Seminare für Schwerbehindertenvertretungen



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Seminare für Schwerbehindertenvertretungen 2006 DIE SICH DER BESONDEREN PROBLEME DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN ANNEHMEN und Betriebs- und Personalräte, die sich der besonderen Probleme der Menschen mit Behinderungen annehmen Arbeit und Leben DGB/VHS NW

SEMINARE FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN UND BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE, VORWORT Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser neues Programm für Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte, die für die Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen im Betrieb zuständig sind, liegt vor. Mit dem Seminarprogramm bieten wir ein Gesamtkonzept an, das Schwerbehindertenvertretungen und Mitglieder in Betriebs- und Personalräten dabei unterstützt, die Interessen behinderter Menschen zu vertreten und für deren Gleichberechtigung zu sorgen. Gesetzliche Grundlage für die Teilnahme an unseren Seminaren sind 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte und 42 Abs. 5 LPVG NRW bzw. 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte. Die Schwerbehindertenvertretung ist auf eine verlässliche Zusammenarbeit mit Betriebs- und Personalräten angewiesen. Außerdem sind Kenntnisse über Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben Voraussetzung für die Arbeit des Betriebs- und Personalrats. Daher laden wir mit unserem Programm alle Mitglieder aus Betriebs- und Personalräten ein, um gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung die Arbeitssituation behinderter Menschen zu verbessern. Betriebliche Erfahrungen zeigen, dass rechtliche Kenntnisse allein kein Garant sind, um Gleichberechtigung für behinderte Menschen in Betrieben, Verwaltung und Gesellschaft zu erreichen. Es gilt, Vorurteile und Unwissenheit zu überwinden, um für die Interessen behinderter Menschen zu werben und im betrieblichen Alltag auf das Thema aufmerksam zu machen. Neben der Vermittlung rechtlicher Grundlagen stellen wir mit Expertinnen und Experten den Bezug zur betrieblichen Rea- 2

DIE SICH DER BESONDEREN PROBLEME DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN ANNEHMEN lität her und bieten praxisnahe Handlungs- und Umsetzungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretungsarbeit an. Bei Drucklegung dieses Programms stand das Ergebnis der Bundestagswahl noch nicht fest. Mögliche gesetzliche Veränderungen nach der Wahl, die sich auf die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen auswirken, werden wir mit zusätzlichen Seminaren aufgreifen. An dieser Stelle weisen wir besonders auf unsere»mobilseminare«hin. Hier geht es um die Bearbeitung von Aufgaben, die sich aus konkreten betriebsinternen Problemlagen ergeben: Nach Maßgabe der jeweiligen Schwerbehindertenvertretung, des Betriebs-/Personalrats wird ein maßgeschneidertes Seminarkonzept erstellt, um tatkräftige Unterstützung bei speziellen Fragen und Anforderungen vor Ort zu bieten. Wir hoffen, eure Neugier ist geweckt und laden herzlich zur Teilnahme an unseren Seminaren ein. Günter Schneider Landesgeschäftsführer Arbeit und Leben NRW Gerda Krug Pädagogische Mitarbeiterin 3

INHALT SEMINARE FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN UND BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE, Inhalt 2006 Wahlvorstandsschulungen Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 5 Basisseminare Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit 6 Betriebliches Eingliederungsmanagement 7 Arbeits- und Sozialrecht aktuell: Gesetzesänderungen und Rechtsprechung Arbeitsrecht aktuell 8 Die aktuelle Rechtsprechung des BAG und deren Bedeutung für Schwerbehindertenvertretungen mit Besuch beim BAG in Erfurt 9 Sozialrecht aktuell 10 Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen mit Besuch beim BAG in Erfurt 11 Handlungsfelder Psychisch behinderte Menschen in der Arbeitswelt 12 Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin 13 Der Computer in der betrieblichen Interessenvertretung Grundlagen für PC Neulinge 14 Arbeitsschutz-aktuell 2006 in Karlsruhe Begleitseminar zur Messe und zum Kongress der Arbeitsschutz aktuell 2006 15 Reha-Care 2006 - Vorbereitung, Besuch und Auswertung der Messe in Düsseldorf 16 Der Computer in der betrieblichen Interessenvertretung Internet/E-Mail-Grundlagen 17 Organisatorisches Terminübersicht Seminare 2006 18 In eigener Sache 20 Unsere Tagungsstätten 21 Anmeldeformular 23 Hinweise und Teilnahmebedingungen 24 Der Weiterbildungspass 4

