Pressekonferenz. mit. Klubobfrau Mag. Helena Kirchmayr, Klubobmann Ing. Herwig Mahr, OÖVP-Sozialsprecher LAbg. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer und
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1 Linz, 29. März 2016 Pressekonferenz mit Klubobfrau Mag. Helena Kirchmayr, Klubobmann Ing. Herwig Mahr, OÖVP-Sozialsprecher LAbg. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Sozialsprecherin LAbg. Ulrike Wall Vorschlag "Mindestsicherung Neu" für befristete Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte das OÖ-Modell im Detail Klub der OÖVP-Landtagsabgeordneten, T: 0732 / , M: 0664 / michael.burda@ooe.gv.at Klub der FPÖ-Landtagsabgeordneten, T: 0732/ , M: 0664 / manuel.danner@ooe.gv.at
2 Seite 2 "Mindestsicherung Neu" ist notwendige Reform, um Unterstützungsleistungen für die Zukunft zu sichern Um die Attraktivität Oberösterreichs als Zielland für Flüchtlinge zu senken und unsere sozialen Sicherheitsnetze zukunftsfit zu halten, soll die Bedarfsorientierte Mindestsicherung für Asyl- und Schutzberechtigte Personen reduziert werden. Das vorgeschlagene Modell sieht für Einzelpersonen 520,- statt bisher 914,- Euro vor. Dabei inbegriffen ist ein Integrationsbonus, der Integrations- und Arbeitswilligkeit voraussetzt und in einer Integrationsvereinbarung geregelt ist. Familien erhalten entsprechend eine höhere Unterstützung als Einzelpersonen. Unsere Aufgabe: Faktenlage erkennen, ernst nehmen und handeln! Der starke Flüchtlingsstrom nach Österreich stellt unser Sozialsystem vor große Herausforderungen. Unter der vorbildlichen Mithilfe von tausenden Ehrenamtlichen, den Gemeinden sowie den Hilfsorganisationen wurden vergangenes Jahr in Österreich Menschen aufgenommen. Derzeit leben rund Asylwerber in Oberösterreich. Für 60 bis 70 Prozent dieser Personen ist ein Aufenthaltstitel zu erwarten. Das wären rund Menschen, von denen ein überwiegender Teil Leistungen aus den sozialen Unterstützungssystemen in Anspruch nehmen wird. Es ist Aufgabe der Politik, einer Überlastung unserer Sozialsysteme in der Zukunft entgegen zu wirken. Menschen mit Aufenthaltsrecht sind entsprechend zu unterstützen, damit Integration gelingen kann, aber auch die Grenzen der Belastbarkeit und des Machbaren müssen aufgezeigt werden. Insbesondere bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung steigen die Kosten enorm an. Im Jahr 2015 waren rund zehn Mio. Euro in OÖ für Asyl- und Schutzberechtigte veranschlagt. Für 2016 gehen Prognosen laut Experten von einer 70-prozentigen Steigerung auf rund 17 Mio. Euro aus.
3 Seite 3 Die Anzahl der Bezieher einer Mindestsicherung in Oberösterreich stieg im Zeitraum 2011 bis 2014 von auf Personen (Quelle: Statistik Austria). OÖVP-FPÖ-Vorschlag für ein Modell Neu für Asyl- und Schutzberechtigte Leistungen werden an Integrationswilligkeit geknüpft Dort wo der Oö. Landtag Handlungsspielraum hat, sollen nun Maßnahmen gesetzt werden. Wie schon in anderen Bundesländern auch, soll es bei Personen mit einem befristeten Aufenthaltstitel eine Differenzierung bei den Sozialleistungen geben. Dem Vorschlag für die "Mindestsicherung Neu" für befristete Asyl- und Schutzberechtigte liegen die neu ausgegebenen, valorisierten Richtsätze der Grundversorgung zu Grunde. Diese neuen Sätze betragen für Verpflegung von Erwachsenen 215,- Euro, für Kinder 100,- Euro. Wohnkosten sind für Einzelpersonen mit 150,- Euro bzw. ab zwei Personen mit 300,- Euro beziffert. Darüber hinaus soll der Betrag in Form eines sogenannten Integrationsbonus in der Höhe von 155,- Euro pro erwachsener Person aufgestockt werden vorausgesetzt die in einer Integrationsvereinbarung festgelegten Punkte, wie der Besuch von Werte- und Sprachkursen, Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitswilligkeit, werden erfüllt. Ein Leben in angemessener Wohnsituation und ausreichend Verpflegung sind damit gewährleistet. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Maßnahmen kommt es zur stufenweisen Kürzung dieses Bonus. Valorisierte Richtsätze der Grundversorgung 215 Verpflegung Wohnen
4 Seite 4 Mindestsicherung ist nur eine Notmaßnahme Flüchtlingen muss einerseits ein verstärkter Anreiz zur Integration geboten und andererseits müssen die Kostenentwicklungen im Sozialsystem gedämpft werden. Ziel ist es, dass Asylberechtigte möglichst rasch für sich selbst sorgen können und nicht im guten sozialen Netz Österreichs hängen bleiben. Mit der Reduktion der Bedarfsorientierten Mindestsicherung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzbedürftige soll ein deutliches Signal gesetzt werden, um die Attraktivität Oberösterreichs als Zielland für Flüchtlinge zu senken. Asyl- und Schutzberechtigte haben vollen Zugang zum Arbeitsmarkt. Gelingt es ihnen nicht, einen Arbeitsplatz zu finden, stehen ihnen Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zu. Das ist allerdings nur zur Überbrückung und als Notmaßnahme vorgesehen. Integrationsvereinbarung: Integrations- und Arbeitswilligkeit als Schlüssel zur Aufstockung der Mindestsicherung Die Einhaltung der Integrationsvereinbarung ist Voraussetzung für den Bezug des Integrationsbonus im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Die Verweigerung einzelner Maßnahmen führt zu einer stufenweisen Kürzung des Integrationsbonus. Folgende Eckpunkte sind in der Vereinbarung festgehalten: Die erfolgreiche Teilnahme an Werte- und Orientierungskursen sowie die Achtung der Grundwerte und -regeln des Zusammenlebens. Die Bereitschaft und ein aktives Bemühen, um ehestmöglich die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu erreichen sowie den Erwerb von Qualifikationen, die zur Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt beitragen. Den Erwerb von Deutschkenntnissen und deren Nachweis entsprechend internationaler Sprachlevels.
5 Seite 5 Rechenbeispiele Einzelpersonen BMS bisher: 914,- Euro BMS neu: 520,- Euro (215,- Verpflegung + 150,- Wohnen + 155,- Integrationsbonus) Integrationsbonus BMS Sockel (Existenz Miete + Leben) BMS alt BMS neu Noch nicht berücksichtigt z.b.: Krankenversicherung, Pflegegeld, Leistungen gemäß Chancengleichheitsgesetz, weitere Ermäßigungen.
6 Seite 6 Zwei Einzelpersonen BMS bisher: BMS neu: 1.287,80 Euro 1.040,- Euro (2 x 215,- Verpflegung + 300,- Wohnen + 2 x 155,- Integrationsbonus) Integrationsbonus , BMS Sockel (Existenz Miete + Leben) 0 BMS alt BMS neu Noch nicht berücksichtigt z.b.: Krankenversicherung, Pflegegeld, Leistungen gemäß Chancengleichheitsgesetz, weitere Ermäßigungen.
7 Seite 7 Familie: Zwei Erwachsene & zwei Kinder BMS bisher: BMS neu: 1.708,40 Euro 1.240,- Euro (2 x 215,- Verpflegung + 2 x 100,- Kind Verpflegung + 300,- Wohnen + 2 x 155,- Integrationsbonus) Zusätzlich Familienbeihilfe: 253,00 Summe neu inkl. Fam.-Beihilfe: 1.493, , Integrationsbonus BMS Sockel (Existenz Miete + Leben) 0 BMS alt BMS neu Noch nicht berücksichtigt z.b.: Beitragsfreier Kindergarten (rund 100 Euro pro Monat), Krankenversicherung, Pflegegeld, Leistungen gemäß Chancengleichheitsgesetz, weitere Ermäßigungen.
8 Seite 8 Familie: Ein Erwachsener & ein Kind BMS bisher: 1.124,30 Euro BMS neu: 770,- Euro (215,- Verpflegung + 100,- Kind Verpflegung + 300,- Wohnen + 155,- Integrationsbonus) Zusätzlich Familienbeihilfe: 119,60 Summe neu inkl. Fam.-Beihilfe: 889, , Integrationsbonus BMS Sockel (Existenz Miete + Leben) 0 BMS alt BMS neu Noch nicht berücksichtigt z.b.: Beitragsfreier Kindergarten (rund 100 Euro pro Monat), Krankenversicherung, Pflegegeld, Leistungen gemäß Chancengleichheitsgesetz, weitere Ermäßigungen.
9 Seite 9 Weitere Leistungen aus den sozialen Unterstützungssystemen für Asylberechtigte Zusätzlich besteht unter anderem Anspruch auf folgende Transfer- und Soziallleistung: Familienbeihilfe (je nach Alter des Kindes 111,80 bis 162,- Euro zusätzlich gegeben falls Geschwisterstaffel und Mehrkindzuschlag) beitragsfreier Kindergarten (rund 100,- Euro monatlich) Krankenversicherung Rezeptgebührenbefreiung Pflegegeld Leistungen gemäß Chancengleichheitsgesetz Zugang zu Sozialmärkten Ermäßigungen von Gemeinden und Städten (wie bspw. Aktivpass in Linz). Bundesländervergleich der derzeitigen Leistungen für Asyl- und Schutzberechtigte Schon bisher gab es für Personen mit einem befristeten Aufenthaltstitel (Subsidiär Schutzberechtigte) in den Bundesländern Salzburg, Burgenland und neu auch in Niederösterreich eine Differenzierung bei den Sozialleistungen. In diesen drei Bundesländern ist die Geldleistung aus der Mindestsicherung auf Höhe der Grundversorgung festgelegt. In allen anderen Bundesländern besteht keine Differenzierung bei der Mindestsicherung weder für Subsidiär Schutzberechtigte noch für Asylberechtigte. Die Höhe der BMS variiert je nach Bundesland. So beträgt die BMS in Tirol und Vorarlberg für eine Einzelperson monatlich 628,32 Euro, wobei hier zusätzlich noch anrechenbare Wohnkosten abgedeckt werden. In den übrigen Bundesländern außer in OÖ beträgt die monatliche BMS für Einzelpersonen 837,76 Euro. Oberösterreich zahlt fortgeschrieben aus der früheren Sozialhilfe eine höhere Mindestsicherung, nämlich 914 Euro monatlich, aus.
10 Seite 10 Internationaler Vergleich: starkes Gefälle bei Leistungen für Asylberechtigte Wer in einem europäischen Staat als Asylwerber ein Bleiberecht erhält, hat Anspruch auf Sozialleistungen. Diese Unterstützungen für Asylberechtigte variieren in den EU-Mitgliedsstaaten jedoch sehr stark. Auf Grund unterschiedlicher Regelungen sind nicht aus allen Staaten Daten vorhanden, um einen vollständigen Vergleich anstellen zu können. Der untenstehenden Auflistung ist zu entnehmen, dass Österreich im Spitzenfeld bei den Sozialleistungen für Menschen mit Bleiberecht liegt. Auch im Verhältnis der Unterstützungsleistungen mit dem Einkommen im jeweiligen Land ist hier ein starkes Ländergefälle in der EU mit Österreich an der Spitze feststellbar. Eine weitere deutliche Schieflage ergibt sich im Vergleich des monatlichen Durchschnitteinkommens in Ländern, wie Syrien 237,- Euro, Afghanistan 40,- Euro, Marokko 197,- Euro oder Irak 374,- Euro, mit den Leistungen in Europa. Land Leistungen exkl. Wohnkosten 2015 BIP pro Index (EU 28) Einwohner 2015 in Euro 1 = 100 Leistungen in % des BIP pro Monat Niederlande 677, , ,7% Österreich 621, , ,5% Frankreich 499, , ,8% Finnland 480, , ,6% Schweden 437, , ,8% Deutschland 391, , ,1% Großbritannien 348, , ,4% Slowenien 339, , ,1% Portugal 178, , ,5% Ungarn 153, , ,3% Polen 127, , ,7% Estland 90, , ,0% Slowakei 61, , ,3% Bulgarien 24, , ,1% EU (28) , in Kaufkraftstandards. D.h.: unterschiedliche Preisniveaus werden dadurch bereinigt.
11 Seite 11 Statement OÖVP-Sozialsprecher Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer: "Verantwortungsvolle Sozialpolitik bedeutet, unsere sozialen Sicherungssysteme vor Überlastung zu schützen und auch klare Signale zu senden, um die Attraktivität Österreichs als Zielland zu senken. Nur dadurch können wir auf Dauer jenen helfen, die Hilfe brauchen. Mit dem Integrationsbonus wollen wir für Asylberechtigte Anreize schaffen, die deutsche Sprache zu lernen, Geld zu verdienen und sich aktiv in unsere Gesellschaft einzubinden. Damit kann Integration nachhaltig gelebt werden." Statement FPÖ-Sozialsprecherin Ulrike Wall: "Die von uns geforderten Einschränkungen bei der Mindestsicherung sind nicht nur als klare Botschaft an Zuwanderungswillige zu verstehen. Diese sind notwendig, um das System finanzierbar zu halten und um notwendige soziale Leistungen auch in Zukunft gewährleisten zu können. Als Politiker sind wir vorrangig den oberösterreichischen Bürgern verantwortlich. Mit der bevorstehenden Gesetzesänderung soll den Interessen und Erwartungen der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Alles andere wäre eine Diskriminierung derjenigen, die über Jahrzehnte den Sozialtopf gefüllt haben."
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