Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS)

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1 Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) Norman Wagner Arbeiterkammer Wien

2 Zentrale Herausforderungen Lücken im sozialen Netz Atypisierung der Erwerbsarbeit Individualisierung der Lebensformen Erosion der Finanzierungsbasis der Sozialsysteme Auseinanderentwicklung von Einkommen/Vermögen (Neo)Liberale Ideologie

3 Elemente der Existenzsicherung bisher für Personen ohne Anspruch auf Leistungen aus Arbeitslosen- oder Pensionsversicherung offene Sozialhilfe Sozialhilfe für Personen in Altenwohn- und Pflegeheimen für Personen mit Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung Notstandshilfe von der Höhe des AlG abhängig, kein Mindestniveau für Personen mit Anspruch auf Leistungen aus der Pensionsversicherung Ausgleichszulage Mindestpension, beim Erreichen von Mindestversicherungszeiten

4 Existenzsicherung die Sozialhilfe letztes soziales Netz individuell subsidiär als kurzfristige Überbrückungshilfe konzipiert Länderkompetenz, daher in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt

5 Existenzsicherung die Sozialhilfe Probleme und Schwächen Regress Stigmatisierung behördliche Willkür Informationsmangel als Überbrückungshilfe nicht mehr zeitgemäß Sehr hohe non-take-up-rate (bis zu 50%?)

6 LeistungsbezieherInnen in der offenen Sozialhilfe Quelle: Statistik Austria

7 Elemente der Existenzsicherung aktuell für Personen ohne Anspruch auf Leistungen aus Arbeitslosen- oder Pensionsversicherung Bedarfsorientierte Mindestsicherung Sozialhilfe für Personen in Altenwohn- und Pflegeheimen für Personen mit Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung Notstandshilfe von der Höhe des AlG abhängig, Einbau mindestsichernder Elemente für Personen mit Anspruch auf Leistungen aus der Pensionsversicherung Ausgleichszulage Mindestpension, beim Erreichen von Mindestversicherungszeiten

8 Bedarfsorientierte Mindestsicherung Weiterentwicklung der Sozialhilfe Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung Verbesserung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt Vereinheitlichung der Grundleistungen Einbau mindestsichernder Elemente in die Notstandshilfe eingeschränkte Vermögensverwertung &WiedereinsteigerInnenfreibetrag verstärkte Kooperation mit dem AMS Einschränkung beim Regress mehr Rechtssicherheit

9 Bedarfsorientierte Mindestsicherung - die Leistungshöhe angepasst an den Ausgleichszulagenrichtsatz der Pensionsversicherung, nicht an die Armutsgefährdungsschwelle 2010: 793,40 brutto, 752,94 netto inkludiert 25% Wohnzuschuss ursprünglich 14 Zahlungen vorgesehen im Ministerrat vom Juli 2009 auf 12 Zahlungen reduziert

10 Bedarfsorientierte Mindestsicherung Jahresnettovergleich Sozialhilferichtsatz 2010 BMS 2011 Mindestlohn Arb.

11 Bedarfsorientierte Mindestsicherung Verbesserungen BMS-BezieherInnen in der gesetzlichen KV Datenschnittstelle zwischen AMS und Ländern funktioniert Verbesserungen in der NH, primär für Frauen (80% der Betroffenen) AMS-Einbindung zeigt Wirkung: starker Anstieg der Anträge, aber: niedrige Zahl von Neuzuerkennung Wien: zusätzliche BezieherInnen Österreich 2010 als einziges EU-Land mit Ausbau der sozialen Sicherung Positive Erfahrungen in der Arbeitsmarkteingliederung: Step to job

12 Bedarfsorientierte Mindestsicherung Herausforderungen und Probleme Zusammenarbeit von AMS und Sozialämtern/Bezirksverwaltungen => kein wirklicher One Stop Shop Zentrales Problem Leistungshöhe o o o o o große Bedeutung der Zusatzleistungen der Länder auf Basis der Privatrechtsverwaltung Wirkung des Verschlechterungsverbotes Leistungen zur Sicherung des Wohnbedarfs Nivellierungen nach unten Regress in der Steiermark Konkrete Umsetzung bleibt abzuwarten

13 Bedarfsorientierte Mindestsicherung - wer sie bekommt Wien Dauerleistungen Aushilfen Richtsatzergänzung

14 Bedarfsorientierte Mindestsicherung - konkrete Umsetzung Einkommensanrechnung Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (fast) alle Formen von Einkommen (netto), z.b. SV-Leistungen, Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld etc. Keine Anrechnung von: Familienbeihilfe Pflegegeld freiwillige Zuwendungen therapeutisches Taschengeld u.u. WiedereinsteigerInnenfreibetrag

15 Bedarfsorientierte Mindestsicherung - konkrete Umsetzung Vermögensanrechnung Nicht verwertet werden: Gegenstände zur Erwerbsausübung oder Befriedigung angemessener kultureller Bedürfnisse angemessener Hausrat KFZ wenn beruflich oder aufgrund einer Behinderung benötigt Eigentumswohnung oder Haus wenn Erstwohnsitz Vermögensfreibetrag in Höhe des Fünffachen der BMS (2011: )