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung DIE SICH DER BESONDEREN PROBLEME DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN ANNEHMEN Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb soll fehlerfrei verlaufen, damit sie nicht anfechtbar ist. Dies ist sowohl aus betriebswirtschaftlichen als auch aus organisatorischen Gründen weder aus der Sicht des Arbeitgebers noch der Arbeitnehmervertretung wünschenswert. Im Seminar wird den Wahlvorständen das für die Wahl notwendige Wissen vermittelt. Seminarschwerpunkte: Bestellung eines Wahlvorstandes Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder Allgemeine Aufgaben des Wahlvorstandes Erstellung der Wählerlisten Notwendiger Inhalt der Wahlausschreibung Fristenwahrung Einleitung der Wahl Umgang mit Wahlvorschlägen Wahlgang und Stimmabgabe Vereinfachtes/schriftliches Wahlverfahren Feststellung der Wahlergebnisse Anfechtung der SBV-Wahl Wahlschutz und Wahlkosten Wahl des GSBV und der KSBV Den entsprechenden Beschluss für die Teilnahme am Seminar muss der Wahlvorstand nach seiner Konstituierung fassen. Falls in einem Betrieb dieser Beschluss vom Betriebs-/Personalrat gefasst wird, bitte nicht vergessen, diesen Betriebs-/Personalratsbeschluss durch einen entsprechenden Beschluss des Wahlvorstandes zu bestätigen! Termin 29.05. 31.05.2006 Seminarnummer SB-LAG-J-60529-1 Seminarort Parkhotel Olsberg Referent Volker Althoff, Integrationsfachdienst Wesel Seminargebühr 540,00 EUR zzgl. Unterkunft +Verpflegung 225,00 EUR Termin 13.09. 15.09.2006 Seminarnummer SB-LAG-J-60913-1 Seminarort Hotel Hennesee Residenz, Meschede Referent Hans Moll-Benz, Betriebswirt, Düsseldorf Seminargebühr 540,00 EUR zzgl. Unterkunft + Verpflegung 300,00 EUR 5

Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit Ansprüche und Rechte schwerbehinderter Menschen SEMINARE FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN UND BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE, Das Seminar bietet Basiswissen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrats, der für die Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen im Betrieb zuständig ist. Es vermittelt einen handlungsorientierten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des SGB IX und zeigt die praxisnahe Anwendung. Seminarschwerpunkte Der Aufbau des SGB IX Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Der neue»behindertenbegriff«2 SGB IX Aufgaben, Rolle und Funktion der Schwerbehindertenvertretung Pflichten des Arbeitgebers Integration als gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers, des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Integrationsvereinbarungen (Mustervereinbarungen und Leitfäden) Prävention/betriebliches Eingliederungsmanagement Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebs-/Personalrat Termin 27.11. 01.12.2006 Seminarort Parkhotel Olsberg Seminarnummer SB-LAG-J-61127-1 Seminarpauschale 755,00 EUR zzgl. Unterkunft + Verpflegung 425,00 EUR Termin 05.02. 09.02.2007 Seminarort Parkhotel Olsberg Seminarnummer SB-LAG-J-70205-1 Seminarpauschale 755,00 EUR zzgl. Unterkunft + Verpflegung 550,00 EUR Referentinnen Beate Behr, und Referenten Schwerbehindertenvertreterin Telekom Training, Würzburg Felicitas Ißelmann, Örtliche Fürsorgestelle Oberhausen Volker Althoff, Integrationsfachdienst Wesel Hans Moll-Benz, Betriebswirt, Düsseldorf 6

Betriebliches Eingliederungsmanagement eine Herausforderung für Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte DIE SICH DER BESONDEREN PROBLEME DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN ANNEHMEN Im SGB IX wurden u.a. die Präventionsbestimmungen verändert und ein betriebliches Eingliederungsmanagement eingeführt. Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- bzw. Personalräte müssen früher als bisher beim Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten, die das Arbeitsverhältnis gefährden können, in die Erörterungen einbezogen werden. Für Beschäftigte und das gilt nicht nur für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, soll durch ein betriebliches Eingliederungsmanagement der Arbeitsplatz erhalten werden. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die gemeinsamen Servicestellen bzw. bei schwerbehinderten Menschen das Integrationsamt einzubeziehen, damit erforderliche Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt werden können. Seminarschwerpunkte: Der erweiterte Pflichtenkatalog von Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- und Personalräten Risiken und Möglichkeiten Wie das betriebliche Eingliederungsmanagement (Betriebsvereinbarung oder Integrationsvereinbarung) kollektivrechtlich vereinbart werden kann Auswirkungen auf Kündigungen und Änderungskündigungen Leistungen oder Hilfen durch die gemeinsamen Servicestellen und Integrationsämter Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs-/Personalrat Termin 06. 02. 10.02.2006 Seminarort Parkhotel Olsberg Seminarnummer SB-LAG-J-60206-1 Seminarpauschale 755,00 EUR zzgl. Unterkunft + Verpflegung 425,00 EUR Referenten Hans Moll-Benz, Betriebswirt, Düsseldorf Joachim Schmid, SBV der Walter AG, Mössingen Rainer Baars, GSBV der ThyssenKrupp Stahl AG, Duisburg Termin 08.05. 12.05.2006 Seminarort Hotel Hennesee Residenz, Meschede Seminarnummer SB-LAG-J-60508-4 Seminarpauschale 755,00 EUR zzgl. Unterkunft + Verpflegung 550,00 EUR Referentinnen und Referent Volker Althoff, IFD Wesel Monika Döschner, KSBV und GSBV des Bayer Konzerns, Uerdingen Dagobert Schult, GSBV von Siemens Business Services, München 7

