Hinweise zur Anfertigung einer Seminararbeit und zum mündlichen Vortrag

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Transkript:

Prof. Dr. J. Marly Hochschulstr. 1, D-64289 Darmstadt Fachbereich 1 Fachgebiet Zivilrecht I (ZR I) Tel.: +49 6151 / 16-4034 Fachgebiet für Zivilrecht, Gewerblichen FAX.: +49 6151 / 16-6500 Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Email: mail@marly.de Recht der Informationsgesellschaft http://www.marly.de Technische Universität Darmstadt Hinweise zur Anfertigung einer Seminararbeit und zum mündlichen Vortrag A. Aufbau und Darstellungsmethode Bei der Anfertigung einer Seminararbeit besteht weitgehende Darstellungsfreiheit. I. Zur Einleitung Eine Einleitung soll in die Problematik einführen. Der Leser soll das theoretische und praktische Bedürfnis für die folgende Untersuchung erfahren und darüber unterrichtet werden, was er im Hauptteil erwarten darf. Bei einer gelungenen Einleitung ergibt sich dann im Umkehrschluß, welche Themen und Fragen nicht behandelt werden. Die Einleitung schließt mit einem Überblick über den Gang der Untersuchung. II. Hauptteil 1. Im Hauptteil sollte die Fragestellung zunächst in den größeren rechtlichen Zusammenhang eingeordnet werden. Dann sind in der Folge näher zu behandelnde Problembereiche aufzuführen und abzugrenzen. 2. Im Rahmen der Abhandlung sind Rechtsprechung und Schrifttum sorgfältig auszuwerten. Dabei sind die vom Bearbeiter geäußerten Auffassungen zur Richtigkeit der einen oder anderen Meinung sowie die eigene Lösung sorgfältig zu begründen. Ein bedingungsloses oder stillschweigendes Anschließen an irgendeine herrschende Meinung oder die Rechtsprechung genügt ebenso wenig wie die bloße Darstellung eines Mosaiks aus wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen von Literaturstellen oder Urteilen. Entscheidend ist vielmehr die Überzeugungskraft der selbständigen Argumentation des Bearbeiters hinsichtlich einer von ihm für richtig gehaltenen Meinung in der Literatur oder seines eigenen Lösungsvorschlages. III. Am Ende sollten die Ergebnisse zusammengefasst werden. U. U. ist nochmals anzuführen, welche Fragen offen bleiben mußten. B. Arbeitshinweise Ausgangspunkt für die Einarbeitung in ein Thema sollte die Darstellung in einem Lehrbuch bzw. Kommentar sein, in denen das Problem behandelt wird. Dort ist meist schon weiterführende Literatur und Rechtsprechung angegeben. Häufig sind Literaturverzeichnisse größerer Kommentare oder Monographien sehr ergiebig. 1

C. Mündliches Referat I. Dauer Das mündliche Referat soll, sofern nicht anders mit der Seminarleitung vereinbart ungefähr 10 bis 15 Minuten dauern. II. Inhalt Im mündlichen Vortrag sollte die schriftliche Ausarbeitung nicht vorgelesen werden. Nur das schriftliche Referat soll eine möglichst vollständige Darstellung der Probleme und ihrer Lösung sein. Detailfragen sind im mündlichen Vortrag zugunsten einer gestrafften Gedankenführung auszuklammern. Gesichtspunkte, die aufgrund dieser zeitlichen Beschränkung nicht vorgetragen wurden, können oft noch in die anschließende Diskussion eingebracht werden. Anders als bei der schriftlichen Ausarbeitung, bei der die möglichst vollständige Erfassung und Bewältigung des Themas im Vordergrund steht, wird beim Vortrag besonderen Wert auf die Klarheit der Linie (überblickartig) und Anschaulichkeit des Vortrages gelegt. Hierfür sind die freie Rede und Verwendung von Fällen von Vorteil. D. Formale Gestaltung I. Formaler Aufbau 1. Deckblatt: Es soll die Angabe der Hochschule, des Fachbereichs, des Fachgebiets und des Themenstellers, des Seminars und des Themas der Arbeit sowie den Namen des Verfassers nebst Angabe der Fachrichtung und Matrikel-Nummer sowie Semesterzahl sowie Name des Betreuers und schließlich das Datum der Vorlage enthalten. 2. Gliederung: Der Arbeit ist eine Gliederung voranzustellen. Eine übersichtliche Gestaltung und Gliederung läßt sich auf verschiedene Art und Weise erreichen. Zu empfehlen ist eine kombinierte Buchstaben- und Zahlengliederung. Die Tiefe der Untergliederung sollte so gewählt werden, daß die Gliederung insgesamt übersichtlich bleibt. 3. Abkürzungsverzeichnis: Auf die Gliederung folgt das Abkürzungsverzeichnis. Es sind die in einer wissenschaftlichen Arbeit allgemein üblichen Abkürzungen zu verwenden und anzugeben. Aufzuführen sind insbesondere die Abkürzungen von Gesetzen und Zeitschriften. Die üblichen Abkürzungen und die Erklärungen finden Sie bei Kirchner, Hildebert, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 5. Auflage Berlin 2003. 4. Literaturverzeichnis: Das Literaturverzeichnis enthält alle zur Anfertigung der Arbeit und dort tatsächlich zitierten oder herangezogenen Quellen. Dieses Verzeichnis sollte alphabetisch nach Verfassern geordnet sein. Eine Trennung nach Art der Quellen (z. B. Lehrbücher, Kommentare, Monographien und Aufsätze) ist nicht erforderlich. Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen werden im Literaturverzeichnis nicht aufgeführt. 2

