Vorarlberg geht bei der Mindestsicherung einen eigenen Weg

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Ergänzend zur Begründung gemäß 36 Abs. 2 Asylgesetz 2005 wird in Bezug auf Niederösterreich ausgeführt:

Transkript:

Pressefoyer Dienstag, 17. Jänner 2017 Vorarlberg geht bei der Mindestsicherung einen eigenen Weg Anpassung mit Augenmaß: Kostendämpfende Maßnahmen beschlossen mit Landeshauptmann Markus Wallner Landesrätin Katharina Wiesflecker (Sozialreferentin der Vorarlberger Landesregierung) Herausgegeben von der Landespressestelle Vorarlberg Amt der Vorarlberger Landesregierung Landespressestelle, Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich www.vorarlberg.at/presse presse@vorarlberg.at T +43 5574 511 20135 M +43 664 6255668 oder M +43 664 6255667 F +43 5574 511 920095 Jeden Werktag von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr erreichbar

Vorarlberg geht bei der Mindestsicherung einen eigenen Weg Anpassung mit Augenmaß: Kostendämpfende Maßnahmen beschlossen Nach dem Scheitern der Verhandlungen betreffend einen neuen Art. 15a B-VG Vereinbarung über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS-Vereinbarung) hat das Land Vorarlberg neue Regelungen fixiert. Wir halten an den zentralen Zielsetzungen der Mindestsicherung fest. In Vorarlberg wird es keinen generellen Deckel geben. Die Kernpunkte der Änderungen lauten: Kostendämpfung durch neue Richtsätze für Wohngemeinschaften (das betrifft vor allem Flüchtlinge) und durch begrenzte Anerkennung von Wohnkosten, mehr Sachleistungen, Anpassungen im Familienbereich bei den Kinderrichtsätzen und besserer Wiedereinstieg. Die Integrationsvereinbarung wird als Bestandteil der Mindestsicherung verankert. Klar ist, dass die grundsätzlichen Ziele der Mindestsicherung sowie deren Bezeichnung bestehen bleiben sollen. Das bedeutet, dass am Ziel der Mindestsicherung als Grundlage zur Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung festgehalten wird. Das zweite große Ziel ist der schnellstmögliche Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrätin Katharina Wiesflecker. "Auch mit den vorgenommenen Adaptierungen sind diese Zielsetzungen eindeutig erreichbar. Im Bundesländervergleich wird Vorarlberg auch künftig weiterhin ein hohes Niveau in der Mindestsicherung haben", sagt Landesrätin Wiesflecker. Steigende Fallzahlen und Kosten in der Mindestsicherung Aufgrund der starken Zunahme von anerkannten Flüchtlingen in der Mindestsicherung sind die Ausgaben in der Mindestsicherung im Jahr 2016 außerordentlich stark gestiegen. Das heißt, dass die Anzahl der Fälle im Vergleich zu 2010 um 50 Prozent angestiegen sind. Die Anzahl der Personen ist um 57 Prozent gestiegen. Die Gesamtausgaben der offenen Mindestsicherung betrugen im Jahr 2010 noch rund 18,1 Millionen Euro. Im Jahr 2016 betragen die Gesamtausgaben (Land und Gemeinden) mittlerweile 37,5 Millionen Euro. Das ist mehr als eine Verdoppelung innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes. Seite 2

Mindestsicherung: Zahl der Inländer/innen relativ konstant Auffallend ist, dass in den vergangenen Jahren der Anteil der Mindestsicherungsbeziehenden mit österreichischer Nationalität relativ konstant geblieben ist bzw. nur leicht angestiegen ist. Der rasante Anstieg der Fälle bzw. Personen in der Mindestsicherung ist auf die Flüchtlingsbewegung zurückzuführen. Die starke Zunahme von asylsuchenden Menschen in Österreich hat unmittelbare Auswirkungen auf die Mindestsicherung, da Menschen mit einem positiven Asylbescheid/Asylberechtigte (Konventionsflüchtlinge und Subsidiär Schutzberechtigte) die Mindestsicherung beanspruchen. Verstärkt kommt hinzu, dass Asylberechtigte in aller Regel die Mindestsicherung als Vollbeziehende in Anspruch nehmen, weil Arbeitsmöglichkeiten kaum bestehen. Das führt insbesondere zu einer Belastung des Sozialfonds in finanzieller Hinsicht. Seite 3

Sparen auch in der Mindestsicherung notwendig Die Verantwortlichen auf Landes- und Gemeindeebene zeigen sich darüber einig, dass die Mindestsicherung den Gegebenheiten angepasst und weiterentwickelt werden muss. Eine generelle und undifferenzierte Deckelung wird es in Vorarlberg nicht geben. Die Landesregierung hat deshalb folgende Kernpunkte fixiert: Einführung eines neuen Mindestsicherungssatzes für Wohngemeinschaften mit 473 Euro, der v.a. auf die Lebenssituation von Flüchtlingen ab Anerkennung abzielt. Dieser neue Wohngemeinschaftstarif ist seit Jahresbeginn 2017 gültig. Asylberechtigte (aber auch Einheimische) in Wohngemeinschaften erhalten nur noch eine Geldleistung von 473 Euro (zuvor: 630 Euro). Die Kosten für das Zimmer trägt das Land als Sachleistung. Unter der Annahme, dass ca. 400 Menschen den reduzierten WG-Richtsatz erhalten (400 Personen mal 160 Euro mal 12 Monate) ergibt das ein jährliches Einsparungspotenzial von rund 750.000 Euro. WG-Pflicht: Die Unterbringung von alleinstehenden Personen (insbesondere anerkannte Flüchtlinge) in Wohngemeinschaften bzw. Großquartieren ergibt ein Einsparungspotenzial von rund 600.000 Euro (bei 400 Personen). Begrenzung der maximal anerkannten Wohnkosten: Die Landesregierung setzt Höchstsätze für anerkannte Wohnkosten fest. Darüber hinaus gehende Wohnkosten müssen aus dem Lebensunterhalt finanziert werden. Somit erfolgt eine Angleichung der Mindestsicherung an die Wohnbeihilferichtlinien. Die Anpassungen werden je Seite 4

nach Haushaltskonstellation in den Bereichen zwischen 0 20 Prozent liegen. Beispiel: Der Höchstsatz für eine alleinstehende Person beträgt künftig 503 Euro (brutto inklusive allgemeine Betriebskosten ohne Heizkosten). Bisher wurde der Wohnbedarf mit bis zu 529 Euro finanziert. Im Vergleich dazu decken die anderen Bundesländer den Wohnbedarf pauschal mit 210 Euro ab, unabhängig von der Familiengröße. In einzelnen Bundesländern gibt es eine ergänzende Wohnbedarfshilfe, z.b. in Salzburg, man bekommt dort max. 380 Euro. Das heißt, Vorarlberg deckt mit diesem Modell immer noch hohe Wohnkosten ab. Verfügbarkeit von leistbarem Wohnraum Eine landesinterne Arbeitsgruppe, federführend unter Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser, nimmt noch im Jänner ihre Arbeit hinsichtlich eines begleitenden Wohnpaket "Leistbares Wohnen" auf. Verstärkt auf Sachleistungen setzen Das Land Vorarlberg beschäftigt sich laufend damit, stärker auf Sachleistungen umzustellen, informiert Landesrätin Wiesflecker. Die Wohnkosten werden grundsätzlich direkt bezahlt. In diesem Zusammenhang ist auch das im letzten Jahr eingeführte fair-ticket genannt, das zu besonders günstigen Öffi-Tarifen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, u.a. eben auch den Weg zur Arbeit oder zum Deutschkurs. Verankerung der Integrationsvereinbarung Integration ist die Grundvoraussetzung für ein friedliches Zusammenleben. "Dafür braucht es klare Spielregeln und auch eine aktive Mitwirkung der Bleibeberechtigten", so Wallner. Mit der zu Jahresbeginn 2016 eingeführten Integrationsvereinbarung sei Vorarlberg auf dem richtigen Weg. Flüchtlinge, die die Integrationsvereinbarung nicht unterzeichnen bzw. nicht erfüllen, müssen mit einer stufenweise Kürzung der Mindestsicherung um bis zu 50 Prozent rechnen. Änderung der Mindestsicherungssätze für Kinder Weil die Familienbeihilfe des Bundes progressiv gestaltet ist - je mehr Kinder, desto höhere Beiträge - werden die Mindestsicherungssätze für Kinder in Zukunft gestaffelt. Sie bleiben für die ersten drei Kinder gleich wie bisher - 184 Euro indexiert - und reduzieren sich ab dem viertältesten (auf 126 Euro) und dann nochmals ab dem siebten Kind auf 101 Euro. Anrechnung Familienzuschuss zum Einkommen Der Vorarlberger Familienzuschuss als Verlängerung des Kinderbetreuungsgeldes wird zukünftig in das Einkommen eingerechnet, wie andere Transferleistungen und das Kinderbetreuungsgeld auch. Speziell für Familien mit kleineren Kindern wurde ab dem letzten Jahr der stark vergünstigte Monatstarif in der Kinderbetreuung und im Kindergarten mit 20 Euro halbtägig und 40 Euro ganztägig eingeführt, der diese Familien finanziell entlastet und den beruflichen Wiedereinstieg maßgeblich verbessert. Seite 5

Verbesserung des beruflichen Wiedereinstiegs Die Freibetragsregelung wird erweitert (Erhöhung von 17 auf maximal 30 Prozent) und das Case Management intensiviert. Land und Gemeinden haben mit ihren Systempartnern wie AMS, WKO und sozialen Einrichtungen bereits eine Fülle von Integrationsmaßnahmen gesetzt. Künftig werden noch weitere dazukommen. "Vordergründiges Ziel muss sein Menschen sehr rasch aus der Mindestsicherung herauszuführen", betont die Soziallandesrätin. Zu den bereits gesetzten Maßnahmen zählen insbesondere: Investition in Alphabetisierungs- und Sprachkurse nicht erst ab positivem Asylbescheid sondern schon im Status des/r Asylwerbers/in Werte- und Orientierungskurse ESF Projekt "Start2work" - Schrittweise Inklusion von erwachsenen anerkannten Flüchtlingen an den Arbeitsmarkt ESF Projekt "Heranführung junger Flüchtlinge an die Lehrausbildung" Pflichtschulabschluss soll erreicht werden um Berufsschulreife zu erlangen Projekt "Talente Scout": Schrittweise Inklusion von 14-19 Jährigen anerkannten Flüchtlingen an den Arbeitsmarkt ESF Projekt "Neuland" Heranführung an den Arbeitsmarkt für arbeitsmarktferne Zielgruppen Sozialarbeiterische Begleitung (IKO, Wohnungslosenhilfe, etc.) sowie hohes ehrenamtliches Engagement der Vorarlberger Bevölkerung Einsatz von regionalen Flüchtlingskoordinatoren Vorarlberg ist im Bundesländervergleich recht erfolgreich, wenn es darum geht die Menschen möglichst rasch aus der Mindestsicherung herauszuführen. Als positives Beispiel gilt das Projekt "start2work": Im Jahr 2016 haben gesamt 391 Personen an diesem Projekt teilgenommen. Davon wurden 143 Personen bis dato in div. Arbeitserprobungen vermittelt und 91 Personen konnten schon eine Erwerbsarbeit aufnehmen (davon 83 im 1. Arbeitsmarkt). Hier ist ein Gesamtkostenaufwand von ca. 480.000 Euro zu erwarten. Wenn von den zu erwartenden ca. 160 Fällen im Jahr 2017 37 Fälle gelingen, dann ist der Mehraufwand finanziert. Die derzeitige Einschätzung geht davon aus, dass das im Jahr 2017 zur Hälfte gelingt. Daraus ergibt sich somit ein Mehraufwand von ca. 250.000 Euro. Indexierung der Mindestsicherungssätze Die Mindestsicherungssätze wurden mit 1. Jänner 2017 im Ausmaß von 0,5 Prozent indexiert. Das jährliche Gesamteinsparungspotenzial beträgt rund 3 Millionen Euro. Der Mindestsicherungssatz für Wohngemeinschaften wurde mit Jahresbeginn 2017 in Kraft gesetzt. Die anderen Regelungen sollen vom Landtag im Frühjahr beschlossen werden. Seite 6