Arbeitsrecht aktuell SEMINARE FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN UND BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE, 8 95 des SGB IX verpflichtet die Schwerbehindertenvertretung u.a. dazu, die Einhaltung der zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden (Arbeits-) Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Das Seminar zeigt die in der Praxis häufig betroffenen Rechtsgrundlagen auf. Im Mittelpunkt stehen der Überblick über die Systematik des Schwerbehindertenrechts und der wesentlichen Arbeitsgesetze sowie die entsprechenden Gerichtsbarkeiten, die jeweiligen Instanzen und die Fristenwahrung. Der Anspruch auf bzw. die Anforderungen an rechtliche Beratung und Vertretung vor den Gerichten für die Schwerbehindertenvertretung und die betroffenen schwerbehinderten Menschen werden dargestellt. Seminarschwerpunkte: Arbeitsrecht im SGB IX Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Rechtsquellen Kündigungsschutzgesetz und Kündigungsschutzklage Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung Kündigung und Antragsverfahren Besondere Kündigungsschutzbestimmungen für Schwerbehindertenvertretungen Versetzung und Änderungskündigung Aufhebungsvertrag Prävention vor Kündigung gemäß SGB IX Vorbereitung, Teilnahme und Auswertung einer Arbeitsgerichtssitzung Kollektivverträge Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Integrationsvereinbarung Termin 27.03. 31.03.2006 Seminarnummer SB-LAG-J-60327-1 Seminarort Parkhotel Olsberg Referenten Hans Moll-Benz, Betriebswirt, Düsseldorf Peter Grefrath, Rechtsanwalt, Gelsenkirchen Seminargebühr 755,00 EUR zzgl. Unterkunft + Verpflegung 425,00 EUR

Die aktuelle Rechtsprechung des BAG und deren Bedeutung für Schwerbehindertenvertretungen Mit Besuch einer Sitzung beim BAG in Erfurt DIE SICH DER BESONDEREN PROBLEME DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN ANNEHMEN Aktuelle Probleme der Schwerbehindertenvertretungsarbeit sollen an exemplarischen und aktuellen Entscheidungen des BAG diskutiert werden. Wir werden an einem Sitzungstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt besuchen. Die dort behandelten Fälle werden zuvor rechtlich aufbereitet und die praktische Rechtsanwendung kritisch bewertet. Mit Franz Josef Düwell (Vorsitzender Richter des 9. Senats beim BAG, u.a. zuständig für Fragen der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben), Mitherausgeber des soeben neu erschienenen Lehr- und Praxiskommentars zum SGB IX, steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein anerkannter Experte im Schwerbehindertenrecht gegenüber. Seminarschwerpunkte: Aufbau und Struktur der Gerichte für Arbeitssachen Aufgabe des Bundesarbeitsgerichts für die Arbeitsrechtsprechung Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht Teilnahme an der mündlichen Verhandlung des 9. Senats mit anschließender Besprechung des Sitzungsverlaufs und der angesprochenen Rechtsfragen mit Franz Josef Düwell Termin 08.05. 10.05.2006 Seminarnummer SB-LAG-J-60508-1 Seminarort Hotel Mercure, Erfurt Referent Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter des 9. Senats beim BAG Seminargebühr 540,00 EUR zzgl. Unterkunft + Verpflegung 380,00 EUR 9

