Jahresrückblick: Integration und Asyl 2016

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1 25 Dezember 2016 Fact Sheet 25 Aktuelles zu Migration und Integration Inhalt Jahresrückblick: Integration und Asyl 2016 Bevölkerungsentwicklung Entwicklungen im Asylbereich Entwicklungen im Bildungsbereich Entwicklung der Arbeitslosigkeit Entwicklungen in der Politik Seite 2 Seite 4 Seite 6 Seite 7 Seite 9 Österreichs Bevölkerung wächst jährlich um etwa 1%. Dieses Wachstum ist in erster Linie ein Ergebnis der Zuwanderung aus dem Ausland, insbesondere von Personen, die in Österreich um Asyl ansuchten. So lebten zu Jahresbeginn 2016 um 10,6% mehr Ausländer/innen in Österreich als im vergangenen Jahr, während die Zahl der Österreicher/innen leicht zurückging. Diese Entwicklung wirkt sich auch auf den Bildungsbereich und den Arbeitsmarkt aus. In Politik und Öffentlichkeit werden diese Themen zunehmend in Bezug auf Flucht und Integration diskutiert.

2 Bevölkerungsentwicklung Mit Stichtag 01. Jänner 2016 lebten Personen in Österreich. Davon waren Personen österreichische und ausländische Staatsangehörige. Verglichen mit dem Jahr 2015 sank die Zahl der Österreicher/innen um 0,1%, die Zahl der Ausländer/innen jedoch stieg um 10,6%. Von den Einwohner/innen wurden in Österreich und im Ausland geboren. Am 01. Jänner 2015 wurden noch um 0,1% mehr in Österreich geborene Personen gezählt. Die Anzahl der im Ausland Geborenen stieg um 7,4%. In Hinblick auf die Bundesländer wird ersichtlich, dass Wien den höchsten Ausländeranteil aufweist: 27% der Wiener Bevölkerung sind ausländische Staatsangehörige. Den zweithöchsten Anteil weisen Vorarlberg und Salzburg mit jeweils 16% auf. Der Anteil jener Personen, der im Ausland geboren wurde, lag noch deutlich höher: 35% der in Wien lebenden Personen wurden im Ausland geboren, in Vorarlberg waren es 20% und in Salzburg 18%. Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit/Geburtsland und Bundesland (Stichtag: 01. Jänner 2016) Bevölkerung Österreich 01. Jänner Jänner 2016 Bevölkerung insgesamt Österreichische Staatsangehörige Ausländische Staatsangehörige in Österreich geboren im Ausland geboren Quelle: Statistik Austria; eigene Darstellung Quelle: Statistik Austria; eigene Darstellung SEITE 2

3 Bevölkerungsentwicklung (II) In Anbetracht der Staatsangehörigkeiten waren die Deutschen die größte Gruppe der in Österreich lebenden ausländischen Staatsbürger/ innen (Stichtag: 01. Jänner 2016). Auf den Plätzen zwei und drei folgen Serb/innen und Türk/innen. Während Afghanistan und Syrien am 01. Jänner 2015 noch auf den Plätzen 15 und 19 zu finden waren, befanden sich diese am 01. Jänner 2016 auf den Rängen neun und elf. Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit: Top 15 Auch in Bezug auf die Geburtsländer stammte am 01. Jänner 2016 die größte Gruppe der Migrant/innen aus Deutschland. Das entspricht einem Anteil von 14% aller nicht in Österreich geborenen Personen. Auf den Plätzen zwei und drei folgten Bosnien und Herzegowina und die Türkei. Auf den Plätzen elf und zwölf befinden sich Afghanistan und Syrien. Bevölkerung nach Geburtsland: Top 15 Quelle: Statistik Austria; eigene Darstellung Quelle: Statistik Austria; eigene Darstellung SEITE 3

