Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II

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Transkript:

Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016

Impressum Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II Ansprechpartner: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat: IIc 2 Telefon: 030-18527 6712 E-Mail: IIc2@bmas.bund.de Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 2

Inhaltsverzeichnis: Teil I: Gemeinsames Grundlagenpapier für die Zielsteuerung im SGB II... 5 1. Ausgangslage... 5 2. Grundlagen der Zielsteuerung im SGB II... 5 2.1. Prinzipien der Zielsteuerung im SGB II... 5 2.2. Zielsystem zur Erreichung der Ziele im SGB II ( 48b SGB II)... 6 2.3. Partner im Zielvereinbarungsprozess des SGB II ( 48b SGB II)... 7 3. Umsetzung der Zielplanung... 8 3.1. Dezentrale Zielplanung... 8 3.2. Datengrundlagen für die Zielplanung... 9 3.3. Leitfaden der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II... 10 4. Operationalisierung der Ziele nach 48b SGB II... 10 4.1. Ziel 1: Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt... 10 4.2. Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit... 11 4.3. Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug... 11 5. Grundlagen der Zielnachhaltung... 12 5.1. Kennzahlenvergleich... 12 5.2. Monitoring... 13 5.3. Aufsetzpunkte und (unterjährige) Zielnachhaltung der Ziele 2 und 3... 13 5.3.1. Ziel 2: Jahresfortschrittswert der Integrationsquote... 14 5.3.2. Ziel 3: Jahresfortschrittswert für den Bestand an Langzeitleistungsbeziehern... 15 6. Analyse und Bewertung des dezentralen Planungsverfahrens... 15 Teil II: Gemeinsames Planungsdokument für die Zielsteuerung im SGB II... 16 1. Schwerpunkte der SGB II-Steuerung im Jahr 2016... 16 1.1. Bundesweite Schwerpunkte der Steuerung im Jahr 2016... 16 1.2. Schwerpunkte des BMAS in der Steuerung im Jahr 2016... 17 1.3. Ziele und Schwerpunkte in der Steuerung im Jahr 2016 auf Landesebene... 17 2. Rahmenbedingungen im Jahr 2016... 17 2.1. Konjunkturelle Entwicklung... 17 2.2. Haushalt... 17 2.3. Gesetzliche Änderungen... 18 3. Ablauf des Planungsverfahrens... 18 3.1. Planung und Abgabe der Angebotswerte sowie Zielwerterwartung des BMAS... 19 3.2. Plausibilisierung und ggf. Nachverhandlung der Angebotswerte... 19 Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 3

3.3. Abschluss der Zielvereinbarungen und Veröffentlichung der Zielwerte... 19 4. Zeitplanung... 20 Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 4

Teil I: Gemeinsames Grundlagenpapier für die Zielsteuerung im SGB II 1. Ausgangslage Mit dem Gesetz zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat der Gesetzgeber seinem Willen Ausdruck verliehen, die Leistungsfähigkeit des SGB II-Systems im Sinne der Leistungsberechtigten durch einen öffentlichen Kennzahlenvergleich und eine möglichst einheitliche Zielsteuerung kontinuierlich zu verbessern. Diesem Ansatz entsprechend wird seit 2012 in beiden Organisationsstrukturen - sowohl in den gemeinsamen Einrichtungen (ge) als auch in den zugelassenen kommunalen Trägern (zkt) - ein einheitliches Zielsteuerungssystem für die Ziele nach 48b SGB II nach gleichen Grundsätzen umgesetzt, das durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Länder, Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunale Spitzenverbände (komspv) entwickelt worden ist. In Teil II der Gemeinsamen Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II ( Gemeinsames Planungsdokument für die Zielsteuerung im SGB II, nachfolgend Planungsdokument) werden jährlich die Schwerpunkte der Zielsteuerung für das Folgejahr festgelegt und die konjunkturellen und fiskalischen Rahmenbedingungen beschrieben, die den Planungen des Folgejahres zugrunde zu legen sind. Die aus der jährlichen Erarbeitung des Planungsdokuments gewonnenen Erfahrungen sollen genutzt werden, um das Zielsteuerungssystem kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Planungsdokument geht es ausschließlich um die in 48b Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Ziele. Darüber hinaus sind grundsätzlich weitere Vereinbarungen über Ziele zwischen den in den 48b Absatz 1 Satz 1 und 18b Absatz 1 Satz 1 SGB II genannten Beteiligten möglich. Die Vereinbarung und Verfolgung landesspezifischer Ziele im Rahmen der Steuerung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleibt unberührt. 2. Grundlagen der Zielsteuerung im SGB II 2.1. Prinzipien der Zielsteuerung im SGB II Die Zielsteuerung im SGB II soll so angelegt sein, dass sie lokale Handlungsspielräume der Jobcenter erweitert. Die Zielsteuerung im SGB II muss einerseits die institutionellen Unterschiede zwischen den Jobcentern berücksichtigen, andererseits die Leistungsfähigkeit durch den Vergleich der SGB II-Kennzahlen fördern und die Wirksamkeit der Zielsteuerung insgesamt wahren. Das Zielsteuerungssystem soll dazu beitragen, die Wirksamkeit der Leistungen der Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 5

