Pressekonferenz. mit. FPÖ-Klubobmann Ing. Herwig Mahr. und. OÖVP-Sozialsprecher LAbg. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer
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- Dominic Geiger
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1 Linz, 3. Mai 2016 Pressekonferenz mit FPÖ-Klubobmann Ing. Herwig Mahr und OÖVP-Sozialsprecher LAbg. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer Beratungen zur "Mindestsicherung Neu" für befristete Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte vor Abschluss OÖVP und FPÖ schnüren 3-Punkte-Paket: Bonus für Alleinerziehende, Jobeinstieg und Wohnen Klub der OÖVP-Landtagsabgeordneten, T: 0732 / , M: 0664 / michael.burda@ooe.gv.at Klub der FPÖ-Landtagsabgeordneten, T: 0732/ , M: 0664 / manuel.danner@ooe.gv.at
2 Seite 2 Das von OÖVP und FPÖ vorgeschlagene Modell der "Bedarfsorientierten Mindestsicherung Neu" für Asyl- und Schutzberechtigte wurde in drei Unterausschusssitzungen mit Experten intensiv beraten. Die Anregungen der Fachleute fließen nun in die finale Phase der Unterausschussarbeit ein. Zusätzlich zum vorgeschlagenen Modell, das für Einzelpersonen ohne Kinder 520,- statt bisher 914,- Euro vorsieht, soll es ein Paket für Alleinerziehende, für Wohnen und einen Jobbonus zur Erhöhung des Arbeitsanreizes geben. Das Gesamtpaket soll morgen im vierten Unterausschuss beraten werden. Ein endgültiger Beschluss ist in der Landtagssitzung im Juni vorgesehen. Derzeit befinden sich rund Asylwerber in der Grundversorgung in Oberösterreich. Der überwiegende Teil davon rund 70 Prozent wird Prognosen zufolge einen positiven Asylbescheid erhalten. Sollte die von der Bundesregierung beschlossene Obergrenze halten, kommen heuer weitere Asylwerber dazu. Das wären rund Menschen, die Leistungen aus den sozialen Unterstützungssystemen in Anspruch nehmen können. Nicht berücksichtigt sind dabei jene, die bereits im System sind und in den nächsten Jahren noch kommen werden. Bereits 2015 haben durchschnittlich schon mehr als Schutzbedürftige Bedarfsorientierte Mindestsicherung in OÖ erhalten. Attraktivität Österreichs als Zielland senken In Österreich hatten wir im vergangenen Jahr Asylanträge. Das sind 1,1 Prozent der Bevölkerung und mehr als Kanada und die USA zusammen. Zum Vergleich: Die Bundesrepublik Deutschland hat nur 0,55 Prozent der Bevölkerung aufgenommen und damit im Verhältnis nur halb so viele Asylwerber wie Österreich. Noch einmal Asylanträge würde Österreich 2016 nicht mehr verkraften. Daher müssen wir die Attraktivität Österreichs als Zielland senken und den Zustrom begrenzen, damit wir jenen, die Hilfe am Nötigsten brauchen, auch in Zukunft helfen können und der gesellschaftliche Zusammenhalt und soziale Frieden nicht gefährdet sind. Der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck hat gesagt: Eine Begrenzung ist moralisch und politisch geboten, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu wahren und um die Unterstützung der Bürger für eine humane Aufnahme der Flüchtlinge zu sichern.