4 Entwicklungen im Asylbereich Im Jahr 2015 wurde mit Asylanträgen (inklusive Resettlement) ein Rekordwert erreicht das entspricht etwa dem Dreifachen des Jahres 2014 und mehr Anträgen als in den Jahren 2008 bis 2013 zusammen. Auch im Jahr 2016 wurden bis einschließlich November bereits Asylanträge gestellt. Rund ein Drittel der Anträge wurde von Frauen eingereicht. Im Verlauf des Jahres 2016 kam es zu einem konstanten Rückgang der monatlich registrierten Asylanträge. Entwicklung der Asylanträge 2015 und 2016 Insgesamt wurden 2016 bis einschließlich November Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen gestellt. 382 Asylanträge (8,9%) wurden von unbegleiteten Minderjährigen unter 14 Jahre eingereicht und (91,1%) von 14- bis 18-Jährigen. Auf dem ersten Platz der Herkunftsländer der Asylwerber/innen im Zeitraum Jänner bis einschließlich November 2016 liegt Afghanistan, 28,5% aller Asylanträge wurden von afghanischen Staatsangehörigen eingereicht. 20,8% der Asylanträge wurden von Syrer/innen registriert, gefolgt von Iraker/innen mit 6,7%. Asylanträge nach Staatsangehörigkeit 2016 Quelle: BMI; eigene Darstellung Quelle: BMI; eigene Darstellung SEITE 4

5 Entwicklungen im Asylbereich (III) In Österreich gab es im Jahr 2016 bis einschließlich November rechtskräftige Entscheidungen, davon waren rechtskräftig negativ und rechtskräftig positiv. Davon entfielen auf positive Asylgewährungen, auf subsidiäre Schutzgewährungen und auf humanitäre Aufenthaltstitel. 70,7% aller rechtskräftigen positiven Asylgewährungen gingen an Syrer/innen, 7,3% an Afghan/ innen und 7,2% an staatenlose Personen. Positive Asylgewährungen 2016 einschließlich November In der EU wurden mit Stichtag 14. Dezember 2016 laut Eurostat seit Jahresbeginn insgesamt Asylanträge registriert, davon waren Asylerstanträge. Mit Asylanträgen entfiel hierbei mehr als die Häfte auf Deutschland (einschließlich 11/2016). Nach Deutschland folgen Italien ( Asylanträge einschließlich 10/2016), Frankreich ( Asylanträge einschließlich 9/2016) und Österreich ( Asylanträge einschließlich 10/2016). Zahl der gestellten Asylanträge EU Quelle: BMI; eigene Darstellung Quelle: Eurostat; eigene Darstellung (aufgrund unterschiedlicher zeitlicher Übermittlung der Antragszahlen aus den Nationalstaaten handelt es sich hierbei um vorläufige Daten) SEITE 5

6 Entwicklungen im Bildungsbereich Aufgrund sinkender Geburtenzahlen sind auch die Zahlen der Schüler/innen in Österreich leicht rückläufig. Während im Schuljahr 2014/15 noch Kinder und Jugendliche eine Schule in Österreich besuchten, waren es im Schuljahr 2015/16 noch Davon waren ausländische Staatsangehörige Schüler/ innen gaben an, eine andere Umgangssprache als Deutsch zu sprechen. In den vergangenen zehn Jahren stieg sowohl der Anteil der Schüler/ innen mit nicht-deutscher Umgangssprache als auch der Ausländeranteil an Österreichs Schulen. Entwicklung Schüler/innen mit nicht-deutscher Umgangssprache bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit Seit 01. Jänner 2015 bis zum Ende des Schuljahres 2015/16 (30. Juni 2016) wurden insgesamt Kinder und Jugendliche, die in Österreich um Asyl ansuchten, eingeschult. 23,7% dieser Kinder und Jugendlichen kamen in eine Schule in Niederösterreich, 22,7% in Wien und 14,6% in Oberösterreich. Im Burgenland (2,8%) und in Salzburg (3,5%) wurden anteilig die wenigsten Kinder und Jugendlichen, die in Österreich um Asyl ansuchten, an einer Schule angenommen. Einschulung von Kindern und Jugendlichen, die in Österreich um Asyl ansuchten, 01. Jänner Juni 2016 Quelle: Statistik Austria; eigene Darstellung Quelle: BMB; eigene Darstellung SEITE 6