Jobcenter zu verbessern und die Leistungsunterschiede zwischen den Jobcentern unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rahmenbedingungen allmählich zu verringern. Die Selbststeuerungsfähigkeit der Akteure ist weiter zu stärken. Sie sollen sich ambitionierte und zugleich realistische Ziele setzen. Wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Steuerung ist die Akzeptanz des Verfahrens bei den Akteuren. Die Zielplanung muss transparent erfolgen und allen Akteuren eine substanzielle Mitwirkungsmöglichkeit eröffnen, da sie in eine bindende Zielvereinbarung mündet. Die Zielnachhaltung wird im Sinne einer Kultur des Lernens organisiert, welche die Erfahrungen der Akteure vor Ort ausreichend berücksichtigt. Dabei benötigen Ziele jeweils angemessene Steuerungsverfahren, da Anreizstärke, Akzeptanz und Handhabbarkeit je nach Zielindikator eine andere Zielplanung und -nachhaltung erfordern. Vor diesem Hintergrund haben sich die Beteiligten unter Berücksichtigung der oben genannten Prinzipien für ein gemischtes System der Zielsteuerung, bestehend aus quantitativen und qualitativen Zielen sowie einem Monitoring, entschieden. Das Verfahren der Zielplanung und -nachhaltung muss dabei möglichst leicht nachzuvollziehen und zu handhaben sein. Die Zielerreichung muss zugleich für die lokalen Akteure maßgeblich zu beeinflussen sein. Dazu tragen die Beschränkung auf wesentliche Steuerungsziele und wenige Kennzahlen sowie der teilweise Verzicht auf quantifizierte Zielwerte und die systematische Nutzung des Kennzahlenvergleichs bei. Schließlich sollen nach 48b Absatz 1 Satz 2 SGB II die Zielvereinbarungen alle Leistungen des SGB II umfassen. Die Beteiligten werden weiter daran arbeiten, zukünftig auch Verfahren zu Vereinbarungen über die kommunalen Leistungen, insbesondere Eingliederungsleistungen, zu entwickeln, um die gesetzlich gewollte Verzahnung aller Leistungen des SGB II weiter zu befördern. 2.2. Zielsystem zur Erreichung der Ziele im SGB II ( 48b SGB II) Die Inhalte des Planungsdokuments richten sich an den in 48b Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen aus: Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. In Verbindung mit 48a Absatz 2 SGB II und der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach 48a SGB II ergibt sich folgendes Zielsystem mit den entsprechenden Kennzahlen und Ergänzungsgrößen. Die Kennzahlen sind maßgeblich für die Zielvereinbarungen. Die Ergänzungsgrößen dienen der ergänzenden Information und der Interpretation der Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 6

Kennzahlenergebnisse (vgl. 2 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach 48a SGB II). Steuerungsziel Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Kennzahl Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt Integrationsquote Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) Ergänzungsgrößen Veränderung der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) Durchschnittliche Zugangsrate der elb Durchschnittliche Abgangsrate der elb Quote der Eintritte in geringfügige Beschäftigung Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung Nachhaltigkeit der Integrationen Integrationsquote der Alleinerziehenden Integrationsquote der LZB Aktivierungsquote der LZB Durchschnittliche Zugangsrate der LZB Durchschnittliche Abgangsrate der LZB Abbildung 1: Zielsystem mit Kennzahlen und Ergänzungsgrößen Darüber hinaus sind grundsätzlich weitere Vereinbarungen über Ziele zwischen den in den 48b Absatz 1 Satz 1 und 18b Absatz 1 Satz 1 SGB II genannten Beteiligten möglich. Dabei soll bei einer über eine qualitative Beschreibung des Ziels hinausgehenden Vereinbarung eine geeignete Datengrundlage für die Zielvereinbarung und -nachhaltung durch die Vereinbarungspartner bestimmt werden. 2.3. Partner im Zielvereinbarungsprozess des SGB II ( 48b SGB II) Partner im Zielvereinbarungsprozess zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende ( 48b Absatz 1 Satz 1 SGB II) sind: das BMAS, die zuständigen Landesbehörden, die BA, die kommunalen Träger und die Jobcenter. Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 7