3 Seite 3 Dass gute Sozialleistungen ein ganz klarer Anreiz für Flüchtlinge, also dafür ausschlaggebend sind, dass die Leute vor allem nach Österreich, Deutschland und Schweden kommen, wurde übrigens in den Beratungen von Experten bestätigt. Es ist Aufgabe der Politik, einer Überlastung unserer Sozialsysteme in der Zukunft entgegen zu wirken. Menschen mit Aufenthaltsrecht sind entsprechend zu unterstützen, damit Integration gelingen kann, aber auch die Grenzen der Belastbarkeit und des Machbaren müssen aufgezeigt werden. Kostenexplosion bis zu 200 Mio. Euro droht Insbesondere in finanzieller Hinsicht stellt der Flüchtlingsstrom große Herausforderungen an unser Sozialsystem, denen man jetzt rasch mit verantwortungsvollen Maßnahmen entgegentreten muss. Auf Basis aktueller Prognosen ist mit einem dramatischen Anstieg der Kosten zu rechnen. Die Mindestsicherungsausgaben für Asylberechtigte könnten bis 2019 auf mehr als 65 Mio. Euro pro Jahr steigen. In Summe sind das alarmierende 200 Mio. Euro. Die Kosten für die vielen weiteren Leistungen (siehe Seite acht dieser Unterlage) sind nicht berücksichtigt. Sozialsystem vor Überlastung schützen Wir sind jetzt auf Grund unserer sozialen Verantwortung gefordert zu handeln, um nachhaltig unsere Sozialleistungen abzusichern und unsere Unterstützungssysteme zu schützen. Alles andere wäre unsozial und verantwortungslos! Nur das garantiert auch in Zukunft, dass wir Schutzbedürftige entsprechend unterstützen können, so OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr. Die Beratungen mit den unterschiedlichsten Experten in den bisherigen Unterausschusssitzungen haben auch gezeigt, dass die derzeitige Mindestsicherung keinen Leistungsanreiz für Integration in den Arbeitsmarkt darstellt.
4 Seite 4 Asyl auf Zeit Beschluss im Nationalrat erfolgt Der Flüchtlingsstrom nach Österreich und in andere Staaten seit Herbst 2015 hat gezeigt, dass die geltenden europäischen Regelungen nicht greifen. Als eine von vielen Maßnahmen, um Österreich als Fluchtziel unattraktiver zu machen, beschloss der Nationalrat Asyl auf Zeit. Anerkannte Flüchtlinge erhalten vorerst nur noch ein befristetes Aufenthaltsrecht. Diese Befristung ist auch die Grundlage, auf der das von OÖVP und FPÖ vorgeschlagene Modell der "Mindestsicherung Neu" aufbaut. Modell der "Mindestsicherung Neu" für befristete Asyl- und Schutzberechtigte Dem Vorschlag für die "Mindestsicherung Neu" für befristete Asyl- und Schutzberechtigte liegen die neu ausgegebenen, valorisierten Richtsätze der Grundversorgung zu Grunde. Diese neuen Sätze betragen monatlich für Verpflegung von Erwachsenen 215,- Euro, für Kinder,- Euro. Wohnkosten sind für Einzelpersonen mit 150,- Euro bzw. ab zwei Personen mit 300,- Euro im Monat beziffert. Darüber hinaus soll der Betrag in Form eines sogenannten Integrationsbonus in Höhe von 155,- Euro pro erwachsener Person aufgestockt werden vorausgesetzt, die Integrationsvereinbarung wird unterzeichnet und die darin festgelegten Punkte werden erfüllt. Folgende Eckpunkte sind in der Vereinbarung festgehalten: Die erfolgreiche Teilnahme an Werte- und Orientierungskursen sowie die Achtung der Grundwerte und -regeln des Zusammenlebens. Die Bereitschaft und ein aktives Bemühen, ehestmöglich die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu erreichen sowie den Erwerb von Qualifikationen, die zur Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt beitragen. Den Erwerb von Deutschkenntnissen und deren Nachweis entsprechend internationaler Sprachlevels.
