Verfassungsinitiative «Ja zu Personenwahlen» (Majorzinitiative)

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Volksabstimmung Kanton Zug 9. Juni 2013 Der Regierungsrat erläutert Verfassungsinitiative «Ja zu Personenwahlen» (Majorzinitiative) Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen Ja zur Verfassungsinitiative «Ja zu Personenwahlen» (Majorzinitiative)

Abstimmungserläuterung Inhalt 03 04 06 08 09 10 11 14 In Kürze Köpfe statt Parteien Proporz und Majorz Zwei verschiedene Systeme Was sich ändert Für die Wählerinnen und Wähler Überparteiliches Komitee für Vielfalt in der Politik Nein zum Majorz für Exekutiven Kantonsrat und Regierungsrat Ja zum Majorz für Exekutiven Komitee Nein zum Majorz-Experiment Gegen Majorzinitiative Kantonsrat und Regierungsrat Für Majorzinitiative Synoptische Darstellung

In Kürze Köpfe statt Parteien Klares Wahlsystem Majorzwahlen sind Persönlichkeitswahlen Viele überzeugende Vorteile des Majorz Abstimmungsempfehlung Die Verfassungsinitiative «Ja zu Personenwahlen» (Majorzinitiative) will, dass alle kantonalen und gemeindlichen Exekutiven, also beispielsweise der Regierungsrat und die Gemeinderäte, neu im Majorz gewählt werden. Der Proporz gilt nur noch für die Legislative, also für die Parlamente. So wird das Zuger Wahlsystem vereinfacht und transparenter. Es berücksichtigt ausserdem den Wählerwillen besser. Im Majorz steht die Person und nicht die Partei im Vordergrund. Die Stimmberechtigten allein entscheiden direkt und unmissverständlich darüber, wer in ein Amt gewählt wird. Die Gewählten sind damit einer breiten Wählerschaft verpflichtet. Das ist eine entscheidende Voraussetzung für das Funktionieren einer Kollegialbehörde. Stimmen mit Gewicht Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden direkt und eigenständig, wer in die Exekutiven des Kantons und der Gemeinden gewählt wird. Chancen für alle Alle Kandidatinnen und Kandidaten haben die gleiche Chance, gewählt zu werden, unabhängig von Parteistärke und Listen. Transparentes System Wer die Mehrheit der Stimmen erhält, ist gewählt. Es gibt keine mathematisch errechnete Sitzverteilung. Für die Wählerinnen und Wähler Im Majorz wählen wir Köpfe statt Parteien. Kein Nachrücken Nur wer tatsächlich gewählt wird, tritt ein Amt an. Jeder Rücktritt erfordert eine Neuwahl. Alleine die Stimmberechtigten entscheiden, nicht die Partei, nicht der Zufall. Schweizweit erprobt 24 Kantone wählen ihre Exekutiven im Majorz. Der Kanton Zug wählt bereits seine Mitglieder des Ständerates und der Gerichte im Majorz. Kantonsrat (44 Ja : 33 Nein) und Regierungsrat Ja zur Verfassungsinitiative «Ja zu Personenwahlen» (Majorzinitiative) 03

Proporz und Majorz Zwei verschiedene Systeme Was ist Proporz? Proporz für Parlament Was ist Majorz? Majorz für Exekutive Im Proporz erhalten die Parteien oder Gruppierungen ihre Sitze je nach Listenstimmen. Massgeblich sind also die Parteistimmen. Im Kanton Zug gilt der Nationalratsproporz. Jede Kandidatenstimme zählt zugleich auch als Listenstimme. Die persönlichen Stimmen für die Kandidatinnen und Kandidaten entscheiden nur, auf wen die Sitze innerhalb der Partei verteilt werden. Weiter ist im Proporz ein Nachrücken möglich, wenn das ursprünglich gewählte Mitglied der Partei vor Ablauf der Amtszeit zu ersetzen ist. Für die Parlamente hat sich der Proporz bestens bewährt. Hier spielt die Verteilung der parteipolitischen Kräfte eine wichtige Rolle. So können möglichst viele Parteien und Gruppierungen ihre Anliegen einbringen und um Mehrheiten kämpfen. Und so können repräsentative Parlamente als Kontrollorgan die Arbeit der Regierung prüfen. Im Majorz sind Kandidatinnen und Kandidaten gewählt, die im ersten Wahlgang das absolute Mehr sowie die meisten Stimmen erhalten. Falls im ersten Wahlgang nicht alle Mandate verteilt werden, gibt es einen zweiten Wahlgang. Hier sind die Personen gewählt, die die meisten Stimmen erreichen (relatives Mehr). Der Rest der Schweiz abgesehen vom Tessin wählt die Kantonsregierungen im Majorz. Grund dafür ist, dass Exekutivmitglieder breit abgestützte Entscheide im Sinne der Gesamtbevölkerung fällen müssen. Sie müssen dies rasch, effizient und in einem kollegialen System tun. Der Kanton Zug wählt bereits seine Mitglieder des Ständerates und der Gerichte im Majorz. 04