Sozialrecht aktuell SEMINARE FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN UND BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE, 10 Im Juli 2001 wurde das ehemalige Schwerbehindertengesetz in das SGB IX integriert. Dadurch wurden die sozialrechtlichen Bestimmungen mit den arbeitsrechtlichen verknüpft und als Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben zusammen gefasst. Teil 1 des SGB IX regelt die allgemeinen und sozialrechtlichen Ansprüche der Menschen mit Behinderung. Durch die Hartz IV Reformen wurde der Zugang schwerbehinderter Arbeitssuchender wesentlich umgestaltet. Sowohl das Förderinstrument als auch die Leistungen im Rahmen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) wurden im Sinne des»forderns und Förderns«umgestaltet. Gleichzeitig wurden die europäischen Richtlinien gegen Diskriminierung durch das ICF (»International Classification of Functioning and Disability«ist die von der WHO entwickelte und weltweit eingesetzte Erfassung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen) in Deutschland umgesetzt. Seminarschwerpunkte: Historischer Überblick über die Sozialgesetzgebung von Anfang des 19. Jahrhunderts bis heute Aktuelles aus dem Rentenrecht Die Konsequenzen aus der Gesundheitsreform für schwerbehinderte Menschen SGB II / ALG II / Hartz IV Sozialrechtliche Ansprüche zur Teilhabe am Arbeitsleben Begriff der Behinderung nach der ICF (WHO) und seine Auswirkungen auf das Rehabilitations- und Rentenrecht Stufenweise Wiedereingliederung nach Krankheit Neue Erwerbsminderungsrente und ihre Folgen Altersrente für schwerbehinderte Menschen Umsetzung der EU Richtlinien zur Antidiskriminierung Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Sozialgerichtes. Termin 15.05. 19.05.2006 Seminarnummer SB-LAG-J-60515-1 Seminarort Parkhotel Olsberg Referenten Volker Althoff, Integrationsfachdienst Wesel Horst Frehe, Richter am Sozialgericht Bremen Dieter Brüggemann, Betriebsratsvorsitzender der WIEDERHOLT GmbH Seminargebühr 755,00 EUR zzgl. Unterkunft + Verpflegung 425,00 EUR

Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Mit Besuch einer Sitzung beim BAG in Erfurt DIE SICH DER BESONDEREN PROBLEME DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN ANNEHMEN Bei schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten bedarf die ordentliche wie die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung der Integrationsämter. Für das strategische Vorgehen der Schwerbehindertenvertretung in Bezug auf Kündigungen ist es unerlässlich, die aktuelle Rechtssprechung des BAG zu kennen. Im Mittelpunkt des Seminars stehen der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, neue Entwicklungen im Kündigungsschutz sowie aktuelle Entscheidungen des BAG, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen relevant sind. Seminarschwerpunkte: Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens Kündigungsverbote und Unwirksamkeitsgründe der Kündigung Die personenbedingte Kündigung die krankheitsbedingte Kündigung die verhaltensbedingte Kündigung die Abmahnung die betriebsbedingte Kündigung die gerichtliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung Änderungskündigung Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung des 2. Senats (u.a. zuständig für Kündigungen) mit anschließender Besprechung des Sitzungsverlaufs und der angesprochenen Rechtsfragen Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht Referenten: Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter des 9. Senats beim BAG (u.a. zuständig für Fragen der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben) Friedrich Hauck, Vorsitzender Richter des 8. Senats beim BAG (u.a. zuständig für Betriebsübergang) Wissenschaftliche Mitarbeiter des 2. Senats beim BAG Termin: Die Sitzungstermine des 2. Senats standen bei Drucklegung leider noch nicht fest. Daher wird der Seminartermin in einer gesonderten Einladung mitgeteilt. Seminarort: Erfurt 11

Psychisch behinderte Menschen in der Arbeitswelt SEMINARE FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN UND BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE, Der Anteil psychisch behinderter Kolleginnen und Kollegen hat in den Betrieben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Aber gerade der Aspekt der psychischen Behinderung wird häufig im betrieblichen Alltag nicht wahrgenommen, fehlgedeutet oder unangemessen behandelt. Der Umgang mit entsprechend auffälligen oder kranken Kolleginnen und Kollegen erfordert von Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- und Personalrat ein besonders hohes Maß an Sensibilität und Handlungskompetenz. 12 Seminarschwerpunkte: Was ist psychische Behinderung? Unterscheidung und Merkmale Therapiemöglichkeiten Umgang mit psychisch Kranken im Betrieb Arbeitsplatzgestaltung Interne und externe begleitende Hilfen Rechtliche Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebs-/Personalrats Verhaltensmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebs-/Personalrats Auswirkungen des SGB IX auf die Situation psychisch behinderter Menschen Termin 08.05. 12.05.2006 Seminarnummer SB-LAG-J-60508-3 Seminarort Parkhotel Olsberg Referent Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge, Gladbeck Seminargebühr 755,00 EUR zzgl. Unterkunft + Verpflegung 425,00 EUR