7 Entwicklung der Arbeitslosigkeit Im November 2016 waren insgesamt Personen als arbeitslos vorgemerkt. Inklusive Schulungsteilnehmer/innen beläuft sich die Zahl auf Personen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einem Rückgang von 0,2%. Während die Zahl der arbeitlosen Inländer/innen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,3% ( Personen) abnahm, stieg die Zahl der arbeitslosen Ausländer/innen um 2,3% ( Personen) an. Von den arbeitslosen Ausländer/innen im November 2016 waren 13,3% Türk/innen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einem Anstieg von 2,2%. Auf der zweiten und dritten Stelle folgen mit 11,2% Serb/innen und mit 7,6% Deutsche. Rund ein Viertel der arbeitslosen Ausländer/innen stammten somit entweder aus der Türkei oder aus Serbien. Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Aus- und Inländer/innen 2016 Arbeitslose Ausländer/innen nach Nationlität November 2016 Quelle: AMS; eigene Darstellung Quelle: AMS; eigene Darstellung SEITE 7

8 Arbeitslosigkeit (II) Im November 2016 waren insgesamt Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte als arbeitslos vorgemerkt oder in Schulung. Seit Jahresbeginn ist die Arbeitslosigkeit insgesamt unter Konventionsflüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten um 28,3% angestiegen. Während der Anstieg bei subsidiär Schutzberechtigten 7,8% betrug, handelte es sich bei den Konventionsflüchtlingen um 33,2%. Von den Konventionsflüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten, die im November 2016 als arbeitslos vorgemerkt oder in Schulung waren, stammten 44,2% aus Syrien und 18,5% aus Afghanistan. An dritter Stelle befanden sich mit 12,4% Personen aus Russland. Im September 2016 bezogen in Wien Flüchtlinge Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Konventionsflüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten 2016 Arbeitslose Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte nach Nationalität November 2016 Quelle: AMS; eigene Darstellung Quelle: AMS; eigene Darstellung SEITE 8

9 Entwicklungen in der Politik Schließung der Balkanroute Im Jahr 2015 kam rund eine Million Menschen über die Balkanroute in die EU-Mitgliedsländer. Mit Unterstützung Österreichs, Ungarns, Tschechiens und der Slowakei wurde in Mazedonien im März der Transitweg an der Grenze zu Griechenland gesperrt. Seit der faktischen Schließung der Balkanroute sind die Zahlen der ankommenden Personen drastisch zurückgegangen und nur noch wenige erreichen die EU über diesen Weg. Festlegung der Obergrenze Bereits zu Beginn des Jahres reagierte die österreichische Bundesregierung mit einer sogenannten Obergrenze auf die stark ansteigende Anzahl der Asylanträge. Hierbei wurde festgelegt, dass Österreich 2016 maximal Asylanträge annehmen wird. Wird dieser Richtwert erreicht, soll eine Asyl Notstandsverordnung in Kraft treten. Bis 2019 sollen daher insgesamt maximal Asylwerber/innen aufgenommen werden. Diese Zahl orientiert sich an maximal 1,5% der österreichischen Bevölkerung. Bei Eintreten der Notstandsverordnung werden Asylweber/innen in Österreich nur ein eingeschränktes Recht auf ein Asylverfahren haben. Umsetzung des 50 Punkte Plan zur Integration Im November 2015 präsentierte Integrationsminister Sebastian Kurz den 50 Punkte Plan zur Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten in Österreich, der seit Anfang des Jahres als bundesweite Integrationsstrategie gilt. Er beinhaltet 50 Maßnahmen zur Integration von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten und wurde vom Integrationsministerium und dem Expertenrat für Integration erarbeitet. Die Maßnahmen betreffen dabei folgende Bereiche: Sprache und Bildung, Arbeit und Beruf, Rechtsstaat und Werte, Gesundheit und Soziales, Interkultureller Dialog, Sport und Freizeit, Wohnen und die regionale Dimension der Integration sowie allgemeine strukturelle Maßnahmen. Im Bereich Rechtsstaat und Werte wurden die Werte- und Orientierungskurse vom Integrationsministerium etabliert. Diese werden seit Anfang 2016 durch den ÖIF in ganz Österreich angeboten und liefern den Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten einen umfassenden Überblick über Rechte und Pflichten sowie Regeln des guten Zusammenlebens in Österreich. Im Bereich Arbeit und Beruf unterstützt das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz die Integration von qualifizierten Migrant/innen. Zentrale Inhalte des Gesetzes liegen in der schnelleren Anerkennung SEITE 9