Was sich ändert Für die Wählerinnen und Wähler Majorz für alle Exekutiven Starkes Stimmrecht Gleiche Chancen für alle Transparentes Wahlsystem Neu werden die Mitglieder des Regierungsrates, die der Gemeinderäte, der Einwohner-, Bürger-, Kirch- und Korporationsgemeinden sowie der Rechnungsprüfungskommissionen im Majorz gewählt. Es ist das gleiche Verfahren wie bei der Wahl für unsere Mitglieder des Ständerates und der Gerichte. Für die Parlamentswahlen (Kantonsrat, Grosser Gemeinde - rat Zug und Grosser Kirchgemeinderat Reformierte Kirche Kanton Zug) ändert sich nichts. Dort gilt weiterhin der Proporz. Der Majorz stärkt die Stimme der Zugerinnen und Zuger. Fortan entscheiden sie gezielt, welche Person das Amt übernimmt. Es gibt keine Parteistimmen mehr, nur noch Personenstimmen. So fällt auch das Risiko weg, dass die Wählenden ihnen nicht genehme Kandidatinnen und Kanditaten auf der gleichen Liste der Favoritin oder des Favoriten unterstützen. Die Stimmberechtigten entscheiden direkt, wie beispielsweise der Regierungsrat oder der Gemeinderat zusammengesetzt ist, indem sie ihre Wunschregierung auf dem Wahlzettel zusammenstellen. Mit dem Majorz haben auch Parteilose sowie Vertreterinnen oder Vertreter kleiner Parteien gleiche Chancen. Denn ihre Persönlichkeit, ihre Leistungen zählen, nicht die Listen der Partei. Wie stark also die Partei ist und um welche es sich handelt, spielt eine untergeordnete Rolle und hat keinen direkten Einfluss auf die Stimmenzahl. Im Majorz ist das Wählen für die Stimmberechtigten einfach und überschaubar. Die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt. Es gibt keine Sitzverteilung nach komplizierten Berechnungsformeln. Und es gibt kein Nachrücken. Bei einem vorzeitigen Rücktritt gibt es eine Neuwahl. So behalten die Zugerinnen und Zuger die Zügel in der Hand. 06

Kontra Überparteiliches Komitee für Vielfalt in der Politik Nein zum Majorz für Exekutiven Miteinander statt gegeneinander Bewährte Wahltradition Fähige Persönlichkeiten Stabilität statt teure Wahlen Die traditionelle Zuger Proporzwahl sorgt dafür, dass die politischen Anliegen möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger im Regierungsrat, im Stadtrat oder im Gemeinderat vertreten sind. Unsere Gesellschaft ist vielfältig dies soll sich in unseren Regierungen spiegeln. Wenn alle politischen Kräfte in die Regierungsverantwortung eingebunden sind, führt dies zu gemeinsam getragenen Lösungen. 1894 wechselte Zug von der Majorz- zur Proporzwahl. Man hatte genug davon, dass eine einzige Partei die Regierungen stellte und grosse Teile der Bevölkerung ausgeschlossen wurden. Damals standen sich Liberale und Katholisch-Konservative unversöhnlich gegenüber. Heute wollen sie gemeinsam ihren Machtanspruch absichern. 30 Prozent aller Schweizer Gemeinden kennen die Proporzwahl in diesen gibt es mehr Kandidierende und eine höhere Stimmbeteiligung. Die Bürgerinnen und Bürger haben so mehr Auswahl. So wählten Zugerinnen und Zuger in den letzten Jahren fähige und teamorientierte Persönlichkeiten in die Exekutiven. Auch solche mit Ecken und Kanten dank Proporz. Mit Majorz wollen es alle Politiker allen Wählenden recht machen und wir erhalten profillose Durchschnittspolitiker. Im Majorz gibt es viele zweite Wahlgänge und Nachwahlen. Dies führt zu taktischen Wahlspielchen und kostet Steuergelder. Im Proporz gibt es sofort eindeutige und für vier Jahre gültige Resultate. Das führt zu politischer Stabilität. Bei Majorz wird zu sehr auf die Person gesetzt, so dass Politiker mit fettem Wahlkampf-Budget und grosser Medienkampagne das Rennen machen. Politische Inhalte und bodenständige Polit-Arbeit treten in den Hintergrund. Alles spricht gegen die Abschaffung des bewährten Zuger Proporzes. Wer politische Stabilität, eigenständige Persönlichkeiten, tiefere Kosten und den Einbezug aller Meinungen der Bevölkerung will, sagt Nein zu Majorz. 08