Ausbildung zum Mediator/ zur Mediatorin DIE SICH DER BESONDEREN PROBLEME DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN ANNEHMEN Betriebs-, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Personen in Leitungsfunktionen brauchen in ihrer täglichen Arbeit Konfliktlösungskompetenz. Konflikte entstehen an unterschiedlichen Brennpunkten, wie z.b zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten, zwischen Arbeitnehmervertretungen und Betriebsleitung, zwischen Beschäftigten, aber auch innerhalb des Gremiums. Auswirkungen davon sind z.b. Mobbing, Intrigen, gegenseitige Behinderung bei der Arbeit. Mediation bedeutet»vermittlung«und stellt ein besonderes Verfahren der einvernehmlichen Konfliktlösung zwischen streitenden Parteien dar. Das Verfahren hat sich in den letzten Jahren zu einem hochwirksamen Instrument der Konfliktlösung entwickelt, da es die Interessen aller Beteiligten einbezieht. Gerade wenn Streitende darauf angewiesen sind, nach einem Konflikt miteinander arbeiten zu können, bietet das Mediationsverfahren die Chance einer dauerhaft tragfähigen und einvernehmlichen Lösung. Die Ausbildung umfasst insgesamt 150 Stunden und besteht aus sechs Seminarbausteinen von je 3 Tagen. Nach erfolgreichem Ausbildungsgang erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat. Die ersten beiden Seminarbausteine finden vom 11. 13.09.2006 und vom 04. 06.12.2006 statt. Die weiteren vier Termine für das Jahr 2007 werden im ersten Seminar mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgesprochen. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf 12 begrenzt. Wir bitten um deine Anmeldung bis zum 10.08.2006. Seminarschwerpunkte: 1. Baustein Grundlagen der Mediation Seminarnummer BR-VTE-J-60911-1 Termin 11.09. 13.09.2006 Seminarort Hotel Seehof, Haltern Unterkunft + Verpflegung 275,00 EUR 2. Baustein Basistechniken Seminarnummer BR-VTE-J-61204-2 Termin 04.12. 06.12.2006 Seminarort Landhotel Kallbach, Simonskall Unterkunft + Verpflegung 230,00 EUR Seminarpauschale für die gesamte Ausbildung beträgt 5.400,00 EUR zzgl. 16 % MwSt. Dazu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. 13

Der Computer in der betrieblichen Interessenvertretung Grundlagen für PC-Neulinge SEMINARE FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN UND BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE, Der Computer ist in der betrieblichen Interessenvertretung ein wichtiges Werkzeug und Kommunikationsmittel. Er erleichtert die Arbeit und den Informationsaustausch, aber nur dann, wenn sein Einsatz gut geplant und geübt ist. Anhand praktischer Beispiele aus dem Betriebsratsbüro werden Grundlagen vermittelt, den Computer zweckmäßig einzurichten und einzusetzen. Im Seminar werden Musterschreiben für die Praxis anfertigt, die die tägliche Arbeit erleichtern. Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer steht während des gesamten Seminars ein PC zu Verfügung. Das Seminar wendet sich an BR-Mitglieder und Schwerbehindertenvertretungen, die noch keine, bzw. geringe Kenntnisse im Umgang mit dem PC besitzen. Seminarschwerpunkte: Überblick zu Hardware und Betriebssystemen Grundlagen von Microsoft Windows Installieren von Hard- und Software Standardsoftware einsetzen Datensicherung, Datenschutz und Viren Anwendungen für Betriebsräte Einführung in die Textverarbeitung mit MS Word Einführung in die Tabellenkalkulation mit MS Excel Einführung in die Arbeit mit Datenbanken Einführung in die Bildbearbeitung Multimedia (z.b.: Digitalkamera, CDs brennen) Grundlagen zur Nutzung von Internet und E-Mail Rechtliche Durchsetzung der Anschaffung von Hard- und Software Grundlagen der Bildschirmarbeitsverordnung Termin 25.09. 29.09.2006 Seminarnummer BR-VPO-J-60925-3 Seminarort ver.di-institut für Bildung, Medien und Kunst, Lage-Hörste Referent Martin Ellermann, Informatiker, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben DGB/VHS, Düsseldorf Seminargebühr 955,00 EUR zzgl. Unterkunft + Verpflegung 560,00 EUR 14