5 Seite 5 3-Punkte-Paket: Alleinerziehende, Wohnen und Jobbonus Um Asyl- und Schutzberechtigten den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern und um insbesondere Alleinerziehende zu unterstützen, wird zusätzlich zur Neugestaltung der Mindestsicherung ein Paket mit folgenden drei Schwerpunkten geschnürt: Gestaffelter Kinderbonus für Alleinerziehende Wohnmöglichkeit im Grundversorgungsquartier von vier auf 12 Monate verlängern Jobbonus für BMS-Bezieher, um den Anreiz eine Stelle anzunehmen, zu erhöhen 1. Kinderbonus für Alleinerziehende Um insbesondere Alleinerziehende und deren Kinder zu unterstützen, soll es pro Kind eine zusätzliche Geldleistung in Form einer degressiven Kinderstaffelung geben. Dieser Bonus ist als Aufzahlung auf jene Euro zu sehen, die im Modell der "Mindestsicherung Neu" analog zur Grundversorgung vorgesehen sind. Unterstützungsleistungen für Kinder , , ,6 319, ,4 428,6 252,6 119,6 1. Kind 2. Kind 3. Kind ab 4. Kind Kinderbonus BMS Neu Fam.-Beihilfe* *Familienbeihilfe (abhängig vom Alter) inklusive Geschwisterstaffelung und Mehrkindzuschlag.
6 Seite 6 Weitere Familienleistungen, wie der beitragsfreie Kindergarten (rund Euro pro Monat), sind noch nicht berücksichtigt. 2. Wohnmöglichkeit im Grundversorgungsquartier von vier auf 12 Monate verlängern Personen mit positivem Asylbescheid (=Asylberechtigte) können nach derzeitiger Rechtslage vier Monate in ihrem Grundversorgungsquartier wohnen bleiben. Hier gibt es zwei Möglichkeiten im Rahmen der Grundversorgung: in Form der individuellen Unterbringung am freien Wohnungsmarkt (Wohnkosten werden anspruchsberechtigten Personen direkt abgegolten) oder in einer organisierten Unterkunft (Quartiersbetreiber erhält pro Flüchtling einen Tagsatz). Um Asylberechtigten als Unterstützungsmaßnahme etwas mehr Zeit für die Suche nach einer dauerhaften Unterkunft zu geben, soll es ermöglicht werden, im Grundversorgungsquartier 12 Monate (statt bisher vier) wohnhaft zu bleiben. 3. Jobbonus: Mehr Anreiz für Einstieg in den Arbeitsmarkt Die beratenden Experten im Unterausschuss haben deutlich gemacht, dass es einen spürbaren Unterschied zwischen Arbeitseinkommen und Einkommen aus Sozialleistungen braucht. Durch die Schaffung eines Jobbonus soll Personen, die Mindestsicherung beziehen, eine erhöhte Chance auf ein selbstbestimmteres Leben und mehr Eigenverantwortung gegeben werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, durch den erhöhten Anreiz den (Wieder-)eintritt in die Erwerbstätigkeit zu fördern. Damit wird auch der Forderungen nach einem spürbaren Unterschied von Arbeitseinkommen und Einkommen aus Sozialleistungen Rechnung getragen, so Hattmannsdorfer und Mahr. Dieser Jobbonus könnte Personen, die zumindest sechs Monate durchgehend Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bezogen haben, in der Höhe von einem Drittel des Nettoeinkommens (aber maximal 140% der BMS) für die Dauer von bis zu 12 Monaten gewährt werden.