Pro Kantons- und Regierungsrat Ja zum Majorz für Exekutiven Gleiche Chancen für alle Majorz in 24 Kantonen Echter Wählerwille Mehrheit zählt Im Gegensatz zum Proporz haben gerade im Majorz auch parteilose Kandidatinnen und Kandidaten sowie Verteterinnen und Vertreter kleiner politischer Parteien oder Gruppierungen gute Wahlchancen. Die freie Personenwahl ermöglicht es den Stimmberechtigten, die Zusammensetzung der Regierung direkt zu bestimmen und für eine ausgewogene Sitzverteilung zu sorgen. Gesellschaft und Politik haben sich in den letzten Jahrzehnten verändert. Die Parteien sind nicht mehr so stark verankert wie früher. Die Erfahrungen in 24 Kantonen zeigen, dass der Majorz dies berücksichtigt. Im Majorz werden Personen gewählt, die etwas geleistet haben und Persönlichkeiten sind. Der Proporz mag zu mehr Kandidierenden führen. Das hat aber weniger mit einer echten Auswahl zu tun, sondern ist parteipolitisches Kalkül. Jede Partei will ihre Liste auffüllen, um möglichst viele Parteistimmen zu erhalten. Weil im Proporz die Stimmen vorab für die Partei sind, wird der Wählerwillen zu wenig berücksichtigt. Im Majorz bestimmen die Wählerinnen und Wähler abschliessend, wen sie in der Regierung haben wollen. Im Majorz werden Kandidatinnen und Kandidaten gewählt, die eine Mehrheit erreichen. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu einem zweiten Wahlgang, und bei einem Rücktritt kommt es zu Neuwahlen. Damit behalten die Stimmberechtigten die Kompetenz, zu bestimmen, wer das Amt übernimmt. Die Sitze werden nicht nach arithmetischen Formeln verteilt, und es gibt auch kein Nachrücken. Der Mehraufwand ist nötig, um zu gewährleisten, dass wirklich nur von der Mehrheit getragene Personen das Exekutivamt übernehmen. Alles spricht für den Majorz. Wer eigenständige Persönlichkeiten und den Einbezug aller Meinungen der Bevölkerung will, sagt Ja zur Verfassungsinitiative «Ja zu Personenwahlen» (Majorzinitiative). 09

Kontra Komitee Nein zum Majorz-Experiment Gegen Majorzinitiative Ja zum Bewährten, Nein zu Experimenten Nein zu einer Herrschaft der Wenigen Nein zu Filz und Vetternwirtschaft Nein zu Zwängerei, Ja zur Einhaltung von Volksentscheiden Der Kanton Zug ist eine Erfolgsgeschichte. Seine Grundordnung, das Wahlsystem, ist seit 1894 unverändert. Es ist das bewährte Proporzsystem. Es stellt sicher, dass alle Parteien, Meinungen und Anschauungen gerecht und nach ihrem Wähleranteil in den Behörden vertreten sind. Der Proporz hat in der Vergangenheit garantiert, dass wir gute Regierungsund Gemeinderäte hatten. Zudem bietet er auch jüngeren und noch nicht so bekannten Personen die Möglichkeit, in ein Amt gewählt zu werden. Wir sollten deshalb am Proporz festhalten und auf Experimente verzichten. Der Majorz (das Mehrheitswahlsystem) führt dazu, dass die Kandidaten der stärksten Partei übermässig in der Regierung und im Gemeinderat vertreten sind. Eine solche Herrschaft der Wenigen ist undemokratisch. Sie bewirkt, dass eine Minderheit des Stimmvolkes die Mehr heit der Regierungssitze erhält. Dies widerspricht der bewährten eidgenössischen Konkordanz und führt zu unstabilen Verhältnissen. Das schadet uns allen. Das bewährte Proporzwahlsystem (Verhältniswahlsystem) verhindert Filz in den Behörden. Das ausgewogene Verhältnis aller Parteien und des Gedankenguts, das sie vertreten, in der Regierung und im Gemeinderat stellt sicher, dass sich nicht das Beziehungsnetz einiger weniger auf Kosten aller anderen ausbreiten kann. Wer gegen den Majorz stimmt, stimmt damit auch gegen Filz, Vetternwirtschaft, Klüngelei und Kumpanei, zum Wohle der ganzen Bevölkerung. Das Zuger Stimmvolk stimmt innerhalb von rund 15 Jahren zum dritten Mal über die Einführung des Majorzsystems ab. Schon zweimal hat es Nein gesagt. Der dritte Anlauf innerhalb so kurzer Zeit widerspricht dem für die Stabilität der Rechtsordnung wichtigen Grundsatz, dass demokratisch gefällte Entscheide zu akzeptieren sind. Aus all diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, die Majorzinitiative abzulehnen und Nein zu stimmen. Vielen Dank! 10