Im Rahmen dieses Planungsdokuments ergeben sich folgende Zielvereinbarungskonstellationen: Für den Bereich der zkt schließen BMAS mit der zuständigen Landesbehörde und die zuständige Landesbehörde mit den zkt die Zielvereinbarung ab. Für den Bereich der ge schließen BMAS im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit BA und BA und die kommunalen Träger mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der ge die Zielvereinbarung ab. Für den Zielvereinbarungsprozess im Bereich der ge sind hierbei die Verantwortlichkeiten der Träger BA und Kommune zu beachten. Beide Träger haben für die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben die Verantwortung für eine rechtmäßige und zweckmäßige Leistungserbringung ( 44b Absatz 3 Satz 3 SGB II). Dementsprechend können sich die Inhalte dieser Zielvereinbarungen nur auf den jeweiligen Verantwortungsbereich von BA oder kommunalem Träger beziehen, sollen aber die Verzahnung der Leistungen vorsehen. Etwaige landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt. 3. Umsetzung der Zielplanung 3.1. Dezentrale Zielplanung Bei der Einführung der Zielsteuerung entschieden sich die Beteiligten für ein Zielplanungsverfahren, das sowohl Elemente mit Top-Down als auch mit Bottom-Up-Charakter enthielt. Zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Zielsteuerung im SGB II wird die im Jahr 2014 begonnene Erprobung eines dezentralen Zielplanungsverfahrens für die Ziele 2 und 3 fortgesetzt. Mit der Fortsetzung der Erprobung ist die Erwartung einer vollen Transparenz des dezentralen, lokalen Zielplanungsverfahrens auch bezogen auf die Zielwerte verbunden. Durch die dezentrale Planung wird die Planungsverantwortung der handelnden Akteure vor Ort erhöht. Damit erhalten die Jobcenter die Möglichkeit, die Angebotswerte besser mit ihrer strategischen Planung zu verknüpfen. Die Angebotswerte der Jobcenter bilden die Grundlage für die Vereinbarung der Zielwerte. Sind diese im Vergleich zu den Angebotswerten der Jobcenter des jeweiligen SGB II-Vergleichstyps sowie unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Rahmenbedingungen des Jobcenters plausibel, werden die Werte vereinbart. Andernfalls nehmen die Zielvereinbarungspartner einen fairen Nachverhandlungsprozess auf. Hierdurch soll die Vereinbarung realistischer und zugleich Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 8

ambitionierter Zielwerte gefördert werden. Die vergleichende Einbeziehung der Angebotswerte des jeweiligen SGB II-Vergleichstyps soll sicherstellen, dass auch die Verbesserung des allgemeinen Leistungsniveaus nicht aus dem Blick gerät und sich der Abstand innerhalb eines Vergleichstyps verringert. Im dezentralen Planungsprozess besteht zudem die Möglichkeit, im Rahmen von mehrjähriger Steuerung mittelfristige Planungen, insbesondere zu Ziel 3, vorzunehmen. Dies ist bei den Angebotswerten mit entsprechender Begründung zu berücksichtigen. 3.2. Datengrundlagen für die Zielplanung Im Rahmen der dezentralen Planung ermitteln die Jobcenter ihre Angebotswerte eigenverantwortlich aufgrund einer Analyse der für das Folgejahr prognostizierten Rahmenbedingungen, der besonderen regionalen Gegebenheiten, der unterjährigen Ergebnisse des aktuellen Jahres sowie der strategischen Zielsetzungen. In Ergänzung zu den Darstellungen des Planungsdokumentes werden den Jobcentern jährlich im passwortgeschützten Steuerungsbereich der Website sgb2.info unter der Rubrik Zielplanung Prognosen und Daten zu den allgemeinen Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt: Prognose des IAB zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit in SGB III und SGB II Herbstprojektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung des Planungsjahres zu erwartende Zuteilungen aus dem Eingliederungstitel und dem Verwaltungskostentitel des Bundes für das Jobcenter Prognose der Entwicklung der Langzeitleistungsbezieher allein aus altersstrukturbedingten Gründen Kennzahlenergebnisse nach den SGB II-Vergleichstypen Abgänge aus Arbeitslosigkeit und offene Stellen nach Wirtschaftszweigen auf Jobcenter- Ebene. Gemäß 48b Absatz 5 SGB II sind für den Abschluss der Vereinbarungen und die Nachhaltung der Zielerreichung die Daten nach 51b SGB II und die Kennzahlen nach 48a Absatz 2 SGB II maßgeblich. Die Planung der quantitativen Zielwerte für die Ziele 2 und 3 erfolgt durch die Jobcenter vor Ort. Grundlage der Zielplanung für das Planungsjahr sind die Jahresergebnisse des laufenden Jahres. Diese liegen zum Zeitpunkt der Planung noch nicht vor. Daher wird in einem ersten Schritt auf die zum Planungsbeginn vorhandenen Daten mit einer Wartezeit von 3 Monaten sowie am aktuellen Rand auf die vorhandenen Daten mit geringerer Wartezeit zurückgegriffen. Die Ergebnisse für die Monate bis zum Jahresende müssen prognostiziert werden. Eine erste Prognose der Jahresendwerte (K2, JDW LZB und Jahresendbestand der LZB) wird den Job- Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 9

