SH5. Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben
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- Richard Heini Günther
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1 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2013 Ansprechpartner/- für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Abteilung 5 SG 54 Gunnar-Wester-Straße Schwefurt Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage, die Bestandteil dieses Fragebogens ist. Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen die Erläuterungen der separaten Unterlage. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Telefon oder Sie erreichen uns über Telefon: Team Sozialhilfe Frau Glabasnia Telefax: soziales2@statistik.bayern.de Allgemee Angaben Kreis/Gemede Kreis Gemede Laufende Nummer wird vom statistischen Amt ausgefüllt Kennnummer Art des Trägers örtlich überörtlich Merkmale des/der Leistungsberechtigten Wohnort Geschlecht Land Kreis Gemede Gemedeteil männlich weiblich Geburtsmonat/-jahr Personengruppe Deutsche/-r EU-Ausländer/ Bürgerkriegsflüchtlg Asylberechtigte/-r Sonstiger Ausländer/ sonstige Ausländer Seite 1
2 noch: Merkmale des/der Leistungsberechtigten Die beiden folgenden Fragen sd nur auszufüllen, wenn am Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII gewährt wurden. Wurden am auch laufende Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII ( Hilfe zum Lebensunterhalt ) gewährt? Ja, Ja, Ne Wurden am auch laufende Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII ( Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung ) gewährt? Ja, Ja, Ne Angaben zu den Hilfeleistungen Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen Am esende Vorbeugende Gesundheitshilfe ( 47 SGB XII ) Hilfe bei Krankheit ( 48 SGB XII ) Hilfe zur Familienplanung ( 49 SGB XII ) Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft ( 50 SGB XII ) Hilfe bei Sterilisation ( 51 SGB XII ) Achtung Die folgende Frage ist jedem Fall zu beantworten. Bestand Anspruchsberechtigung auf Krankenbehandlung nach 264 Absatz 2 SGB V? Ja, im Laufe des Berichtsjahres eschließlich esende Ja, im Laufe des Berichtsjahres aber nicht mehr am esende Ne Seite 2
3 Egliederungshilfe für behderte Menschen ( 6. Kapitel SGB XII ) Begn der Leistung sgesamt Ende der Leistung sgesamt Begn der Leistung Ende der Leistung Gesamtausgaben nach dem SGB XII im Laufe des Berichtsjahres ( sozialhilferechtlicher Gesamtbedarf ) Wurde im Laufe des Berichtsjahres Egliederungshilfe Form ees Persönlichen Budgets oder als Teil ees trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gewährt? Ja Ne Falls Ne, weiter mit Leistungen. Begn der Leistungsgewährung Form ees Persönlichen Budgets Falls diese Form der Leistung wieder egestellt wurde: Ende der Leistungsgewährung Form ees Persönlichen Budgets Handelt es sich um e trägerübergreifendes Persönliches Budget, d. h. sd weitere Leistungsträger hieran beteiligt? Ja Ne Leistungen Am esende Leistungen zur medizischen Rehabilitation ( 54 Absatz 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. 26 SGB IX ) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ( 54 Absatz 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. 33 SGB IX ) Leistungen anerkannten Werkstätten für behderte Menschen ( 54 Absatz 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. 41 SGB IX ) hierzu: Ausgaben im Laufe des Berichtsjahres ( brutto ) Gelang der Übergang des/der Beschäftigten auf den allgemeen Arbeitsmarkt? Ja Ne Seite 3