5. Zitierweise: a) Zitierweise im Literaturverzeichnis: aa) bb) bei Monographien: (ein Verfasser): Familienname, Vorname, Titel, ggfls. Untertitel, Auflage, Jahr (evtl. Kurztitel, falls mehrere Arbeiten desselben Verfassers zitiert werden) Larenz, Karl, Geschäftsgrundlage und Vertragserfüllung, 3. Auflage, 1963 (zit.: Larenz, Geschäftsgrundlage) Beiträge in Sammel-, Nachschlagewerken und Festschriften: Familienname, Vorname(n) des Verfassers, Titel des Sammel-, Nachschlagewerkes oder der Festschrift; Herausgeber, Auflage, Band, Jahr, Seitenangabe (von... bis) Schmidt, Wulf-Axel, Prieß, Monika in Spindler/Börner (Hrsg.), in: E-Commerce-Rech Deutschland in Europa und den USA, 2002. Die Titel von Handwörterbüchern, Handbüchern und Periodika können abgekürzt werden. Die Abkürzung ist dann in das Abkürzungsverzeichnis aufzunehmen. cc) Aufsätze und sonstige Veröffentlichungen in Zeitschriften: Die Titel der gängigen juristischen Fachzeitschriften werden abgekürzt. Wurst, Hans, Neue Entwicklungen im Internet-Recht, NJW 2005, 361 ff. dd) Kommentare: Kommentare sind nach Herausgeber, Titel und Bearbeitern zu zitieren. Im Literaturverzeichnis genügt die Angabe des Herausgebers und des Titels sowie der Hinweis, daß in den Fußnoten der jeweilige Bearbeiter genannt wird. Zitiervorschläge des Autoren eingangs des Kommentaars sind zu verwenden. Palandt, Otto, Bürgerliches Gesetzbuch, 64. Aufl. 2005. ee) Lehrbücher werden im Literaturverzeichnis nach Verfasser, Titel, Auflage und Erscheinungsjahr zitiert. Wolf, Manfred, Sachenrecht, 20. Aufl. 2004. ff) Bei Internet-Quellen sind im Literaturverzeichnis Verfasser, Titel des Beitrags, ggfls. der dort angegebene Stand der Information, die genaue Adresse in Klammern (http://www...) und die Zugriffszeit (besucht am:...) anzugeben. 3

Dauner-Lieb, Barbara u. a. Anmerkungen und Fragen zur konsolidierten Fassung des Diskussionsentwurfs eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes, http://www.uni-koeln.de/jurfak/lbrah/publ_pdf/schuldrechtsreform.pdf, (besucht am 26.02.2002) b) Zitierweise in Fußnoten In Fußnoten gehören grundsätzlich nur Quellenhinweise. Sie beginnen in Großschrift und enden mit einem Punkt. Das Ende eines Zitats und die entsprechenden Fußnoten sind durch Zahlen zu kennzeichnen. Die Zahl am Ende des Zitats wird hochgestellt und kann eingeklammert werden. In den Fußnoten sind längere Titel, die wiederholt verwendet werden, nur abgekürzt wiederzugeben. Bei Verwechslungsmöglichkeiten mit anderen Autoren gleichen Familiennamens ist der Vorname anzugeben. Der Kurztitel ist durch Auflage und Erscheinungsjahr zu ergänzen, wenn mehrere Auflagen erschienen sind, von denen der Verfasser unterschiedliche zitiert; sonst gehören Auflage und Erscheinungsjahr nur ins Literaturverzeichnis. Bei mehreren Bänden gleichen Titels ist die Bandzahl zu nennen. Bei mehreren Verfassern sind alle Familiennamen anzugeben, u. U. auch Herausgeber und Einzelbearbeiter. Auch hier sind Zitiervorschläge der Verfasser in der Regel zu übernehmen. Beziehen sich Ent- und Anlehnungen auf mehrere aufeinanderfolgende Seiten einer Quelle, so ist eine genaue Angabe der entsprechenden Seitenzahlen erforderlich; das unpräzise ff. genügt nicht. Palandt/Putzo, 433 Rdnr. 8a Aufsätze in Zeitschriften werden mit Verfasser und Fundstelle zitiert. Die Titel sind dann nur im Literaturverzeichnis aufzuführen. Bezieht sich der Bearbeiter auf eine bestimmte Stelle des Aufsatzes, so ist neben der Seite des Beginns des Aufsatzes auch deren genaue Seitenzahl zu nennen. Gerichtsentscheidungen sind soweit es sich um Entscheidungen Oberster Bundesgerichte handelt grundsätzlich nach Band und Seite der sog. amtlichen Sammlung des jeweiligen Gerichts zu zitieren. Auch hier ist jeweils der Beginn der Entscheidung und die genaue Seitenzahl der Belegstelle anzugeben. BGHZ 40, 272, 277. Darüber hinaus werden Gerichtsentscheidungen oft auch nur in anderen Sammlungen oder Zeitschriften veröffentlicht und danach zitiert. Verweisungen auf eine andere Stelle der Seminararbeit ebenso wie bestätigende Textbelege sind mit siehe anzumerken. Ausführungen anderer Autoren im 4

