Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

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1 Produkt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Produktbereich: 05 Soziale Leistungen Produktgruppe: Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XI und SGB XII Organisationseinheit: 50 Amt für Familien, Generationen und Soziales Verantwortlich: Amtsleiter/in Produktdefinition Kurzbeschreibung Bedarfsabhängige Sozialleistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII zur Sicherung des Lebensunterhalts für Menschen, die älter als 65 Jahre sind bzw. älter als 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Auftragsgrundlage Sozialgesetzbuch XII, insbesondere 4. Kapitel Zielgruppe Hilfebedürftige im Sinne des 4. Kapitels SGB XII, kreisangehörige Gemeinden Ziele - Bekämpfung der Altersarmut durch Sicherung des grundlegenden Bedarfs für den Lebensunterhalt der Menschen über 65 Jahre. - Sicherung des Lebensunterhalts der dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen. Leistungsbeschreibung 1. Die Leistungsgewährung - einschließlich der Verfahren zur Einnahmeerzielung - für Menschen mit einem eigenen Haushalt außerhalb von Einrichtungen ist im Rahmen der Delegationssatzung des REK auf die Kommunen delegiert. Die dort erbrachten Leistungen abzüglich der erzielten Einnahmen werden vom REK monatlich erstattet. Der REK erlässt als Leistungsträger Richtlinien und unterstützt die örtlichen Sozialämter durch Beratung und Entscheidungshilfen und führt die Widerspruchsverfahren und streitige Kostenerstattungsverfahren durch. 2. Gewährung von Leistungen für pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen ab der Vollendung des 65. Lebensjahres als örtlicher Träger der Sozialhilfe. 3. Gewährung von Leistungen für pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres im Rahmen der Delegation durch den überörtlichen Träger. Erbrachte Leistungen werden vierteljährlich mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) abgerechnet. Stellenplanauszug 2015/ /2018 Stellenanteile Beamte 0,86 1,84 Stellenanteile tariflich Beschäftigte 0,43 1,30

2 Grundzahlen (G), Kennzahlen (K) IST 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Bevölkerung über 65 Jahre G Durchschnittliche monatliche Fallzahl der G Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen, delegiert auf Kommunen, Kostenträger REK Durchschnittliche monatliche Fallkosten der G Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen, delegiert auf Kommunen, Kostenträger REK Durchschnittliche monatliche Zahlfälle in G Einrichtungen (Über-65jährige), Kostenträger REK Durchschnittliche monatliche Fallkosten der G Grundsicherung in Einrichtungen für Über- 65jährige, Kostenträger REK Erläuterungen Definition Zahlfälle : Alle laufenden Leistungsfälle, die zur Auszahlung kommen. Die Bevölkerungszahlen sind dem statistischen Landesamt IT-NRW und der dortigen Bevölkerungsschätzung entnommen. IST-Wert 2015 entspricht den GFG-Daten 2017 zur Investitionspauschale für Verbesserung der Altenhilfe u. -pflege

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6 Produkt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung SK Auf Grund des in 2012 beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch übernimmt der Bund nach zunächst schrittweiser Anpassung ab % der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, auf der Grundlage der Nettoausgaben des jeweils laufenden Kalenderjahres. SK Der Ansatz wurde an die aktuelle Entwicklung angepasst. SK Neben den laufenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II - Hartz IV), der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) werden einmalige Leistungen gesondert erbracht für insbesondere: 1. Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte 2. Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, sowie 3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen Der Ansatz wurde an die laufende Entwicklung angepasst. SK und Insbesondere aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom zur Angemessenheit des Wohnraums und der Erhöhung der Regelsätze ab dem um 1,26 % ergeben sich auch zukünftig zusätzliche belastende Momente, deren Auswirkungen weiterhin anhand weiterer Kosten- und Fallzahlensteigerungen spürbar sind und welche bei den prognostizierten aktuellen Haushaltsverläufen berücksichtigt wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mietobergrenzen für angemessenen Wohnraum und die Regelsätze in wiederkehrenden Zeitabständen ebenfalls angepasst werden. Bei der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen (SK ) wurde daher eine Kostensteigerung von 5% p.a. berücksichtigt. Die dem Kreis entstandenen Nettoaufwendungen werden ab 2014 in voller Höhe durch Bundeserstattungen kompensiert (siehe Ausführungen zu SK ). Die Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen (SK ) entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt: Stand Anzahl Fälle Steigerung gegenüber Vorjahr in % ,41% ,61% ,53% ,74% Quelle: Empfänger/-Innen von Grundsich. im Alter u. bei Erwerbsmind. nach Nationalität, Geschlecht u. Ort d. Leistungserbringung (Wohnortprinzip) IT.NRW, Code ir SK Die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Hilfebedürftige im Sinne des 4. Kapitels SGB XII wurden im Rahmen der Delegationssatzung des Rhein-Erft-Kreises auf die Kommunen delegiert. Die Aufwendungen werden zu 100% vom Bund erstattet (siehe Produkt Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, SK ).

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