4 Leistungen Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeschaft ( 54 Absatz 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. 55 Absatz 2 SGB IX ) Am esende Hilfsmittel ohne die Hilfsmittel nach 26, 31 und 33 SGB IX ( 55 Absatz 2 Nummer 1 SGB IX ) Heilpädagogische Leistungen für Kder ( 55 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX ) Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten ( 55 Absatz 2 Nummer 3 SGB IX ) Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt ( 55 Absatz 2 Nummer 4 SGB IX ) Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung eer Wohnung ( 55 Absatz 2 Nummer 5 SGB IX ) Hilfen zum selbstbestimmten Leben betreuten Wohnmöglichkeiten ( 55 Absatz 2 Nummer 6 SGB IX ), und zwar eer eigenen Wohnung ( = ambulant betreutes Wohnen ) eer Wohngemeschaft ( = ambulant betreutes Wohnen ) eer Wohnerichtung ( eschl. Außenwohngruppen ) Hilfen zur Teilhabe am gemeschaftlichen und kulturellen Leben ( 55 Absatz 2 Nummer 7 SGB IX ) hierzu: Ausgaben im Laufe des Berichtsjahres ( brutto ) Andere Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeschaft ( 55 Absatz 2 SGB IX ) Hilfen zu eer angemessenen Schulbildung ( 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XII ) Hilfen zur schulischen Ausbildung für een angemessenen Beruf eschl. des Besuchs eer Hochschule ( 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB XII ) Hilfe zur Ausbildung für ee sonstige angemessene Tätigkeit ( 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB XII ) Hilfe vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten nach 56 SGB XII ( 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB XII ) Nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben ( 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB XII ) Sonstige Leistungen der Egliederungshilfe ( 54 Absatz 1 Satz 1, 54 Absatz 2 und Absatz 3 SGB XII ) Seite 4
5 Hilfe zur Pflege ( 7. Kapitel SGB XII ) Begn der Leistung sgesamt Ende der Leistung sgesamt Begn der Leistung Ende der Leistung Gesamtausgaben nach dem SGB XII im Laufe des Berichtsjahres ( sozialhilferechtlicher Gesamtbedarf ) Wurden im Laufe des Berichtsjahres auch Pflegeleistungen ees Sozialversicherungsträgers gewährt? Ja Ne Wurde im Laufe des Berichtsjahres Hilfe zur Pflege Form ees Persönlichen Budgets oder als Teil ees trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gewährt? Ja Ne Falls Ne, weiter mit Leistungen. Begn der Leistungsgewährung Form ees Persönlichen Budgets Falls diese Form der Leistung wieder egestellt wurde: Ende der Leistungsgewährung Form ees Persönlichen Budgets Handelt es sich um e trägerübergreifendes Persönliches Budget, d. h. sd weitere Leistungsträger hieran beteiligt? Ja Ne Leistungen Im Laufe des Berichtsjahres Am esende Ausgaben im Laufe des Berichtsjahres ( brutto ) Pflegegeld bei erheblicher Pflegebedürftigkeit ( 64 Absatz 1 SGB XII ) Pflegegeld bei schwerer Pflegebedürftigkeit ( 64 Absatz 2 SGB XII ) Pflegegeld bei schwerster Pflegebedürftigkeit ( 64 Absatz 3 SGB XII ) angemessene Aufwendungen der Pflegeperson ( 65 Absatz 1 Satz 1, Halbsatz 1 SGB XII ) angemessene Beihilfen ( 65 Absatz 1 Satz 1, Halbsatz 2 SGB XII ) Aufwendungen für die Beiträge eer Pflegeperson/ bes. Pflegekraft für ee angemessene Alterssicherung ( 65 Absatz 1 und 2 SGB XII ) Seite 5
6 noch: Leistungen Im Laufe des Berichtsjahres Am esende Ausgaben im Laufe des Berichtsjahres ( brutto ) Kostenübernahme für Heranziehung eer besonderen Pflegekraft ( 65 Absatz 1 Satz 2 SGB XII ) darunter: Fanzierung des sog. Arbeitgebermodells Hilfsmittel ( 61 Absatz 2 Satz 1 SGB XII ) Leistungen Im Laufe des Berichtsjahres Am esende Ausgaben im Laufe des Berichtsjahres ( brutto ) Teilstationäre Pflege ( 61 Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB XII i. V. m. 28 Absatz 1 Nummer 6 SGB XI ) Kurzzeitpflege ( 61 Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB XII i. V. m. 28 Absatz 1 Nummer 7 SGB XI ) Stationäre Pflege ( 61 Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB XII i. V. m. 28 Absatz 1 Nummer 8 SGB XI ) darunter: sogenannte Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Hilfe zur Überwdung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( 8. Kapitel SGB XII ) und Hilfe anderen Lebenslagen ( 9. Kapitel SGB XII ) Leistungen Am esende Hilfe zur Überwdung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( 67 bis 69 SGB XII ) Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ( 70 SGB XII ) Altenhilfe ( 71 SGB XII ) Bldenhilfe ( 72 SGB XII ) Hilfe sonstigen Lebenslagen ( 73 SGB XII ) Bestattungskosten für zur Bestattung Verpflichtete ( 74 SGB XII ) Seite 6
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