centern für die Erstellung ihrer Planung bereits im August zur Verfügung gestellt. Im weiteren Verlauf der Planung wird die Prognose aktualisiert. 3.3. Leitfaden der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II Um ein einheitliches, abgestimmtes und systematisches Planungsverständnis aller Akteure auch innerhalb des dezentralen Zielplanungsverfahrens zu fördern, wird als Orientierungshilfe für die Strukturierung der lokalen Planung ein gemeinsamer Leitfaden der Bund-Länder- Arbeitsgruppe Steuerung im SGB II veröffentlicht (Anlage). Der Leitfaden beinhaltet eine Gliederung sowie strategische Leitfragen und exemplarische Einzelfragen, die von der BA und den Ländern entsprechend der jeweiligen Vorstellungen ergänzt bzw. modifiziert werden können. Im Bereich der ge erfolgt die Erstellung des lokalen Planungsdokumentes unter Einbeziehung der beiden Träger und unter Beachtung der jeweiligen Trägerverantwortung. Es ist auch Grundlage der Zielnachhaltung und hat deshalb Bedeutung über den Planungsprozess hinaus. Grundsätzlich kann das Planungsdokument auch Bestandteil der Zielvereinbarung sein. 4. Operationalisierung der Ziele nach 48b SGB II Im bundesweiten Zielvereinbarungsprozess geht es ausschließlich um die in 48b Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Ziele. Dabei legt 48b SGB II nur fest, dass die Steuerungsziele des SGB II in Vereinbarungen zwischen den Akteuren umzusetzen sind. Die JC nehmen die operative Umsetzung in Eigenverantwortung wahr. 4.1. Ziel 1: Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt Für Ziel 1 wird auf eine quantitative Zielwertfestlegung verzichtet. Stattdessen wird Ziel 1 gesteuert, indem die Kennzahl Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in ihrem Verlauf im Rahmen eines Monitorings beobachtet und ggf. mit der prognostizierten Entwicklung verglichen wird. Die Verringerung der Hilfebedürftigkeit ist aus Sicht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II ein wichtiges Ziel der Grundsicherung. Auch für das Jahr 2016 wird für dieses Ziel (Kennzahl Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ) auf die Vereinbarung quantifizierter Zielwerte verzichtet. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat verschiedene Ansätze diskutiert, um die Bedeutung des Ziels Verringerung der Hilfebedürftigkeit zu unterstreichen und Steuerungsimpulse zu setzen, die die Verringerung der Leistungen zum Lebensunterhalt und der Leistungen für Unterkunft und Heizung unterstützen. Die Entwicklung der Hilfebedürftigkeit wird nicht nur durch die Zahl der Integrationen, sondern auch durch die Qualität der Integrationen beeinflusst. Um die Handlungsstrategien zur Errei- Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 10

chung aller gesetzlichen Ziele weiter zu harmonisieren und die Ausgewogenheit des Zielsystems sicherzustellen, hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Monitorings zu Ziel 1 im Jahr 2016 darauf verständigt, Nachhaltigkeit der Integrationen und bedarfsdeckende Integrationen zu beobachten. Zudem soll besonderes Augenmerk auf die Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher sowie auf die Langzeitleistungsbezieher, die seit vier Jahren oder länger als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) im Hilfebezug sind, gerichtet werden. Die hier genannten Größen sollen das bisherige Monitoring zu Ziel 1 ergänzen. Auf Basis der Ergebnisse der Jobcenter bei der Nachhaltigkeit und beim Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen können ggf. Handlungsimpulse zur Verbesserung der Integrationsarbeit abgeleitet werden. Die Entwicklung der Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher (auch im Vergleich zur Entwicklung der Integrationsquote insgesamt) und die Entwicklung des Bestandes der Langzeitleistungsbezieher, die schon mindestens vier Jahre als elb SGB II-Leistungen beziehen, gibt Hinweise darauf, ob die Kundinnen und Kunden mit schwierigen Ausgangsbedingungen entsprechend ihrem besonderen Bedarf unterstützt werden. Das Monitoring der ergänzenden Größen kann auf diese Weise zur Verbesserung der Ergebnisse bei den Zielen der Grundsicherung beitragen. Eine Beplanung der zusätzlichen Monitoringgrößen erfolgt nicht. 4.2. Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Für das Ziel 2 wird ein quantitativer Zielwert vereinbart, der die Veränderungsrate der Kennzahl Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit beschreibt. Der Zielwert für Ziel 2 stellt somit die angestrebte prozentuale Veränderung der Integrationsquote bis zum Monat Dezember des Planungsjahres (PJ) im Vergleich zur Integrationsquote bis zum Dezember des Vorjahres (VJ) (jeweils im Jahresfortschritt) dar. Veränderung der Integrationsquote in % = Integrationsquote PJ (Jan. PJ bis Dez. PJ) Integrationsquote VJ (Jan. VJ bis Dez. VJ) -1 Begleitend wird ein Monitoring durchgeführt. 4.3. Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Für Ziel 3 wird ebenfalls ein quantifizierter Zielwert gebildet. Grundlage ist dabei die Veränderung des durchschnittlichen Bestands an LZB. Für Ziel 3 beinhaltet der Zielwert somit die Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 11