Mindestsicherung neu Beispiele Alleinstehende Person im Vollbezug von Mindestsicherung Nach derzeit geltender Regelung hat die alleinstehende Person einen Anspruch auf einen monatlichen Lebensunterhalt in Höhe von 633,91 Euro. Mit diesem Lebensunterhalt sind Nahrungsmittel, Bekleidung, Heizung, Strom und soziale Teilhabe zu finanzieren. Neben dem Lebensunterhalt besteht ein Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten, sofern sie angemessen sind. Die Angemessenheit orientiert sich an den Kriterien der Wohnbeihilfe und somit an der Ortsüblichkeit. Als Orientierungswert soll der Wohnbedarf bei einer alleinstehenden Person 529 Euro (Bruttomiete inkl. allgem. Betriebskosten ohne Heizkosten) nicht überschreiten. Das heißt für eine alleinstehende Person besteht derzeit ein Anspruch von gesamt bis zu 1.163 Euro. Mit der neuen Regelung wird der Orientierungswert in Höhe von 529 Euro um 5 Prozent gekürzt und soll somit künftig als maximaler Höchstwert 503 Euro betragen. Sollte der Wohnbedarf unterhalb dieser Marke liegen, so wird auch nur der tatsächliche Wohnbedarf finanziert. Liegt der tatsächliche Wohnbedarf über den 503 Euro, so wird der darüber liegende Betrag vom Lebensunterhalt in Abzug gebracht. Beispiel: Wohnung kostet 600 Euro: Der Betrag in Höhe von 97 Euro wird vom Lebensunterhalt in Abzug gebracht, d.h. der Lebensunterhalt beträgt bei diesem Beispiel 536,91 Euro. Der tatsächliche Wohnbedarf in Höhe von 600 Euro wird zur Verhinderung von Delogierungen als Sachleistung direkt dem Vermieter überwiesen. Die Gesamtsumme beträgt bei diesem Beispiel künftig somit bis zu ca. 1.137 Euro und ist somit um 26 Euro im Vergleich zu den derzeitigen Standards reduziert. Paar mit drei Kindern Nach derzeitiger Regelung besteht bei dieser Haushaltskonstellation ein Anspruch auf einen monatlichen Lebensunterhalt in Höhe von 1.499,19 Euro. Der Orientierungswert hinsichtlich des angemessenen Wohnbedarfes liegt bei dieser Haushaltsgröße bei 843 Euro. Das heißt für diese Haushaltskonstellation besteht derzeit ein Anspruch von gesamt bis zu 2.342,16 Euro. Mit der neuen Regelung wird der Orientierungswert in Höhe von 843 Euro um 15 Prozent gekürzt und soll somit künftig als maximaler Höchstwert 717 Euro betragen. Sollte der Wohnbedarf unterhalb dieser Marke liegen, so wird auch nur der tatsächliche Wohnbedarf finanziert. Liegt der tatsächliche Wohnbedarf über den 717 Euro so wird der darüber liegende Betrag vom Lebensunterhalt in Abzug gebracht. Beispiel: Wohnung kostet 900 Euro: Der Betrag in Höhe von 183 Euro wird vom Lebensunterhalt in Abzug gebracht, d.h. der Lebensunterhalt beträgt bei diesem Beispiel 1.316,19 Euro. Der tatsächliche Wohnbedarf in Höhe von 900 Euro wird zur Verhinderung von Delogierungen als Sachleistung direkt dem Vermieter überwiesen. Seite 7

Die Gesamtsumme beträgt bei diesem Beispiel künftig somit bis zu ca. 2.216 Euro und ist somit um 126 Euro im Vergleich zu den derzeitigen Standards reduziert. Anmerkung: Inkl. Familienbeihilfe für 3 Kinder von ca. 420 Euro (Schnitt) sowie Kinderabsetzbetrag von 175 Euro liegt bei dieser Fallkonstellation ein monatliches "Gesamteinkommen" von 2.811 Euro vor (2.216 Euro BMS plus 420 Euro FBH plus 175 Euro KAB). Der Wert der Armutsgefährdungsschwelle 2017 (hochgerechnet) für diese Haushaltskonstellation liegt bei ca. 2.870 Euro und liegt somit leicht über dem Realeinkommen. Durch die neben der Mindestsicherung implementierten armuts-verhindernden Maßnahmen wie etwa leistbare Kinderbetreuung, Heizkostenzuschuss, Schulstartpaket, Fair Card, Kulturpass, etc. kann bei diesem Fallbeispiel Armut und soziale Ausgrenzung verhindert werden. Seite 8