10 Entwicklungen in der Politik (II) mitgebrachter Qualifikationen, dem Ausbau von Informationsstellen, der Einführung von Bewertungsverfahren sowie spezieller Verfahren, die für jene anerkannten Flüchtlinge möglich sind, die aufgrund ihrer Flucht über keinen Nachweis ihrer formalen Qualifikation verfügen. Des Weiteren wurden die AMS Kompetenzchecks bei den als arbeitslos vorgemerkten Flüchtlingen 2015 erstmals durchgeführt und 2016 bundesweit für weitere Personen ausgeweitet, um eine flächendeckende Erhebung der vorhandenen Qualifikationen zu ermöglichen. Erfolge gibt es auch beim Ausbau von Sprachkursen. So wurden beispielsweise im Rahmen des Schulrechtspakets Sprachfördergruppen ab acht Schüler/innen gesetzlich verankert. Im Erwachsenenbereich entwickelten Innenministerium, Integrationsministerium, Sozialministerium und das AMS eine abgestimmte Sprachförderstrategie. Dadurch werden nun bereits für Asylwerber/innen, die eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit haben, in der Grundversorgung Alphabetisierungs- sowie Sprachkurse auf dem Niveau A1 angeboten. Entwicklungen im Bereich Sozialleistungen Eine weitere Maßnahme im 50 Punkte Plan zur Integration betrifft den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS): Um die Selbsterhaltungsfähigkeit voranzutreiben, wird eine rasche Arbeitsmarktintegration forciert. Da der Bezug der BMS von den einzelnen Bundesländern geregelt wird, gibt es derzeit unterschiedliche Modelle: Vorarlberg reagierte Anfang des Jahres als erstes Bundesland mit der Schaffung einer Integrationsvereinbarung, die von allen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten unterzeichnet werden muss. Werden die Vereinbarungen insbesondere der Besuch von Sprachkursen nicht erfüllt, drohen Kürzungen der Sozialleistungen. Im Februar 2016 führte Niederösterreich eine ähnliche Regelung ein: Werden Vereinbarungen nicht erfüllt, wird die BMS stufenweise bis zu 50% gekürzt. Oberösterreich beschloss im Juni 2016, dass Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte in den ersten drei Jahren 365 Euro erhalten, bei der Erfüllung einer Integrationsvereinbarung gibt es zusätzliche 155 Euro in Summe sind dies 520 Euro anstatt der bisherigen 914 Euro. Budget für Integrationsmaßnahmen Im Rahmen einer Regierungsklausur am 11. September 2015 wurde ein Budget-Sondertopf für Integrationsmaßnahmen von 75 Millionen Euro beschlossen. Zusätzlich stehen 70 Millionen für die Arbeitsmarktintegration zur Verfügung. Für 2016 wurden diese Mittel um 25 Millionen Euro aufgestockt. Weitere 15 Millionen Euro sind für dringend erforderliche Maßnahmen vorgesehen. Für 2017 ist eine Aufstockung von 56 Millionen Euro geplant. SEITE 10