angestrebte prozentuale Veränderung des durchschnittlichen Bestandes an LZB im Planungsjahr im Vergleich zum Vorjahr. Veränderung des Bestandes an LZB in % = Bestand an LZB PJ (Jan. PJ bis Dez. PJ) Bestand an LZB VJ (Jan. VJ bis Dez. VJ) -1 Begleitend wird ein Monitoring durchgeführt. 5. Grundlagen der Zielnachhaltung Die Zielnachhaltung im Prozess der Zielsteuerung im SGB II erfolgt transparent und fair auf Grundlage vertrauensvoller und kooperativer Zusammenarbeit. Hierzu erfolgt ein regelmäßiger partnerschaftlicher Dialog. Zur Unterstützung dieses Prozesses stellt das BMAS die Steuerungsdaten monatlich im passwortgeschützten Bereich der Website sgb2.info zur Verfügung. Dies gilt auch für die Indikatoren für das Monitoring von Ziel 1. Dabei wird, sofern die Größe auf der Internetseite der BA-Statistik in einem Standardprodukt veröffentlicht wird, eine Verlinkung im passwortgeschützten Bereich zu sehen sein. Weiterhin stellt das BMAS den Ländern die jeweils aktualisierte Informationsgrundlage für die Zielnachhaltedialoge zur Verfügung. Die Zielnachhaltung kann im Rahmen eines Kennzahlenvergleichs sowie auf Basis eines Monitorings erfolgen. 5.1. Kennzahlenvergleich Die Kennzahlen sind Grundlage für die Zielsteuerung und die Zielerreichungsdialoge. Gemeinsam betrachten und bewerten die Zielvereinbarungspartner die Entwicklungen der Zielerreichung der Jobcenter anhand eines Vergleichs der erwarteten Soll-Werte mit den erreichten Ist-Werten (für Ziel 2 und 3) sowie der Entwicklung zum Vorjahr (für alle drei Ziele). Dabei werden diese Entwicklungen von beiden Zielvereinbarungspartnern vertieft analysiert sowie die vor Ort umgesetzten Strategien erörtert. Der Vergleich der Kennzahlergebnisse innerhalb des jeweiligen SGB II-Vergleichstyps soll Wettbewerbs- und Lernanreize setzen. Analog zu den Kennzahlen werden die Ergänzungsgrößen betrachtet. Hierbei sind vor allem die Einflüsse und Wechselwirkungen der Kennzahlen mit den Ergänzungsgrößen zu beachten. Falls abweichende Entwicklungstendenzen zu erkennen sind, soll eine Ursachenanalyse der Zielvereinbarungspartner folgen. Um die Kennzahlen besser für die unterjährige Steuerung nutzen zu können, ist die Darstellung der SGB II-Kennzahlen um Jahresfortschrittswerte erweitert worden. Darüber hinaus werden Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 12

die Ergänzungsgrößen für die Analyse verwendet. Die so gewonnenen Erkenntnisse sind die Grundlage möglicher Entscheidungen zu Steuerungskonsequenzen. 5.2. Monitoring Das Monitoring dient der Beobachtung der Kennzahl und der Ergänzungsgrößen in ihrem zeitlichen Verlauf bezogen auf den jeweiligen SGB II-Vergleichstyp bzw. Jobcenter mit ähnlichen Rahmenbedingungen. Ziel 1 wird ausschließlich durch ein Monitoring beobachtet. Bei den Zielen 2 und 3 wird neben dem Kennzahlenvergleich begleitend ein Monitoring durchgeführt. Das Monitoring umfasst auch die unter 4.1 genannten Größen. Für die Beobachtung und Analyse bieten sich Vergleiche zum Vorjahr und zur prognostizierten Entwicklung sowie bezogen auf den erreichten Ist-Wert, jeweils auf Bundes-, Landes- und Jobcenterebene und Vergleichstypebene an. Eine Untersuchung der Ursachen kann u.a. berücksichtigen: Einflüsse und Wechselwirkungen zwischen den Kennzahlen und den Ergänzungsgrößen die konjunkturelle Entwicklung (aktuelle Entwicklung, Prognosen, soweit vorliegend) regionale Entwicklungen und Strukturunterschiede (Auswirkungen erkennbarer Trends, z.b. demografische Entwicklung und Entwicklung der Hilfebedürftigkeit) arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen die Struktur der Leistungsberechtigten spezifische Zielgruppen (z.b. Alleinerziehende) die Qualität der operativen Umsetzung besondere Strategien, Prozesse und Maßnahmen in den Jobcentern Effektivität der Leistungserbringung durch die einzelnen Jobcenter die Verzahnung von bundes- und kommunalfinanzierten Leistungen Die gewählten Auswertungen für das Monitoring und die Untersuchungsgegenstände der Ursachenanalyse ergänzen sich und ergeben in der Gesamtschau ein umfassendes Bild über die Arbeit des einzelnen Jobcenters. 5.3. Aufsetzpunkte und (unterjährige) Zielnachhaltung der Ziele 2 und 3 Als Vergleichsbasis für die unterjährige Zielnachhaltung und Beurteilung der Zielerreichung wird ein unterjähriger Orientierungswert (auf Grundlage des vereinbarten Zielwertes für das betreffende Jahr) herangezogen. Der unterjährige Orientierungswert wird dabei mit dem gleichen Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 13

