich für Träger aktiver Körperhilfsmittel snummer: 69013007 Am Senderstandort (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung. Haus /Flur/Flurstück) Standort: Gesamter Standort wurden gemäß 10 BEMFV folgende Einwirkungsbereiche für Träger aktiver Körperhilfsmittel festgelegt. Neu installierte Funkanlager 1 Funkanlage Sendeantennenkennzeichnung Einw/irkungsbereich Einwfirkungsbereich 1 GSM1800(o2) Sekt. 1.1 23,00 100,00 0,43 0,05 2 GSM1800(o2) Sekt. 2.1 23,00 240,00 0,43 0,05 3 GSM1800(o2) Sekt. 3.1 23,00 340,00 0,43 0,05 4 GSM900 (o2) Sekt. 1.1 23,00 100,00 7,35 1,47 5 GSM900 (o2) Sekt. 2.1 23,00 240,00 7,35 1,47 6 GSM900 (o2) Sekt. 3.1 23,00 340,00 7,35 1,47 Weitere am Standort befindliche Funkanlagen Funkanlage Sendeantennenkennzeichnung' Einwirkungsbereich Einwirkungsbereich Diese wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe