Reform der Mindestsicherung
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- Gertrud Schreiber
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1 Reform der Mindestsicherung Grundsatzgesetz Wien, November 2018
2 Neues Sozialhilfe Grundsatzgesetz kommt HEUTE Q Ende 2019 unterschiedliche Sozialhilfegesetze in den Bundesländern, teilweise noch Gemeinden Letzter Versuch eines Grundsatzgesetzes in den 1960er Jahren Art. 15a-Vereinbarung über die Mindestsicherung, zusätzlich noch Sozialhilfegesetze (Umsetzung ab Oktober 2011) wieder unterschiedliche Landesgesetz auf Basis der 15a- Vereinbarung aber mit großen Unterschieden Neues Grundsatzgesetz, darauf aufbauend Landesgesetze mit Übergangsfrist zur Erlassung Reform der Mindestsicherung 2
3 Ausgaben für Mindestsicherung seit 2012 fast verdoppelt Anzahl BMS-Bezieher in Tausend Kosten BMS in Millionen Euro Quelle: Statistik Austria Reform der Mindestsicherung 3
4 62% der BMS-Bezieher beim AMS mit Migrations-Hintergrund 50% der BMS-Bezieher sind Österreichische Staatsbürger 62% der beim AMS gemeldete BMS- Bezieher mit Migrations-Hintergrund Nicht österreichische Staatsbürger; Asylberechtigte Nicht österreichische Staatsbürger; Andere 27% 23% Österreichische Staatsbürger % 2017 Jahresdurchschnitt: Mit Migrations- Hintergrund Jahresdurchschnitt: % 62% Ohne Migrations- Hintergrund Quelle: Statistik Austria Quelle: AMS Reform der Mindestsicherung 4
5 Grundsatzgesetz nach B-VG Art. 12 gibt einen Rahmen vor Regelt Regelt nicht Grundprinzipien für die Ausführungsgesetzgebung Genaue Ausführungsbestimmungen, wie die Regelungen zu vollziehen sind Höchstsätze für das Leistungsrecht Anspruchsberechtigte Konkrete Sanktionen, die bei Missbrauch und Arbeitsunwilligkeit gesetzt werden Vorgabe, dass Sanktionsmechanismus vorzusehen ist Ermächtigungen für Landesgesetzgebungen in einzelnen Bereichen (Härtefallklausel, etc.) Reform der Mindestsicherung 5
6 Eckpunkte der Reform wurden bereits im Mai festgelegt Netto-Ausgleichzulagenrichtsatz als Grundlage (wie bisher) Alleinerzieher-Bonus und degressive Kinderstaffelung Fokus auf Sachleistungen, vor allem beim Wohnbedarf Leistungsrecht Arbeitsmarkt- Integration Bereitschaft zum Arbeitseinsatz als Grundvoraussetzung für Leistungsbezug Arbeitsqualifizierungsbonus von 300 Euro bei geringen Deutschkenntnissen 5 Jahre Wartefrist für Zuwanderer Sonstiges Verpflichtung der Länder zur Erfassung und Übermittlung von Daten (Statistik) Einrichtung eines wirksamen Kontroll- und Sanktionssystems Sicherstellung der Krankenhilfe (Regelung mittels 15a-Vereinbarung) Reform der Mindestsicherung 6
7 Neues Leistungsrecht wird umgesetzt Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz 863 (2018) Erwachsene Kinder 1 Person 100 % 2 Personen 140 % Jede weitere Person +45 % 1 Kind 25 % 2 Kinder 40 % 3 Kinder 45 % Jedes weitere Kind +5% NEU Bisher (Wien) 100% (863 ) 161% (1.389 ) Allein- Erzieher (zusätzlich) 1 Kind 12% 2 Kinder 21% 3 Kinder 27% Jedes weitere Kind +3% 190% (1.640 ) Reform der Mindestsicherung 7
8 300 Arbeitsqualifizierungsbonus für Vermittelbarkeit 35% (ca. 300 ) 65% (ca. 563 ) Abhängig von der Vermittelbarkeit am österreichischen Arbeitsmarkt Voraussetzung: Deutsch Niveau B1 oder Englisch Niveau C1 Nachzuweisen durch: Sprachzertifikat Pflichtschulabschluss mit Deutsch als primäre Unterrichtssprache Vorsprache bei der Behörde Ausnahmen: Regelpensionsalter erreicht Betreuungspflichten gegenüber Kindern pflegebedürftige Angehörige Sterbebegleitung Erwerbs- oder Schulausbildung Grundwehrdienst oder Zivildienst besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Gründen Reform der Mindestsicherung 8
9 Weitere Klarstellungen im Grundsatzgesetz Leistungsrecht Vermögenszugriff Arbeitsbereitschaft 30% zusätzliche Wohnkosten möglich, wenn nachweisbar höhere Kosten 18% zusätzlich pro Person mit Behinderung Dynamischer Deckel bei Haushaltsgemeinschaften von Erwachsenen Härtefallklausel bei Einzelfällen und Sonderbedarf Vermögenszugriff, wenn Notlage dadurch nicht verschlimmert wird Schonvermögen von 600% Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz (ca ) 3 Jahre Schonfrist für pfandrechtliche Sicherstellung bei eigenem Wohnbedarf Wirksame Sanktionen bei fehlender Bereitschaft zum Arbeitseinsatz Verpflichtender Austausch Daten zwischen Sozialämtern und AMS Reform der Mindestsicherung 9
10 Für Alleinstehende ändert sich nichts Reform der Mindestsicherung 10
11 Personen mit Behinderung profitieren Reform der Mindestsicherung 11
12 Weniger Geld bei zu geringen Deutschkenntnissen Reform der Mindestsicherung 12
13 Alleinerziehende bekommen im Vergleich zu bisher mehr Reform der Mindestsicherung 13
14 Geringfügige Änderungen für Familien mit Deutschkenntnissen Reform der Mindestsicherung 14
15 Weniger Geld für Familien mit geringen Deutschkenntnissen Reform der Mindestsicherung 15
16 Mindestsicherung ist eine Sozialleistung 863 (Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz Aufstocken möglich falls Versicherungsleistung geringer als Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz 60% Letztbezug Arbeitslosengeld 55% Letztbezug Notstandshilfe Mindestsicherung Zeitlich begrenzt Versicherungsleistung Zeitlich unbegrenzt Sozialleistung Mindestsicherungs-Vollbezug, wenn kein Anspruch auf Versicherungsleistung besteht und Person in einer Notlage ist Reform der Mindestsicherung 16
17 Ausführungsgesetze bis Ende 2019 geplant Jänner 2019 Q Begutachtung Parlamentarischer Prozess Ausführungsgesetze in den Bundesländern Reform der Mindestsicherung 17
Entwurf. Artikel I Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz)
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