Verfahren wie der Zielwert zum Jahresende ermittelt, indem die vereinbarte prozentuale Veränderung auf den unterjährigen Wert aufgeschlagen bzw. von ihm abgezogen wird. Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez JC x Ist-Wert IntQ Vorjahr [in %] 1,89 2,67 4,58 6,02 8,96 12,89 16,20 19,56 22,35 24,12 25,60 25,90 Steigerung ggü. Vorjahr 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% Steigerung um 1,5% - Sollwert IntQ aktuelles Jahr [in %] 1,92 2,71 4,65 6,11 9,09 13,08 16,44 19,85 22,69 24,48 25,98 26,29 Die Veränderungsrate wird auf Basis des Jahresergebnisses des aktuellen Jahres ermittelt und entsprechend der in der jeweiligen Zielvereinbarung getroffenen Festlegung auf die Daten mit einer Wartezeit von 0 bis 3 Monaten aufgesetzt. Um Konsistenz der Datengrundlagen im Hinblick auf die Wartezeit zu gewährleisten, müssen deshalb in der Konsequenz auch die unterjährige Zielnachhaltung sowie die Betrachtung des Jahresabschlusses auf Basis der Daten mit der jeweils gewählten Wartezeit (0 bis 3 Monate) im Vergleich zum unterjährigen Orientierungswert bzw. zum Vorjahresabschluss erfolgen. In der unterjährigen Zielnachhaltung sollte neben der Auswertung der Abweichung vom unterjährigen Orientierungswert ein Monitoring für alle drei Ziele erfolgen. Die Festlegung der Datengrundlage für die Zielnachhaltung erfolgt in der Zielvereinbarung. Dabei präferiert das BMAS eine Zielnachhaltung mit Daten ohne Wartezeit, analysiert diese Daten und stellt diese den Ländern zur Verfügung. Als Basis der Planung und Nachhaltung der Kennzahlen werden vereinbarungsgemäß Jahresfortschrittswerte genutzt. Dies dient auch dazu, Werte zur Verfügung zu stellen, welche nur Zeiträume abbilden, die von der Zielvereinbarung umfasst werden. 5.3.1. Ziel 2: Jahresfortschrittswert der Integrationsquote Für die Integrationsquote berechnet sich der Jahresfortschrittswert (JFW) als Verhältnis der Summe der Integrationen vom Jahresbeginn bis zum Bezugsmonat zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) vom Dezember des Vorjahres (VJ) bis zum Vormonat des Bezugsmonats (analog der Definition der Kennzahl Integrationsquote nach 5 Absatz 1 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach 48a SGB II). Integrationsquote (JFW) in % = der Integrationen (Januar bis Bezugsmonat) Bestand an elb (Dezember VJ bis Vormonat des Bezugsmonats) Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 14

5.3.2. Ziel 3: Jahresfortschrittswert für den Bestand an Langzeitleistungsbeziehern Für die Berechnung des JFW für den Bestand an LZB wird der durchschnittliche Bestand an LZB seit Jahresbeginn bis zum aktuellen Bezugsmonat (JDW) ermittelt. Der JFW stellt im Ziel 3 somit den durchschnittlichen Bestand an LZB im Jahresverlauf dar. Bestand an LZB (JDW) = Bestand an LZB (Januar bis Bezugsmonat) 6. Analyse und Bewertung des dezentralen Planungsverfahrens Die 2014 erstmals vorgenommene Durchführung des dezentralen Planungsverfahrens erfolgt bis auf Weiteres probeweise. Die dezentrale Planung wird während der Erprobung weiterhin durch die BLAG Steuerung SGB II begleitet und beobachtet. Etwaige Fehlentwicklungen sollen frühzeitig festgestellt und gegebenenfalls erforderliche Steuerungsmaßnahmen beraten werden. Über die zukünftige Ausgestaltung des Planungsverfahrens wird nach Auswertung der Ergebnisse und Erfahrungen der Erprobung gemeinsam mit allen Akteuren entschieden werden. Eine erste positive Bewertung wurde 2015 durch die BLAG Steuerung vorgenommen. Diese wird im Laufe des Jahres 2016 fortgesetzt. In die weitere Bewertung fließen folgende Aspekte ein: Auswirkungen der besseren Berücksichtigung aktueller Entwicklungen vor Ort auf die Realitätsnähe der Zielwerte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit innerhalb der SGB II-Vergleichstypen Auswirkungen auf die Ambitioniertheit der Zielwerte der Jobcenter Auswirkungen auf die Akzeptanz von Zielplanung und -steuerung Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Planungsmethoden Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 15