16 Bedarfsorientierte Mindestsicherung - konkrete Umsetzung Einsatz der eigenen Arbeitskraft Voraussetzung, außer bei Personen, die: das Regelpensionsalter erreicht haben, erwerbsunfähig sind, Betreuungspflichten gegenüber Kindern bis zum 3.Lebensjahr haben, wenn keine geeigneten Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, pflegebedürftige Angehörige mit mind. Pflegestufe 3 betreuen, Sterbebegleitung oder Begleitung von schwersterkrankten Kindern leisten, in einer bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnenen und zielstrebig verfolgten Erwerbs- oder Schulausbildung stehen. Zumutbarkeitsbestimmungen wie in der Notstandshilfe

17 Bedarfsorientierte Mindestsicherung - konkrete Umsetzung Sanktionen (in Wien) Aufklärung über Kürzungsmöglichkeiten nur zu Beginn, danach keine Warnung mehr Bei erstmaliger Verweigerung Kürzung um 25% für ein Monat Bei wiederholter Verweigerung Kürzung um 50% für zwei Monate Bei beharrlicher Verweigerung Kürzung um 75% auf Dauer der Verweigerung Der Wohnzuschuss wird nie gestrichen

18 Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Beispiel 1 Familie mit 3 Kindern, Alleinverdienerin: arbeitet Vollzeit / Monat netto, Mann bei den Kindern Anspruch auf die BMS, inkl. Wohnkostenanteil 1.129,41 135,53 *3 = 1.536,00 abzüglich Einkommen Die Familie bekommt 236,- Mindestsicherung / Monat.

19 Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Beispiel 2 Alleinerzieherin, 2 Kinder, Teilzeitjob da keine Kinderbetreuung: 550 / Monat netto, 250 Unterhalt / Monat vom Vater Anspruch auf die BMS, inkl. Wohnkostenanteil 752,94 135,53 *2 = 1.024,00 abzüglich 800 Unterhalt & Gehalt Sie bekommt 224,- Mindestsicherung / Monat.

20 Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Beispiel 3 Alleinstehender lebt von kleiner Erbschaft und hat kein Interesse sich eine Arbeit zu suchen Kein Anspruch auf die BMS, da nicht bereit Arbeit aufzunehmen

21 BMS vs Notstandshilfe BMS Fürsorgeleistung Anrechnung von Einkommen & Vermögen Anspruch teilweise auch ohne AM-Verfügbarkeit unabhängig vom vorhergehenden EK Notstandshilfe Versicherungsleistung nur Einkommensanrechnung Nur wenn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend einkommensabhängig bei beiden gleich Zumutbarkeitsbestimmungen Anrechnung des (Ehe-) PartnerInneneinkommens

22 BMS vs Grundeinkommen BMS Bedarfsprüfung ergänzt das bestehende Sozialsystem Arbeitswilligkeit (bei Arbeitsfähigkeit) ist Voraussetzung (Ausnahmen!) systemstabilisierend eher sozial Grundeinkommen bedarfsunabhängig ersetzt das bestehende Sozialsystem keine Arbeitswilligkeit notwendig, Erhöhung des Freiheitsgrades systemverändernd eher liberal

23 Mindestsicherung vs Hartz IV BMS Primärziel: Lücken im sozialen Netz schließen Regresseinschränkung Notstandshilfe: einkommensabhängig Einbindung in AMS- Maßnahmen WiedereinsteigerInnenfreibetrag Hartz IV (Deutschland) Primärziel: (Langzeit-) Arbeitslose aktivieren Dominanz von Kontrolle und Sanktionsdruck Grundsicherung für Arbeitssuchende: bedarfsabhängig Aktivierung erst nach Auslaufen des Arbeitslosengelds Ein-Euro-Jobs

24 Armutspolitik die Rolle der BMS die BMS darf nicht die wesentliche Leistung des Sozialsystems sein die Sozialversicherung ist das zentrale Element des österreichischen Sozialstaates => kein Nachtwächterstaat die BMS wurde geschaffen um auf die sich verändernden sozialen und wirtschaftlichen Umstände reagieren zu können und um Lücken in der sozialen Sicherung zu schließen aber: um Armut zu bekämpfen braucht es mehr als eine Geldleistung Arbeitsmarktintegration soziale Dienstleistungen

25 Armutspolitik was es (noch) braucht Armutspolitik, die erst bei der Unterstützung von armen und armutsgefährdeten Menschen beginnt greift jedenfalls zu kurz! es braucht vor allem: Eingriffe in die Primärverteilung ein existenzsicherndes Lohnniveau Regeln für den Wettbewerb Bereitstellung von Infrastruktur, z.b. ein durchlässiges Bildungssystem eine ausgleichende Sekundärverteilung + faire Aufteilung der dafür notwendigen Mittel Staatliche Transferleistungen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen z.b. leistbare/kostenlose Kinderbetreuung Staatliche Transferleistungen die gegen wirtschaftliche Risiken absichern z.b. Arbeitslosenversicherung gesellschaftliches Problembewusstsein

26 Danke für die Aufmerksamkeit!

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