Arbeitsschutz-aktuell 2006 in Karlsruhe Begleitseminar zur Messe und zum Kongress der Arbeitsschutz-aktuell 2006 DIE SICH DER BESONDEREN PROBLEME DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN ANNEHMEN Die Arbeitsschutz-aktuell gehört zu den großen Messen in Sachen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Auf ihr werden besondere Entwicklungen vorgestellt. Das Leitthema der Messe 2006 ist»von Gefahrstoffen bis Stress für ein gesundes und sicheres Arbeiten.«Mit ihrem Angebot spricht die Arbeitsschutz-aktuell explizit die Zielgruppe der betrieblichen Interessenvertretungen an. Besucherinnen und Besucher der Messe und des Kongresses können sich hervorragend und aktuell über Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes informieren. Das Seminar hilft den Teilnehmenden, sich auf der Messe und dem Kongress zurechtzufinden und bietet interne Seminarblöcke zu den entsprechenden Fachvorträgen. Seminarschwerpunkte: Arbeitsschutzvorschriften, europäische und nationale Rechtsprechung Neue Risiken in der Arbeitswelt Wirtschaftlichkeit des Arbeitsschutzes Arbeitsschutzgesetz und betriebliche Umsetzung Grundkonzepte von Arbeitsschutzmanagementsystemen Gefährdungsanalyse Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro und in der Verwaltung Umgang mit Stress Pflichten des Arbeitgebers/der Beschäftigten Gefahrstoffverordnung Besuch der Arbeitsschutz aktuell Vorbereitung auf Messe und Kongress Planung und Durchführung auf der Basis der Teilnehmendenwünsche Tägliche Nachbereitung der Kongressthemen und Sicherheitsprodukte Termin 27. 29.09.2006 Seminarnummer BR-VTE-J-60927-1 Seminarort Queens Hotel, Karlsruhe Referent Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur, Kiel Seminargebühr 540,00 EUR zzgl. Unterkunft + Verpflegung 370,00 EUR zzgl. Kombiticket (inkl. Fachmesse, Kongress, Seminare, Foren, ÖPNV-Ticket) 15

Reha-Care 2006 Vorbereitung, Besuch und Auswertung der Messe in Düsseldorf SEMINARE FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN UND BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE, Die Reha-Care ist weltweit die größte Messe für Menschen mit Behinderung, die die Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen zum Thema hat. Sie ist Treffpunkt von schwerbehinderten Menschen, Fachanbietern, Instanzen und Verbänden. Neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für die Menschen mit Behinderung im Alltag und Berufsleben werden angeboten und präsentiert. Im Mittelpunkt des Seminars steht der Besuch der Reha-Care. Unter dem Gesichtspunkt der neuesten Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung wird der Besuch der Messe und der speziellen Foren zu arbeitsbezogenen Schwerbehindertenthemen vor- und nachbereitet. Seminarschwerpunkte: Neueste Entwicklungen für Menschen mit Behinderung Neue Hilfen für die behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen Die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Situation von schwerbehinderten Menschen Neue Belastungen am Arbeitsplatz und konkrete Hilfen für die behindertengerechte Ausgestaltung der Arbeitsplätze Besuch bei Fachanbietern, Instanzen und Verbänden Besuch von arbeits-/betriebsbezogenen Foren Aussprache und Erfahrungsaustausch zu den Foren Hilfen zum Katalog und zum Internetangebot der Reha-Care Termin 18.10. 20.10.2006 Seminarnummer SB-LAG-J-61018-1 Seminarort InterCity Hotel, Düsseldorf Referenten Volker Althoff, Integrationsfachdienst Wesel Hans Moll-Benz, Betriebswirt, Düsseldorf Seminargebühr 540,00 EUR zzgl. Unterkunft + Verpflegung 425,00 EUR 16

Der Computer in der betrieblichen Interessenvertretung Internet/E-Mail-Grundlagen DIE SICH DER BESONDEREN PROBLEME DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN ANNEHMEN Das Internet und seine Möglichkeiten der Kommunikation und Information gehören mittlerweile zum Alltag. Auch betriebliche Interessenvertretungen sollten sich die Möglichkeiten des Internets für die tägliche Arbeit und zur Wahrung ihrer Aufgaben nutzbar machen. Wir vermitteln den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in diesem Seminar die Grundlagen der Nutzung des Internets und seiner Dienste. Die Software zur Nutzung von Internet und E- Mail wird vorgestellt und die Bedienung und Einstellung eingeübt. Rationelle Suchstrategien im Internet und die Nutzung von Datenbanken werden erprobt und die Möglichkeiten der Veröffentlichung eigener Inhalte im Internet vorgestellt. Das Seminar wendet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die keine oder wenig Erfahrungen mit dem Einsatz des Internets haben. Grundlegende Kenntnisse im Umgang mit dem PC und dem Betriebssystem Microsoft Windows sind erforderlich. Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer steht während des gesamten Seminars ein PC zur Verfügung. Seminarschwerpunkte Technik und Organisation des Internets Internetnutzung im Betriebsratsbüro Datenschutz, Datensicherheit und Viren Suchen und Finden im Internet Umgang mit elektronischer Post (E-Mails) Einblick in die Erstellung von Homepages Rechtsanspruch des Betriebsrates auf moderne Kommunikationsmittel Termin 27.11. 01.12.2006 Seminarnummer BR-VTE-J-61127-1 Seminarort ver.di-institut für Bildung, Medien und Kunst, Lage-Hörste Referent Martin Ellermann, Informatiker, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben DGB/VHS, Düsseldorf Seminargebühr 955,00 EUR zzgl. Unterkunft + Verpflegung 410,00 EUR 17