Teil II: Gemeinsames Planungsdokument für die Zielsteuerung im SGB II Die allgemeinen Grundlagen der Zielsteuerung SGB II sind in Teil I der Gemeinsamen Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II, dem Gemeinsamen Grundlagenpapier für die Zielsteuerung im SGB II festgehalten. Das Planungsdokument für die Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 beinhaltet die jährlich veränderlichen Größen, insbesondere die Schwerpunkte sowie die Rahmenbedingungen für das Jahr 2016. Hinsichtlich der maßgeblichen Rahmenbedingungen stimmen Bund, Länder, BA und komspv darin überein, dass insbesondere die Herausforderungen durch Zuwanderung, Flucht und Asyl die Vorhersehbarkeit der Entwicklungen, unter anderem der Zahl der elb, außerordentlich erschweren. Es besteht Einigkeit, dass daraus resultierende Unsicherheiten in der Zielplanung und nachfolgende Entwicklungen in der Zielnachhaltung zwischen den Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. 1. Schwerpunkte der SGB II-Steuerung im Jahr 2016 1.1. Bundesweite Schwerpunkte der Steuerung im Jahr 2016 Die Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug, idealerweise durch existenzsichernde und nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt, stellen weiterhin den prioritären Schwerpunkt der Steuerung und Integrationsarbeit dar. Das bezieht ausdrücklich auch arbeitsmarktferne Langzeitleistungsbezieher ein, bei denen das Ziel nur schrittweise erreicht werden kann. Darüber hinaus umfasst dies auch die Sicherung der sozialen Teilhabe. Daher haben Bund, Länder, BA und komspv vereinbart, dass die Akteure der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf allen Ebenen der Prävention und Beendigung des Langzeitleistungsbezugs weiterhin eine erhöhte Aufmerksamkeit zukommen lassen. Damit wird das übergreifende und gemeinsame politische Bestreben verdeutlicht, ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Leistungsberechtigten zu legen, die bereits länger im Leistungsbezug sind oder ein entsprechendes Risiko aufweisen. Bund, Länder, BA und komspv sind sich einig, dass gerade die Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug längerfristige Eingliederungsstrategien und entsprechend darauf konzentrierte Ressourcen voraussetzen. Hierbei kommt dem Ansatz des SGB II, die Leistungen der Arbeitsförderung mit sozialintegrativen Leistungen eng zu verzahnen und abgestimmt zu erbringen, hohe Bedeutung zu, denn die kommunalen Eingliederungsleistungen unterstützen im Rahmen der integrierten Leistungserbringung bedarfsgerechte und passgenaue Hilfen für bestimmte Problemlagen. Mit dem Konzept Chancen eröffnen - soziale Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 16

Teilhabe sichern liegt zudem ein zusätzliches, breit angelegtes Maßnahmenpaket vor, das die zentralen Herausforderungen der Integration von Langzeitarbeitslosen angeht. 1.2. Schwerpunkte des BMAS in der Steuerung im Jahr 2016 Daneben wird das BMAS - wie schon in den Vorjahren - ein besonderes Gewicht auf die Förderung und Integration von Alleinerziehenden legen. Ebenso werden weiterhin die Themen Erstausbildung junger Erwachsener und die besondere Unterstützung von Menschen mit Behinderung verstärkt in den Blick genommen. Daneben gilt es auch im Jahr 2016 die besonderen Herausforderungen durch Zuwanderung, Flucht und Asyl zu bewältigen. Über eine Aufnahme in die Zielvereinbarungen wird das BMAS mit seinen jeweiligen Zielvereinbarungspartnern verhandeln. 1.3. Ziele und Schwerpunkte in der Steuerung im Jahr 2016 auf Landesebene In den Zielvereinbarungen zwischen BMAS und den Ländern können landesbezogene Ziele und Schwerpunkte vereinbart werden, soweit diese im Einklang mit dem gesetzlich verankerten Zielsystem stehen. 2. Rahmenbedingungen im Jahr 2016 2.1. Konjunkturelle Entwicklung Bei der Ermittlung der Angebotswerte zu Ziel 2 und 3 sollen die zukünftigen ökonomischen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Zielerreichung im SGB II berücksichtigt werden. Die makroökonomischen Rahmenbedingungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende werden auf Grundlage der Prognose des IAB zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit im SGB III und SGB II sowie der Herbstprojektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung im Planungsjahr dargestellt. Diese Darstellung wird nach Vorliegen der Prognosen - voraussichtlich Ende Oktober 2015 - in einem Papier zur Ergänzung der Planungsgrundlagen auf der Website sgb2.info zur Verfügung gestellt. 2.2. Haushalt Nach dem Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2016 (Kabinettbeschluss: 1. Juli 2015) ergeben sich folgende Mittelansätze bzw. Istergebnisse: Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 17