Schrifttum, deren Meinung im Text nicht wiedergegeben wird oder von der im Text vertretenen abweicht, sind mit vgl. oder vergleiche kenntlich zu machen. c) Zitierweise im Text: Sämtliche Ent- und Anlehnungen sind durch Quellenangaben kenntlich zu machen das ist ein Gebot wissenschaftlicher Redlichkeit. Überdies sind insbesondere Kernaussagen der Arbeit mit qualifizierten Fußnoten (Belege und Quellenangaben mit weiterführenden Nachweisen) zu versehen. Schließlich besteht die Möglichkeit, Kontroversen mit Blick auf die unterschiedlichen Positionen zu straffen: Die nach Auffassung des Bearbeiters vorzugswürdige Position wird referiert und fundiert mit entsprechender Fußnote belegt. Das Bestehen eines Meinungsstreites nebst Gegenauffassung wird im Anschluß daran durch den Hinweis a.a. im Rahmen der Fußnote zum Ausdruck gebracht. Wörtliche Übernahmen sind in Anführungszeichen zu setzen, Änderungen des Textes sind in diesem Falle nicht erlaubt. Bei Hervorhebungen ist anzugeben, ob sie bereits im Original vorhanden sind oder vom Verfasser der Seminararbeit nachträglich vorgenommen wurden. Die Auslassung eines oder mehrerer Wörter ist durch Punkte anzudeuten. Sinngemäße Ent- und Anlehnungen haben so zu erfolgen, dass der Umfang der jeweiligen Übernahme eindeutig erkennbar ist. Längere wörtliche oder sinngemäße Übernahmen sind grundsätzlich zu vermeiden. Zitate aus zweiter Hand sind nur ausnahmsweise zulässig etwa wenn die Primärquelle nicht beschaffbar ist und sind dann entsprechend zu kennzeichnen. II. Form der Reinschrift Die Arbeit ist in 1 ½-zeiliger Maschinenschrift (Schriftgröße 12 pt) zu schreiben. Fußnoten sollten mit einfachem Zeilenabstand geschrieben werden, sollen auf der Seite ihrer Benennung ausgewiesen werden, nach Möglichkeit keinen Text enthalten und 10 pt nicht unterschreiten. Die Fußnoten können auf jeder Seite neu beginnend oder fortlaufend nummeriert werden. Auf jeder Seite soll ca. 1/3 am linken Rand freibleiben. Der Arbeit ist ein Deckblatt, eine Gliederung, ein Abkürzungsverzeichnis und ein Literaturverzeichnis voranzustellen (Röm. Seitenzahlen). Die einzelnen Abschnitte der Arbeit sind den Gliederungspunkten entsprechend mit Überschriften zu versehen. Die einzelnen Blätter sind fortlaufend zu nummerieren. Der Textteil ist mit arabischen Ziffern zu versehen. Alle Seiten zu Beilagen vor dem Textteil sollten römische Ziffern erhalten (s.o.). Die Arbeit soll vom Umfang her etwa 12 Seiten (einseitig beschrieben) nicht überschreiten. 5

III. Sonstiges Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung (Papier) sowie in elektronischer Version (pdf) auf einem Datenträger (CD, USB-Stick) oder per E-Mail (sekretariat@marly.de) zwei Wochen vor dem mündlichen Vortrag abzugeben. Die Seminararbeiten werden nach Abgabe gebündelt an alle Teilnehmer versandt zur Vorbereitung auf das Seminar. Möchten Sie nicht, dass die anderen Seminarteilnehmer ihre Daten einsehen können, entfernen Sie diese bitte vor dem elektronischen Versandt von der Arbeit. Das Thesenpapier ist in Gruppenstärke am Tag des Referats mitzubringen und soll eine Seite nicht überschreiten. 6