7 Seite 7 Voraussetzungen: Mindestens sechs monatiger BMS Bezug (Wieder-)Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Rechtzeitige Meldung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und Antrag des Bonus Höhe des Bonus: 1/3 des Nettoeinkommens Nettoeinkommen zuzüglich Bonus darf Grenze von 140% des Mindeststandards für Alleinstehende nicht übersteigen Rechenbeispiel: Ein alleinstehender asylberechtigter BMS-Bezieher nimmt nach sechs monatigem Bezug der BMS eine Erwerbstätigkeit auf und verdient 600,- Euro netto. 1/3 von 600,- = 200,- Euro 140% des Mindeststandards von 520,- = 728,- Euro 600, ,- = 800,- Euro -> Wiedereinsteigerbonus von 128,- Euro wird gewährt. Mittels eines eigenen Antrages werden OÖVP und FPÖ in der nächsten Landtagssitzung am 12. Mai diesen Jobbonus initiieren. Diesen Bonus sollen sowohl Asylberechtigte als andere Personengruppen, die Anspruch auf Mindestsicherung haben, erhalten können. Weiterer Fahrplan: Morgen, 4. Mai 2016, findet die nächste Unterausschusssitzung statt, bei der mit Experten aus den Fachabteilungen des Landes insbesondere auch die finanziellen Auswirkungen für Land OÖ und Gemeinden beraten werden sollen. Weiters soll der konkrete Gesetzesvorschlag mit allen Details zur "Mindestsicherung Neu" mit allen Fraktionen beraten werden. In weiterer Folge soll zum endgültigen Beschluss der Sozialausschuss am 25. Mai und der Landtag am 16. Juni 2016 damit befasst werden.
8 Seite 8 Weitere Leistungen aus den sozialen Unterstützungssystemen für Asylberechtigte Zusätzlich besteht unter anderem Anspruch auf folgende Transfer- und Sozialleistung: Familienbeihilfe (je nach Alter des Kindes 111,80 bis 162,- Euro zusätzlich gegeben falls Geschwisterstaffelung und Mehrkindzuschlag) beitragsfreier Kindergarten Krankenversicherung inkl. Mitversicherungsmöglichkeit für Angehörige Freie Arztwahl Rezeptgebührenbefreiung Pflegegeld Leistungen gemäß Chancengleichheitsgesetz Zugang zu Sozialmärkten Ermäßigungen von Gemeinden und Städten (wie bspw. Aktivpass in Linz).
9 Seite 9 Rechenbeispiele Mindestsicherung Neu für Asylberechtigte inkl. Kinderbonus Einzelpersonen BMS bisher: 914,- Euro BMS neu: 520,- Euro netto (215,- Verpflegung + 150,- Wohnen + 155,- Integrationsbonus) Integrationsbonus BMS Sockel (Existenz Miete + Leben) BMS alt BMS neu Noch nicht berücksichtigt z.b.: Krankenversicherung, Pflegegeld, Leistungen gemäß Chancengleichheitsgesetz, weitere Ermäßigungen.
10 Seite 10 Familie: Zwei Erwachsene & zwei Kinder BMS bisher: BMS neu: 1.708,40 Euro 1.240,- Euro (2 x 215,- Verpflegung + 2 x,- Kind Verpflegung + 300,- Wohnen + 2 x 155,- Integrationsbonus) Zusätzlich Familienbeihilfe: 253,00 Summe neu inkl. Fam.-Beihilfe: netto , BMS alt BMS neu 1493 Integrationsbonus BMS Sockel (Existenz Miete + Leben) Fam.-Beihilfe Noch nicht berücksichtigt z.b.: Beitragsfreier Kindergarten (rund Euro pro Monat), Krankenversicherung, Pflegegeld, Leistungen gemäß Chancengleichheitsgesetz, weitere Ermäßigungen.
11 Seite 11 Familie: Ein Erwachsener & ein Kind BMS bisher: 1.124,30 Euro BMS neu: 870,- Euro (215,- Verpflegung +,- Kind Verpflegung +,- Euro Kinderbonus + 300,- Wohnen + 155,- Integrationsbonus) Zusätzlich Familienbeihilfe: 119,60 Summe neu inkl. Fam.-Beihilfe: 989,60 netto , ,6 119,6 BMS alt BMS neu Kinderbonus Integrationsbonus BMS Sockel (Existenz, Miete u. Leben) Fam.-Beihilfe 989,60 Noch nicht berücksichtigt z.b.: Beitragsfreier Kindergarten (rund Euro pro Monat), Krankenversicherung, Pflegegeld, Leistungen gemäß Chancengleichheitsgesetz, weitere Ermäßigungen.
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