Titel 632 11 Zweckbestimmung Kapitel 11 01 Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung 1) Soll 2016 in Mrd. Soll 2015 in Mrd. Ist 2014 in Mrd. 4,70 4,90 4,16 681 12 Arbeitslosengeld II 2) 19,20 20,10 19,73 685 11 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ³ ) 3,90 3,90 3,42 636 13 Verwaltungskosten 4,04 4,04 4,70 1) jeweiliger durchschnittlicher Beteiligungssatz: 2014 = 31,9 %, 2015 = 35,7 % und 2016 = 35,7 % einschließlich Kompensationszahlungen für BuT und Eingliederungshilfe 2) inkl. Sozialversicherungsbeiträge 3) inkl. der nationalen Mittel für die Bundesprogramme, Bürgerarbeit (bis 2015), Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen, Perspektive 50plus (bis 2016) Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und Soziale Teilhabe (beide ab 2015) Die Verteilschlüssel werden erst im November 2015 mit der Eingliederungsmittel-Verordnung 2016 - EinglMV 2016 endgültig festgelegt. Die Budgets werden endgültig erst nach Verkündung des Gesetzes zum Bundeshaushalt 2016 und Vorliegen der Verpflichtungen per 31. Dezember 2015 im Januar 2016 bestimmt und zugeteilt. Eine Vorabinformation des BMAS über die voraussichtlichen Mittelzuteilungen für die Eingliederungs- und Verwaltungsmittel für das Jahr 2016 wird voraussichtlich bis Ende Oktober 2015 erfolgen. Die Mittelansätze werden im Rahmen des Planungsprozesses und der Zielnachhaltung entsprechend berücksichtigt. 2.3. Gesetzliche Änderungen Regelbedarfsanpassung Nach 20 Absatz 5 Satz 1 SGB II werden die Regelbedarfe nach 20 Absatz 2 bis 4 sowie nach 23 Nr. 1 SGB II jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend 28a SGB XII in Verbindung mit der Verordnung nach 40 Satz 1 Nr. 1 SGB XII angepasst und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Dies ist auch für die ab dem 1. Januar 2016 geltenden Regelbedarfe vorgesehen. Die Wirkungen gesetzlicher Änderungen werden im Planungsprozess und bei der Zielnachhaltung berücksichtigt. 3. Ablauf des Planungsverfahrens Das Planungsverfahren zur Ermittlung der quantifizierten Zielwerte bei Ziel 2 und Ziel 3 ist in drei Abschnitte gegliedert. Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 18

Abbildung 2: Ablauf Planungsverfahren dezentrale Planung für Ziel 2 und 3 3.1. Planung und Abgabe der Angebotswerte sowie Zielwerterwartung des BMAS Der Planungsprozess beginnt mit Übermittlung der Datengrundlagen für die Zielplanung. Für Ziel 2 und 3 erfolgt die Planung der Angebotswerte im dezentralen Verfahren durch die Jobcenter. Sie übergeben die Angebotswerte an ihre jeweiligen Zielvereinbarungspartner, die diese an das BMAS weiterleiten. Die übermittelten Angebote werden durch das BMAS in einer nach SGB II-Vergleichstypen und den nächsten Nachbarn gegliederten Übersicht zusammengefasst und den Steuerungsbeteiligten im geschützten Bereich von sgb2.info zur Verfügung gestellt. Außerdem teilt BMAS seinen Zielvereinbarungspartnern seine Zielwerterwartungen auf Landes- bzw. BA-Ebene mit. 3.2. Plausibilisierung und ggf. Nachverhandlung der Angebotswerte Anhand der Angebotswerte im Vergleichstyp, der individuellen Rahmenbedingungen des Jobcenters und der Darstellungen im lokalen Planungsdokument werden die Angebotswerte plausibilisiert. Ist der Angebotswert plausibel, ist er als Zielwert zu vereinbaren. Andernfalls nehmen die Zielvereinbarungspartner Verhandlungen auf. 3.3. Abschluss der Zielvereinbarungen und Veröffentlichung der Zielwerte Im Anschluss an die Einigung über die Zielwerte werden die Zielvereinbarungen geschlossen. Die nach Abschluss der Zielvereinbarungen von den Ländern und der BA übermittelten Jobcen- Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 19

ter-zielwerte werden vom BMAS in einer nach SGB II-Vergleichstypen und den nächsten Nachbarn gegliederten Übersicht zusammengefasst und den Steuerungsbeteiligten im geschützten Steuerungsbereich von sgb2.info zur Verfügung gestellt. 4. Zeitplanung Mit dem Versand dieses Dokuments beginnt der Zielplanungs- und Zielvereinbarungsprozess. Die Umsetzung der dezentralen Planung für die Ziele 2 und 3 setzt voraus, dass die Angebotswerte der Jobcenter bis zum 23. November 2015 an das BMAS übermittelt werden. Folgender Zeitplan für die dezentrale Planung wurde vereinbart: Zeitpunkt Ziel 2 und Ziel 3 24. August 2015 Ende August 2015 Bekanntgabe Gemeinsame Planungsgrundlagen und Beginn der dezentralen Planungsphase in den JC Bereitstellung der ersten Datengrundlagen für die Zielplanung Ende Oktober 2015 Information der JC über die voraussichtliche Mittelverteilung 23. November 2015 25. November 2015 ab 4. Januar 2016 Ende der dezentralen Planungsphase in den JC Abgabefrist der Angebotswerte der JC bei BA/Ländern Übermittlung der Angebotswerte der JC durch Länder/BA an das BMAS Bekanntgabe der übermittelten Angebotswerte der JC durch das BMAS Beginn der Nachverhandlungsfrist Übermittlung der Angebotswerte der Länder/BA an das BMAS 1. Quartal 2016 Abstimmung der Zielvereinbarungen BMAS-Länder und BMAS-BA BMAS, Länder, BA und komspv setzen sich für einen möglichst frühzeitigen Abschluss der Zielvereinbarungen ein, um so den Jobcentern ein belastbares Fundament und frühe Sicherheit bei der Umsetzung der Planung zu geben. Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Seite 20