Terminübersicht 2006 SEMINARE FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN UND BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE, Februar 06.02. 10.02.2006 Betriebliches Eingliederungsmanagement März 27.03. - 31.03.2006 Arbeitsrecht aktuell Mai 08.05. 10.05.2006 Die aktuelle Rechtsprechung des BAG und deren Bedeutung für Schwerbehindertenvertretungen 08.05. 12.05.2006 Betriebliches Eingliederungsmanagement 08.05. 12.05.2006 Psychisch behinderte Menschen in der Arbeitswelt 15.05. 19.05.2006 Sozialrecht aktuell 29.05. 31.05.2006 Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung September 11.09. 13.09.2006 Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin Grundlagen der Mediation 13.09. 15.09.2006 Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 25. 09. 29.09.2006 Der Computer in der betrieblichen Interessenvertretung Grundlagen für PC-Neulinge 27.09. 29.09.2006 Arbeitsschutz-aktuell in Karlsruhe Begleitseminar zur Messe und zum Kongress der Arbeitsschutz-aktuell 2006 18

Terminübersicht 2006 DIE SICH DER BESONDEREN PROBLEME DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN ANNEHMEN Oktober 18.10. 20.10.2006 Reha - Care 2006 Vorbereitung, Besuch und Auswertung der Messe in Düsseldorf November 27.11. 01.12.2006 Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit 27.11. 01.12.2006 Der Computer in der betrieblichen Interessenvertretung Internet/E-Mail-Grundlagen Dezember 04.12. 06.12.2006 Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin Basistechniken Februar 2007 05.02. 09.02.2007 Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit 19

In eigener Sache SEMINARE FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN UND BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE, Arbeit und Leben DGB/VHS NW ist eine Einrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Volkshochschulen in Nordrhein Westfalen. Wir wollen uns mit politischer Bildung einmischen, Anstöße geben und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Formulierung und Durchsetzung ihrer Interessen unterstützen. Neben Seminaren für Schwerbehindertenvertretungen bieten wir auch Schulungen für Betriebsräte an. Es ist für eine erfolgreiche Schwerbehindertenvertretung erforderlich, Betriebsräteschulungen zu besuchen. Bei Interesse an unserem Angebot schicken wir gern ein Programm zu. Ein Anruf genügt! Gerne informieren wir auch per E-Mail. Dazu erbitten wir die E-Mail Adresse an: info@aulnrw.de Lernerorientierte Qualität in der Weiterbildung Arbeit und Leben DGB/VHS NW hat in 2005 einen einjährigen Qualitätsentwicklungsprozess erfolgreich abgeschlossen. Damit sichern wir auch zukünftig Qualität und Kompetenz auf hohem Niveau. Auf einem Workshop am 08. April 2005 in Düsseldorf wurde das Qualitätstestat nach LQW 2 Lernerorientierte Qualität in der Weiterbildung vom ArtSet Institut Hannover überreicht. 20

DIE SICH DER BESONDEREN PROBLEME DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN ANNEHMEN Unsere Tagungsstätten Welcome Hotel Hennesee Residenz Berghausen 14 59872 Meschede Tel.: 0291/ 20 00 0 Fax: 0291/ 20 00 100 www.traum-hotel.de Parkhotel Olsberg Stehestraße 23 59939 Olsberg Tel.: 02962/ 80 40 Fax: 02962/ 58 89 www.parkhotel-olsberg.de Hotel Mercure Erfurt Meienbergerstraße 26-27 99084 Erfurt Tel.: 0361/594 90 Fax: 0361/594 91 00 www.mercure.com 21

SEMINARE FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN UND BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE, Unsere Tagungsstätten InterCity Hotel Düsseldorf Graf-Adolf-Straße 81 87 40210 Düsseldorf Tel.: 0211/43694-00 Fax: 0211/43694-499 www.duesseldorf.intercityhotel.de Queens Hotel Karlsruhe Ettlinger Straße 23 76137 Karlsruhe Tel.: 0721-3727-0 Fax: 0721-3727-170 www.queens-hotel-karlsruhe.de ver.di Institut für Bildung, Medien und Kunst Teuteburger-Waldstraße 105 32791 Lage-Hörste Tel.: 05232-983-0 Fax: 05232-983-462 www.imk.verdi.de 22

Anmeldung Einfach faxen: 0211/938 00 27 an Arbeit und Leben DGB/VHS NW Mintropstraße 20 40215 Düsseldorf zum Seminar: Titel / Datum / Seminarnummer melde ich mich verbindlich an. Vorname Name: Privatanschrift / Telefon: Betrieb: Betriebsanschrift / Telefon: Funktion im Betrieb: E-Mail: Unterschrift Ich benötige Programme für Betriebsräte und für die SBV 23