Pro Kantons- und Regierungsrat Für Majorzinitiative Majorz bewährt sich Chance für alle Für klare Verhältnisse Kein Zweifel: Der Proporz hat sich für die Legislative bewährt. Er garantiert eine Sitzverteilung nach Parteistärke und ermöglicht die politische Diskussion an der Basis. Für die Wahl der Exekutiven hingegen überwiegen die Vorteile des Majorz bei weitem. Es handelt sich dabei in keiner Weise um ein Experiment, sondern um das System, das sich schweizweit und seit Jahrzehnten am besten für die Wahl von kollegialen Behörden bewährt hat. So wählen 24 Kantone ihre Regierungen im Majorz. Der Majorz führt dazu, dass Persönlichkeiten gewählt werden, die sich unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit einen Namen gemacht haben. Regierungen brauchen integrative Kräfte, die im Sinne des Gesamtwohls handeln. Gewählt wird, wer einen Leistungsausweis vorweisen kann und das Vertrauen der Bevölkerung geniesst. Kandidierende der grossen Parteien haben die gleichen Chancen wie Parteilose oder Kandidierende der kleineren Gruppierungen. Beim Majorz kann von Vetternwirtschaft und Filz keine Rede sein. Im Gegenteil! Im Majorz ist der Wille der Wählerinnen und Wähler klar und eindeutig. Alle Stimmberechtigten entscheiden frei und direkt, wer zum Beispiel in die Regierung oder in den Gemeinderat soll. Zufälliges Nachrücken ist damit nicht (mehr) möglich. Ja zu Volksrechten Die Zuger Bevölkerung hat den Systemwechsel zweimal abgelehnt. Jedes Mal knapp und das letzte Mal vor 12 Jahren. Dass die Majorzinitiative wieder auf den Tisch kommt, ist ein demokratisches Recht. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen Ja zur Verfassungsinitiative «Ja zu Personenwahlen» (Majorzinitiative). 11

Synoptische Darstellung Verfassung vom 31. Januar 1894 78 1 An der Urne werden gewählt: a) die beiden Ständeräte b) von den kantonalen Behörden: die Mitglieder des Kantonsrates, des Regierungsrates, des Obergerichts, des Kantonsgerichts, des Strafgerichts und des Verwaltungsgerichts; c) von den Behörden der Einwohnergemeinde: die Mitglieder des Grossen Gemeinderates, des Gemeinderates und der Rechnungsprüfungskommission sowie deren Präsidenten, ferner der Friedensrichter. 2 Bei diesen Wahlen muss, sobald in einem Wahlkreise mehr als zwei Mitglieder in die gleiche Behörde zu wählen sind, der Grundsatz des proportionalen Wahlverfahrens (Minderheitsvertretung) zur Anwendung kommen. 3 Die Mitglieder der Gerichte werden im Majorzverfahren gewählt. 14

Synoptische Darstellung Änderung vom 9. Juni 2013 78 1 An der Urne werden gewählt: a) die beiden Ständeräte b) von den kantonalen Behörden: die Mitglieder des Kantonsrates, des Regierungsrates, des Obergerichts, des Kantonsgerichts, des Strafgerichts und des Verwaltungsgerichts; c) von den Behörden der Einwohnergemeinde: die Mitglieder des Grossen Gemeinderates, des Gemeinderates und der Rechnungsprüfungskommission sowie deren Präsidenten, ferner der Friedensrichter. 2 Bei den Wahlen der Mitglieder des Kantonsrates und des Grossen Gemeinderates muss, sobald in einem Wahlkreise mehr als zwei Mitglieder in die gleiche Behörde zu wählen sind, der Grundsatz des proportionalen Wahlverfahrens zur Anwendung kommen. 3 Die übrigen Wahlen werden im Majorzverfahren durchgeführt. Die Verfassungsänderung tritt bei Annahme sofort in Kraft. Das neue Wahlver fahren kann unmittelbar für alle gemeindlichen und kantonalen Exekutiven sowie Rechnungsprüfungskommissionen angewendet werden. Das Wahl- und Abstimmungsgesetz enthält bereits die nötigen Ausführungs bestimmungen. Änderungen im Text: fett hervorgehoben 15

Abstimmungsempfehlung Köpfe statt Parteien Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen Ja zur Verfassungsinitiative «Ja zu Personenwahlen» (Majorzinitiative)