11 Entwicklungen in der Politik (III) Novellierung des Asylgesetzes Künftig wird einmal im Kalenderjahr geprüft, ob es in den Herkunftsländern, aus welchen die meisten Asylberechtigten stammen, zu einer dauerhaften Veränderung der Verhältnisse gekommen ist. Fremde, welche den Status des Asylberechtigten rechtskräftig zuerkannt bekommen haben, erhalten mit der Zuerkennung eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsberechtigung. Insofern nicht ein Aberkennungsverfahren nach Ablauf dieser drei Jahre eingeleitet wird, verlängert sich die Aufenthaltsberechtigung um einen unbefristeten Zeitraum. Die neue Bestimmung gilt für jene Personen, denen der Status des Asylberechtigten nicht bereits vor dem 1. Juni 2016 zuerkannt wurde und für jene, die einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem 15. November 2015 gestellt haben. Auch in Bezug auf die Familienzusammenführung von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten gibt es Einschränkungen: Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten müssen künftig drei Jahre warten, bis sie nach Österreich nachziehen dürfen. Vom zuziehenden Familienangehörigen eines subsidiär Schutzberechtigten kann künftig verlangt werden, eine Unterkunft, eine Krankenversicherung sowie feste und regelmäßige Einkünfte nachzuweisen. Dasselbe gilt für Familienangehörige von Asylberechtigten, wenn der Antrag auf internationalen Schutz durch den zuziehenden Familienangehörigen nicht binnen drei Monaten nach Zuerkennung des Asylberechtigtenstatus der Bezugsperson gestellt wird. Außerdem müssen Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte unverzüglich nach Zuerkennung des Status zum Zwecke der Integrationsförderung persönlich beim dem für das jeweilige Bundesland zuständigen ÖIF-Integrationszentrum erscheinen. Im Rahmen der im Asylgesetz festgeschriebenen Orientierungsberatung werden die Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten über die Notwendigkeit von Integrationsfortschritten in Kenntnis gesetzt. Ziel dieses Termins ist es, den Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten die Eigenverantwortung im Integrationsprozess bewusst zu machen und darzulegen, dass ein fehlender Integrationsfortschritt letztlich vom BFA bei der Statusentscheidung berücksichtigt werden kann. Neues Integrationsgesetz in Planung Integrationsminister Sebastian Kurz legte Pläne für ein neues Integrationsgesetz vor. Der Gesetzesentwurf fordert die Einführung eines Integrationsvertrags für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, welcher die verpflichtende Absolvierung von Deutschkursen sowie Werte- und Orientierungskursen vorsieht. Weitere Eckpunkte des Gesetzesvorschlags sind die Annahme von gemeinnützigen Tätigkeiten, Sanktionsmöglichkeiten für Flüchtlinge, welche die Vorgaben nicht erfüllen, sowie ein Verbot der Vollverschleierung und der Verteilung von Schriften durch Radikale im öffentlichen Raum. IMPRESSUM Impressum und Offenlegung gemäß 24 und 25 MedienG; Medieninhaber, Herausgeber, Redaktion und Hersteller: Österreichischer Integrationsfonds Fonds zur Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen (ÖIF), Schlachthausgasse 30, 1030 Wien, T.: +43 (0) , E.: mail@integrationsfonds.at; Verlags- und Herstellungsort: Schlachthausgasse 30, 1030 Wien; Offenlegung: Sämtliche Informationen über den Medieninhaber und die grundlegende Richtung dieses Mediums können unter abgerufen werden. Erstellt in Kooperation mit der Medien- Servicestelle Neue Österreicher/innen (MSNÖ). Inhaltliche Aufbereitung: Medien-Servicestelle Neue Österreicher/inen(MSNÖ). Veröffentlicht im Dezember SEITE 11

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