Hinweise und Teilnahmebedingungen Unsere Leistung und Ihre Anmeldung Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte bietet Arbeit und Leben DGB/VHS NW als privatrechtlich organisierte Bildungseinrichtung Fortbildungsveranstaltungen an. Bitte melden Sie sich schriftlich (Fax oder E- mail sind ausreichend) unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift, der Bezeichnung des Titels des gewünschten Seminars und des Termins an. Anmeldebestätigung Ihre Anmeldung gilt als angenommen, wenn wir nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung erklärt haben. Zusätzlich erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Seminargebühren Die Seminargebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Soweit der Arbeitgeber dafür aufkommt, erhält dieser von uns nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltung eine Gesamtabrechnung. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllt sind (z.b. Beschluss des Betriebsrats). Stornierung der Anmeldung Für Abmeldungen, die bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von maximal 25, EURO (pro Teilnehmerin/Teilnehmer). Danach ist eine Reduzierung der Kosten nicht mehr möglich. Es ist der volle Seminarbeitrag zu entrichten. Die Abmeldung hat in Textform zu erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme kann jederzeit übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die neuen Daten unverzüglich Arbeit und Leben DGB/VHS NW mitgeteilt werden. Programmänderung, Seminarabsage Wir bitten um Verständnis, dass Programmänderungen, räumliche und zeitliche Änderungen der Veranstaltungstermine und äußersten Falls auch die Absage eines Seminars vorbehalten bleiben müssen. Notwendige Änderungen werden wir so frühzeitig wie möglich ankündigen. Im Falle der Absage eines Seminars wird Ihnen die bereits gezahlte Seminargebühr umgehend erstattet. 24

Haftung Eine Haftung für Personenschäden bei Unfällen ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arbeit und Leben DGB/VHS NW bzw. dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ebenso ist eine Haftung für Sachschäden (beispielsweise auf grund Diebstahls) ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzungen. Ist allerdings eine für die Durchführung des Vertrags wesentliche Pflicht verletzt worden (sogenannte Kardinalspflicht), so ist die Haftung selbst bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den Schaden, der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar anzusehen ist. Urheberrecht Eventuell ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung von Arbeit und Leben DGB/VHS vervielfältigt oder verbreitet werden. Arbeit und Leben DGB/VHS NW behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stellen wir exklusiv unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung. Datenschutz Die übermittelten Daten werden digital zu Verwaltungszwekken gespeichert. Die Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnehmendenliste den anderen Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern zugänglich gemacht. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um Ihre Mitteilung. Teilnahmebescheinigungen Über die Teilnahme an dem von Ihnen belegten Seminar stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung aus. Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. 25

Notizen 26

Bildung lohnt sich: Der Weiterbildungspass Bildung bei Arbeit und Leben lohnt sich immer. Wer bei uns ein Seminar besucht, bekommt einen Weiterbildungspass: Ein kleines Kärtchen, auf dem die Seminarbesuche vermerkt werden wie eine Quittung. Wer viermal bei uns war, erhält von uns ein»überraschungsgeschenk«. Mein Arbeit und Leben-Weiterbildungs-Pass Name, Vorname Dass sich Weiterbildung lohnt, das wissen Sie. Aber dass sie auch belohnt wird, ist neu! Lassen Sie sich einfach die Teilnahme in einem der Felder auf der Rückseite quittieren. Für vier Bausteine bekommen Sie eine Überraschung von uns! Seminar: Termin: ➊ Unterschrift Arbeit und Leben Seminar: Termin: Arbeit und Leben DGB/VHS NW Landesarbeitsgemeinschaft fon 02 11/93 80 00-17 / 30 fax 02 11/938 00 27 e-mail info@aulnrw.de ➌ Unterschrift Arbeit und Leben Seminar: Termin: ➋ Unterschrift Arbeit und Leben Seminar: Termin: ➍ Unterschrift Arbeit und Leben Service-Hotline Unter den Telefonnummern 0211/938 0015/19/21/ bzw. unter der Adresse info@aulnrw.de stehen wir für eure Fragen zur Verfügung. Wir beraten euch bei der Seminarauswahl, Bildungsplanung, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet und/ oder die Teilnahme am Seminar verweigert.

SEMINARE FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN UND BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE, Arbeit und Leben DGB/VHS NW Arbeit und Leben DGB/VHS NW Landesarbeitsgemeinschaft Mintropstraße 20 40215 Düsseldorf Fon: 02 11/938 00-17 / 30 Fax: 02 11/938 00 27 E-Mail: info@aulnrw.de Internet: www.aulnrw.de